Titel: | Miszellen. |
Fundstelle: | Band 32, Jahrgang 1829, Nr. LXI., S. 299 |
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LXI.
Miszellen.
Miszellen.
Verzeichniß der zu London im Jahre 1829 ertheilten
Patente.
Dem William Church,
Esq. zu Bordesley Green, in der Pfarrei von Aston, in der Grafschaft Warwik: auf
gewisse Verbesserungen an Knoͤpfen und an der Maschinerie oder dem
Apparat um sie zu verfertigen. Dd. 26sten Maͤrz 1829.
Dem William Maddeley,
Paͤchter zu Yardley, in der Grafschaft Worcester: auf einen Apparat oder
eine Maschine, um Raͤuber und Uebertreter oder irgend ein Thier zu
fangen, zu entdeken und abzuhalten, welchen Apparat er die
Menschen-Schlinge (Human Snare) nennt. Dd. 28sten
Maͤrz 1829.
Dem Josias Lambert,
Esq. zu Liverpool Street, in der City von London auf eine Verbesserung in dem
Verfahren, um das Eisen zum Ausschmelzen aus dun Erze zuzurichten, und in
verschiedenen Proceduren, welche auf diese bis zu der Vollendung der Stangen
folgen, so wie auch auf eine Verbesserung der Qualitaͤt des geringeren
Eisens. – Dd. 30sten Maͤrz 1829.
Dem William Prior,
Gentleman zu Albany Road, Camberwell, in der Grafschaft Surrey: auf gewisse
Verbesserungen in der Einrichtung und Verbindung von Maschinerien, um die
Topmaste (Straͤnge) und Topgallantmaste (Bramstangen) der Schiffe und
anderer Fahrzeuge in ihrer Lage zu befestigen und niederzulassen. Dd. 11ten April
1829.
Dem John Lihou, aus
Guernsey, jezt aber sich im Naval-Club-House, Bond Street, in der Grafschaft Middlesex aufhaltend, einem Commander auf
der koͤnigl. Marine: auf eine verbesserte Construktion von Schiffszapfen
zum Einhaͤngen der Ruder. Dd. 14ten April 1829. –
(Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Mai
1829, S. 320.)
Verzeichniß der erloschenen englischen Patente.
Des William Vaughan
Palmer, Esq. zu Ilminster, in der Grafschaft Somerset: auf ein
Verfahren, Hanf, Flachs, Seile, Schnuͤre, Zwirn, Faden, Kameelgarn,
Wolle, Baumwolle, Seide und Metalle (metals) durch
eine Maschinerie zu spinnen, wobei betraͤchtlich viel Handarbeit erspart
wird. Dd. 4ten
April 1815.
Des Thomas Bagot,
Aufsehers zu Birmingham, in der Grafschaft Warwick: auf ein Verfahren und eine
Maschinerie, um Bothe, Barken und andere Fahrzeuge ohne Aufwand von Wasser aus
einem hoͤheren Niveau herab- und aus einem niedrigeren hinauf zu
bringen, Dd. 4ten
April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXVII.
S. 262.)
Des William Losh,
Eisengießers zu Point Pleafant, in der Pfarrei Walls, in der Grafschaft Northumberland: auf einen Plan fuͤr Feuerstellen oder Oefen, um damit
Kessel und durch dieselben das darin enthaltene Wasser (oder andere
Fluͤssigkeiten) zu erhizen und in Daͤmpfe zu verwandeln, um durch
sie Dampfmaschinen zu treiben oder sie zu anderen Fabrikzweken zu verwenden. Dd. 8ten April
1815. (Vergl. Repertory Bd. XXVIII. S.
74.)
Des Joshua Shaw,
Kuͤnstlers zu Mary Street, Fitzroy Square, in der Grafschaft Middlesex:
auf gewisse Verbesserungen an dem Werkzeuge, welches man des Glasers Diamant
nennt. – Dd. 14ten April 1815.
Des William Bell,
Mechanikers zu Birmingham, in der Grafschaft Warwick: auf eine Methode
Metalldrath jeder Art zu verfertigen. Dd. 8ten April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXVII. S. 329.)
Des Michael
Billingsley, Mechanikers zu Bowling, Iron-works, in der
Pfarrei Bradford, in der Grafschaft York: auf Verbesserungen an der
Dampfmaschine. Dd. 20sten April 1815.
Des Samuel John
Pauley, Mechanikers zu Sharing Cross, in der Grafschaft Middlesex, und Durs
Egg, Flintenfabrikanten, in derselben Grafschaft: auf gewisse
Luftfuhrwerke und Fahrzeuge, die durch physikalische, oder chemische oder
mechanische Mittel getrieben werden, welche Triebkraͤfte auch angewandt
werden koͤnnen, um Bothe oder andere Fahrzeuge durch das Wasser, und
Fuhrwerke auf dem Lande zu treiben. – Dd.
25sten April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXXI. S. 17.)
Des Jacob Wilson,
Tischlers und Moͤblirers zu Welbek Street, in der Pfarrei St.
Mary-le-bone, in der Grafschaft Middlesex: auf gewisse
Verbesserungen an Bettstaͤtten und den dazu gehoͤrigen
Moͤbeln. – Dd. 27sten April 1815.
Des William Bush, des
juͤngern, Aufsehers und Baumeisters zu Saffron Walden, in der Grafschaft
Esser: auf eine Methode, um die Nachtheile zu verhindern, welche durch den Fall
der Pferde mit zweiraͤderigen Wagen besonders auf steilen
Abhaͤngen entstehen, welche Methode alle bisher bekannten oder
gebrauchten uͤbertrifft. – Dd. 29sten April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXVII. S. 205.) –
(Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Mai
1829, S. 318.)
Ueber die englischen Patent-Geseze und Lewis's Tuchscher-Maschine. Ein Auszug aus
den neuesten englischen Zeitschriften.
Die englischen Journale sind gegenwaͤrtig beinahe bis zum Drittel ihrer Hefte
mit den schreiendsten Klagen uͤber das Unwesen des Patent-Wesens
erfuͤllt. Sie liefern sogar die Prozesse, die uͤber die Patente gefuͤhrt werden,
mit Abbildungen, um zu zeigen, was die ganze Welt weiß, daß ein Richter nichts von
dem verstehen kann, was er nicht gelernt hat, und immer das Spielzeug eines anderen
ist (wie der Esel das Spielzeug seines Treibers), sobald er sich auf das Urtheil der
sogenannten Sachverstaͤndigen verlassen muß, die mit ihm nach Belieben
Kurzweil treiben koͤnnen, so wie er umgekehrt es mit ihnen treibt, wie es die
Natur der Verhaͤltnisse mit sich bringt.
Da das Patent-Wesen leider auch in Deutschland immer mehr und mehr um sich
greift, und so viel wir wissen in Preußen allein vor schaͤdlichem und
verderblichen Auswuchern in dem Garten der Industrie bewahrt wird, so halten wir es
fuͤr unsere Pflicht, die Gesezgeber und die Verwalter der Geseze auf die
Auswuͤchse aufmerksam zu machen, die dieses Unkraut in der Staatswirthschaft
in einer Reihe von Jahren hervorzubringen vermag.
Es ist dieß schon ein Ungluͤk, wenn ein Gegenstand der Staatswirthschaft den
Unterthanen Veranlassung gibt eine Sprache zu fuͤhren, wie folgende im London Journal of Arts, Februar, S. 238.
„Einige sagen ein Patent sey eine Belohnung
fuͤr eine Erfindung; Andere sagen sie sey ein Handel, ein Contract.“
„Ist es eine Belohnung, wenn ich fuͤr
ein Patent in England
105 Pfd.
in Schottland
75 –
in Irland
120 –
–––––
300 Pfd. (d.i. 3600 fl.)
bezahlen muß? Welcher arme Erfinder kann dieß, und wie viele Erfinder sind reich?
