Titel: | Programm über die von der Aufmunterungs-Gesellschaft in Paris für die National-Industrie in ihrer Versammlung am 20. Sept. 1819, für die Jahre 1820, 1821 und 1822 ausgesezten Preise. |
Fundstelle: | Band 2, Jahrgang 1820, Nr. XXVIII., S. 230 |
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XXVIII.
Programm über die von der Aufmunterungs-Gesellschaft in Paris für die National-Industrie in ihrer Versammlung am 20. Sept.
1819, für die Jahre 1820, 1821 und 1822 ausgesezten Preise.
Programm über ausgesezte Preise für die französische National-Industrie.
Preise fuͤr 1820.
Mechanische Kuͤnste.
1. Preis fuͤr die Einfuͤhrung einer Noria im Mittelpunkte und im Norden Frankreichs.
Eintausend Franken, fuͤr denjenigen, der eine Noria
von der besten Einrichtung, in Thaͤtigkeit sezen wird. Sie muß die
groͤßte Menge Wasser liefern, und der Preis und die
Unterhaltungskosten derselben, muͤssen geringer seyn, als zu
gewoͤhnlichen hydraulischen Maschinen. Die Lokal-Autoritaͤten
muͤssen das Daseyn der Noria bestaͤtigen. Modell und Zeichnungen
muͤssen mit der Beschreibung, des Mechanismus der Berechnung der Kosten, und
der Angabe der Menge des gelieferten Wassers, eingereicht werden.
2. Preis fuͤr die Fabrikation der
Naͤhnadeln.
3000 Franks fuͤr denjenigen, der, in Frankreich, eine
Naͤhnadel-Fabrik anlegen wird, die mit den besten
auslaͤndischen Fabriken, in Bezug auf die Form, die Groͤße, die
Guͤte und den Preis der Naͤhnadeln die Concurenz aushalten wird. Die
Manufaktur muß, vor dem ersten Mai, Muster der der verschiedenen Nadeln die
sie dem Handel uͤberliefert, mit dem Verzeichnisse der Preise einschicken,
und Atteste der Local-Behoͤrden beifuͤgen, daß die
Fabrik wirtlich so eingerichtet ist, daß keine gegruͤndete Zweifel
gegen ihre Fortdauer erhoben werden koͤnnen.
Der Preis wird demjenigen ertheilt werden, der mit der ausgedehntesten Fabrikation,
Produkte, die denen des Auslandes gleich kommen, nachweisen, und dazu die
wohlfeilsten Processe, ohne Nachtheil fuͤr die Gesundheit der Arbeiter
anwenden wird.
3) Preis fuͤr die Bereitung des Hanfes und des
Flachses, ohne Anwendung der Roͤste.
1500 Franks fuͤr denjenigen, der vor dem 1. Mai 1820, 500 Kilogrammen Flachs
oder Hanf, ohne Roͤstung, auf eine, der im Buͤlletin der Gesellschaft
Nro. 146, 15. Jahrgang, Seite 174 und folgende beschriebenen, aͤhnliche Art,
bereitet haben wird. – Die Preisbewerber werden mit Genauigkeit den Zustand
der Pflanze im Augenblick der Erndte beschreiben, wie auch die Anzeige der
angewendeten Processe, und die noͤthigen Atteste mit beifuͤgen.
Chemische Kuͤnste.
4. Preis fuͤr die Verquickung der Spiegel, durch
andere Prozesse als die bis jezt bekannten.
Der Preis ist von 2400 Franken. Die Concurrenten muͤssen zwei Spiegel
einschicken, der eine 30 Zoll lang, und 20 Zoll breit; der andere 40 Zoll lang, und
30 Zoll breit. Man fordert ferner ein Zeugniß der Lokalbehoͤrden,
daß die Verquickung wirklich, nach der in einer besonderen Schrift des
Verfassers beschriebenen Verfahrungsart geschehen sey, und vollstaͤndige
Zeichnungen, nach einem verjuͤngten Maaßstabe, aller zu diesem
Prozesse noͤthigen Requisiten, mit einer genauen Beschreibung derselben.
5. Preis fuͤr die Entdeckung eines Prozesses, die
Wolle ohne Cochenille, und vermittelst des Krapps, dauerhaft Scharlachroth zu
faͤrben.Man vergleiche dieses Journal 1. Bd. S.
59, die Fortsezung jener Abhandlung folgt im naͤchsten
Baude. Dingler.
Die Gesellschaft wuͤnscht, daß der Krapp, ein vaterlaͤndisches
Erzeugniß, haͤufiger noch angewendet werde, und daß eine der
glaͤnzendsten Farben, sich zugleich auch durch ihre Haltbarkeit empfehle. Ein
Preis von sechs Tausend Franken ist daher fuͤr denjenigen ausgesezt, der ohne
Cochenille, alle Scharlach-Nuͤancen hervorbringen wird. Die Farben
aber muͤßen sich unter allen Hinsichten wie die andren aͤchten
Farben verhalten, und die Wirkung der Luft- und der Sonne aushalten.
