Titel: | Bemerkungen über die bequeme und schickliche Anordnung des Innern der Wohngebäude etc. Veranlaßt durch eine Abhandlung des königl. bairischen Kreisbau-Inspector's Herrn Voit. – Polytechnisches Journal. Bd. 2. Heft 3. S. 306–340. Mit einem Zusaze des k. b. K. B. Inspectors Voit. |
Fundstelle: | Band 4, Jahrgang 1821, Nr. XXIV., S. 231 |
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XXIV.
Bemerkungen über die bequeme und schickliche Anordnung des Innern der Wohngebäude etc. Veranlaßt durch eine Abhandlung des
königl. bairischen Kreisbau-Inspector's Herrn Voit. – Polytechnisches Journal. Bd. 2. Heft 3. S. 306–340. Mit einem Zusaze des k. b. K. B. Inspectors Voit.
Bemerkungen über die bequeme und schickliche Anordnung des Innern der Wohngebäude etc.
Zu den Hauptruͤcksichten beim Auffuͤhren und
Einrichten eines Wohngebaͤudes – namentlich fuͤr die
hoͤhern und wohlhabenden Staͤnde und Klassen – gehoͤrt,
ausser denen, welche Hr. Voit, als gruͤndlicher Kenner seines Fachs, auf S.
307 u. f. anfuͤhrt, wohl auch die Ruͤcksicht a) auf die Landes-Sitten und Gewohnheiten, und b) auf Reinheit und Richtigkeit aller
Verhaͤltnisse, soweit es irgend moͤglich:
ad a. In Frankreich z.B. ist das Schlafzimmer der Frau
vom Hause in der Reihe der Empfangzimmer; es stoͤßt sogar gewoͤhnlich
an den Salon, und es steht immer offen, wenn Besuche angenommen werden.
Haͤufig findet man es eben so im suͤdlichen Deutschland; –
dagegen im noͤrdlichen mit seltenen Ausnahmen, das Vorhandenseyn eines
solchen Zimmers zwar vorausgesezt, aber desselben in Gegenwart fremder Personen gar
nicht erwaͤhnt wird. In England waͤre es die hoͤchste Frechheit
dieses Zimmers – oder das Bett in demselbigen – zu nennen;
waͤhrend darin die franzoͤsische Dame, ohne alle Zweideutigkeit,
maͤnnliche Besuche anzunehmen gewohnt ist.
Den Angaben des Hrn. Voit S. 309 – uͤber die angemessene Eintheilung
des Hauses eines vornehmen Mannes moͤchte nicht ganz beizustimmen seyn, wenn
gleich vieles sehr richtig aufgefaßt und vorgetragen ist. – Zwei Appartements sind allemal in
einem solchen Hause nothwendig; nie kann eines
genuͤgen. Die Zimmer des Mannes liegen am schicklichsten und bequemsten, wenn
die Straße nicht gar zu enge ist, und die fruͤhere Anlage des Hauses es
gestattet, – im Erdgeschosse (Rés de
Chausée) und zwar ohngefaͤhr so: das Souterain sei etwa 4 Fuß
uͤber dem Straßenpflaster, d.h. die Decke der Zimmer oder Keller in ersteren:
dann kommt das Erdgeschoß: 13 bis 14 Fuß im Lichten hoch; – an der einen
Seite der Einfahrt (Porte cochère) in der Mitte
der Façade, reihen sich die Zimmer des Herrn vom Hause: Vorzimmer, (Billard),
Bibliothek, Schreibzimmer, Schlafzimmer, Garderobe u.s.w. Aus einem der
leztgenannten – nach dem Hofe liegenden – Zimmer fuͤhrt eine
geheime Treppe zu dem Schlafzimmer der Frau vom Hause, auf der andern Seite der
Einfahrt – par terre – sind die
Geschaͤftszimmer, Buͤreaux, Wohnung der Sekretairs etc., oder, falls
der vornehme Mann nicht in Staatsdiensten ist, die Zimmer
seiner Soͤhne, ihrer Lehrer u. dgl., welche sonst in den