Fuͤr eine Belohnung, daß ich meine Erfindung bekannt mache; daß ich mich
bequeme, dieselbe nur 14 Jahre lang fuͤr mich benuͤzen zu
duͤrfen; daß ich selbst waͤhrend dieser 14 Jahre keinen Augenblik
der willkuͤrlichsten Eingriffe in mein Recht sicher bin; fuͤr eine
solche Belohnung muß ich 300 Pfd. bezahlen. Ist dieß eine Belohnung? Dann ist es schwer zu sagen, was eine Strafe
ist.“
„Ein Patent soll also ein Handel seyn mit dem
Koͤnige; ein Contract? Wo sind hier die drei
Bedingungen zu jedem Handel oder Contracte: Freiheit denselben abzuschließen,
oder nicht, Austausch des Werthes und das Reciprocum? Wer ein Patent haben will,
muß sich entschließen, die Bedingungen zu erfuͤllen, welche die Partei,
die das Geld nimmt, fuͤr den Schuz fordert, den sie zu geben verspricht,
den sie aber nur zu oft nicht zu gewahren im Stande ist.“
„Was ist also ein Patent heute zu Tage? Eines der lezten Ueberbleibsel und
einer der schaͤndlichsten Winkelzuͤge jenes skandaloͤsen
Systemes fein ausgedachter Kanzellei-Pressereien, die das Volk unter den
Tudors und unter den Stuarts als allergnaͤdigst ertheilte Monopole
Jahrhunderte lang druͤkten und beinahe erdruͤkten. Die grausame
Habsucht der Kronbeamten, der Kanzler, der Schreiber zwang und noͤthigte
die Krone unter der Firma des „goͤttlichen Rechtes“
nicht ihre Schazkammer, sondern die Beutel des Lord-Kanzlers, des
Lord-Siegelbewahrers, des Staats-Sekretaͤres, des
Kron-Fiskales und des Kron-Advokaten zu fuͤllen, zu
fuͤllen auf Kosten der Wissenschaften, der Industrie, des Fleißes und der
Talente des Volkes, ohne daß hier an Belohnung oder Handel, an Schuz oder Schirm
jemals gedacht worden waͤre. Diese Individuen wußten den verwikelten
Mechanismus der hydraulischen Erpressungs-Maschine auf die pfiffigste
Weise zu combiniren, und maͤsteten sich auf die gewissenloseste Weise mit
dem Raube, den sie in der bodenlosen Kanzellei-Kasse zu bergen wußten.
Herzlos erpreßten sie von dem armen Handwerker und von dem Kaufmanne unter dem
Titel von Licenzen, Patenten, Gerechtigkeiten etc. den lezten Heller des
muͤhevoll und oft gefahrvoll errungenen Gewinnes; das Recht kaufen zu
duͤrfen mußte eben so theuer erkauft werden, wie das Recht zu kaufen, und
jeder Buͤrger und jeder Bauer fiel in die Klauen dieser ruchlosen
Pluͤnderer.“
„Diese Menschen waren die Schoͤpfer des Patent-Wesens, und
niedertraͤchtig zweizuͤngig genug, waͤhrend sie den
Koͤnig kurz vor seinem Tode erklaͤren ließen (im J. 1624), daß
alle Patente, Licenzen, Briefe etc. uͤber Kauf und Verkauf und
Verfertigung dieses oder jenes Artikels, mit einem Worte alle Monopolien, von nun aufgehoben seyn sollen, dieses weise Verbot
nicht auf jene Patente auszudehnen, die sich nur auf 14 Jahre
erstreken.“
Sehr richtig sagt der Verfasser dieses Aufsazes, nachdem er eine Menge
Vorschlaͤge zur
Verbesserung des Patent-Unwesens gethan hat, (denen wir jedoch nicht allen
unseren Beifall schenken koͤnnen) wenigstens in Hinsicht auf Vermeidung der
Prozesse uͤber Patente, die so unendliches Unheil bringen:
„Die Rechtsgrundsaͤze, nach welchen fortan die Gerichtshoͤfe
bei Streitigkeiten uͤber Entdekungen und Patent-Rechte zu
verfahren haben, sollen vom Parliamente neuerdings erwogen und festgesezt, und
ein eigener Gerichtshof zur Aburtheilung derselben soll von demselben
niedergesezt werden. Auf diese Weise werden die vorzuͤglichsten Ursachen
der Streithaͤndel und Prozesse verschwinden. „Unbestimmtheit im
Geseze ist die Mutter aller Rechtshandel,“ sagte Lord Coke sehr richtig und weise. Wenn einmal die
Grundsaͤze richtig bestimmt und nicht mehr schwankend sind, wenn
Geschiklichkeit auf der einen und richterliche Gewalt auf der anderen Seite die
Geseze anwenden und aufrecht erhalten; dann wird es leicht seyn, gerecht zu
entscheiden. Der neue Gerichtshof fuͤr diese Art von Prozessen
koͤnnte leicht so verstaͤndig eingerichtet werden, daß es beinahe
unmoͤglich seyn muͤßte, lang oder viel Prozesse zu fuͤhren,
selbst wenn ein Heer von Haͤndeln vor denselben gebracht
wuͤrde.“
(Das London Journal gibt nun den Prozeß der Hrn. Lewis gegen Hrn. Davis in Extenso von S. 258–270 (mit Nachtraͤgen im
April-Hefte S. 12) uͤber die Patent-Tuchschermaschine der Hrn. Lewis vom J. 1818. Wir haben diese Maschine im Polyt. Journ. II. Bd.
S. 257 beschrieben und abgebildet. Hier finden wir die Bemerkung, daß die
Hrn. Lewis mit dieser Maschine in 11 Jahren uͤber
hundert tausend Pfund Sterl. (1,200,000 fl.) gewonnen
haben. Diese Maschine muß also gut seyn, und sie ist gewiß in der
Patent-Beschreibung nicht deutlich beschrieben, indessen doch deutlicher, als
in diesem Prozesse. Den Prozeß zwischen Crosley und Beverley wollen wir auch uͤberschlagen. Jeder
ehrliche Mann, der diese Prozesse liest, wird mit dem ruhigen guten de Jongh im London Journal
Maͤrz S. 305. ausrufen: „Was fuͤr ein Kauderwaͤlsch!
Welche Widerspruͤche! Je mehr ich uͤber unsere
Patent-Geseze lese, je mehr ich daruͤber hoͤre, desto mehr
finde ich hier die personificirte Verworrenheit! Wenn ich nun so deutlich mit
eigenen und fremden Augen sehe, wie unser beschrankte Verstand sich keinen
klaren und deutlichen Begriff von allem demjenigen machen kann, was man
Patent-Anspruͤche, Patent-Eingriffe nennt, waͤre es
dann nicht besser, diejenigen, die die Sache verstehen, weil sie dieselbe
betreiben, nach Recht und Billigkeit uͤber dieselbe urtheilen zu lassen,
als diejenigen, die sich niemals mit derselben abgegeben haben, die ex offo nichts davon wissen
duͤrfen?“
Das Wichtigste uͤber das Patent-Wesen in England findet sich in ein
paar Briefen, welche ein ehemaliger Beamter im Patent-Buͤreau dem
Publikum im Maͤrz-Hefte des London Journal of Arts S. 311 und im April-Hefte S. 1. mittheilt. Sie sind mit eben so
viel Laune, als Wahrheit, geschrieben, und der Hr. Verfasser zeigt,
„wie die Schreiber geheimnißvoll
wissen mit Taxen und Sporteln
das dumme Volk zu uͤbervorteln.Hudibras S. 3.“
Wir wollen hier aus diesen Briefen einen kleinen Auszug
mittheilen.
