Titel: Verbessertes Pflaster für Reit- und Fahrwege, worauf A. H. Chambers, Esq. New-Bondstreet, Middlesex, am 28. Februar 1824 sich ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 19, Jahrgang 1826, Nr. XCI., S. 362
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XCI. Verbessertes Pflaster fuͤr Reit- und Fahrwege, worauf A. H. Chambers, Esq. New-Bondstreet, Middlesex, am 28. Februar 1824 sich ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of Arts. N. 56. 57. S. 5. Mit Abbildungen auf Tab. VII. Chambers's, verbessertes Pflaster fuͤr Reit- und Fahrwege. Dieses Pflaster soll sowohl fuͤr Staͤdte als fuͤr Chausseen dienen. Große, regelmaͤßig zugehauene, Steine werden, mit ihrer breiteren Flaͤche abwaͤrts gekehrt, auf ein festes Erdlager gelegt, und nachdem sie gehoͤrig gereiht wurden, durch Moͤrtel, den man in die Zwischenraͤume gießt, befestigt. Der obere Theil der Zwischenraͤume wird mit Kieselgeroͤlle ausgefuͤllt. Dieses Pflaster soll fester seyn, als jedes andere, und, wenn die Abzugs-Graben und Chaussee-Graben so vorgerichtet sind, wie er sie im B. I. S. 353, dieses Journales beschrieben, und hier abgebildet hat, soll auch nie Koth auf derselben sich anhaͤufen. Fig. 13. ist ein Durchschnitt eines solchen Fahrweges, a, ist das Erdlager oder Bett, sehr flach gewoͤlbt, gehoͤrig niedergestampft, oder auf irgend eine andere Weise fest gemacht. Zu beiden Seiten sind die gemauerten Chaussee-Graben, bb, in welche seitwaͤrts die Abzugs-Graben, cc, laufen, die die Feuchtigkeit von der Straße dahin leiten. Diese Abzugs-Graben werden mit Ziegeltruͤmmern ausgefuͤllt, und dienen so als Seiher, um das Wasser in die Chaussee-Graben zu leiten. Auf dieses Bett werden nun Granite oder andere harte Steine, wie in Fig. 14. behauen, oben naͤmlich ungefaͤhr acht Quadrat-Zoll und unten zwoͤlf, reihenweise dicht neben einander, wie bei, dd, mit der breiten Flaͤche nach unten, gelegt, und so, daß die Zusammenfuͤgung derselben durch die naͤchste Reihe (wie bei Ziegelmauern) verlegt werden. Nachdem die Oberflaͤche der Straße auf diese Weise gebildet wurde, wird Moͤrtel mit Kalk, oder British Patent Pozzolana in die Zwischenraͤume, gegossen, und diese werden bis zu einem Drittel Hoͤhe damit ausgefuͤllt. Nachdem dieser erhaͤrtet ist, fuͤllt man den noch uͤbrigen Rest der Zwischenraͤume mit kleinen Kieseln, Feuersteinen, oder anderem in Wasser unaufloͤslichem Materiale aus.

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