Titel: | Preisaufgaben der Societe d'Encouragement pour l'Industrie nationale für die Jahre 1823, 1824, 1825 und 1830. |
Fundstelle: | Band 10, Jahrgang 1823, Nr. XC., S. 492 |
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XC.
Preisaufgaben der Societe d'Encouragement pour l'Industrie nationale für die Jahre 1823, 1824, 1825 und 1830.
Preisaufgaben für die Jahre 1823 bis 1830.
Wir haben im Februar-Stuͤke des polytechnischen
Journals. S. 242, wo wir diese Preisaufgaben bereits anfuͤhrten, bemerkt, daß
das Programm zu demselben unserem Exemplare nicht beigelegt war. Da nun dasselbe
eingegangen ist, tragen wir hier das Noͤthige aus demselben nach:
Die I. Preisfrage fuͤr ein Mittel, armen Blinden die
nuͤzlichste und zwekmaͤssigste Beschaͤftigung zu
verschaffen, wurde am 30 Oktober 1822 ausgeschrieben, und soll bis 1ten Mai
1823 beantwortet seyn. Wenn nicht irgend ein Missionaͤr oder Abbé,
(die sich der Blinden so gern annehmen) bereits uͤber diesen Gegenstand eine
Abhandlung geschrieben hat, die auf Befehl Sr. Exc. des Hrn. Großmeisters der
Universitaͤt gekroͤnt werden muß, so sehen wir nicht ein, wie man
uͤber einen so wichtigen, und zugleich hoͤchst verwikelten, Gegenstand
etwas Gediegenes in dem kurzen Zeitraume von kaum 6 Monaten schreiben kann. Es
scheint uns daher, daß diese Preisfrage entweder schon geloͤst ist, oder in
dieser kurzen Frist nicht geloͤst werden kann, und wir begeben uns der
Muͤhe einer Uebersezung des, diese Preisfrage betreffenden, Programmes.
Das Programm zur Preisaufgabe N. 1. (Polytechn. Journ. Febr. 1823 S. 242; wir lassen diese
Preisaufgaben in den dort angegebenen Nummern fortlaufen) ist dasselbe, wie im Polytechn. Journ. B.
VII. S. 91; das zu N. 2 wie Pol. Journ. B. VII. S.
93.; das zu N. 3, wie Pol. Journ. B. VII. S. 95.; das zu
N. 4, wie Pol. Journ.
B. VII. S. 95; das zu N. 5, wie Pol. Journ. B. VII.
S. III.; das zu N. 6, wie Pol.
Journ. B. VII. S. 114; das zu N. 7, wie Pol. Journ. VII. B.
S. 99; das zu N. 8, wie Pol.
Journ. B. VII. S. 100; das zu N. 9, wie Pol. Journ. VII. B.
S. 116; das zu N. 10, wie
Pol. Journ. B. VII. S.
122; das zu N. 11, wie Pol. Journ. B. VII. S. 105; das zu
N. 12, wie Pol. Journ.
B. VII. S. 108; das zu N. 13, wie Pol. Journ. B. VII. S. 125. das zu N. 14, wie Pol. Journ. B. VII. S. 127. Alle diese Preisfragen
muͤssen bis zum 1. Mai 1823. geloͤset seyn.
Preisaufgaben fuͤr das Jahr 1824.
200 Franken fuͤr Vervollkommnung der Darmsaiten zu
musikalischen Instrumenten.
Die in Frankreich verfertigten Darmsaiten zu musikalischen Instrumenten,
vorzuͤglich die Quinten, stehen im Allgemeinen den neapolitanischen Saiten
nach, welche aus drei Daͤrmen gewunden, sich durch ihre große
Durchscheinenheit, ihre Federkraft und dadurch auszeichnen, daß sie um auf einen
gewissen Ton gespannt zu werden, sich nicht sehr verlaͤngern, und mehrere
Tage in derselben Spannung, ohne nachzulassen, verbleiben. Wenn man sie in Wasser
legt, so bleiben sie laͤnger, als andere Saiten, in demselben, ohne sich
aufzudrehen. Alle diese Eigenschaften scheinen von derselben Ursache,
naͤmlich von der Natur der Daͤrme und von ihrer Bereitung, ehe man sie
zu Saiten drehte, abzuhaͤngen: es scheint naͤmlich, daß diese
Bereitung die Fasern der Darmhaut geneigt macht, sich waͤhrend des Drehens
gleichsam aneinander zu loͤthen.