„Wer das Vergnuͤgen gehabt hat, sein Patent mit allen Taren und
Sporteln zu bezahlen, um sich das Eigenthum seiner Erfindung zu sichern, der
wird wissen, wie viel Wildpret, Champagner und Spizen dazu gehoͤren, um
die Strapazen eines Patent-Beamtens aushalten zu
koͤnnen.“
„Ich habe bereits einen Schritt gethan, um den Vorhang zu luͤften,
der diese Bureau-Geheimnisse vor dem Auge des Uneingeweihten fuͤr
immer verhuͤllen soll. Ich weiß, daß ich auf geweihten Boden trete?
allein, da nun der erste Schritt einmal gethan ist, folgt der zweite Fuß dem
Bruderfuße unaufhaltbar nach. Sie kennen die Geschichte jenes Hausvaters, der,
als er bei seinen Knechten nachsah, dem einen rief: „Hans, was thust
du?“ und als dieser getrost antwortete:
„nichts!“ zu Goͤrgen rief: „Und was
treibst du, Goͤrge?“ von diesem zur Antwort erhielt:
„ich helfe dem Hans!“ Das ist, in Summa, die Geschichte
der Hauswirthschaft und der Arbeiten der Patent-Offizianten, mit Ausnahme
der zwei Beine des unermuͤdbaren Solicitators, die stets in einer solchen
immerwaͤhrenden Bewegung aus einer Kanzellei-Stube in die
andere unterhalten werden, daß der arme Teufel mit Fug und Recht auf das große
Praͤmium Anspruch machen kann, welches die Weisheit des Parliamentes auf
ein Perpetuum mobile auszuschreiben sich nicht
entbloͤdete.“
„Ich will hier eine Zergliederung (man erschreke nicht; ich meine nicht
die in England von allen alten Weibern in Staatsperuͤken so sehr
gefuͤrchtete Anatomie) eine Zergliederung der regelmaͤßigen Taxen und Sporteln geben, die man in England
fuͤr ein Patent zu bezahlen hat, woraus sich ergeben wird, wie viel Hans und Goͤrge mit
seinen uͤbrigen Hausgenossen fuͤr ihre saure Arbeit, Talente und
Industrie im Lande so schlecht wie moͤglich zu schuͤzen,
erhalten.“
„Wir muͤssen hier mit dem Staats-Secretaͤre des
Inneren (Secretary of State's office for the Home
Departement) den Anfang machen. Bei diesem muß eine Bittschrift an den
Koͤnig eingereicht werden, die sehr unterthaͤnig abgefaßt seyn
muß, aber, Styl und Orthographie mag wie immer beschaffen seyn, durchaus kein
Komma und kein Punktum haben darf, indem sonst leicht ein Prozeß weniger auf die
Welt kommen koͤnnte.Von unseren Lesern wissen vielleicht wenige, daß, als die Geistlichkeit
(der Clerus) allein noch schreiben konnte, alle Urkunden, die von
derselben abgefaßt wurden, ohne Interpunktation geschrieben waren; daß
in den ungluͤkseligen Dekretalen, auf welche man spaͤter
das kanonische Recht gruͤnden wollte, die geheiligten Rechte der
Koͤnige uͤber ihre Voͤlker durch eine bloße falsche
Interpunktation in Gefahr waren gegen die Anspruͤche eines
herrschsuͤchtigen Theokraten zu Grunde zu gehen. In England, wo
man noch alle Mißbrauche des Mittelalters festhaͤlt, wie
Heiligthuͤmer, darf keine legale Urkunde, kein Testament etc. mit
Interpunktation geschrieben werden. Man denke sich welch ein Mistbeet
von immerwaͤhrenden Prozessen Geseze ohne Interpunktation auf der
einen, Urkunden, Vertrage, Testamente etc. auf der anderen Seite werden
muͤssen. Wirklich gibt es auch in keinem Lande mehr Prozesse als
in England. Prozesse werden dort als Staats-Revenue wegen des
hohen Staͤmpels angesehen: denn es ist in England verboten mehr
als eine gewisse (sehr geringe) Anzahl von Zeilen zu schreiben, und
jedes Blatt, nicht jeder Bogen, muß gestaͤmpelt seyn. Das
Schreiben der Patent-Erklaͤrung ohne Interpunktation kommt
den Patent-Traͤgern, die ihre Erfindung nicht deutlich
erklaͤren wollen, sehr zu Statten, Das Repertory, das die Patente alle in Extenso gibt, sah sich nicht selten in die Nothwendigkeit
versezt zu erklaͤren, daß es nicht wisse, ob es richtig
interpunktirt habe, und hat auch zuweilen offenbar falsch interpunktirt,
wie wir bei der Uebersezung fanden. A. d. U. In dieser Bittschrift erbittet man sich von Sr. Majestaͤt ein
Patent unter dem großen Siegel auf eine Erfindung, die spaͤter in der Patent-ErklaͤrungErklaͤrug (Specifikation) beschrieben wird. Neulinge in der Kunst ein Patent zu
bezahlen duͤrfen nicht vergessen, daß, nach der gegenwaͤrtigen
Kanzellei-Praxis, der Titel des Patentes und
die Beschreibung desselben so wenig mit einander
gemein haben duͤrfen, als die gerade Linie mit der Hyperbel.“
„Diese Bittschrift gelangt zugleich mit der eidlichen Erklaͤrung, daß der Bittsteller wirklich die
Erfindung gemacht hat, mit dem Affidavit, fuͤr
2 Pfd. 2 Sh. 2 P. (25 fl. 18 kr.) an den Solicitator oder
General-Advokaten der Krone (Solicitor or Attorney
General), der folglich, wenn nicht ein
Anderer bittet, daß dieß nicht geschaͤhe, Seiner Majestaͤt die
Gewaͤhrung des Gesuches empfiehlt. Diese Empfehlung sezt das ganze
Raͤderwerk oder Patent-Kanzellei in Bewegung: sie ist das Gewicht,
das dieses hoͤlzerne Uhrwerk in den Gang bringt. Nachdem diese Empfehlung
an den Sekretaͤr der Staats-Kanzellei gelangt ist, erlaͤßt
dieser an den Solicitator einen Befehl, eine Bill zu
erlassen, damit das Patent das große Siegel erhalten kann. Fuͤr die
Ausfertigung dieses Befehles muͤssen 7 Pfd. 13 Sh. 6 P. bezahlt werden
(92 fl. 6 kr.), und nachdem die Bill die Unterschrift erhalten hat, neuerdings 7
Pfd. 13 Sh. 6 P. (92 fl. 6 kr.)“.
„Wir muͤssen nun dem Hrn. Solicitator oder General-Advokaten
unseren Besuch erstatten (der laufende Solicitator, der das Patent besorgt, hat
bereits noch manches Andere fuͤr uns bezahlt). Der Hr.
General-Advokat erwartet fuͤr seine gute Meinung, die er
fuͤr unser Patent aussprach und fuͤr seine Empfehlung der
Gewaͤhrung unserer Bitte vier Guineen, und, da diese außer der Mode sind,
vier Sovereigns und
vier Shill. (50 fl. 12 kr.), denn wir haben nie von einem Juristen
gehoͤrt, daß er der Partei einen Pfennig schenkte; nur der lezte arme
Lord-Kanzler hat, nach 40 Jahren noch, bitter geklagt, daß er ein Mal in
seinem Leben auf das bloße Versprechen, daß die Taxe dafuͤr bezahlt wird,
eine Ausfertigung aus der Hand gegeben hat. Nun werden die Schreiber des
General-Advokaten in Thaͤtigkeit gesezt; sie muͤssen eine
lange wortreiche, immer mit anderen Worten wieder dasselbe Ding zum Vorschein
bringende Bill hinmahlen, die unter die
„Undinge“ gehoͤrt, oder noch schlechter ist, als
ein Unding, weil man sie braucht. Fuͤr diese freundschaftliche
Suͤndfluth von Worten und fuͤr das Papier, das zu derselben
mißbraucht wird, wird die maͤßige Taxe von 18
Pfd. 19 Sh. (227 fl. 24 kr.) gefordert, oder ich haͤtte vielmehr sagen
sollen, ward gefordert; denn vor drei oder vier
Jahren spie ein Tintenfaß in der Kanzellei ploͤzlich Feuer, und diese
neue Art vulkanischer Eruption schleuderte drei Guineen von dieser
schaͤndlichen Erpressung in die Luft.“
„Gegenwaͤrtig verlangt man nur 45 Pfd. 46 Sh. (189 fl. 36 kr.) und
noch 4 Pfd. 4 Sh. (42 fl. 36. kr.) fuͤr das sogenannte Mundiren, d.h.,
fuͤr das Einwikeln dieses schoͤnen Wechselbalges in frische reine
Windel. Der Wechselbalg wird nun zuerst zum Lord-Siegelbewahrer und dann
zum Staats-Sekretaͤr getragen, welche beide Pathen-Stellen
bei demselben vertreten, und die vor der Taufe desselben, d.h., vor das Siegel
angehaͤngt, wird, sich verbuͤrgen, daß nichts fuͤr die Emancipations-Acte darin
vorkommt, sondern daß dieser Wechselbalg wirklich ein legitimer, echt legaler
und kanzellei-gerechter Wechselbalg ist.“
„Wir wollen nun das Perpetuum Mobile, den
laufenden Solicitator, in die Siegel-Kanzellei im Sommerset-House
begleiten, und sehen, wie der Popanz dem einen der beiden Pathen, dem
Siegelbewahrer uͤberreicht wird. Wir sehen hier den
Lord-Siegelbewahrer an sich selbst den Befehl
ausstellen, daß der Taͤufling zu dem zweiten Pathen getragen werde.
