Titel: | Verbesserung an Thür- und anderen Schlössern, worauf Joh. Young, Binder zu Wolverhampton, Staffordshire, sich am 14. Mai 1827 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 25, Jahrgang 1827, Nr. CXXXVIII., S. 480 |
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CXXXVIII.
Verbesserung an Thuͤr- und anderen
Schloͤssern, worauf Joh.
Young, Binder zu Wolverhampton, Staffordshire, sich am 14. Mai 1827 ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem London Journal of Arts. Junius
1827.
Mit Abbildungen auf Tab.
VII.
[Young, Verbesserung an Thuͤr- und anderen
Schloͤssern.]
Der Patent-Traͤger will ein wohlfeileres und mehr
sicheres Schloß an Thuͤren und Kasten als die gewoͤhnlichen sind. Er
hat daher au dem seinigen einen sich drehenden Tummler und einen
Hebel-Tuͤmmler angebracht, welche beide in demselben Augenblike in eine
gewisse Lage gebracht werden muͤssen, wenn der Riegel soll voruͤber
laufen koͤnnen. Da dieses nun bloß durch den zum Schlosse gehoͤrigen
Schluͤssel und durch keinen Dietrich geschehen kann, so beruht hierauf die
Sicherheit des Schlosses.
Fig. 4. zeigt
das Innre des Schlosses mit abgenommener Platte. Der Riegel ist abgelassen
dargestellt, als wenn das Schloß gesperrt waͤre, a, ist der kreisfoͤrmige Tummler, der sich auf dem Central-Stifte
dreht, und durch eine gabelfoͤrmige Feder vorwaͤrts gedruͤkt
wird. An der Vorderseite des Tummlers befindet sich ein Stift, welcher nach vorne
hervorragt, und, wenn geschlossen wird, in das Loch, c,
des Bolzens tritt, und diesen festhaͤlt. Wenn also aufgesperrt, oder der
Riegel zuruͤk geschoben werden soll, treibt der Schluͤssel bei seiner
Einfuͤhrung in das Schloß den kreisfoͤrmigen Tummler zuruͤk,
und zieht den Stift heraus. Ferner ist ein kleiner Buͤgel, d, an der Schloßplatte befestigt, unter welchem der
Tummler, a, wirkt, und der Tummler kann bloß
zuruͤk gedruͤkt und unter dem Buͤgel voruͤbergebracht
werden, wenn der an seiner Seite befindliche Einschnitt dem Buͤgel, wie die
Figur zeigt, genau gegenuͤber ist.
Der Hebel-Tuͤmmler, f, ist durch Puncte
dargestellt, und wird durch die Schluͤssel auf eine solche Hoͤhe
gebracht, daß beide Stifte, e, e, (die
ruͤkwaͤrts am Hebel hervorragen, und hier durch Puncte angedeutet
sind) aus den Einschnitten oben und unten am Riegel befreit werden. In dieser Lage
des Tummlers kann der Riegel zuruͤk; wenn aber der Hebel-Tuͤmmler
hoͤher gehoben wird, oder nicht bis zur gehoͤrigen Hoͤhe, so
kann der Riegel nicht bewegt werden.