Die starke Race der Schafe, die man zu Paris vorzugsweise verzehrt, ist vielleicht
nicht diejenige, die sich zu feinen Saiten am beßten schikt: indessen hat man doch
vor den Commissaͤren aus Daͤrmen, die aus den Schlachthaͤusern
zu Paris genommen wurden, mehrere Saiten von der verlangten Feinheit verfertigt, und
mehrere derselben waren von ausgezeichneter Guͤte.
Wenn es uͤbrigens auch ausgemacht waͤre, daß die kleinere Race der
Schafe von Sologne oder aus den Ardennen vorzugsweise zu den feinern Saiten
benuͤzt werden muͤßte, so muͤßte der Saitenschlaͤger
dieses Materiale kennen, und nach den erwiesenen Eigenschaften desselben seine
Arbeit einrichten, um daraus den moͤglich hoͤchsten Vortheil zu
ziehen.
Das es nun wahrscheinlich ist, daß die in Frankreich gezogene Schafe Daͤrme
liefern, die alle zur Verfertigung guter Saiten noͤthige Eigenschaften besizen, so bestimmt
die Societé d' Encouragement einen Preis von 2000
Franken fuͤr denjenigen, der da beweisen wird, daß er immer, und auf eine so
wohlfeile Weise, daß keine Concurrenz des Auslandes zu besorgen ist, alle
fuͤr musikalische Instrumente noͤthige Saiten, vorzuͤglich aber
die Quinten, so verfertigen kann, daß sie den beßten neapolitanischen Saiten
gleichkommen.
Bei der Unmoͤglichkeit, die Echtheit der eingesandten Muster immer streng zu
erweisen, duͤrfen die Concurrenten keine solchen einsenden; sie
muͤssen aber ihre Geschiklichkeit unter den Augen der Commissaͤre
selbst erweisen, und aus Daͤrmen, von welchen man weiß, woher sie kommen, so
viele Saiten einer gewißen Art verfertigen, als man von ihnen verlangen wird.
Diejenigen, welche concurriren wollen, muͤßen sich bei dem Sekretariat der
Gesellschaft vor dem 1. September 1823 einschreiben lassen, wo man ihnen dann die
Zeit bestimmen wird, wann sie ihre Proben abzulegen haben, und sie auch mit den
Anstalten bekannt machen wird, die jeden Unterschleif bei den unter den Augen der
Commissaͤre vorgenommenen Arbeiten unmoͤglich machen.
So wie jeder Arbeiter mit seiner Probe fertig ist, werden seine mit einer Nummer
bezeichneten Saiten bis zur Pruͤfung vor einem Special-Ausschusse, wo sie mit
den beßten italienischen Saiten werden verglichen werden, unter Siegel gelegt, und
dann nach Verdienst gewuͤrdigt werden. Der Preis wird im Julius 1824
ertheilt.
Um zu beweisen, daß der Erfolg nicht vom blinden Zufalle abhing, wird der
Preistraͤger den Commissaͤren einen Aufsaz uͤber seine unter
den Augen derselben befolgtes Verfahren mittheilen, und dieses, auf Verlangen,
geheim gehalten werden.
2000 Franken fuͤr Errichtung einer Fabrik im Großen zur
Erzeugung feuerfester Schmelztiegel.
Die Tiegel muͤßen feuerfest genug seyn, um reines Eisen in denselben schmelzen
zu koͤnnen.
Bekanntlich mußte mancher interessante Versuch bisher aufgegeben werden, weil man
nirgendwo Tiegel aufzutreiben weiß, die dem heftigen Feuer der Oefen in den
chemischen Laboratorien zu widerstehen vermoͤgen.