Fuͤr dieses außerordentliche Stuͤk Arbeit, einen Befehl an sich selbst ergehen zu lassen, muß man 3 Pfd. 4 Sh.
(36 fl. 36 kr.) bezahlen, nebst einer Gratifikation von 1 Pfd. 1 Sh., von
welcher wir nicht wissen, fuͤr wen sie bestimmt ist, und da sie
Privat-Sache ist, auch nichts wissen wollen. Dem
Kanzellei-Direktor (office keeper) kommen
uͤberdieß noch 5 Sh. (3 fl.) zu bezahlen. In demselben Hause befindet
sich noch die eigentliche Cabinetts-Siegel-Kanzellei (proper office of the Privy-Seal). Dahin ist
der Befehl an den Lord-Kanzler oder Lord-Siegelbewahrer (Lord Chancelor or Lord keeper of the Great Seal)
addressirt, das Patent durchgehen zu lassen. Dort muͤssen fuͤr
diese Gnade neuerdings 2 Pfd. 46 Sh. (33 fl. 36 kr.) bezahlt werden, nebst einer
Gratifikation von 4 Pfd. 4 Sh. (42 st. 36 kr.), wir wissen nicht fuͤr
wen, und noch 10 Sh. 6 P. (6 fl. 48 kr.) fuͤr den
Kanzellei-Direktor.“
„Wenn nun der Lord-Siegelbewahrer sich dem Rauche der Stadt
entzogen hat, muß durch einen Deputirten demselben nachgereiset werden, und die
Reifte kosten werden dann, als außerordentliche Taxe, nicht selten zu 5 Pfd. (60
fl.) berechnet.“
„Nun erst gelangen wir in das Heiligthum aller Heiligthuͤmer, in
das Sanctum Sanctorum! Laͤßt uns in
Verzuͤkung vor dem Altare des Geheimnisses das Palladium der
hoͤchsten Mystifikation auf den Knieen anbeten! Fuͤrchtet euch
nicht, ihr frommen Bezahler: obschon hier Saͤke, Koͤrbe, Kisten
und Schazkasten weit aufgesperrt stehen, um euch alle, d.h., all euer Geld zu
verschlingen, und Leute in der Menge bei der Hand sind euch mit Wachs das Maul
zuzukleben, wie es jezt unsere Straßendiebe zu machen pflegen, ihr werdet an
meiner Hand sicher durch dieses Labyrinth von Gefahren gelangen.“
„Welche Laͤsterung gegen den Koͤnig vernehmen hier euere
Ohren! Der General-Advokat sagt in seiner Bill: „Se.
Majestaͤt geruhten, Kuͤnste und Erfindungen, die das
allgemeine Beste foͤrdern, aufzumuntern
und bewilligen hiermit nach genommener Einsicht aus besonderer Gnade und
Milde“ – was? ihren geliebten Uͤnterthanen, die
weniger Verstand als Geld haben, den Schuz Ihres Siegels fuͤr ihre
Erfindung angedeihen zu lassen, damit sie dafuͤr Auslagen, Plakereien und
Prozesse ohne Ende uͤber den Hals bekommen.“
„Um nun das Patent noch vorzubereiten, muß man in die
Patent-Kanzellei (Patent-Office) in
den Adelphi, (nicht Lincoln's In, wie ein gewisser Agent behauptet) woselbst
eine neue Taxe von 5 Pfd. 47 Sh. 8 P. (70 fl. 36 kr.) eingestrichen, und eine skandaloͤse
Staͤmpel-Taxe von 30 Pfd. 2 Sh. (361 fl. 12 kr.) zur Aufmunterung der Kuͤnste (Encouragement of Arts) erhoben wird. Nun kommt erst
noch ein Herr Deputirte (Mr. Deputy); wessen
Deputirter er ist, wird nur der Lord-Kanzler uns sagen koͤnnen.
Dieser Herr Deputirte erhaͤlt, als Taxe fuͤr sein ex officio
Nichts-Thun 2 Pfd. 2 Sh. (25 fl. 12 kr.) und
der Schreiber fuͤr sein Schoͤnmahlen, der wirklich etwas thut, eine Gratifikation von 10 Sh. 6 P. (6 fl.
18 kr.)“
„Nun gehts an den weit aufgesperrten Kanzellei-Schaz-Kasten (Chancery
Hanaper).“
(Der Briefsteller erklaͤrt nun, wie dieser Schaz-Kasten von Wilhelm
dem Eroberer an bis auf die neueren Zeiten aus einem geflochtenen Weidenkoͤrbchen (Wicker-basket) das furchtbare Ding geworden ist, was es
gegenwaͤrtig ist.“
„Dieser Kanzellei-Schaz-Kasten geruht fuͤr das
Geruhen Sr. Majestaͤt Kuͤnste und Erfindungen aus bloßer Gnade und
Milde zu foͤrdern, neuerdings 7 Pfd. 13 Sh. 6 P. (92 fl. 6 kr.) zu
fordern fuͤr den Lord-Kanzler, und fuͤr den Deputirten des
Schaz-Kastens (Deputy Hanaper), der wieder etwas zu thun
hat, naͤmlich seiner Herrlichkeit den Antheil an der Beute richtig
uͤberliefern muß, 10 Sh. 6 P. (6 fl. 18 kr.)“.
„Kaum ist man vor dieser fuͤrchterlichen Maschine voruͤber,
als der Herr Recepi erscheint. Man hat zwar bisher
viele HHrn. Recepi oder lauter HHrn. Recepi kennen gelernt, es ist aber ein eigener Herr
Recepi angestellt, ein Hr. Recepi
per se et prose, der in lateinischer Sprache
auftritt, und fuͤr seine Dienste 1 Pfd. 12 Sh. 6 P. (19 fl. 30 kr.)
fordert. Was diese Dienste sind, oder wo sie geleistet werden, wuͤrde das
Orakel zu Delphi selbst nicht errathen, wenn es noch die Raͤthsel der
Zeit entraͤthselte.“
„Nun Plaz, meine Herren, fuͤr eine wirkliche, wirklich dienende,
Staats-Person. Es kommt der Sak-Traͤger (the
Purse-Bearer) und schleppt in einem Sake eine Buͤchse,
die, nicht wie die Buͤchse der Pandora bloß Unheil und Jammer
enthaͤlt, sondern das große Siegel Sr. Majestaͤt.“
„Dieses Siegel, durch welches die Kuͤnste gefoͤrdert werden,
darf aber wieder nur von eigenen geweihten Haͤnden aus diesem Sake
genommen und aufgedruͤkt werden, und zwar nur von dem in der Amtssprache
so genannten Herrn Wachsgelb (Mr. Yellow-wax). Diese
nothwendige Person faͤngt ihre Operationen damit an, daß sie bedachtlich
eine zweite Buͤchse oͤffnet, in welcher gelbes
Bienen-Wachs, Pech und Terpenthin enthalten ist. Von dieser
Buͤchse schreibt sich der Amts-Name des Hrn. Wachsgelb her, welcher nun unermuͤdet seine Composition so lang
abknetet, bis sie im Stande ist den Abdruk des Siegels der Sicherheit der Erfindung aufzunehmen. Endlich traͤgt er einen
Theil seines Mixti-Compositi auf die Urkunde selbst auf, und mittelst einer geschikten
Drehung an einer Schrauben-Spindel werden die Wappen sichtbar, die
uͤber Britannien walten.“
„Hr. Wachsgelb verlangt nur 10 Sh. 6 P. (6 fl.
