Titel: Tragbares Rettungsboth, worauf Jak. Bateman, Fruchthändler, Islington, Upperstreet, sich am 26. Februar 1825 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 21, Jahrgang 1826, Nr. LXIV., S. 297
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LXIV. Tragbares Rettungsboth, worauf Jak. Bateman, Fruchthändler, Islington, Upperstreet, sich am 26. Februar 1825 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of Arts. N. 66. S. 175. Mit einer Abbildung auf Tab. VII. Bateman's, tragbares Rettungsboth. Dieses Rettungsboth, oder vielmehr dieses Rettungsfloß besteht aus Kork, der in Segeltuch gepakt, und oben und unten mit Brettern belegt wird, um die Paͤke gehoͤrig zusammenzuhalten; alles wird mit eisernen Bolzen und Klammern gehoͤrig befestigt. Die Form dieses Bothes oder Floßes ist Fig. 21. dargestellt. Die Theile sind hier offen und zum Gebrauche fertig gezeichnet; sie lassen sich aber auf die Haͤlfte ihres Umfanges zusammenbringen, um desto leichter gepakt werden zu koͤnnen. Der Apparat besteht aus zwei Gehaͤusen aus Segeltuch, a, a, die mit Kork oder anderem leichten Materials gefuͤllt sind. Oben und unten auf diesen Gehaͤusen sind Bretter, b, b, mit eisernen Baͤndern, c, c, unter einander verbunden, die durch Niete festgehalten werden. Unten am Floße sind zwei starke Bretter, d, d, mit einer Laͤngenfurche, in welche Keile, die entweder in Form eines Schwalbenschweifes oder auf andere Art zugeschnitten sind, und die sich an der unteren Seite der Gehaͤuse bei, e, e, befinden, eingelassen sind, um die Seiten des Floßes sich aus und einschieben zu lassen. Ein anderes Brett, f, laͤuft oben uͤber das Floß, und ist mit Bolzen und Klammern befestigt, um alles gehoͤrig dicht und fest zu machen. Die Leute, die auf diesem Floße fahren sollen, sizen auf den unteren Brettern, d, d, und stellen ihre Fuͤße auf die Eisenstange, g, welche mittelst vier Ketten an dem unteren Theile des Floßes befestigt ist. Diese Stange dient zugleich als Ballast, und sichert das Floß gegen das Umschlagen. An dem Brette, f, befindet sich ein Ring und ein Haken, womit das Floß aufgehaͤngt und in das Wasser niedergelassen, und wieder aus demselben in die Hoͤhe auf das Verdek gezogen werden kann. Wenn das Floß gerudert werden soll, so stekt man die Ruder in die Ringe, h, h. i, i, sind kleine Hoͤhlungen, in welche man Lebensmittel bergen kann. Wo das Floß nicht gebraucht wird, werden die Bolzen aus dem oberen Brette herausgezogen, und die beiden Seiten einander genaͤhert, so daß sich der ganze Apparat in einen kleinen Raum zusammenpaken laͤßt.

Tafeln

Tafel Tab. VII
Tab. VII