Titel: | Verbesserung an den Schlössern, worauf Karl Chubb, Eisen-Händler zu Portsea, Southamptonshire, am 15. Junius 1824 sich ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 18, Jahrgang 1825, Nr. LIX., S. 328 |
Download: | XML |
LIX.
Verbesserung an den Schloͤssern, worauf
Karl Chubb,
Eisen-Haͤndler zu Portsea, Southamptonshire, am 15. Junius 1824 sich ein Patent ertheilen ließWir glauben unsere Leser hier auf eine sehr interessante Abhandlung des Hrn. Dr.
und Prof. Crivelli: uͤber die
Unzuverlaͤssigkeit der Combinations-Schloͤsser im V. B.
der Annalen des polytechn. Instituts zu Wien aufmerksam machen zu
muͤssen, welche die vortreffliche Biblioteca
italiana in ihrem neuesten Hefte, N. 115. auch ihren italienischen
Lesern mitzutheilen fuͤr gerathen fand. Hr. Dr.
Crivelli entwikelt in dieser Abhandlung die einfachen
Grundsaͤze, nach welchen alle Combinations-Schloͤsser mit der
groͤßten Leichtigkeit geoͤffnet werden koͤnnen. Unsere
Leser werden sich uͤberzeugen, daß die hier angegebenen Verbesserungen an
dem Schlosse des Jeremias Chubb gleichfalls keine
eigentlichen Verbesserungen, sondern vielmehr Verschlechterungen sind, indem sie
den urspruͤnglichen Zwek, Entdekung eines Versuches das Schloß zu
oͤffnen, zum Theile wenigstens vereiteln helfen. Es gibt nur Ein Schloß,
das Niemand oͤffnen, Niemand verderben kann, und dieß ist Redlichkeit. Schande fuͤr unser Zeitalter und
fuͤr unsre so hoch gepriesene Cultur, wenn wir, statt der
Schloͤsser entbehren zu lernen, studieren muͤssen, dieselben immer
mehr und mehr zusammengesezt zu machen, zum deutlichen Beweise, daß wir durch
unsere Bildungs-Anstalten immer mehr und immer feinere Spizbuben zu Tage
foͤrdern. Wie waͤre dieß auch anders moͤglich, da wir auf
Erziehungs- und Bildungs-Anstalten, auf Schulen, in welchen der Mensch zum
sittlich guten Menschen erzogen werden soll, kaum den zwanzigsten Theil der
Summe verwenden, die man fuͤr eitle, juridische Schnurrpfeifereien
wegwirft. Man erziehe die Leute besser, dann wird man weniger juridische
Quaksalberei noͤthig haben, und nicht bloß Millionen ersparen,
sondern Milliarden gewinnen. Geseze fabriciren und die oͤffentliche
Erziehung so grob vernachlaͤssigen, heißt mehr als den Esel beim Schweife
aufzaͤumen. Man sehe wie wenig man in dem armen Schweden eines Schlosses
und jenes Wustes von Gesezen bedarf; man sehe aber auch wie dort die
Volks-Erziehung als das Wichtigste im Staate behandelt wird, Quid leges sine moribus vanae!A. d. Ueb..
Aus dem London Journal auf Arts. N. 55. S.
416.
Mit einer Abbildung auf Tab. VII.
Karl Chubb's, verbesserung an den Schloͤssern.
Im J. 1818 ließ Jeremias Chubb zu Portsea, sich ein Patent
auf ein Schloß ertheilen, welches jezt unter dem Namen
Chubb's Entdekungs-Schloß (Chubb's
detector lock) allgemein bekannt ist. Gegenwaͤrtige Verbesserungen
beziehen sich auf dieses Schloß, und koͤnnen erst dann eingesehen werden,
wann dieses gehoͤrig beschrieben ist.