18 kr.) fuͤr seine unerlaͤßlichen Dienste) allein der Hr. Sak-Traͤger laͤßt uns nicht so
leicht durchschluͤpfen, obschon er bloß auf seinen Elbogen gelehnt dem
Hrn. Wachsgelb waͤhrend seiner großen Arbeit
zusah. Er verlangt fuͤr seine Reise aus einem Zimmer in das andere 1 Pfd.
1 Sh. (12 fl. 36 kr.)“
„Nun haben wir unser Patent auf einer Eselshaut, reichlich am Rande
bedrukt und illuminirt mit allegorischen und heraldischen Figuren, unter welchen
sich vorzuͤglich das Portraͤt der Lady Justitia auszeichnet, das so schoͤn hierher paßt. In einer Eke
des Felles, im Zuge des ersten Buchstabens, erscheint das wochlgetroffene
Portraͤt des verstorbenen Koͤniges. Alles ist so schoͤn und
niedlich gearbeitet, wie die Holzstiche auf einer zwei Pfennig
Ballade.“
„An dieser praͤchtigen Urkunde haͤngt an seidenen
Schnuͤren der oben erwaͤhnte ungestaltete Pechklumpen, das große
Siegel genannt: der Eindruk des Siegels war lang vorher schon zerflossen, ehe
man dasselbe in die Hand bekam. Das Siegel kommt in eine zinnerne
Buͤchse, und das Pergament sammt der zinnernen Buͤchse in eine
hoͤlzerne Buͤchse, die mit rothem vergoldeten Leder
uͤberzogen ist. Fuͤr diese Buͤchsen muͤssen 2 Sh. 6
P. (5 fl. 42 kr.) entrichtet werden, und nachdem man noch uͤberdieß 1
Pfd. 1 Sh. (12 fl. 36 kr.) Gratifikation dem Oherschreiber auf dem
Patent-Amte bezahlt hat, wird die Thuͤre, die nach der Straße
geht, aufgethan, und man kann mit seinem Schaze hinziehen, wohin man
will.“
„Das Nachspiel zu diesem Possen-Stuͤke haͤtte ich
jedoch bald vergessen. Es ist noch ein Sak offen: nicht der gruͤne,
sondern der echt Patent-blaue; es ist der kleine Sak (petty-bag).“
(Der Briefsteller erklaͤrt nun die Geschichte der Entstehung dieses Sakes
unter Heinrich VI. aus der Geschichte des englischen Kanzlei-Wesens. Das
Einkommen dieses Sakes soll naͤmlich als Entschaͤdigung fuͤr
die Kleider dienen, welche die Kanzlei-Personen in ihrem schweren Amtsdienste
abnuͤzen, und welche sie in den aͤlteren Zeiten jaͤhrlich zwei
Mal, zu Weihnachten und zu Pfingsten erhielten).
„Aus diesem kleinen Sake kroch das Einregistrirungs-Amt der Patente (Inrolment Office) heraus, und in ihn fließen die Taxen fuͤr das
Einregistriren zuruͤk. Diese Taxe richtet sich nach der Laͤnge des
Patentes, und betraͤgt im Durchschnitte 60 fl. (5 Pf.), wofuͤr
aber noch eine besondere Staͤmpel-Taxe mit ebensoviel (60 fl. oder
5 Pf.) entrichtet werden muß. In diesem Amte erhaͤlt man endlich das
Zeugniß, daß „Alles recht ist.“
„All is right!“
„Nun waͤre die Buffa sammt dem
Nachspiele aus. Allein, sie wird zuweilen noch auf eine andere Weise gespielt.
Das System der Absurditaͤten und Expressungen ist unerschoͤpflich
in seinen Formen. Wenn das Patent, damit nicht in anderer vorkommt, Eile hat,
und an einem anderen Tage, als an einem sogenannten Siegel-Tage (Seal-day)
gesiegelt werden soll, muß man dem Hrn. Wachsgelb
fuͤr das Siegeln zwei Guineen (25 fl. 12 kr.) und eine halbe Guinea noch
besonders fuͤr die Eile bezahlen. Man
erhaͤlt dann das sogenannte Privat-Siegel, (private seal) das
uͤbrigens gleiche Kraft mit dem großen Siegel
(great seal) hat, so daß Niemand begreifen kann,
warum man fuͤr das eine Siegel mehr bezahlen soll, als fuͤr das
andere, da beide gleich gut sind.“
„Ein anderer Erhoͤhungs-Grund der Taxen ist, wenn in einem
Patente zwei oder drei Namen von Erfindern vorkommen, wo dann doppelte und
dreifache Taxe bezahlt werden muß.“
„Nun zur Hauptfrage: sind diese Taxen gesezlich oder sind sie ungesezlich,
also unerlaubte Erpressungen?“ Daß sie Lezteres sind, erhellt daraus,
daß sie weder durch Herkommen noch durch Parlaments-Akte gebilligt und
erlaubt sind. Nun heißt es aber ausdruͤklich im Geseze de Tallagio non concedendo (34 Ed.i. c.
1.)
„Keine Taxe oder kein Sportel soll weder von uns noch von unseren Erben in
unserem Koͤnigreiche ausgeschrieben oder erhoben werden, ohne Einstimmung
der Erzbischoͤfe, Bischoͤfe, Grafen, Baronen, und Ritter und
Burgsassen und freien Leute unseres Koͤnigreiches.“ Die Magna
Charta Heinrich III. bestaͤtigt dieses Gesez. Wilhelms I. und Mariens
Rechts-Erklaͤrung (Declaration of Rights)
befiehlt Cap. 4. „daß alle Geld-Erpressungen auf Kosten
koͤniglichen Vorrechtes (by pretence of
Prerogative) ohne Parliaments-Bewilligung ungesezlich, (illegal) seyn
sollen.“ Nun ist seit dieser Zeit keine andere koͤnigliche
Verordnung erschienen, und das Parliament hat nie einen Akt uͤber diese Taxen
erlassen; sie sind folglich ungesezlich, gesezwidrig, und
ein trauriger Beweis, wie lang den Schreibern die Naͤgel werden
koͤnnen, wenn man sie ihnen nicht von Zeit zu Zeit, wie den Baren im Tower,
zustuzt.
Post-Scriptum. „Wenn man uͤber
den Ausdruk „unverschaͤmte
Erpressung“ (impudent
extortion) „wegen der 18 Pf. 19 Sh. von Seite des
General-Advokaten Erklaͤrung von mir fordert, so
erklaͤre ich hiermit nur so viel, daß ich vom
Lord-Siegel-Bewahrer bis zu Hrn. Wachsgelb herab Niemanden
persoͤnlich bezeichnen wollte. Ich greife kein einzelnes Rad in
diesem hoͤlzernen Uhrwerke an, in welchem die Raͤder ohnedieß
bestaͤndig gewechselt werden muͤssen; ich sage, daß das ganze
Uhrwerk nichts taugt, daß es eine grobe Ungereimtheit, eine
Unterdruͤkung aller Talente und Industrie, mit einem Worte, ein Kanzellei-Wechselbalg (a humbug) istHatte Kaiser Joseph Unrecht, wenn er schon vor 50 Jahren alle
Privilegien aus seinem Staate verbannte? Man sieht, wohin es mit dem
Patentwesen in England, auch in Frankreich und selbst in Amerika
gekommen ist. Das groͤßte Ungluͤk, das einen
Gewerbsmann in England treffen kann, der so thoͤricht war ein
Patent zu nehmen, ist wenn ihm seine Neider einen
Patent-Prozeß auf den Hals werfen. Er kann dadurch,
auch in wenigen Monaten, bei einem nicht unbedeutenden
Vermoͤgen, gaͤnzlich zu Grunde gerichtet werden: und
solche Prozesse sind, leider, in England nur zu haͤufig. Alle
Journale sind jezt voll mit den Albernheiten und
Niedertraͤchtigkeiten der englischen Patent-Justiz. A.