Die Gesellschaft verlangt nicht die Mittheilung der Prozesse selbst, nur
muͤssen sie in Gegenwart ihrer Commissarien wiederhohlt werden. Die Muster
erwartet man vor dem 1. Mai.
Oekonomische Kuͤnste.
6. Preis fuͤr die Erhaltung der wollenen Zeuge.
3000 Franks sind fuͤr das leichteste und am wenigsten kostspielige Mittel
ausgesezt, die wollenen Zeuge, und die Wolle selbst, vor den Motten zu
schuͤzen, ohne daß die Gewebe oder ihre Farben darunter leiden. Die
Versuche muͤssen keinem Zweifel ausgesezt, und im Großen im Jahr
hindurch gemacht worden seyn. Die dazu verwendeten Materien muͤssen leicht zu
finden, und nicht kostspielig seyn. Man muß dieses Mittel auch auf
Gegenstaͤnde anwenden koͤnnen, die man nicht wie z.B. Tapeten, und
Meubeln, verschliessen, oder versezen kann. Endlich, muß es die Larven der
Motten und ihre Eier in den Stoffen, den Federn, und den Pelzwerken vernichten.
7. Preis fuͤr die Erhaltung der Nahrungsmittel, durch
Herrn Apperts Prozeß, in Großen ausgefuͤhrt, oder durch irgend
einen andern aͤhnlichen.
Eine solche Einrichtung existirt schon in England. Man erhaͤlt daselbst das
Fleisch in metallenen Behaͤltnissen, von allen Dimensionen. Wer in Frankreich
ein aͤhnliches Etablissement errichten wird, erhaͤlt einen Preis, von
2000 Franks, was auch fuͤr ein Mittel dazu gewaͤhlt worden sey: die
frischen thierischen oder vegetabilischen Substanzen muͤssen indessen uͤber ein Jahr,
unter einem Volumen, und einem Gewichte, von wenigstens 8 oder 10 Kilogrammen sich
erhalten laßen. Die Gesellschaft verlangt keine groͤßere
Massen, aber die vegetalischen und thierischen Substanzen muͤssen die
Eigenschaften haben, die durch den Appertschen Prozeß erzielt werden. Als
unnachlaͤssige Bedingung verlangt die Gesellschaft, daß das Institut
wenigstens das Jahr hindurch, einen Absaz von 20,000 Franks nachweisen, und solche
Preise machen koͤnne, daß die Erfindung gemeinnuͤzig sey.
Landwirthschaft.
8. Preis fuͤr die Konstruktion einer
Handmuͤhle, zur Abschaͤlung der trockenen Gemuͤse.
1000 Franks, diese Handmuͤhle muß sich durch ihre Einfachheit, ihre
Wohlfeilheit, ihre leichte Beweglichkeit, empfehlen; sie muß wenigstens
taͤglich ein Decalitre Erbsen abschaͤlen.
9. Preis fuͤr die Erbauung einer zur Reinigung des
Buchweizens (Heidekrauts) brauchbaren Muͤhle.
Die Muͤhle muß die bisher uͤblichen an Wohlfeilheit, und
Brauchbarkeit uͤbertretten. Die Concurrenten schicken vor dem 1. Mai 1820 ihr
Modell ein, oder eine Zeichnung nach einem verjuͤngten Maaßstabe. Sie
begleiten das eine oder die andre mit einer genauen Angabe der Kosten, und der in
einer bestimmten Zeit erhaltenen Produkte.
Preise fuͤr das Jahr 1820.
Mechanische Kuͤnste.
10. Preis fuͤr die Anwendung der Dampfmaschine zu den
Buchdruckerpressen.
Dieser Preis ist von 2000 Franken. Es muͤssen vermittelst einer Dampfmaschine
eine oder mehrere Pressen in Bewegung gesezt werden. Sie muͤssen in einer
gegebenen Zeit mehr Arbeit, als es mit Handarbeit moͤglich ist, liefern, und
der reine Vortheil,
den sie verschaffen, muß groͤßer seyn, als derjenige, den man
durch gewoͤhnliche Pressen erhaͤlt.
Vor dem 1. Mai 1820 muß die Beschreibung und die nach einem verjuͤngten
Maaßstabe entworfenen Zeichnungen eingereicht werden. Zeugnisse der
Lokalbehoͤrden muͤssen darthun, daß diese Pressen drei Monate
hindurch in Thaͤtigkeit gewesen sind, und die verlangten Vortheile wirklich
darbieten.
11. Preis fuͤr eine Scheermaschine fuͤr die
Hutmacher.