Seitenfluͤgeln oder im zweiten Stok wohnen. – Da hier von einer
Stadtwohnung – nicht aber von einem Landhause oder Schlosse eines vornehmen
Mannes, die Rede ist, so hat man auf Zimmer fuͤr Fremde (S. 309 unten) wenig
Ruͤcksicht zu nehmen, indem man in Staͤdten solche selten in seinem
Hause beherberget, um sich und ihnen keinen Zwang anzuthun, sonst gehoͤren
diese Zimmer allerdings in die zweite Etage. – Den Kuͤchen ist ihr
Plaz entweder in dem Kellergeschoß anzuweisen, oder zu ebner Erde, ohne Keller
darunter, nur 1 Fuß uͤber dem Pflaster, (wegen der Hoͤhe, da eine
Kuͤche nie hoch genug seyn kann) im Hofe, und in demjenigen Fluͤgel
des Hauses, in welchem sich die Speise- und Tanzsaͤle befinden, in der
Regel muß die Kuͤche – moͤglichst flach – gegen
Widerlager und Anker von Gußeisen in den Scheidemauern – gewoͤlbt
seyn; die Portiers- und Bedientenzimmer sind im Souterrain, an beiden Seiten
der Einfahrt; die Offiziantenzimmer im zweiten Stoke! An einer Seite der immer in
der Mitte des Hauses anzubringenden Einfahrt liegt die Haupttreppe, so eingerichtet,
daß sie geheizt, und durch Glaswaͤnde eingeschlossen werden kann; hinter oder
neben ihr, aber verborgen, muß eine Nebentreppe fuͤr Bediente seyn. Auf
ersterer gelangt man 1) in ein fuͤr die wartenden Bedienten bestimmtes
Vorzimmer (le Tambour), welches sein Licht vom Hofe, oft auch nur von der Treppe
erhaͤlt; 2) aus diesem in das eigentliche Vorzimmer (la première Antichambre), wo sich die Hausoffiziere, Kammerdiener
etc. aufhalten, die zu meldenden Personen ihre Namen angeben u.s.w. (nach dem Hofe). Von da 3) in
das zweite Vorzimmer, welches schon zu den Gesellschafts- oder
herrschaftlichen Zimmern gehoͤrt, und fast eben so sorgfaͤltig und
geschmakvoll meublirt seyn muß als die Salons: hier warten die gemeldeten Personen,
wenn ihr Besuch nicht erwartet, oder schon angenommen ist. An dieses Zimmer stoßen
an einer Seite das Wohnzimmer, Kabinet, Boudoir,
Schlafzimmer, Garderobben u. s. w der Frau vom Hause, und die Zimmer der
Toͤchter – wie auch aller kleinen Kinder
(beiderlei Geschlechts), theils gegen die Straße, theils in dem betreffenden
Fluͤgel gegen den Hof: – und zwar: wenn die Hauptfronte des Hauses
nach Suͤden oder Norden gerichtet ist, nach Osten: ist sie nach Osten oder
Westen gerichtet, nach Suͤden; aber nicht nach Westen und nicht nach Norden,
wenn es irgend zu vermeiden ist. Alle vorgenannte Zimmer bekommen die
noͤthigen Degagements, Treppen, Cabinets
d'aisance u.s.w. An der andern Seite des zweiten
Vorzimmers gelangt man zum ersten und zweiten Besuchzimmer (Salon), deren jedes 26 bis 36 Fuß
Laͤnge, und 18 bis 22 Fuß Tiefe hat, neben dem leztern ist, wo
moͤglich, ein elegantes Cabinet. Mit dem ersten oder zweiten Salon verbindet
sich nach dem Hofe zu ein Speisezimmer fuͤr 20 bis 24 Personen, und mit
diesem ein Zimmer zum serviren, wohin die Speisen durch einen geheimen Gang aus der
Kuͤche gebracht werden. An das Speisezimmer kann ein groͤßerer
Speise- oder Tanzsaal, 45 bis 50 Fuß lang, und an denselben, wo der Hofraum