Die Feuerbestaͤndigkeit und Unschmelzbarkeit der Tiegel haͤngt von dem
Thone ab aus welchem sie verfertigt werden. Man findet in mehreren Gegenden
Frankreichs einen Thon, dessen Feuerbestaͤndigkeit nichts zu wuͤnschen
uͤbrig laͤßt, indem man aus demselben Tiegel verfertigt, die man in
Gußstahl-Fabriken zu 5–6 Operationen brauchen kann. Es ist wahrscheinlich,
daß man, wo man nur nachsuchen will, Lager von sehr reinem Thone finden wird, der
mit Vortheil angewendet werden kann, oder daß man irgend ein einfaches, wenig
kostbares Mittel finden wird, diejenigen Tiegel, die jezt schon ziemlich
feuerbestaͤndig sind, noch feuerfester zu machenMan koͤnnte, z.B., durch Abreibung und Schlaͤmmung den
Schwefelkies-Sand entfernen, der den Thon schmelzbar macht. Einige Chemiker
empfahlen wegen der Feuerbestaͤndigkeit der Bitterrede etwas
kochsalzsaure Bitterrede als Zusaz zu dem Thone. A. d. O..
Man verlangt von dem Tiegel, daß er das staͤrkste Kohlenfeuer ohne in Fluß zu
gerathen vertragen koͤnne, und bei ploͤzlichem Wechsel der Temperatur
nicht springe. Die leztere dieser Bedingungen laͤßt sich leicht
erfuͤllen, wenn man die Masse, aus welcher der Tiegel geformt wird, so mengt,
daß der gebrannte Thon in derselben vorwaltet und nicht zu fein gepulvert ist;
allein in dem Verhaͤltniße, als der gebrannte Thon vorwaltet, wird die Masse
selbst weniger zaͤhe und laͤßt sich schwerer formen. Indessen
laͤßt sich diese Schwierigkeit besiegen, und es scheint sogar, daß die
Toͤpferscheibe nicht das beßte und nicht das schnellste Mittel zur
Verfertigung solcher Waare ist, und daß ein zwekmaͤßig angebrachter Druk,
oder jedes andere Mittel, wodurch die Waͤnde gleiche Dichtigkeit erhielten,
zwekmaͤßiger waͤre.
Die Preiswerber werden sich selbst von der Guͤte ihrer Waare zu
uͤberzeugen haben, und koͤnnen dieß leicht auf jedem Schmiede-Herde,
uͤber welchen sie einen kleinen Ofen von 8 Zoll im Durchmesser und
14–15 Zoll Hoͤhe vom Boden des Herdes, wo die Roͤhre des
Geblaͤses sich oͤffnet, aus Ziegeln bauen. Dieser Herd, der den
Aschenherd bilden wird, kann 6 Zoll im Durchmesser, und darf nur 4 Zoll Hoͤhe
haben.
Man bringt einen Kanal an, der mit einem Ziegel geschlossen werden kann, welchen man
nach Belieben abhebt, um noͤthigen Falles, wenn der Rost durch einen geschmolzenen Tiegel geflossen
waͤre, in den Aschenherd gelangen zu koͤnnen.
Der Rost ruht auf dem Aschenherde, und kann entweder aus feuerfestem Thone und mit
Loͤchern versehen seyn, wie der Boden der Sparoͤfen, oder auch aus
eisernen Stangen von einem Zoll 9 Linien im Durchmesser, und 5 1/2 Zoll
Laͤnge bestehen. Diese Stangen koͤnnen auf eisernen Vorstekstangen
ruhen, so daß sie nur 3 Linien Zwischenraum zwischen sich lassen, damit, wenn der
Luftstrom aus dem Geblaͤse sehr stark waͤre, er nicht den Tiegel
treffen, und denselben abkuͤhlen kann.
Vom Roste weg sind die Waͤnde des Ofens, der 8 Zoll im Durchmesser
haͤlt, 10 Zoll im Werke selbst hoch.
Sobald das kleine Mauerwerk aufgesezt ist, bekleidet man den Ofen innenwendig mit
einer Zoll diken Lage eines Ueberzuges, der aus 5 Theilen unschmelzbaren Sand und
nur Einem Theile guten Thon besteht, und den man anschlaͤgt, theils um ihn an
seiner Oberflaͤche zu ebenen, theils um ihn an den Ziegeln anhaͤngen
zu machen. So ausgefuͤttert haͤlt der Ofen nur mehr 6 Zoll im
Durchmesser.
Auf den Rost stellt man einen Kuchen oder kleinen walzenfoͤrmigen Fuß von 2
1/2 – 3 Zoll Hoͤhe, der aus einem Gemenge von nicht schmelzbarem Thone
und Sande besteht, und auf diesen den, mit klein gebrochenen und soviel
moͤglich genau und ohne alle uͤbrig gelassene Zwischenraͤume
eingepaßten, nicht oxidirten Eisenstuͤken gefuͤllten Tiegel, den man
mit einem Dekel schließt, und mit Sand und Thon verkittet.