1000 Franks sind fuͤr denjenigen ausgesezt, der eine Maschine erfinden wird,
die, bei einem einfachen Bau, schnell und leicht von einem 14 jaͤhrigen
Knaben bewegt werden koͤnne; die uͤber dieses wohlfeil sey, zur
Abscheerung aller, in der Hutmacherkunst gebrauchten Haͤute, nach der
Verquickung derselben, dienlich sey. Diese Maschine muß taͤglich
wenigstens 12 Pfund Haar abnehmen, so daß sich nachher die verschiedenen
Qualitaͤten leicht absondern lassen, und wenigstens 50 pr. C. mehr Vortheil
als die Handarbeit, leisten. Sie muß uͤberdieses die Haͤute
vollkommen gespannt halten, damit die Haare desto leichter abgeschoren, und die
Haͤute nicht beschaͤdigt werden, eine um so nothwendigere Bedingung,
weil die Verquickung sie ohnehin oft beschaͤdiget.
Die Concurrenten werden vor dem 1. Mai Model, Zeichnung nach verjuͤngtem
Maaßstabe, und Beschreibung einreichen, und dieses alles mit einem Schein
begleiten, daß diese Maschine in Großen, in eine Hutfabrik
thaͤtig ist.
12. Preis fuͤr die Fabrikation eines zu
Naͤhnadeln brauchbaren Stahldrathes.
Preis 6000 Frankens. Der Concurent muß nicht nur in seiner Fabrik
Naͤhnadelndrath von allen Gattungen, und mit den verlangten Eigenschaften
verfertigen, er muß ihn auch um denselben Preis liefern und unter denselben
Bedingungen, um welche die auslaͤndischen Fabrikanten ihn in den Handel
geben. Er wird Scheine beilegen, welche darthun daß er bis zum 1. Mai
1820 den franzoͤsischen Naͤhnadel-Fabriken aus seiner
Drathzieherei fuͤr 10,000 Franks Drath geliefert habe.
Chemische Kuͤnste.
13. Preis fuͤr die Verfertigung einer dauerhaften
gruͤnen Farbe, die dem Scheel'schen Gruͤn vorzuziehen sey.
Dieser Preis ist von 2000 Franks. Das Gruͤn muß dauerhaft und
glaͤnzend seyn. Man muß es in der Faͤrberei (?) in der
Oehlmahlerei und in den Tapeten-Fabriken anwenden koͤnnen; und es ist
gleichviel, ob ein einziger Stoff diese Eigenschaften vereiniget, oder ob diese
Bedingungen durch mehrere erreicht werden. In jedem Falle muß das verlangte
Gruͤn das Scheel'sche uͤbertreffen. Vor dem 1. Mai 1820 muͤssen
Proben, wenigstens von 3 Decagrammen am Gewichte, mit der genauen Beschreibung des
Prozesses eingereicht werden.
Die Gesellschaft behaͤlt sich ausdruͤcklich das Recht der Beschreibung
dieser Processe vor, wenn sie das Gruͤn ihren Forderungen entsprechend, und
fuͤr den Handel und die Kuͤnste vortheilhaft finden sollte.
14. Preis fuͤr die Fabrikation der thierischen Kohle,
ohne Anwendung der Knochen, und durch ein anderes, als das zur Verfertigung des
Berlinerblau gebraͤuchliche Verfahren.
Die Verkohlung der thierischen Substanzen muß indessen alle Eigenschaften
besizen, die man an den verkohlten Knochen findet. Die Waare muß nicht in
hoͤherem Preise stehn, (10 Centimes das Pfund) und die vorgelegte Kohle
muß nicht die guten Eigenschaften, die sie etwa haben wird, einer Beimischung
der durch die Fabrikation des Berlinerblau erhaltenen Kohle, verdanken.
15. Preis fuͤr die Fabrikation des Fischleims.
Derjenige, der in Frankreich eine Fischleim-Fabrike errichtet haben wird,
deren Produkte vollkommen die Concurrenz mit der im Norden bereiteten Hausblase aushalten werden,
erhaͤlt einen Preis von 2000 Franks.
Oekonomische Kuͤnste.
16. Preis fuͤr die Fabrikation einer neuen Art
wohlfeiler Fußteppiche.
Die Gesellschaft, deren fortdauernder Wunsch dahin geht, den Zustand aller Klassen zu
verbessern, und die uͤberzeugt ist, daß die Reinlichkeit der
Gesundheit besonders zutraͤglich ist, sezt einen Preis von 1200 Franks
fuͤr denjenigen aus, der vor dem 1. Mai 1820 eine Fabrike solcher Teppiche
eingerichtet, und die Erzeugnisse derselben in den Handel gebracht haben wird; der
Preis dieser Teppiche muß um die Haͤlfte geringer seyn, als der Preis
der wohlfeilsten, die bis jezt in der Hauptstadt bekannt sind, wie z.B. die Moquettes, die Teppiche aus Bast, aus Stroh, und Sparterie, und andere aͤhnliche. Jeder Concurrent
muß ein Muster einreichen, und beweisen daß seine Arbeit im Handel
aufgenommen ist.
