Titel: | Verbesserung an Pulverhörnern zum Laden der Flinten, Pistolen etc., worauf Karl Random, Baron de Berenger in Target Cottage, Kentish Town, Parish St. Pancras, Middlesex, sich am 20. December 1826 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 31, Jahrgang 1829, Nr. LXVI., S. 222 |
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LXVI.
Verbesserung an Pulverhoͤrnern zum Laden
der Flinten, Pistolen etc., worauf Karl Random, Baron de Berenger in Target Cottage, Kentish Town, Parish
St. Pancras, Middlesex, sich am 20. December
1826 ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of Arts. October 1828. S.
19.
Mit einer Abbildung auf Tab. III.
Random's Verbesserung an Pulverhoͤrnern.
Diese Vorrichtung soll alle moͤgliche Sicherheit gegen Explosion des Pulvers
bei dem Laden der Gewehre verschaffen, indem das zur Ladung noͤthige Pulver
in die Flinte gelangt, ohne daß man das Pulverhorn uͤber derselben
umstuͤrzen darf.
Fig. 11.
zeigt diese Vorrichtung im Perspektive, wie sie an dem oberen Theile des
Pulverhornes angebracht ist. a, ist die Roͤhre,
welche, wenn das Pulverhorn umgestuͤrzt wird, die noͤthige Menge
Pulvers aufnimmt. Diese Roͤhre ist unten gegen die innere Hoͤhlung des
Pulverhornes offen, und mit einem Schieber versehen, den man vorschiebt, sobald
diese Roͤhre durch das Umstuͤrzen des Pulverhornes gehoͤrig
gefuͤllt ist.
Um nun die in a, enthaltene Pulverladung in das Gewehr zu
bringen, ist oben an dem Pulverhorne eine Roͤhre, c, angebracht, welche man in den Lauf des Gewehres stekt, und sobald dieß
geschehen ist, druͤkt man mit dem Daumen auf den Hebel, b, wodurch die Roͤhre, a, uͤber die Roͤhre, c,
gefuͤhrt wird, und das Pulver aus a, durch c, in den Lauf des Gewehres faͤllt. Sobald dieß
geschehen ist, fuͤhrt eine Feder die Roͤhre, a, in ihre vorige Stellung zuruͤk.
Das obere Ende der Roͤhre, a, ist bloß mit Leder
bedekt, so daß, wenn wirklich das Pulver waͤhrend des Ladens sich
entzuͤnden sollte, kein Ungluͤk geschehen kann. Ueberdieß steigt noch
von innen in dem Pulverhorne ein Pfropfen unten in die Roͤhre, a, herauf, der alle Verbindung zwischen der
Hoͤhlung des Pulverhornes und der Roͤhre, a, absperrt, sobald leztere auf ihre Stelle zuruͤkgefuͤhrt
ist.
Der Patent-Traͤger nimmt die schiebbare Roͤhre, a, mit ihrer ledernen Kappe, die Seitenroͤhre,
c, und den von innen aus dem Pulverhorne
heraufsteigenden Pfropfen als sein Patent-Recht in Anspruch.