d. U..“
Als wir obigen Aufsaz in die Presse senden wollen, sahen wir aus dem Recueil industriel, Maͤrz l. I. S. 320, daß es
mit dem Patent-Wesen in Frankreich um kein Haar besser steht, als in England:
nur mit dem Unterschiede, daß in Frankreich die Minister das Unheil dieses Unwesens
fruͤher einsahen, obschon es in ihrem Lande erst seit Kurzem, seit der
Revolution, eingerissen ist: daß in Frankreich die Reform schlechter Geseze vom Minister verlangt, in England mit Ungestuͤm
vom Volke gefordert wird. Wenn ein Land so
ungluͤklich geworden ist, durch die allzeit fertigen Gesez-Fabrikanten
schlechte Geseze erhalten zu haben; so ist es vielleicht noch gluͤklicher zu
preisen, wenn die Minister so klug sind, diese Geseze fruͤher zu reformiren
oder gar zu cassiren, als wenn das Volk laut und kraͤftig gegen diese
Wechselbalge der Justiz zu schreien gezwungen wird.
Hr. Graf St. Cricq hat nun, in Erwaͤgung, daß die
bestehenden Patent-Geseze in Frankreich, wie wir so oft bemerkten, nichts
taugen, eine Commission bestehend aus den HHrn. Girod,
Grafen de la Borde, Baron Thénard, Ternaux, Boigués, Molard d. aͤlt., Cochaud und den beiden Advokaten Regnault und Renouard
Wir kennen die Werke dieser beiden Advokaten: wir kennen den Traité des brevets d'invention, par A.
Ch. Renouard, 1825, ch. A. A. Renouard, rue de
Tournon N. 6. – Die Encyclopédie progressive: Brevets
d'Invention, par le même. 1816. und das groͤßere
Werk: de la législation et de la jurisprudence
concernant les brevets d'invention par Theod. Regnault. 1825, chez Delaunay au Palais Royal. Sie sind Commentare zu Dr. Martin Luther's,
heil. Andenkens, Tischreden, wo der geneigte
Leser das Breitere zu seiner Erbauung nachlesen mag. A. d. U. niedergesezt. So sehr ganz Europa dieser Commission ihre Achtung zollen
wird, so sehr wird es bedauern, derselben zwei Advokaten beigesellt zu finden: es
ist genug, daß Ein Advokat zu der einfachsten Sache von der Welt beigezogen wird, um
sie so zu verwikeln, daß kein Mensch auf der Welt daraus mehr klug genug werden
kann. „Die Advokaten sind alle sammt und sonders natuͤrliche
Soͤhne des alten Gordius“ sagte der
ehemalige Kron-Advokat der Krone Frankreichs, Guyton-Morveau, der ehrlich genug war, diese Stelle, die ihm
jaͤhrlich 20,000 Franken trug, niederzulegen lang vor der Revolution, und
dafuͤr einer der groͤßten Chemiker Frankreichs und der Stifter der
polytechnischen Schule geworden ist.
Der Recueil Industriel liefert am a. O. das Schreiben Sr.
Exc. des Hrn. Grafen St. Cricq an die Praͤfekte
des Departements „in extenso,“ das
„die Maͤngel der gegenwaͤrtig bestehenden Geseze
uͤber Patente, und die Nothwendigkeit dieselben zu verbessern, die
zahllosen Schwierigkeiten, mit welchen man seit beinahe 40 Jahren zu
kaͤmpfen hatte“ (seit der Zeit, als das Patent-Wesen in
Frankreich eingefuͤhrt wurde) sehr schoͤn bezeichnet. Der Hr. Minister
traͤgt den Praͤfekten auf, folgende Fragen unter den Fabrikanten,
Gewerbsleuten und Kuͤnstlern ihrer Departements vertheilen zu lassen, und die
Antworten bis 1sten Julius l. J. einzusenden.
Vorlaͤufige Frage.
Soll man fortfahren auf Erfindungen im Fache der Industrie sogenannte Brevets
(Patente, Privilegien zum Monopole) zu ertheilen, wodurch ein ausschließliches
Recht, diese Erfindungen eine Zeit uͤber zu benuͤzen, anerkannt
wird?
Sollte diese Frage bejaht werdenEs ist merkwuͤrdig, daß man gerade in den Zeiten der Revolution, wo
man alle Privilegien, alles Monopol verbannen wollte, das schreiende
Privilegium und Monopol der Patente einfuͤhrte, und daß man heute zu
Tage die sogenannten Liberalen auf diesen Patenten reiten sieht. Der von den
Liberalen als Despot verschrieene Joseph II. hob Privilegien und Monopole
auf; die Freiheits-Apostel wollen sie wieder einfuͤhren. A. d.
U.; wie kann man folgende Fragen loͤsen?
1) Welche Erfindungen sind eines Patentes faͤhig? Soll man diejenigen
patentisiren, die 1stens bisher unbekannte rohe Materialien, 2tens zwar schon
bekannte, aber auf bisher unbekannte Weise oder nicht auf dieselbe Weise
benuͤzte, rohe Materialien, 3tens Maschinen, Vorrichtungen, Instrumente,
Werkzeuge, oder andere industrielle Huͤlfsmittel in Umlauf bringen?
Soll man denjenigen keine Patente ertheilen, deren Erfindungen keinen materiellen
Gegenstand erzeugen und die kein technisches Mittel zur Ausfuͤhrung ihrer
Erfindung fordern?
Welche Ausnahmen lassen sich bei diesen beiden Kategorien machen?
2) Sind Abaͤnderungen an den bestehenden Gesezen in Hinsicht auf das, was an
Zeichnungen und Modellen zu geschehen hat, nothwendig?
3) Gibt die Erfindung einer Verbesserung an einem schon bestehenden Zweige der
Industrie ein Patent-Recht auf diese Verbesserung?
Worin sollen diese Rechte bestehen?
4) Verdient die Einfuͤhrung fremder Industrie-Zweige, die in Frankreich
noch unbekannt sind, Patent-Recht?
Welche Rechte soll ein solches Patent haben?
Soll ein Unterschied hier gemacht werden zwischen der Einfuͤhrung solcher
Industrie-Zweige, die im Auslande allgemein bekannt, in Frankreich aber
unbekannt sind, und zwischen denjenigen, die im Auslande selbst geheim gehalten
werden?
5) In welcher Form sollen die Gesuche um Patente abgefaßt seyn? Was muͤssen
sie enthalten? Welcher Behoͤrde muͤssen sie uͤbergeben
werden?
6) Soll die Gewaͤhrung eines Patentes vorlaͤufig einer Pruͤfung
unterzogen werden?
7) Soll man, zum Vortheile eines Dritten, irgend ein Mittel gestatten, sich der
Ertheilung eines Patentes zu widersezen, nachdem dasselbe bereits angesucht
wurde?
8) Auf welche Weise soll das Patent ertheilt werden?
9) Welche Formalitaͤten hat der Eigenthuͤmer von Patenten zu befolgen,
wenn er nach seinem Gesuche um ein Patent oder nach Ertheilung desselben noch eine
Veraͤnderung oder einen Zusaz an feiner Erfindung zu machen hat?
10) Sollen die Gesuche um Patente oͤffentlich bekannt gemacht werden?
11) Sollen die Beschreibungen der Erfindungen, auf welche ein Patent ertheilt wurde,
auch oͤffentlich bekannt gemacht werden?
12) Soll diese oͤffentliche Bekanntmachung bloß der Willkuͤhr
uͤberlassen, oder soll sie unerlaͤßlich seyn? Sollen hier Ausnahmen
Statt haben koͤnnen? Wann und wie soll sie geschehen?
13) Wann faͤngt der Genuß des Patente Rechtes an? Ist der Anfang dieses
Genusses fuͤr den Antritt des Rechtes und fuͤr die Ausuͤbung
desselben derselbe?
14) Wie lang soll ein Patent dauern?
