Titel: | Lederne Drukwalzen ohne Naht für Baumwollspinnereien, worauf Hr. Le Coffre, am 21. April 1818 sich ein Brevet für 5 Jahre ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 22, Jahrgang 1826, Nr. XV., S. 72 |
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XV.
Lederne Drukwalzen ohne Naht fuͤr
Baumwollspinnereien, worauf Hr. Le
Coffre, am 21. April 1818 sich
ein Brevet fuͤr 5 Jahre ertheilen ließ.
Aus der Description des Machines et Procédés
spécifiés dans les Brevets. T. X. p. 299.Das Repertory of
Patent-Inventions, September, 1826 fuͤhrt S. 188.
dieses Brevet an, ohne die Quelle zu citiren, und bemerkt, daß, wenn man
dasselbe mit dem Patente des Hrn. Shell fuͤr
seine Spinnmaschine vergleicht (Repert. of Pat. Inv. II. vol. p. 265,
polytechn. Journ. Bd. XVI. S. 40.) Hr.
Chell dieselbe Verfertigungs-Weise der Walzen als
sein Patent-Recht in Anspruch nahm. Hr. Coffre hat
indessen diese Walzen um 5 Jahre fruͤher auf diese Weise verfertigt. Zur
Erfindung dieser Walzen hat es indessen kein Kopfzerbrechen gebraucht, weil sie
schon lange von anderen Stoffen, naͤmlich von Papiermache, Papier, und
Pappendekel verfertigt in den Drukereien zum Rollen und Glaͤtten der
weißen und gedrukten Calicos existiren. A. d. R.
Coffre's, lederne Drukwalzen ohne Naht.
Man nimmt hierzu gegaͤrbtes Ochsen- oder Kalbleder,
welches durch Oehl durchgezogen wurde, damit es elastischer und biegsamer wird.
Aus diesem Leder werden Scheiben mittelst eines doppelten Durchschlag-Eisens
ausgeschlagen, und auf einer eisernen achtekigen Achse aufgezogen, wo sie zwischen
zwei Metallplatten, wovon die eine auf die Achse aufgeloͤthet, die andere
aber eine Schraube ist, die an- und abgeschraubt werden kann, zusammengepreßt, dann
abgedreht, und auf den verlangten Durchmesser gebracht werden.