Titel: | Beschreibung des dem Thomas Dyson, Sensen-Manufacturisten zu Abbey-Dale in der Pfarre Sheffield der Grafschaft York ertheilten Patentes auf eine Verbesserung oder auf Verbesserungen an Hobeleisen und Drehemeisseln. Dd. 11. November 1820. |
Fundstelle: | Band 5, Jahrgang 1821, Nr. LV., S. 309 |
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LV.
Beschreibung des dem Thomas Dyson, Sensen-Manufacturisten zu Abbey-Dale in der Pfarre Sheffield der Grafschaft York ertheilten Patentes auf eine Verbesserung oder auf Verbesserungen an Hobeleisen und Drehemeisseln. Dd.
11. November 1820.
Aus dem Repertory of Arts, Manufactures et Agriculture. Juni 1821.
Dyson's Verbesserung an Hobeleisen und Drehemeisseln.
Ich erklaͤre, daß meine Erfindung in Folgendem deutlich
beschrieben ist: sie besteht, in Hinsicht auf die Hobeleisen, aus einem losen
Schneideisen (cutter), welches auf folgende Weise
verfertigt und gebraucht wird. Man nehme ein Stuͤk duͤnnen
Rollstahles, und schneide dasselbe nach der Form eines Hobeleisens, Schneideisen
(cut-iron) genannt, und lasse die Hoͤhlung oder
den Schliz bis zu dem oberen (naͤmlich dem stumpfen) Ende des Schneideisens
hin laufen, versehe die beiden Eisen- oder Stahlplatten mit einer Schraube
nach Art und Weise der jezt gebraͤuchlichen doppelten Hobels eisen (ein
rundes Loch fuͤr die Schraube statt eines Schlizes ist alles was man braucht)
und bringe zwischen diese Platten obiges Schneideisen: die Schraube wird es darin
festhalten. Dieses Schneideisen wird durch die Platten gestelzt und
gestaͤrkt, und kann, mittelst des Schlizes, durch bloßes Nachlassen der
Schraube eingeschoben und herausgenommen, auch so lang vorgeschoben werden, bis es
gaͤnzlich aufgearbeitet ist, wo sodann, wenn es noͤthig wird, ein
neues eingesezt werden kann. Dasselbe kann auch bei den gegenwaͤrtig
gebraͤuchlichen Doppelhobeln angewendet werden, wenn selbst die Schneideisen
aufgearbeitet sind.
Was die Drehemeissel betrifft, so ist meine Erfindung und die Art der Anwendung
derselben durch die bei den Hobeleisen gegebene Erklaͤrung bereits
hinlaͤnglich erlaͤutert: auch diese Drehemeissel bestehen aus einem
losen Schneideisen, welches zwischen zwei Eisen- oder Stahlplatten kommt,
welche an dem Zangenende zusammengeschweißt und mit einer Schraube, wie bei dem
Hobeleisen, befestigt werden.
Bemerkungen des Patenttraͤgers.
Die großen Vorzuͤge, welche diese doppelten Hobeleisen mit doppelt
verfeinerten Gußstahl-Schneideisen vor den uͤbrigen voraus haben,
beruͤhr auf einer eigenen Methode des Haͤrtens und
Caͤmentirens, wodurch ihrem gewoͤhnlichen Fehler, auszulassen oder an
der Schneide sich zu drehen, vorgebeugt wird; uͤberdieß haben sie, da sie so
duͤnn sind, kein schleifen noͤthig, indem ein Wezstein hinreicht um
die Schneide stets in guter Ordnung zu erhalten.
Den Hobeleisen fehlt es meistens an ungleicher Harte, und sie brechen, wenn sie sehr
hart sind, oͤfters an der Schneide. Die Patent-Schneideisen sind aber
durchaus von gleicher Harte, und taugen zur groͤbsten Arbeit, ohne daß sie an
der Schneide braͤchen, oder sich umkehrten. Da ein neues
Patent-Schneideisen um beinahe ein Drittel der Kosten des ganzen Artikels
eingesezt werden kann, so ergibt sich hieraus eine bedeutende Ersparung fuͤr
denjenigen, der davon Gebrauch macht.
Der Patent-Traͤger kann mit Zuversicht seine aus Patent-Gußstahl
verfertigten Schneideisen empfehlen, da sie besser sind als diejenigen, die nach
irgend einer anderen Methode verfertigt werden.