17. Preis fuͤr die Entdeckung eines in Frankreich
gelegenen, und zur Lithographie brauchbaren Steinbruches.
Preis 600 Franks. Die Steine muͤssen zur Kreide, zur Feder und zum Griffel
gleich brauchbar seyn. Der Steinbruch muß wirklich bearbeitet, die Steine in
den Handel gekommen, und wohlfeiler seyn als die Deutschen. Sie muͤssen
wenigstens 2 Fuß lang, 18 Fuß breit, und 2 bis 2 1/2 Zoll dick seyn.
Man glaubt erinnern zu muͤssen, daß die Steine die aus duͤnnen
Lagern bestehn, gewoͤhnlich an ihrer Oberflaͤche sehr ungleich sind,
und viel Arbeit erfordern um geebnet zu werden, dadurch muß ihr Preis
betraͤchtlich erhoͤhet werden. Es wuͤrde vortheilhafter seyn
maͤchtigere Lager zu brechen, und mit der Saͤge den Steinen die
verlangte Dicke zu geben.
18. Preis fuͤr die Entdeckung eines gesunden,
wohlfeilen und angenehmen Getraͤnks, welches in den Wohnungen des gemeinsten
Landmannes bereitet und den, auf dem Felde beschaͤftigten Arbeitern gereicht
werden koͤnne.
Das Getraͤnk muß kein bekanntes, uͤberdieses das beste, das
gesuͤndeste, das wohlfeilste unter allen denen seyn, die in den Wohnungen des
Landmannes bereitet werden koͤnnen, wenig Arbeit verursachen, und einige Zeit
ohne zu verderben aufbewahrt werden kann, wer diesen Bedingungen am naͤchsten
kommt, erhaͤlt einen Preis von 600 Franks. Die begleitenden Schriften werden
die Beschreibung des Fabrikationsprozesses enthalten: zugleich muß ein
beigefuͤgter Schein der Lokalbehoͤrde darthun, daß das
eingereichte Muster der Beschreibung gemaͤß verfertigt worden ist. Die
Gesellschaft behaͤlt sich ausdruͤcklich das Recht vor das Verfahren
das sie fuͤr nuͤzlich halten wird, durch den Druck bekannt zu
machen.
Preise fuͤr 1821.
Mechanische Kuͤnste.
19. Preis fuͤr die Einrichtung einer hydraulischen
Oel-, Wein- und Obst-Presse.
2000 Franks, fuͤr die wohlfeilste, die dauerhafteste und zugleich die
einfachste unter allen durch die Erfahrung gepruͤften hydraulischen Pressen:
sie muß uͤberdieses bequem in der Behandlung seyn, und so gebaut,
daß sowohl ihre laͤngere Dauer, als auch die Leichtigkeit ihrer
Reparatur sich aus jener Bauart ergebe.
Die Untersuchung wird nur an einer Presse, von natuͤrlicher
Groͤße, vorgenommen werden. Ein Portugisischer Edelmann, Herr Raton,
hat die Fonds zu diesem Preise gegeben.
Chemische Kuͤnste.
20. Preis fuͤr die Vervollkommnung der zur
Kupferstecherkunst (gravure en taille douce)
noͤthigen Materialien.
Ein Preis von 1500 Franks wird demjenigen zufallen, der folgende 3 Aufgaben
loͤsen wird:
1. Es wird ein Verfahren verlangt, durch welches die Kupferplatten ihre erforderliche
Dichtigkeit nicht von dem Hammer, sondern von der Natur selbst des Metalls
erhalten.
2. Man verlangt einen Firniß, und eine Art ihn anzubringen, die beide, so
beschaffen seyn, daß der Ueberzug nie abspringe, und daß man
solchergestalt den Unannehmlichkeiten ausweiche, die sich oft waͤhrend des
Aezens ereignen.
3. Man fodert eine genaue Anzeige der verschiedenen Wirkungen der Saͤuren auf
die Kupferplatten, je nachdem jene rein oder gemischt und mehr oder minder
concentrirt sind.
Erfuͤllt man nur eine oder zwei Bedingungen des Programms, so wird man auf
einen verhaͤltnißmaͤssigen Antheil des Preises
Anspruͤche haben.
21. Preis fuͤr die Bereitung des Rußischen
Leders, (der Juchten).