es erlaubt, in dem naͤmlichen Fluͤgel oder Quergebaͤude, ein
großer Saal, zum soupiren, oder zum tanzen, wenn dem Ball kein Souper folgt,
angraͤnzen. Daß hinter diesen Saͤlen etc. ein Corridor, an der Seite
des Nachbars Hauses, sey er auch dunkel, laufen muß, versteht sich von selbst. Bei
dieser Beschreibung hat man ein Haus von 11 bis 13 Fenstern Hauptfronte (110 bis 130
Fuß rheinl.), und 50 Fuß Tiefe im Hauptgebaͤude, nebst gehoͤrigen
Hintergebaͤuden angenommen; mit einem Rés de
Chaussée von 13 Fuß, und einem Hauptgeschoß von 15 Fuß, und einem
Halbgeschoß von 11 Fuß Hoͤhe im Lichten. – Die 2 Hauptsaͤle im
Fluͤgel moͤgen resp. 18 und 20 Fuß Hoͤhe erhalten, der
Haͤuser, welche ohngefaͤhr auf diese Art
eingerichtet sind, gibt es gar viele, man hat also kein bestimmtes Haus bei dieser Beschreibung vor Augen gehabt.
Das Schlafzimmer der Frau vom Hause muß allerdings groß (tief), und mit einem Alcoven
versehen, letzterer aber um vieles groͤßer seyn, als Hr. V. verlangte. Zwei
Betten erfodern allein 7 Fuß Laͤnge, und 7 Fuß Tiefe, = der Alcoven muß also mindestens 13
Fuß lang, und 9 Fuß tief seyn. Mag dann noch an jeder Seite ein Pfeiler von 4 Fuß
bleiben, so wird die Laͤnge des Schlafzimmers 21 bis 22 Fuß, seine Tiefe aber
inclus. des Alcovens 28 Fuß betragen, die Hoͤhe (es liegt im Fluͤgel)
ist 14 Fuß (der Leibstuhl kommt in ein Seiten-Cabinet neben dem Alcoven
– in einen der Pfeiler). – Das Palais von 160 Fuß Laͤnge und 60
Fuß Breite, welches Hr. V. beschreibt (S. 312. 313), hat eine ganz ausser
gewoͤhnliche Groͤße, und ist fast zu groß fuͤr jeden
Nicht-Fuͤrsten, moͤge seine Wuͤrde im Staate noch so
groß seyn; doch will ich hieruͤber nicht streiten, daß aber der große
– durch zwei Stokwerke gehende Saal in der Mitte des Hauptgebaͤudes
liegt, das ist in jeder Hinsicht ein großer Baufehler; man findet es freilich so
nicht selten in den Berliner Hotels, aber zur großen Unbequemlichkeit der
Bewohner!
Was die Festigkeit und eigentliche Konstruktion eines solchen Hauses betrifft, so
moͤchte das Verruͤcken der Waͤnde gar nicht zu gestatten seyn,
es muß immer Wand auf Wand stehen, bloß mit Ausnahme ganz leichter Bretter-
oder Fachwerkswaͤnde, ohne Ausmauerung der Faͤcher, auf beiden Seiten
schraͤg mit Brettern bekleidet, welche, auf bekannte Art als Sprengwerke
verbunden, und gegen die Seitenwaͤnde, zwischen welchen sie stehen, aber
nicht nach unten druͤcken und lasten, deshalb kommen die kleinern Zimmer in
das Erdgeschoß, die groͤßern in das erste Stokwerk. – Findet man die
Zimmer im obern Halbgeschoß zu groß, so theile man sie durch leichte Waͤnde
der beschriebenen Art, nach der Tiefe, d.h. senkrecht auf die Hauptfronten. –
Alle Kamine muͤssen vom Grunde des Kellers, bis auf den Hausboden senkrecht
aufsteigen, oder in der massiven Mittelwand, wenn diese stark genug dazu ist,
geschleift werden. Auf dem Hausboden kann man denn die Schornsteine, sey es der
Symetrie willen, oder aus andern Gruͤnden zusammen woͤlben, oder auf
Gewoͤlben schleifen; nie darf es auf Holz geschehen. – Zu dem, was Hr.