Sobald die Kohlen, mit welchen man den Tiegel umgibt, angezuͤndet sind,
laͤßt man den Blasebalg spielen und gibt, so wie die Kohlen sich verzehren,
neue Kohlen nach.
Auf diese Weise erzeugt man eine Hize, in welcher ein halbes Kilogramm mildes Eisen
in 30–40 Minuten schmilzt.
Es ist nicht noͤthig, daß die Tiegel, die man pruͤfen will, vorher im
Ofen gebrannt wurden; es ist sogar besser, sie vor dem Brennen, aber
vorlaͤufig gehoͤrig getroknet, zu probiren; sie ertragen so den
schnellen Uebergang in eine hoͤhere Temperatur besser, und die Tiegel, die
man in Stahlfabriken braucht, sind immer nur getroknet.
Die Preiswerber werden 1tens Muster ihrer Tiegel von verschiedener, Groͤße einsenden; 2te
eine hinlaͤngliche Menge nicht verarbeiteten Thones, so wie er aus der Erde
kommt, und eine verhaͤltnißmaͤßige Menge des Zusazes von gebranntem
Thone, damit die Commissaͤre sich daraus selbst Tiegel verfertigen, diese
pruͤfen und mit den eingesandten vergleichen koͤnnen.
Diesen Mustern muß eine Abhandlung beigelegt seyn, in welcher die Erde nach ihren
aͤußeren Merkmalen und ihrer Lagerung genau, und alle vorlaͤufigen
Vorbereitungs-Bearbeitungen desselben, so wie das weitere Verfahren bei der
Verfertigung der Tiegel selbst genau und im Detail beschrieben ist. Sie werden auch
einen Kosten-Ueberschlag beilegen, damit die Gesellschaft sich uͤberzeugen
kann, daß Beseitigung auslaͤndischer Concurrenz wirklich dabei
moͤglich ist.
Die Probe, welche man mit diesen Tiegeln vornehmen wird, wird darin bestehen, daß
man, ohne allen Kohlenzusaz, 3–4 Kilogramme mildes Eisen darin schmilzt.
Wenn die Preistraͤger wuͤnschen, daß ihr Verfahren geheim gehalten
bleibe, so wird dieß geschehen, und ihre Beschreibung im Archive unter Siegel
niedergelegt werden.
Muster und Abhandlungen muͤssen vor dem 1ten Mai 1824 eingesendet werden; der
Preis wird im Julius ausgetheilt.
Preis auf Vervollkommnung der Eisengießereien.
Preis auf Vervollkommnung der Gußwerke, welche noch weiter
bearbeitet werden muͤssen.
Man klagt in Frankreich allgemein uͤber die schlechten Eisengußwerke, die zur
weiteren Bearbeitung bestimmt sind; man klagt auch uͤber die Unvollkommenheit
der Formen selbst.
Wenn man Eisengußwerke mit dem Griffel oder mit der Feile bearbeitet, so findet man
dieselben an ihrer Oberflaͤche oͤfters so hart, daß die beßten
Instrumente nicht angreifen. Mehrere dieser Eisengußwerke sind in ihrem Inneren mit
mehr oder minder haͤufigen Kuͤgelchen angefuͤllt, die mit der
Masse nicht zusammenhaͤngen. Andere sind sehr poroͤs und ohne alle
Zaͤhigkeit, so daß man sie weder poliren noch ausbohren kann, ohne daß sie
spraͤngen. Diese Maͤngel entstehen nicht immer aus der schlechten
Beschaffenheit des Gußeisens; denn mehrere unserer Eisengießer haben ohne allen Erfolg englisches
Gußeisen angewendet, das die Englaͤnder so sehr zu benuͤzen
wissen.
Es fehlt also an irgend einer Operation beim Formen oder Gießen. Man muß den Gießer
hernehmen, wenn die Stuͤke so verdreht aus der Form kommen, daß man sie nicht
mehr zusammenfuͤgen kann; wenn sie voll Blasen oder mit Sand
uͤberstreut sind; wenn die Kanten an den großen Stuͤken nicht scharf
genug sind, wo man sie so haben wollte; es ist endlich ein Fehler, wenn er mehrere
Stuͤke gießen muß, um ein einziges brauchbares zu erhaltenDie Englaͤnder gießen viel in sogenannten gruͤnen Sand. Warum
gelingt dieß nicht auch in Frankreich. A. d. O. Hier in Augsburg werden
Kanonen von jedem Kaliber u.a. G. mit dem besten Erfolg in Sand gegoßen.
