Titel: | Verbesserung an einem Gas-Messer, worauf Sir Wilh. Congreve, Cecil-Street, Strand, am 14. December 1824 sich ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 21, Jahrgang 1826, Nr. CXLIV., S. 541 |
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CXLIV.
Verbesserung an einem Gas-Messer, worauf Sir
Wilh. Congreve,
Cecil-Street, Strand, am 14. December 1824 sich
ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of Arts. August 1826. S.
29.
Congreve's, Verbesserung an einem Gas-Messer.
Der Gegenstand dieses Patentes kann kaum eine Erfindung
genannt werden; er ist bloß eine Idee, und wurde auch von dem Patent-Traͤger
als eine solche behandelt; er hat sie nicht verkoͤrpert, in nichts
umgeschaffen, was gemacht, gebraucht oder verkauft werden kann.
Er faͤngt mit der Bemerkung an, daß Gas von einer so feinen und elastischen
Natur ist, daß man die Volumen desselben mit allen bisher gebraͤuchlichen
Gas-Metern unmoͤglich genau messen kann, indem sie alle durch mechanischen
Druk auf das Gas wirken, der zu zart und zweideutig ist, als daß er einen
verlaͤßlichen Maßstab abgeben koͤnnte. Statt des Messens des Volumens
des Gases schlaͤgt er daher vor, die Zeit zu messen, die dasselbe
noͤthig hat, um durch eine gewisse Oeffnung durchzustroͤmen. Wenn z.
V. das Gasometer das Gas unter einem gewissen gleichfoͤrmigen Druke austreibt, so geht
es unter einer gewissen Dichtigkeit mit einer bestimmten Schnelligkeit durch eine
gewisse Oeffnung durch. Wenn also ein Hahn in der Roͤhre geoͤffnet
wird, die die Lampe mit Gas versieht, und wenn man die Flache der Oeffnung dieses
Hahnes genau kennt, so laͤßt sich die Menge Gases, die waͤhrend einer
bestimmten Zeit durch diese Oeffnung geht, leichter und sicherer, als mit jedem
anderen Gasmesser, bestimmen.
Wenn man nun die Menge Gases kennt, die waͤhrend einer bestimmten Zeit, (einer
Stunde) unter bestimmten Umstaͤnden durch eine Oeffnung durchstroͤmt,
so hat der Gas-Verkaͤufer nur noͤthig zu bestimmen, wie lang der Hahn
offen war, und darnach den Preis fuͤr die Menge Gases zu bestimmen, welche
waͤhrend dieser Zeit durch die Oeffnung durchzog: wenn der Kaͤufer
dasselbe nicht verbrannte, geht es die Gas-Compagnie nichts an.
Um nun genau zu bestimmen, wie lang der Hahn einer Gaslampe offen war,
schlaͤgt der Patent-Traͤger vor, eine Art Uhrwerk an dem Hahne
anzubringen, das 100 oder 1000 Stunden lang geht, und durch ein Hebelwerk in
Bewegung gesezt wird, sobald man den Hahn oͤffnet, sobald man den Hahn aber
schließt, still stehen muß. Ein Blik auf das Zifferblatt dieser Uhr wird zeigen, wie
lange der Hahn offen stand, und man findet die Menge des durchgestroͤmten
Gases durch einfache Rechnung.
Wenn diese einfache Vorrichtung nicht beliebig waͤre, und man mehrere Lampen
haͤtte, die aus einer Rohre, die sich in mehrere Aeste theilt, versehen
werden, so kann man den Hahn nur' theilweise oͤffnen, so daß nur eine oder
zwei Roͤhren u.s.f. Gas erhalten, und einen Hebel mit dem Hahne verbinden,
der einen Regulator bewegt, und einen Druk auf die Feder der Uhr erzeugt, so daß
diese nur ein halb oder nur ein Viertel Mahl so schnell geht, als wenn der Hahn ganz
offen ist. Die Entfernung, in welcher der Hahn gedreht werden darf, um 1, 2 oder 3
Aeste zu oͤffnen, zeigt ein graduirter Maßstab.
Wir sehen nicht ein, wie der Patent-Traͤger dieß als den Gegenstand eines
Patentes betrachten kann, da er keinen besonderen Apparat zur Ausfuͤhrung
seiner Idee angab.