Die Gesellschaft sezt zu diesem Zwecke 2 Preise aus, einen von 3000 Franks, und einen
von 1500 Franks, fuͤr diejenigen, welche das beste, (Kuh-,
Kalb-, Schaf- und Pferde-Leder; von jeder Gattung wenigstens
eine Haut) mit der Holzsaͤure, (so wie das Holz sie unmittelbar giebt, oder
nach Scheidung ihrer Bestandtheile), Leder bereiten werden.
Man verlangt vergleichende Versuche mit den verschiedenen Holzsaͤuren aus der
Rinde der Birke, der Erle, der Weide, und der Eiche; mit einer Gattung derselben,
und wenn es moͤglich ist, muß die Arbeit mit der Birkenrinde im
Großen vorgenommen worden seyn. Mit den Mustern muß die genaue
Beschreibung des Prozeßes gegeben werden damit die Commission den Versuch
nachmachen koͤnne.
22. Preis fuͤr die Entdeckung einer Metallmischung
die weniger oxydirbar sey als Eisen und Stahl, und zur Zertheilung der weichen
Nahrungsstoffe angewendet werden koͤnne.
Die Gesellschaft wuͤnscht, daß der Preis solcher Werkzeuge so
beschaffen sey, daß sie leichten Eingang in große und kleine
Haushaltungen bekommen, und sezt daher einen Preis von 3000 Franks fuͤr
denjenigen der ein Metal oder eine Metalmischung entdecken wird, welche mit ihrer
Wohlfeilheit die oben angezeigten Eigenschaften verbindet, und uͤberdieses
den Nahrungsstoffen weder Farbe noch Geruch mittheilt. Dieses Metal muß hart
und zugleich zaͤhe genug seyn, um daraus Hacken, (crochets) Reiben, Messer zum zerschneiden der Ruͤben, des Obstes
etc. zu bilden.
Die Bewerber muͤssen die Natur des Metals oder der Zusammensezung angeben, und
Muster beilegen, mit einem Model einer bereits bekannten Maschine, zur Anstellung
der Versuche. Die Nebentheile koͤnnen von hartem Holze oder Gußeisen
seyn, von noͤthiger Groͤße, ohne Anwendung der Feile, oder von
irgend einer Composition die minder oxydirbar sey als Eisen und Stahl.
Die Beschreibungen und das arbeitende Model muß spaͤtestens den 1.
Maͤrz 1821 angekommen seyn, damit man noch die zu dem Versuchen
noͤthigen Vegetabilien habe, und diese Versuche wiederhohlen
koͤnne.
Oekonomische Kuͤnste.
23. Preis fuͤr die Entdeckung einer Materie, die sich
wie der Gyps formen lasse, und wie Steine der Luft widerstehe.
Man kann entweder den Gyps mit irgend einem Stoffe so mischen, daß die
Mischung die Eigenschaft bekomme der Luft zu widerstehn, oder irgend ein andres
Cement, von weißer Farbe, (de couleur claire)
bilden, wenn beide sich nur so leicht wie der Gyps in Formen bilden lassen, fein
genug im Korne sind, um die zartesten Eindruͤcke anzunehmen, und mit der Zeit
eine solche Haͤrte annehmen, daß sie darin dem in der Bildhauerkunst
angewendeten Marmor gleich kommen.
Man verlangt eine genaue Beschreibung der Prozesse, damit man sie nachmachen
koͤnne. Diese neuen erlangten Produkte muͤssen, wie die eingereichten
Muster, wenigstens ein
Jahr hindurch die zur Erkennung ihrer Festigkeit noͤthigen Proben
aushalten.
Ackerbau.
24. Preis fuͤr die Einrichtung einer Muͤhle,
die den Lauf der der Fluͤsse nicht hemme, und weder der Schiffart, noch den
Holzfloͤssen und der Bewaͤsserung der Wiesen nachtheilig sey.
Der Preis ist 1000 Franks. Zu der Beschreibung der Muͤhle, muß man
einen topographischen Plan des Laufes des Wassers, und der umliegenden Gegend, mit
einer genauen Zeichnung der Maschine, nach ihrem Grundrisse, ihrem Durchschnitte,
etc. so wie auch des Details aller durch Gestalt und Verbindung von den
gewoͤhnlichen abweichenden, Theile derselben beifuͤgen. Man wird die
nothwendige, und die angewendete Menge Wassers, und wie viel die Muͤhle in
einer bestimmten Zeit mahlt, angeben; und endlich einen Attest der
Lokalbehoͤrden beilegen, wodurch die guten Dienste der Maschine, wenigstens
drei Monate hindurch bestaͤtigt seyn werden.
25. Preis fuͤr den besten Elementarunterricht, und
die beste Methode vermittelst des Erdbohrers die kuͤnstlichen Quellen zu
bilden, (les pints Artésiens).