D..
Diese Betrachtungen bestimmten die Gesellschaft zwei Preise, jeden von 6000 Franken,
auszuschreiben. Den ersten fuͤr denjenigen, der ein wenig kostbares Verfahren
angeben wird, wodurch man (aus was immer fuͤr einem Erze) einen milden Guß
erhalten kann, der fuͤr die zartesten Stuͤke eben so gut wie
fuͤr die groͤßten taugt, deren man sich in der Mechanik bedient, und
alle noͤthigen Eigenschaften besizt, d.h., feinkoͤrnig, vollkommen
gleichartig, und sehr zaͤhe ist, ohne sich dabei schwer unter Feile und
Meißel arbeiten zu lassen.
Der andere Preis von 6000 Franken ist fuͤr denjenigen bestimmt, der das
sicherste, wohlfeilste und schnellste Verfahren angeben wird, Gußwerke zu liefern,
die weiter bearbeitet werden muͤssen, sie moͤgen von was immer
fuͤr einer Form oder Groͤße seyn.
Die Preistraͤger muͤssen die Mittel beschreiben, wie man sich von der
Guͤte eines Gusses uͤberzeugen und das Verderben desselben bei der
Anwendung verhuͤten, wie man einen mittelmaͤßigen verfeinern und
mildern, und denselben zu jeder weiteren beliebigen Arbeit tauglich machen kann.
Sie muͤssen auch die Mittel anzeigen, durch welche man dem Erhaͤrten an
der Oberflaͤche sehr duͤnner Stuͤke vorbeugen, oder demselben
auf eine wohlfeile Art abhelfen kann, insofern es (wahrscheinlicher Weise) die
unvermeidliche Folge einer durch schnelle Abkuͤhlung hervorgebrachten
Haͤrtung ist.
Sie werden ferner die beßten Legierungen angeben, die man anwenden kann, um eine
ausgezeichnet harte Masse zu erhalten, die eine feine Politur annimmt, wie es z.B.
bei Strekwalzen nothwendig istEin Fuͤnfzehntel Zinn gibt einen sehr harten, feinkoͤrnigen
Guß. Braunstein und Stahl liefern eine Masse, die sich sehr gut gießt, und
heiß auch schmieden laͤßt, hart aber sehr sproͤde und
bruͤchig ist. A. d. O..
Sie werden endlich die Mittel angeben, wodurch man die Verbindung des Sandes mit dem
Metalle verhindern kann, und die Anstalten, die man treffen muß, um die elastischen
Fluͤssigkeiten, die sich sowohl in der Form als in dem Gusse aufhalten und
Blasen erzeugen, zu beseitigen.
Die Preiswerber um Verbesserung der Eisengießereien uͤberhaupt werden Prismen
von 8–10 Centimetern im Durchmesser einsenden, damit man sie leicht brechen
und probiren kann. Sie werden durch Zeugnisse erweisen, daß diese Prismen Gußeisen
vom ersten Fluße, und gewoͤhnliches Erzeugniß sind, und diesen Mustern eine
Abhandlung beilegen, in welcher sie 1. die Art des Erzes bestimmen werden, welches
seiner Natur nach das beßte Gußeisen gibt; 2. das wohlfeile Verfahren, wodurch man
aus den schlechtesten Erzen der Hochoͤfen einen hinlaͤnglich milden
Guß erhalten kann. Dieses Verfahren wird vor den ernannten Commissaͤren
wiederholt werden.
Auch die Muster von Gußwerken muͤssen von den betreffenden Preiswerbern mit
Zeugnissen versehen seyn, daß sie nur gewoͤhnliche Arbeit und nicht
auserlesene Stuͤke sind, und die Preiswerber werden vor den
Commissaͤren gießen, was man von ihnen verlangt.
Die Preiswerber koͤnnen der groͤßten Verschwiegenheit sicher seyn, und
auch ein Brevet nehmen. Muster und Abhandlung muͤßen vor dem 1ten Mai 1824
eingesandt und der Preis wird im Julius vertheilt werden.