15) Koͤnnen Patent-Rechte verlaͤngert werden? Wie, durch wen und
unter welchen Formen koͤnnen sie dieses?
16) Sollen die Patente einer besonderen Taxe unterzogen werden? Wie viel sollen sie
bezahlen?
17) Wann oder in welchen Terminen soll die Taxe bezahlt werden, und wie?
18) Welche Personen koͤnnen ein Patent erhalten oder Eigenthuͤmer eines
Patentes werden?
19) Welche Rechte hat ein Eigenthuͤmer eines Patentes?
20) Soll man, um Patent-Rechte in Anspruch nehmen zu koͤnnen, gehalten
seyn, ein besonderes Zeichen auf den Produkten patentisirter Erfindungen
anzubringen?
21) Wie ist es bei dem theilweisen oder gaͤnzlichen Abtreten der Patente oder
bei den sogenannten Licenzen zu halten?
22) Welche Entschaͤdigung ist den Besizern eines Patentes bei
Beeintraͤchtigung ihrer Patentrechte zu leisten?
23) Aus welchen Gruͤnden kann ein Patent null und nichtig werden oder
verfallen?
24) Vor welche Richter ist eine Klage uͤber die Unguͤltigkeit oder
uͤber den Verfall eines Patentes, uͤber Beeintraͤchtigung und
Nachmachung zu bringen, und welches Verfahren beim Processe ist hier das beste?
25) Wie sind die Wirkungen eines Spruches in Patent-Sachen einzuleiten?
26) Welche Strafen sind im Falle der Ubertretung der Patent-Geseze
einzuleiten?
27) Ist es zwekmaͤßig den Erfindern, nach Art des englischen Caveat
Werke uͤber das Caveat und das englische
Patent-Wesen uͤberhaupt sind: An Essay
on the law of Patents for new inventions etc. By J. Dyer Collier. London 1803.The Law and Practice of Patents for Inventions. By
Will. Hands. London 1808.A practical Treatise on the Law of Patents for
Inventions and of Copyright etc. By Rich. Godson. London 1823.A Collection of the most important cases respecting
Patents of Inventions and the Rights of Patentees. By JohnDavies. London 1816.A Compendium of the Law of Patents for Inventions. By
W. H. Wyatt. London 1826.An Essay of the Law of Patents for new Inventions. By
Thom. GreenFessenden. Boston 1822. A. d. O. (Vergl.
mehrere Werke und Aufsaͤze, die im polyt.
Journ. beinahe in jedem Bande angefuͤhrt wurden.Unsere Leser werden es an obigen Fragen leicht bemerken, daß sie aus der
Feder eines Advokaten flossen: „elles
sentent la perruque“ wie man in Frankreich sagt; sie
riechen nach der Perruke, und enthalten den Saamen zu Millionen von
Prozessen. A. d. U., ein Mittel an die Hand zu geben, durch eine Erklaͤrung,
Einschreibung oder irgend eine authentische Vorkehrung ihre Rechte bis auf eine
gewisse Zeit hinaus zu sichern, bis sie ihre Erfindungen auf jenen Grad von
Vollkommenheit gebracht haben, auf welchem sie fuͤr dieselbe ein Patent in
Anspruch nehmen koͤnnen?
Zahl der Privat-Dampfbothe in England.
Die Zahl der Privat-Dampfbothe in Groß-Britannien (die der Regierung
sind nicht darunter begriffen) betraͤgt gegenwaͤrtig 310. Sie
fuͤhren 26,374 Tonnen. 16 neue stehen im Baue. (Times.
Galignani. N. 4387.)
Dampfboth von der Kraft von 180 Pferden.
Zu Liverpool wurde Ende Maͤrz ein Dampfboth von
Stapel gelassen, das eine Maschine von der Kraft von 180 Pferden fuͤhrt. (Herald. Galignani a. a. O.
Agenda und Bequemlichkeiten fuͤr Reisende.
Unter dieser Aufschrift liefert Herr Gill im Februar- und Maͤrz-Hefte seines technological and
microscopical Repository S. 115. 140. einen Artikel, den er nach seiner
Aeußerung und Gewohnheit durch mehrere Hefte fortzuspinnen gedenkt. Wir werden
daraus Einiges ausheben, was auch unseren Landsleuten nuͤzen, kann.
Der Englaͤnder ist weniger mit Geld sparsam, als mit Raum und Zeit; er weiß,
daß jenes von selbst kommt, wenn man diese nicht verschwendet. Fuͤr seine
Wirtschaft mit der Zeit sprechen seine zahllosen Maschinen, seine Dampfbothe, seine
Eisenbahnen, seine Mail-Coaches etc. Seine Kunst Raum zu sparen hat er auf
seinen Schiffen gelernt. Man erstaunt uͤber die hundert Kleinigkeiten, die
ein Englaͤnder in den Raum von wenigen Kubikfuß in seiner Cajuͤte zu
verstehen weiß, um darin gemaͤchlich zu seyn, sich behaglich zu finden, oder,
wie er sich in seiner Sprache auszudruͤken pflegt, getrost (comfortable) zu seyn. Sein Stiefel?
zieher enthaͤlt eine ganze Toilette; die Steife seiner Halsbinde ist nicht
selten seine Schatzkammer; die Waͤnde seines Koͤfferchens sind eine
kleine Bibliothek von Duodez-Ausgaben; und seine Necessaires enthalten
wahrhaftig selbst das Hoͤchst-Ueberfluͤssige. Es ist schwer zu
sagen, ob man den Mann, der eine Welt voll Kleinigkeiten so zu sagen in einer
Nußschale mit sich um die Welt herumfuͤhrt, mehr bewundern oder mehr beklagen
soll. Da es indessen immer mehr Menschen gibt und geben wird, die Beduͤrfnisse,
erkuͤnstelte Beduͤrfnisse, lieber haben als entbehren wollen, so
werden diejenigen, die ihnen den Besitz dieses erkuͤnstelten Bedarfes
erleichtern, immer sicher seyn koͤnnen, dadurch reich zu werden, daß sie
andere wenn nicht physisch, wenigstens doch moralisch aͤrmer machen.
Wie viel Gold wandert nicht jaͤhrlich von dem festen Lande nach der Insel
fuͤr bloß erkuͤnsteltes Beduͤrfniß, fuͤr bloßes
Spielzeug fuͤr große Kinder! Es wuͤrde bei uns bleiben, wenn unsere
Handwerker eben so wie der englische, speculiren und raffiniren wollten. Woher kommt
es, daß unsere Arbeiter all den Hand, fuͤr welchen so viel Gold
uͤber's Meer geht, nicht einmal nachmachen koͤnnen; nicht einmal so
wohlfeil als Copie liefern koͤnnen, als das englische Original ist, obschon
es bei uns im Durchschnitte sechs Mal wohlfeiler zu leben ist? Daher
vorzuͤglich, daß die Werkzeuge dazu fehlen; daß sie in einzelnen Dutzenden
statt im großen Dutzende und zu Tausenden, daß sie sogar oͤfters in einzelnen
Stuͤken dasjenige fertigen, was der Englaͤnder in Schoten arbeitet. Es
ist nicht so viel Absaz bei uns, wird man sagen. Der Absatz fuͤr etwas, das
bei seiner Verfertigung gut berechnet ist, wird nicht fehlen: der Englaͤnder
arbeitet eben so wenig, als der Deutsche, wo er des Absazes nicht sicher ist. Um
sich des Absazes zu versichern, hat der englische Handwerker aber bei seinen
mechanischen Arbeiten denselben Weg eingeschlagen, den die Auctoren mit ihren
Geistesprodukten bei uns so oft ergreifen, um einen Verleger und Abnehmer selbst
fuͤr die elendesten Dudeleien zu finden, wenn sie keine Koͤnige sind:
sie arbeiten auf Subscription, und bestimmen den
Preis des Artikels nach der Anzahl der Subscribenten. Je mehr Subscribenten, desto
wohlfeiler koͤnnen sie den Artikel liefern, und je wohlfeiler sie ihn
liefern, desto mehr Abnehmer werden sie haben. Wenn der englische Arbeiter, wo er an
Einem Stuͤke nur drei Schilling gewinnt, 1000 solche Stuͤke absetzt,
deren aber 3000 absezen wuͤrde, wenn er sich mit zwei Schilling Gewinn am
Stuͤke begnuͤgte, leidet er lieber den Verlust von einem Schilling am
Stuͤke, weil er dadurch um 2000 Schilling mehr gewinnt. Bei einer solchen auf
sicheren Absatz und maͤßigen, aber vervielfaͤltigten, Gewinn
berechneten Unternehmung wird es ihm moͤglich, sich, wie man sagt, zu einer
Arbeit gehoͤrig einzurichten, die hierzu noͤthigen Maschinen
verfertigen zu lassen, und den Aufwand an Geld durch Gewinn an Zeit reichlich zu
ersetzen. Wie viele Fabrikansen und Handwerker bei uns arbeiten bloß auf
Gerathe-Wohl und denken der Abtaz koͤnne nicht fehlen, wenn nur die
Arbeit einmal fertig ist; wie wenige derselben kennen das englische
Subscriptions-System anders, als unter der Form und dem Ausdruke Bestellung,
die davon ganz verschieden ist! Der Kaufmann, der bestellt, ist in der Regel ein
Betruͤger, denn er weiß, daß er das, was er bestellt, weit theuerer verkauft
als er ankauft. Das Publikum muß bestellen.