Da diese fuͤr die Landwirthschaft von großem Nuzen seyn muͤssen,
so werden zu diesem Zwecke 2 Preise ausgesezt, der eine von 3000 Franks, der andere
von 1500 Franks. Die verlangte Tiefe ist von 25 Metres an, bis 100 Metres und
druͤber, wo moͤglich.
Nach Festsezung der Grundsaͤze zu dieser Kunst, wird man:
1. Die Natur der Gegenden anzeigen, wo die kuͤnstlichen Quellen mit dem besten
Nuzen bis jezt angelegt worden sind, und eine dazu zweckmaͤßig
entworfene topographische Zeichnung des Landes beifuͤgen.
2. Man wird die Lokal- oder geologischen Ursachen bestimmen, nach welchen
geschlossen werden koͤnnte, ob sie in einem Lande, wo sie noch nicht angewendet werden,
anzulegen sind.
3. Man wird die Lokal-Umstaͤnde oder die Ursachen angeben, die ihre
Anlegung in einem Lande wo man sie wuͤnscht, hindern muͤssen.
4. Man wird ihre Kosten berechnen, nach der verschiedenen Art des Bodens und ihrer
verschiedenen Tiefe.
5. Die zufaͤlligen Beschaͤdigungen die sie erfahren, und die Nachtheile
die damit verbunden seyn koͤnnen wird man anfuͤhren. Der Bohrer, mit
allem Zubehoͤr muß beschrieben, und genau gezeichnet werden; die
Werkzeuge nach einem verjuͤngten Maaßstabe von 1 Cent. auf den Metre;
fuͤr die Zubehoͤr, von 5 Centimeters auf den Metre; fuͤr die
Zeichnung der Hoͤhen dieser kuͤnstlichen Quellen, von 5 Millimeters
auf den Metre, und fuͤr die topographische Zeichnung des Landes, von 1
Millimetre auf den Metre.
Preise die von neuem zum Concurs ausgesezt sind.
Oekonomische Kuͤnste.
26. Preis fuͤr die Austrocknung des Fleisches.
Der Preis ist 5000 Franks. Das ausgetrocknete Fleisch muß sowohl fuͤr
die Seefahrt als fuͤr die Haushaltungen brauchbar seyn, und muß wenn
es im Wasser gesotten wird, dem frischgesottenem Rindfleisch an Zartheit und
Geschmack wenigstens sehr nahe kommen, und eine gesunde und angenehme Suppe
geben.
Man wird die Form der Faͤsser oder anderer Gefaͤße bezeichnen,
die Art des Holzes, die vorzuziehn ist, das Alter der Thiere, deren Fleisch zum
gegenwaͤrtigen Zwecke verwendet werden muß, und die zur Bereitung
desselben guͤnstigste Jahreszeit.
Ein Theil dieses Fleisches muß die Linie passirt, und vor dem 1. Mai 1821 nach
Europa zuruͤck gebracht worden seyn.
Jenseits des Aequators, muͤssen der Schiffskapitain, der dieses Fleisch am
Bord hat, die Unteroffiziere, und wenigstens sechs Matrosen der Schiffsmannschaft
davon Gebrauch gemacht haben. Sie werden ein Protocoll unterzeichnen, worin der
Zustand des Fleisches und was sich merkwuͤrdiges, sowohl fuͤr das Auge
als fuͤr den Gaumen, zeigte, bemerkt seyn wird.
Ein Theil dieses Fleisches wird der Gesellschaft, mit einer genauen Beschreibung
aller dazu angewendeten Prozesse, und mit den Attesten der Lokalbehoͤrden
zugeschickt werden.
Das Gefaͤß, worin das Fleisch sich befindet, muß vor der
Einschiffung von den Lokalbehoͤrden versiegelt worden seyn, die nach der
Ruͤckkunft, ein Attest ausfertigen werden, daß sie ihr Siegel erkannt
haben.
Der Minister der Marine wird die Einschiffung des, nach den Seehaͤfen des
Reichs geschickten Fleisches, beguͤnstigen, und schon sind dazu die
noͤthigen Befehle ertheilt worden. Die Preisbewerber zeigen dem Minister
bloß das Datum der Absendung, den Namen des Hafens, und die Zahl der
Gefaͤße an, und versenden diese frachtfrei.
27. Preis fuͤr die Entdeckung einer vegetabilischen
Substanz, sie moͤge aus frischen oder zubereiteten Blaͤttern bestehn,
die ein vollkommenes Surrogat der Maulbeerblaͤtter abgeben koͤnne.
Preis, 2000 Franks. Es muͤssen Muster dieser Substanz eingeschickt, und die
Zubereitungsprozesse beschrieben werden.
Ackerbau.
28. Preis fuͤr die vergleichende Kultur der
Oelpflanzen.