V. S. 316 und 317 uͤber das Rauchen der Kamine sagt, moͤgen noch
einige Zusaͤze erlaubt seyn. In Staͤdten rauchen zuweilen fast alle Kamine, deren Roͤhren nicht eben so hoch sich
erheben, als die Forsten der nahe liegenden Haͤuser; diesem Uebel ist selten
anders ganz abzuhelfen, als durch das Erhoͤhen der Schornsteine, soviel es
moͤglich ist. – Jedes Kamin muß besonders abgeschlossen seyn, und zwar
unmittelbar unter dem Punkte, wo der Rauch des oder der Oefen (Kuͤchen,
Kessel etc.), fuͤr welche er dient, in ihn eintritt. Dieses Abschließen
geschieht durch einen eisernen Rahmen, auf dessen Staͤbe flache Dachsteine
(Biberschwaͤnze) doppelt in Lehm gelegt werden; d.h. wo das Kamin so weit ist, um dieses zu
erfordern, in der Mitte bleibt eine Oeffnung von etwa 16 Zoll □ mit einer
genau schließenden eisernen Thuͤr, welche beim Oeffnen des Wirbels, herunter
(in das Einheizloch oder Vorkamin, Vorgelege etc.) schlaͤgt, und an ihren
Haspen haͤngen bleibt, diese wird nie geoͤffnet als zum Einsteigen des
Schornsteinfegers. Ein so abgeschlossenes Kamin raucht niemals (ausser durch aͤußern Widerstand des Windes, wenn
hoͤhere Gegenstaͤnde ihn aufhalten), weil keine kalte Luft von unten
einstroͤmen kann: bei jeder Kuͤche ist dieses unerlaͤßlich. Zum
Abfuͤhren der Daͤmpfe aus derselben dient ein neben dem Rauchkanal
liegender, durch eine Zunge von ihm getrennter, Dampfkanal, 18 Zoll tief, 4 Zoll
breit, mit einer leicht zu regierenden Klappe. Zu S. 320. 321 erlaube ich mir, der
fuͤr Gesellschafts- und Schlafzimmer vortrefflichen Berliner
Kaminoͤfen, von weiß glasurten Fayencekacheln, zu erwaͤhnen. Das Kamin
von Gußeisen dient als gewoͤhnliches offenes Kamin, heizt aber zugleich
einige Zuͤge im Ofen. Der eigentliche Ofen wird von aussen, oder im Zimmer an
der schmalen Seite, geheizt; so daß man den Ofen ohne das Kamin, und lezteres ohne
den Ofen, oder beide zugleich heizen kann. Das Ganze ist nur wenig groͤßer
als jeder gewoͤhnliche Ofen von Toͤpferkacheln.
Abtritte sollten in herrschaftlichen Wohnhaͤusern nirgend sonst geduldet
werden, als auf dem Hofe, fuͤr das Gesinde, uͤber der Dunggrube des
Pferdestalls. Selbst in Kasernen, Arbeitshaͤusern u. dgl. muͤßten sie
nie in den Gebaͤuden, und nie anders als ganz unten, abgesondert von dem
Wohngebaͤude – angelegt werden. Wollte man dagegen einwenden, es sei
leichter dieß zu fordern als es auszufuͤhren, so laͤßt sich darauf
antworten, daß die Ausfuͤhrung weder sehr kostbar noch schwierig, der
Gegenstand aber einiges Aufwandes werth ist. In Lazarethen, Hospitaͤlern,
Kriminalgefaͤngnissen und Straf- oder Zuchthaͤusern, werden
allerdings Leibstuͤhle (von Gußeisen mit Eimern von Zinkblech) nicht ganz
entbehrt werden koͤnnen; das Ausleeren der leztern aber, welche
natuͤrlich in doppelter Zahl vorhanden seyn muͤssen, in eine dazu
besonders vorbereitete, gehoͤrig entfernte, und uͤber der Erde
angelegte Dungstelle, kann durch sehr einfache mechanische Vorrichtungen sehr
erleichtert werden.