Fig. 24. ist
das Schloß mit abgenommenem Dekel, damit man den innern Bau desselben deutlich
sieht. a, ist der Riegel. b,
sind mehrere Tummler, einer hinter dem andern, die auf einem Zapfen laufen, dessen
Central-Theile durchbohrt, und in Einschnitte und Laͤngenspalte geschnitten
sind, damit die Zapfen cc, in denselben
aufgenommen werden koͤnnen, wenn der Riegel vorgeschoben wird. Der Bart des
Schluͤssels ist mit mehreren Stufen oder Einzaͤhnungen versehen, um
die verschiedenen Tummler auf verschiedene Hoͤhen zu heben, auf welchen
Hoͤhepunkten die Einschnitte und Laͤngenspalte alle uͤberein
treffen, um die Zapfen o, durch die lezteren durchzulassen, wenn der
Schluͤssel den Riegel vorwaͤrts oder ruͤkwaͤrts
schiebt.
Durch diese Einrichtung der Tummler wird die hoͤchste Genauigkeit an den
Stufen am Barte des Schluͤssels nothwendig, indem die mindeste Abweichung an
denselben die Tummler in solche Lagen bringen wuͤrde, daß ihre Einschnitte
und Laͤngenspalte nicht genau mit einander zusammentraͤfen, folglich
der Riegel weder vorwaͤrts noch ruͤkwaͤrts geschoben werden
koͤnnte. Daher nun die Schwierigkeit, einen falschen Schluͤssel zu
verfertigen, der ein solches Schloß aufsperren kann, oder irgend ein Mittel zu
finden, die Tummler alle in Uebereinstimmung zu heben.
Um zu entdeken, ob man den Versuch gemacht hat, ein solches Schloß zu oͤffnen,
wird ein Hebel, d, angebracht, den man den Entdeker nennt (the
detector). Ein Ende dieses Entdeker-Hebels ruht oben auf den Tummlern, und das
andere Ende hat einen
Zahn e, der uͤber einem Einschnitte an dem Bolzen
steht. Wenn nun bei einem Versuche das Schloß zu oͤffnen, irgend einer der
Tummler uͤber die gehoͤrige Hoͤhe gehoben worden seyn sollte,
wird der Entdeker-Hebel gleichfalls mit gehoben, und der Zahn, e, an dem entgegengesezten Ende in den Einschnitt
einfallen, und dadurch kraͤftig hindern, daß der Riegel sich vorwaͤrts
oder ruͤkwaͤrts bewegt, indem die schiefe Flaͤche oben auf der
Feder f, den Entdeker fest sperrt. Aus dieser Lage kann
er nicht befreit werden, außer man nimmt den den vordern Dekel am Schlosse ab.
Um diesem Nachtheile abzuhelfen, hat der Patent-Traͤger die
gegenwaͤrtige Verbesserung angebracht, welche in einem Huͤlfriegel gg, besteht, der sich auf der Vorderflaͤche
des Riegels a, schiebt. Wenn nun durch
Einfuͤhrung eines falschen Schluͤssels die Tummler nicht
gehoͤrig gehoben wurden, und der Riegel durch den Zahn des Entdekers gesperrt
wurde, so daß man selbst mit dem eignen Schluͤssel nicht mehr das Schloß
oͤffnen kann, muß man den Schluͤssel umgekehrt drehen, wo derselbe
dann auf einen kleinen Vorsprung h, druͤkt, der
sich an der untern Seite des Huͤlfriegels befindet, und diesen lezteren etwas
vorwaͤrts treibt, wo eine kleine schiefe Flaͤche i, oben auf dem
Huͤlfriegel gegen die untere Seite des Zahnes e,
druͤkt, diesen aus dem Einschnitte hebt, den Entdekungs-Hebel gleichfalls in
die Hoͤhe treibt, und so den Riegel in Freiheit sezt.
Diese Verbesserung ist auf alle Schloͤsser von Jeremias Chubb anwendbar, sie
moͤgen an Thuͤren, Kasten, oder wo immer angebracht seyn.