Preis, 1200 Franks, fuͤr denjenigen, der bis jezt die meisten bekannten
Oelpflanzen angebauet hat, und durch genaue Versuche, und oͤkonomische
Berechnungen, von diesen Pflanzen, diejenige bestimmt die, bei einem gegebenen Klima
und Boden, den meisten Nuzen verspricht.
Eine jede dieser Pflanzen muß wenigstens auf ein Stuͤck Land von 10
Ares (ungefaͤhr 1/3 Pariser Morgen (arpent)
angebaut worden seyn, damit man Oel genug zu den Versuchen bekomme.
Die Abhandlungen muͤssen von den noͤthigen Mustern begleitet seyn.
29. Preis fuͤr eine Pflanzung der Corsicanischen,
unter dem Namen Laricio bekannten Fichte, und 30.
Preis fuͤr eine Pflanzung der Schottischen Fichte, (pinus rubra) beide aus Saamen.
Ein Preis von 1500 Franks ist fuͤr denjenigen, der in einem Kalk- und
Sandboden, wovon der Hektare hoͤchstens 6 Franks Pacht einbringt, die
groͤßte Strecken mit dem Saamen der Nordischen oder der Corsicanischen
Fichte, besaͤet haben wird; dieser Raum muß wenigstens eine Hectare
groß seyn.
Ein zweiter Preis von 1000 Franks ist fuͤr denjenigen, der auf einem eben so
großen Boden, eine Aussaat der schottischen Fichte nachweisen wird; sie
muß aber 20 Stunden weit von allen aͤlteren Anlagen dieser Art
entfernt seyn.
Preise fuͤr 1822.
Chemische Kuͤnste.
31. Preis fuͤr die Vervollkommnung der
Darmarbeit.
Die Eingeweide der Thiere dienen sowohl zur Verfertigung der Darmsaiten, als zu
Huͤllen fuͤr Nahrungsstoffe. Diese lezten sind in dem Handel unter dem
Namen der aufgeblasenen Daͤrme (Boyaux soufflés) bekannt, Frankreich treibt damit
einen starken Handel nach Spanien, und den Portugisischen Colonien: indessen ist die
Darmbereitungskunst noch in ihrer Wiege; sie ist sogar der Gesundheit, durch die
Ausduͤnstungen, nachtheilig, die bei der Maceration der Gedaͤrme
unvermeidlich sind.
Damit ein Darm gut zubereitet sey, muß die innere Schleimhaut weggeschaft, und
das uͤbrige vollkommen ausgetrocknet worden seyn. Man erhaͤlt beides,
indem man den Darm umwendet, und ihn solang im Wasser laͤßt, bis die
faule Gaͤhrung die Schleimhaut zernichtet, alsdann blaͤßt man
den Darm auf, und trocknet ihn an der Luft.
Die Daͤrme werden in Faͤssern, an einem verschlossenem Orte,
eingeweicht; und nichts kommt dem abscheulichen Geruche gleich, den diese
Faͤsser nach einigen Tagen verbreiten; die schaͤdlichen Gase, die sich
hier entwickeln, koͤnnen in gewissen Jahreszeiten, den Arbeitern, die
gefaͤhrlichsten Krankheiten zufuͤgen.
Man kann uͤber diese Kunst eine Schrift des Herrn Guersunt nachschlagen. Sie findet sich, im Bulletin Nro. 107, Mai 1813 zwoͤlfter Jahrgang,
Seite 115.
Noch ist kein Mittel angegeben worden, wodurch die Maceration ersezt werden kann. Die
Gesellschaft schlaͤgt daher als 1. Frage folgendes vor:
Einen chemischen oder mechanischen Prozeß zu entdecken,
durch welchen ohne Faͤulniß, die Schleimhaut weggeschaft werden
koͤnnte. Beschreibung der Art, wie die Daͤrme durch das Einblasen
bereitet werden.
Einige Versuche lassen hoffen, daß die Anwendung der alkalischen Laugen und
der Saͤuren zum Zwecke fuͤhren; aber sie muͤssen
fabrikmaͤßig angewendet werden.
Die zweite Frage betrift die Darmsaiten. Es ist ausser Zweifel daß die in
Frankreich bereiteten Darmsaiten nicht so gut sind, als die dahin vom Auslande
kommen, obgleich viele in Paris selbst bereitete im Handel unter dem Namen der
Neapolitanischen cursieren. Es ist also nothwendig die zu den Instrumenten dienenden
Darmsaiten zu vervollkommnen. In diesen Fabriken muß man dahin trachten,
Saiten von immer
gleichem Durchmesser, von gleicher Biegsamkeit, gleicher Elasticitaͤt, zu
bilden und die so lange wie moͤglich den naͤmlichen Ton angeben; sie
muͤssen daher wenig hygrometrisch seyn. Die zweite Frage betrift daher: Die Anzeige der einfachsten und wohlfeilsten Mittel, zur
Bereitung der Darmsaiten, besonders zum Behufe der Instrumente. Die
eingeschickten Muster muͤssen den besten Italienischen Darmsaiten gleich
kommen: man wuͤnscht auch unter den Mustern die sehr feine Art zu finden, die
unter dem Namen crin à pêcher bekannt
ist.
