| Titel: | Zugutemachung des Galmei's, von Schoonbroodt in Lüttich. | 
| Fundstelle: | Band 157, Jahrgang 1860, Nr. XV., S. 61 | 
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                        XV.
                        Zugutemachung des Galmei's, von Schoonbroodt in
                           Lüttich.
                        Patentirt in Belgien am 25. September 1858. – Aus Armengaud'sGénie industriel, Januar 1860, S.
                              45.
                        Schoonbroodt's Verfahren zu Zugutemachung des Gamei's
                        
                     
                        
                           Die jetzt gebräuchliche hüttenmännische Zugutemachung dieses Erzes besteht darin:
                           1) es an der Luft, oft mehrere Monate lang, abliegen zu lassen und hernach
                              abzuläutern;
                           2) es einer Röstung zu unterziehen, wodurch es seine Kohlensäure und sein Wasser
                              verliert, und zerreiblich wird;
                           3) es in Pulver zu verwandeln und mit der Hälfte seines Gewichts Steinkohlen oder
                              Holzkohlen zu vermengen;
                           4) diese Beschickung in Röhren oder Muffeln von feuerfestem Thon einer starken
                              Weißglühhitze auszusetzen. Bei dieser Behandlung wird das freie Zinkoxyd durch die
                              Kohle reducirt, wogegen das mit der Kieselsäure zu einem neutralen Silicat
                              verbundene unreducirt bleibt. Nun bestehen aber der eigentliche Galmei und der
                              Willemit (Hebetin) aus 1 Aeq. neutralem Silicat und 3 Aeq. Zinkoxyd, so daß
                              beiläufig ein Drittel von dem Zinkgehalt dieser Mineralien der reducirenden
                              Einwirkung der Kohle widersteht und daher nicht gewonnen wird.
                           Um aus diesem neutralen Silicat alles Zinkoxyd auszuscheiden, benutzt der
                              Patentträger eine überall in der Natur vorkommende Substanz, nämlich den Kalk,
                              welchen man aber zu diesem Zweck durch den natürlichen kohlensauren Kalk oder den
                              Kalkstein ersetzen kann, weil man den Galmei vor der Destillation stets in den
                              Zinköfen (welche den Kalköfen ähnlich sind) brennen muß, daher man nur beide
                              Substanzen mit einander zu vermengen braucht, um sie zusammen zu calciniren. Das
                              Zinkoxyd wird in dem neutralen Silicat durch das Calciumoxyd sicher verdrängt, weil
                              einerseits das Calciumoxyd eine stärkere Base als das Zinkoxyd, und andererseits das
                              Kalksilicat schmelzbar, das natürliche Zinksilicat hingegen als unschmelzbar zu
                              betrachten ist.
                           Das neue Verfahren, um aus dem Galmei und dem Willemit den ganzen Zinkgehalt zu
                              erhalten, während man mittelst der jetzigen Methode nur zwei Drittel desselben
                              gewinnen kann, besteht daher im Wesentlichen in Folgendem: – Dem
                              abgeläuterten, calcinirten, pulverisirten und mit dem gewöhnlichen Quantum Kohle
                              beschickten Erze werden, je nach der Beschaffenheit des Galmei's, 15 bis 25
                              Gewichts-Procent Kalkpulver, oder eine entsprechende größere Menge des
                              möglich reinsten Kalksteins zugeschlagen. Die Beschickung wird dann in den gewöhnlichen Röhren oder
                              Muffeln von feuerfestem Thon in starker Weißglühhitze destillirt.
                           Da bei diesem Verfahren alles im Erz enthaltene Zinkoxyd, sowohl das freie als das
                              mit Kieselsäure verbundene, reducirt wird, so erhält man 41 Procent Zink aus einem
                              Galmei, welcher nach dem alten Verfahren nur 31 Proc. gibt.