Titel: | Verbesserung in Befestigung der Schiffe in Häfen, auf Rheden etc., worauf Joh. Palmer de la Fons, Zahnarzt, George-Street, Hanover-Square, und Wilh. Littlewart, mathemat. Instrumenten-Verfertiger, City of London, St. Mary Axe, sich am 14. Juli 1826 ein Patent ertheilen ließen. |
Fundstelle: | Band 29, Jahrgang 1828, Nr. XXV., S. 103 |
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XXV.
Verbesserung in Befestigung der Schiffe in
Haͤfen, auf Rheden etc., worauf Joh. Palmer de la Fons, Zahnarzt, George-Street,
Hanover-Square, und Wilh.
Littlewart, mathemat. Instrumenten-Verfertiger, City of London,
St. Mary Axe, sich am 14. Juli 1826 ein Patent
ertheilen ließen.
Aus dem London Journal of Arts. Nr. 1. S.
27.
[Verbesserung in Befestigung der Schiffe in Haͤfen, auf
Rheden etc.]
Statt Schiffe in Haͤfen, Fluͤssen etc. mittelst
Anker oder Bloͤken, wie gewoͤhnlich, zu befestigen, schlaͤgt
der Patenttraͤger vor, in den Grund der Haͤfen oder Fluͤsse Pfaͤhle zu
treiben, und an diesen Pfaͤhlen Bojen mittelst Ketten zu befestigen, an
welchen lezteren dann das Schiff wieder mittelst Ketten festgelegt wird. Hierin
besteht diese Verbesserung.
Die Weise, wie die Patenttraͤger die Pfaͤhle unter Wasser einschlagen,
ist folgende: Sie nehmen einen großen kegelfoͤrmigen eisernen Reif mit einer
in der Richtung der Achse desselben durch ihn durchlaufenden Roͤhre, welche
Roͤhre oben auf dem Eisen sich in einem sogenannten Nußgelenke schwingt,
damit sie bestaͤndig senkrecht bleiben kann, wenn der Boden auch noch so
uneben ist. In diese Roͤhre wird der Pfahl gestekt, und zugleich mit dem
kegelfoͤrmigen Reife auf den Grund des Hafens oder des Flusses mittelst eines
Krahnes oder einer Winde hinabgelassen, die auf einer Buͤhne zwischen zwei
befestigten Bothen uͤber dem Orte angebracht ist, wo der Pfahl eingeschlagen
werden soll.
Wenn nun der kegelfoͤrmige Reif einmahl auf dem Grunde festsizt, und den
Pfahl, die Spize desselben nach unten gekehrt, senkrecht haͤlt, wird eine
Kette an einem eisernen Ringe, welcher sich an dem oberen Ende des Pfahles befindet,
befestigt, und zugleich auch oben an dem beinahe auf die gewoͤhnliche Weise
eingerichteten Einrammungs-Apparate festgemacht, so daß die Ramme, wenn man
sie fallen laͤßt, an dieser Kette niedersteigt, den Pfahl auf den Kopf
schlaͤgt, und so durch wiederholte Schlaͤge in den Grund
eintreibt.
Nachdem dieß gehoͤrig geschehen ist, wird der kegelfoͤrmige Reif in die
Hoͤhe gezogen, die Bothe mit dem Einrammungs-Apparate werden auf eine
andere Stelle gebracht, und ein zweiter Pfahl auf die vorige Weise an dem
gehoͤrigen Orte eingeschlagen.
Die Patenttraͤger schlagen vor, die Pfaͤhle in Form eines Kreises oder
eines Vierekes einzurammeln, und das Schiff in dem Mittelpuncte desselben auf die
oben erwaͤhnte Weise an den Bojen zu befestigen. Die auf diese Weise
befestigten Schiffe werden die Pfaͤhle nicht aufwaͤrts, sondern nur
seitwaͤrts ziehen, wodurch die lezteren, da sie fest eingerammt sind, nur
wenig leiden.