In neu erbaueten herrschaftlichen, und in allen
Haͤusern, welche nur von einer Familie (aus den wohlhabendern Klassen)
bewohnt werden, sollten die s. g. Water Closets (Lieux
à l'Anglaise) nie fehlen. Jeder Baumeister weiß, wie leicht und wie
wohlfeil sie beim Neubau anzulegen sind, und daß das Fuͤllen
der Zisterne auf dem Dachboden, wenn der Regen ausbleibt, bei nicht zu hohen
Haͤusern, durch ein Druckwerk nicht sehr kostbar ist. Fast jedes nur
einigermaßen gut gebauete englische Landhaus hat seine Water-Closets, und
eine s. g. forcing pump, beide werden auch in Hamburg
von J. Peat sehr gut gemacht, sowohl feststehende als tragbare. Bei aͤltern
Gebaͤuden muß man sich mit leztern begnuͤgen. Will man auch dieses
nicht, sondern die gewoͤhnlichen Leibstuͤhle beibehalten, so werden
folgende Regeln mit Nuzen anzuwenden sey.
1) Man stelle den Leibstuhl, wie sich ohnehin von selbst versteht, in ein besonderes
Kabinet, und wo moͤglich neben eine Schornsteinroͤhre. Aus dem mit
Zinkblech ausgeschlagenen Kasten oder Stuhl lasse man, gleich unter dem Sizbrett,
eine Knieroͤhre von 2 à 3'' im Diameter aus, und unter einem Winkel
von 45° in den Schornstein treten; wenigstens haue man oben, einige Zoll von
der Zimmerdecke herunter, ein Loch mit beweglicher Klappe in den Schornstein, und
oͤffne leztere von Zeit zu Zeit; dieses Mittel wird, solange der Schornstein
erwaͤrmt ist, fast allen Geruch abziehen. Die Eimer muͤssen von
Fayence oder Zinkblech, nie von Kupfer seyn.
2) Man lege an passenden Stellen, in s. g. todten Winkeln, und immer an einem
Corridor, so versteckt es nur seyn kann, einige vertikale Roͤhren von
gezimmerten Holze mit Brettern verkleidet, also Schachten, die aus dem Keller bis
uͤber die obersten Balken reichen, von 3 Fuß □ an, mit Thuͤren
in jedem Stockwerke. In jedem dieser Schachte bewegt sich ein passender Kasten oder
dergl. durch eine einfache Winde auf und nieder, und dient sowohl zum Herablassen
der auszuleerenden Eimer, des Auskehrichts, der Asche u.s.w. als auch zum
Heraufziehen des noͤthigen Feuermaterials, Wassers u. dgl., – so daß
von allem diesen nichts uͤber die Treppen kommt. Ein solcher Schaft findet
sich z.B. im herzoglichen Schlosse zu Woͤrliz, auch sieht man dort eine
zweckmaͤßige Handdruck-Pumpe im Keller, die das Wasser auf den Boden
treibt. Dergleichen Druckwerke, welche zugleich das Bad, den Stall, die
Kuͤche und das Waschhaus versorgen, und als sehr wirksame
Schlauchspruͤzen bei entstehendem Feuer dienen, weßwegen im Hofe, und nicht
im Keller stehen, findet man in Berlin nicht selten, z.B. in dem Hotel des
auswaͤrtigen Departements; und ihre Zahl vermehrt sich
alljaͤhrlich.
Zusaz von dem k. b. Kreisbau-Inspektor Voit.
Der anonyme Hr. Recensent meines Aufsazes: »die innere Einrichtung der
Wohngebaͤude betreffend«, macht daruͤber Bemerkungen,
die Sachkenntniß beweisen, und mir daher willkommen sind; denn alles, was zu meiner
Belehrung dient, nehme ich mit Dank und Vergnuͤgen auf.