Man wird die Verschiedenheiten bemerken, die sich aus der Anwendung der Daͤrme
verschiedener Thiere ergeben: besonders auch die Daͤrme der fleischfressenden
Thiere mit denen der Grasfressenden, vergleichen. Da alle Processe welche die erste
Frage betreffen, auf die Gesundheit Einfluß haben, so werden sie durch den
Druck bekannt gemacht werden: was die zweite Frage betrift, so bleibt es den
Erfindern freigelassen, das Verfahren fuͤr sich zu behalten, und wenn sie
wollen, ein Patent daruͤber nachzusuchen.
Der Graf Anglès, Staatsminister und Polizeiprefekt, hat das Geld zu diesem
Preise, gegeben.
Ackerbau.
32. Preis fuͤr eine Schrift uͤber die
Vorzuͤge der Schaafe, mit extrafeiner Wolle, von spanischer Abkunft, und
uͤber in inlaͤndischen Bastardarten (le
metisage des moutons indigènes).
Der Preis besteht in einer goldnen Medaille von 300 Fr.
Man verlangt
1. Die Auseinandersezung der Umstaͤnde, unter welchen entweder die Zucht der
Schaafe von spanischer Rase, oder der Bastardarten, einem Landmanne mehr Vortheil
versprechen.
2. Die Bestimmung des Werthes den Widder und Schaafe fuͤr ihn haben
koͤnnen, nach ihren verschiedenen Beschaffenheiten, und nach der
Verschiedenheit der Bedingnisse.
3. Eine Berechnung der Kosten, welche die Zucht der Merinos verglichen mit der der
Bastarte, und der gewoͤhnlichen Schaafe verursacht, mit der
Eroͤrterung der Frage: wie viel er auf jene wagen darf?
4. Eine Berechnung des reinen Gewinnes, bei Verwendung eines bestimmten Kapitals auf
den Ankauf der Merinos zur Vermischung derselben mit eingebohrnen Schaafen, und auf
die Zucht der reinen Merinos.
5. Eine Angabe des moͤglichen Verlustes, bei Anwendung eines zu großen
Capitals, oder eines unter unguͤnstigen Umstaͤnden angelegten
Kapitals. –
33. Preis fuͤr die Erbauung einer Mahl- und
Schrootmuͤhle, die an jedem Gebaͤude des Landmannes angebracht werden
kann.
Diese Praͤmie ist von 4000 Franks. Die verlangte Muͤhle muß zwei
Jahre hindurch in Thaͤtigkeit gewesen, maͤßig im Preise, in
einer Scheune, oder in einem anderen Theile der Wohnung angebracht seyn, und durch
Windfluͤgel auf dem Dache des Hauses angebracht, in Bewegung gesezt werden;
sie muß so eingerichtet seyn, daß so lange der Wind fortweht, und der
Vorrath nicht erschoͤpft ist, alles Getreid von selbst in den Rumpf falle,
und alles Mehl von selbst abgesondert werde, ohne daß der Eigenthuͤmer
sich weiter darum zu bekuͤmmern habe. Wenn kein Wind weht muß diese
Muͤhle durch einen leichten Mechanismus in eine Handmuͤhle verwandelt
werden. Man muß sie vor dem Regen schuͤzen, und ihre Fluͤgel
vor der Wirkung heftiger Stuͤrme sichern, und die Muͤhlsteine durch
einen bereits schon an aͤhnlichen Maschinen angebrachten Mechanismus mehr
oder weniger von einander entfernen koͤnnen.
Allgemeine Bedingungen.
Der Preistraͤger behaͤlt die Freiheit fuͤr die
Gegenstaͤnde die solches zulassen, ein Patent nachzusuchen. Alles was
eingesendet werden muß, muß Franco,
unter der Adresse, Au Secretariat de la Société d'Encouragement
pour l'Industrie nationale, rue du Bac. N. 42, abgeschickt werden und vor
dem 1. Mai dahin ankommen.
Die Auslaͤnder koͤnnen mit concurriren. Die Gesellschaft aber
behaͤlt sich in diesem Falle das Eigenthum der Prozesse vor, wenn der
Preistraͤger nicht seine Erfindung, vermittelst eines Patentes, in
Frankreich, selbst benuzen will.
Die Concurrenten unterschreiben nicht ihre Denkschriften, sondern sie begleiten
selbige mit einem Wahlspruche, der zugleich mit ihrem Namen, und der Anzeige ihres
Wohnortes, in einem versiegelten Zettel enthalten seyn muß.