Titel: | Verbesserungen an Kunststühlen, um verschiedene Stoffe mittelst derselben zu weben, auf welche Jak. Tetlow, Weber zu Manchester, Lancastershire, sich am 14. October 1824 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 21, Jahrgang 1826, Nr. XXXV., S. 195 |
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XXXV.
Verbesserungen an Kunststühlen, um verschiedene
Stoffe mittelst derselben zu weben, auf welche Jak. Tetlow, Weber zu Manchester,
Lancastershire, sich am 14. October 1824 ein
Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of Arts. May. 1826. S.
254.
Mit Abbildungen auf Tab.
V.
[Tetlow's Verbesserungen an Kunststühlen.]
Das Wesentliche an der hier vorgeschlagenen Verbesserung
scheint darin zu bestehen, daß man mittelst derselben auf ein Mahl zwei
Stuͤke in demselben Stuhle uͤber einander weben kann. Denselben Zwek
hatte Hr. Goodmann bei seinem Patent-Stuhle zum Weben
zweier schmalen Stuͤke Zeuge, wie Baͤnder und Gurten neben einander
(London Journ. of Arts VI. Bd. S. 174.), und Hr. Roberts in seinem Patente auf einen Stuhl zum Weben
glatter und figurirter Zeuge. Die Beschreibung der Verbesserungen des Hrn. Tetlow scheint uns indessen nicht so klar, wie wir sie
wuͤnschen, und wir muͤssen daher den Patent-Traͤger selbst
sprechen lassen.
„Fig.
20. zeigt den Stuhl von vorne, wie er zwei Stuͤke Zeug, das
eine uͤber dem anderen, webt.
b, sind die Zangen, (plyers), welche das Tuch fassen.
c, Hebel, welche mit den Zangen in Verbindung
stehen, und leztere noͤthigen Falles von dem Tuche entfernen.
d, d, sind Walzen, uͤber welche ein
Laufriemen laͤuft zur Verbindung mit einem Vorsprunge an der Stange, e, e, um die Zangen den Zeug streken zu helfen.
g, ist ein Fang zur Aufnahme eines Vorsprunges der
Stange, e, wodurch das Gewicht gehoben
wird.“
„Fig.
21. zeigt von der rechten Seite den Hebel, h, in Verbindung mit dem Fange, g: k,
Gewichte, die an dem Hebel haͤngen, um mittelst Beihuͤlfe des
Zahnrades, n, das Garn auf dem Baume
zuruͤkzuhalten, wodurch die Gewichte auf den Hebel, h, fallen, und wodurch die Zangen, b, von dem Zeuge, b,
entfernt werden.“
„Fig.
22. zeigt den Stuhl von der linken Seite. o, ist ein Zahnrad, wodurch die Hebel, p,
p, abwechselnd gehoben werden; g, ist eine
Walze, uͤber welche ein Laufriemen laͤuft, in Verbindung mit dem
Hebel, p, um den Zeug in dem oberen Theile des
Stuhles arbeiten zu helfen.“
„Fig.
23. sind die Zangen in Verbindung mit der unter Fig. 24.
beschriebenen Vorrichtung, nebst den beiden Hebeln, um die Zangen entfernen zu
helfen. Fig.
24. ist die Form des Nietblattes, wie in Fig. 20 und 23.
beschrieben wurde.
Fig. 25.
das Zahnrad, die Hebel und Gewichte, wie in Fig. 21.“
„Fig.
26. r, sind Zangen von anderer Form,
waͤhrend des Strekens des Zeuges. s, s, zwei
an den Zaͤhnen angebrachte Hebel, welche auf die Zangen, r, wirken, wodurch diese sich oͤffnen und
schließen, und den Zeug bei jedem Einbisse streken. t,
t, eine Stange mit einem Hebel in Verbindung mit der Lade, um die
Zangen von dem Zeuge loͤsen zu helfen.“
Die Patent-Gesetze fordern, sagt das London Journal, daß
jeder geschikte Mechaniker im Stande seyn soll, die Maschine nach der
Erklaͤrung des Patentes zu verfertigen, kann man die hier beschriebene
verbesserte Maschine nach obiger Beschreibung nachmachen? – – Unsere
Leser werden bemerkt haben, daß es bei vielen anderen Patenten, die wir lieferten,
um nichts besser ging.