Titel: | Vorrichtung, um Waaren und Güter über Flüsse, Wasser, Thäler oder Abgründe zu schaffen, worauf Rob. Midgley, Gentleman zu Horsforth bei Leeds, Yorkshire, sich am 4. März 1826 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 26, Jahrgang 1827, Nr. XXX., S. 118 |
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XXX.
Vorrichtung, um Waaren und Guͤter
uͤber Fluͤsse, Wasser, Thaͤler oder Abgruͤnde zu schaffen,
worauf Rob. Midgley,
Gentleman zu Horsforth bei Leeds, Yorkshire, sich am 4. Maͤrz 1826 ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of Arts. Septbr. 1827. S.
27.
[Midgley, Vorrichtung, um Waaren und Guͤter uͤber
Fluͤsse, Wasser, Thaͤler oder Abgruͤnde zu schaffen.]
Diese Vorrichtung besteht in einer beweglichen Buͤhne,
oder in einem Karren auf Stelzen oder Pfeilern, die sich in diagonaler Richtung
kreuzen, um in gehoͤriger Lage zu bleiben, mit Raͤdern an den unteren
Enden, die in einer doppelten Eisenbahn laufen, welche uͤber das Wasser oder
das Thal gezogen ist.
An dieser Buͤhne oder an diesem Karren ist an jedem Ende ein Seil, das von
einem Ufer oder von einer Seite des Thales zu der anderen laͤuft, und
daselbst an einer Winde so befestigt ist, daß uͤbrigens die Schifffahrt auf
dem Wasser nicht gehindert wird. Dieses Seil dient zum Ziehen dieses Karrens, und
die Winde wird durch Menschenhaͤnde getrieben.
Dieser Patent-Erklaͤrung ist keine Zeichnung beigefuͤgt; sie
gleicht der Vorrichtung, welche wir im polyt. Journale Bd. XV. S. 147 mittheilten.
Um auch das Zugseil noch zu ersparen, schlaͤgt der
Patent-Traͤger ein Rad mit einem Triebstoke vor, das in einen Zahnstok
an der Seite der Eisenbahn eingreift, die uͤber das Wasser laͤuft,
nach Art von Snowden's Eisenbahn mit Triebstok und
Zahnstok im X. B. des London Journal, S. 337.
An den Enden dieser Buͤhne oder dieses Karrens sind Vorspruͤnge in
Gestalt von schiefen Flaͤchen, um Waaren und Guͤter und Reisende auf
dieselben zu bringen; zugleich ist auch eine Art von Pflug angebracht, um die Bahn
von den Wasserpflanzen zu reinigen, und eine Art von Rechen, um den Schlamm in's
Wasser zu werfen.
„Dieß“ sagt das London Journal
„ist die Beschreibung einer absurden Vorrichtung, die wohl nirgendwo,
außer in dem Kopfe des Patent-Traͤgers, erbaut worden seyn
kann.“