Der Herr R. beschreibt die innere Einrichtung eines Wohngebaͤudes fuͤr
einen großen Herrn, wie man sie in Norddeutschland antrift, und womit mich meine
Reisen, vorzuͤglich ein langer Aufenthalt in Berlin, genau bekannt gemacht
haben.
Nehmen wir, wie Hr. R. selbst will, Ruͤcksicht auf Landessitten und
Gewohnheiten, so ist zu bemerken, daß man in Suͤddeutschland nicht gerne zur
ebenen Erde wohnt. Es beliebt wohl zuweilen dem Herrn vom Hause zur Verrichtung
verschiedener Geschaͤfte einige Zimmer im Res-de-Chaussee
einzunehmen; aber selten findet man sein ganzes Appartement daselbst. Ich mußte nach
dem Willen des Bauherrn mich richten, und ich habe in meinem Aufsaze Seite 313
ausdruͤklich gesagt, daß ich meine Beschreibung
keineswegs als Grundregel zur Entwerfung eines Bauplans angesehen wissen wolle,
und daß oͤrtliche Verhaͤltnisse eine andere Eintheilung verlangen
wuͤrden.
Die uͤbrigen Bemerkungen des Hrn. R. sind großentheils von der Art, daß sie in
der Hauptsache meinen Angaben nicht widersprechen. So verlangt z.B. Hr. R., daß die
Haupttreppe geheizt und mit Glaswaͤnden eingeschlossen werden soll. Eine
solche Einrichtung mußte ich wohl der Treppe geben, wenn ich anders darauf bedacht
seyn wollte, daß alle Gange geheizt werden koͤnnten. Welchen Nuzen aber eine
gleich neben der Haupttreppe angebrachte, verborgene
Nebentreppe fuͤr Bediente haben soll, das kann ich noch nicht einsehen.
–
Ein Escalierdérobé fuͤhrt in einen besondern Gang, in ein
Schlafzimmer u.s.w. Aber wozu zwei Treppen nebeneinander? – In einiger
Entfernung von der Haupttreppe kann eine Nebentreppe einen doppelten Zweck
erfuͤllen.
In dem von mir beschriebenen Gebaͤude sind die beiden Appartements in der
Bel-Etage, welche das erste Stokwerk ausmacht. Das zweite Stokwerk hat einen
großen Saal in der Mitte, welcher durch zwei Stokwerke geht. Durch diesen Saal wird
also im zweiten Stockwerk nichts unterbrochen, und es entsteht nicht die
entfernteste Unbequemlichkeit daraus. Daher kann hier von
einem Baufehler die
Rede nicht seyn. Unter andern Umstaͤnden finde auch ich in einem
Saal in der Mitte fehlerhaft, wenn er ein Stockwerk unterbricht, das zu einer
bestaͤndigen Wohnung bestimmt ist. Das 3te Stockwerk wird nicht ganz
unterbrochen; denn die Zimmer zur linken und rechten Seite des Saals werden durch
einen Gang verbunden. Uebrigens sind diese Zimmer bloß zu Gastzimmern angelegt,
welche Hr. R. entbehrlich findet, die aber im gastfreien Suͤddeutschland
keinem solchen Hause fehlen duͤrfen.
Ueber die Hoͤhe eines Hauses von 3 Stockwerken mit einem
Res-de-Chaussee wundert man sich hier nicht; denn beinahe alle
angesehene Haͤuser haben so viele Stockwerke.
Ich erinnere dieses mit der Bitte an meinen Hrn. Recens. in aͤhnlichen
Faͤllen seine Bemerkungen mitzutheilen, damit solche wichtige
Gegenstaͤnde der Architektur von mehr als einer Seite beleuchtet werden.
Moͤchte es auch Hrn. R. gefallen, Aufsaͤze uͤber verschiedene
andere technische Gegenstaͤnde, uͤber Erfindungen Fabrikate und
Fabrikationen in dem noͤrdlichen Deutschlande dem polytechnischen Journal
zukommen zu lassen, um dadurch einen wissentschaflichen Wechselverkehr zwischen
Suͤd- und Norddeutschland einzuleiten.