Herr Gill beschreibt unter seinen Reisebequemlichkeiten
zuerst einen tragbaren Apparat zum Zeichnen und
Schreiben, der in einer zwei Zoll langen und 2/10 im aͤußern Durchmesser
haltenden Roͤhre besteht. Ehe wir den Inhalt dieser Roͤhre
beschreiben, wollen wir nur bemerken, daß Herr Gill
vergessen zu haben scheint, daß vor 15 Jahren (d. 17. August 1814) ein Herr Vanderkleft sich ein Patent auf einen Spazier-Stok
geben ließ, der eine Pistole, Pulver und Blei, ein Fernrohr, Feder, Papier, Tinte,
Bleistift, Messer und Zeichnungs-Geraͤthe enthielt. Einen
aͤhnlichen Stok sahen wir schon vor 30 Jahren in der Hand eines schwedischen
Majors zu Wien. Auf dem Knopfe dieses Stokes ließ sich eine Brieftasche
aufschrauben, deren eine Flaͤche, die nach dem Aufschrauben oben zu liegen
kam, vollkommen eben war, und so, wenn der Stok senkrecht in die Erde gestekt wurde,
einen kleinen Meßtisch bildete, auf welchem man mit der kleinen in der Brieftasche
befindlichen Alhidade allerlei kleine Aufnahmen machen konnte. Da nun der Apparat
zum Zeichnen und Schreiben fuͤglich in einen Stokknopf Plaz hat, so ist eine
besondere Roͤhre hierzu uͤberfluͤssig, oder koͤnnte
hoͤchstens fuͤr eine Dame taugen, die ohne
Toiletten-Kaͤstchen keine Reise wagen kann, in welchem jetzt
gewoͤhnlich die zum Zeichnen und Schreiben noͤthigen Apparate
angebracht sind. Indessen haben wir, fuͤr Damen, in einem
Nadelbuͤchschen den ganzen Apparat des Herrn Gill,
bestehend aus einer Raben-Feder, einer staͤhlernen Feder, einem
schreibenden Demante, einem Pinsel und einem Bleistifte aus einer Art Letternmasse,
bequem angebracht gesehen. – Herrn Gill's eigene
Roͤhre zum Zeichnen und Schreiben scheint uns also
uͤberfluͤssig.
Herr Gill empfiehlt, als Tinte, ein Stuͤk Eselshaut
mitzufuͤhren, das zusammengelegt und inwendig dik mit Tusche belegt ist. Ein
Staͤngelchen, oder auch nur ein Kluͤmpchen Tusche, das man auf jedem Steine
abreiben kann, in ein Stuͤk Saffian gewikelt, ist weit bequemer. Daß man in
Ermangelung von Tusche oder Tinte sich an jeder brennenden Kerze oder Lampe, deren
Rauch man mit irgend einem unverbrennlichen glatten Koͤrper auffaͤngt,
und dann mit Wasser, dem irgend ein klebriger Koͤrper, etwas Gummi oder Leim
zugesezt wird, Tusche oder Tinte bereiten kann, ist ohnedieß allgemein bekannt.
Mit Recht empfiehlt Herr Gill als das beste Papier auf
Reisen, sowohl in Hinsicht auf Leichtigkeit (Feinheit) als Dauerhaftigkeit (indem es
nicht bricht), Whatman's Velin Bank Post Schreibpapier
(wove bank post writing paper): es ist nur zu
bedauern, daß dieses herrliche Postpapier auf dem festen Lande von
betruͤgerischen Papiermachern und Papierhaͤndlern so
schaͤndlich verfaͤlscht wird. Die Weise, das Papier so zu falten, wie
Herr Gill S. 117 angibt, ist ganz unzwekmaͤßig, so
wie seine Brieftasche aus zusammengefaltetem Pergament, und wir glauben sie ohne
allen Nachtheil fuͤr Reisende und Buchbinder, die sich mit Verfertigung von
Schreibtaschen beschaͤftigen, uͤbergehen zu koͤnnen.
Eben dieß gilt auch von seiner Schreibrolle, welche, die auch in Deutschland bekannte
Methode ist, sein Papier nebst Tinte und Sand und Federn in einem hohlen Cylinder zu
haben, der mit Leder uͤberzogen ist. Das Papier leidet hier immer Ohr oder
minder, und wir ziehen eine gute deutsche Brieftasche einem solchen Cylinder, wenn
man ihn anders nicht im Stoke hat, weit vor.
Sein Feder- und Bleistift-Haͤlter ist hoͤchst
uͤberfluͤssig, und kommt auch uͤberdies noch theuer.
Er gibt zwei Vorrichtungen an, um im Finstern schreiben zu koͤnnen. Die eine
derselben ist unbequem; die andere, die man auch schon fuͤr Blinde angewendet
hat, wird fuͤr Sehende, die im Finstern nicht so geschikt sind, wie arme
Blinde in ihrer ewigen Finsterniß, nicht viel taugen: hoͤchstens
koͤnnte ein Poet ein Tetrastichon oder vier Verslein damit auf die Eselshaut
bringen, wenn seine Muse ihn allenfalls weniger schlafen ließe, als seine Leser. Es
sind naͤmlich nur vier Hohlraͤume fuͤr vier Zeilen in
Kartenpapier eingeschnitten, unter welchem die Eselshaut liegt. Das Herausziehen
dieser Eselshaut im Finstern und das Wiedereinbringen derselben in verkehrter
Richtung, um vier neue Zeilen zu schreiben, die dann auf die vorigen umgekehrt
stehen, wird schwieriger als das Schreiben seyn.
Damit die mit Bleistift geschriebene Schrift sich nicht auswischt oder die anliegende
Seite beschmuzt, empfiehlt Herr Gill zwischen jedes
Blaͤtterpaar ein Blatt Loͤschpapier zu legen. Dadurch wird aber das
Memorandum-Buch sehr dik werden. Das Beste scheint uns zu seyn, wenn der
Reisende, der oft gezwungen ist sich fluͤchtig mit Bleistift Notare in seine
Schreibtafel zu machen, des Abends nicht faul ist, und, ehe er zu Bette geht, seine
mit Bleistift gemachten Rotate mit Tusche oder Tinte uͤberfahrt, wenn sie auf
Papier gemacht wurden, oder in sein Tagebuch uͤbertraͤgt, wenn er sie
auf Pergament gemacht hat.
Laͤcheln wird der Deutsche und der Ungar, wenn er, statt unseres guten alten
Feuerschwammes aus Boletus ignarius oder aus
Eichenmoder, hier einen Silberdrath mit einem vierfach geflochtenen Baumwollenfaden,
der in Salpeter gebeizt wurde, und wie eine Lunte zum Abschießen einer Kanon? auf
dem Drathe aufgewunden ist, als ein leichtes und bequemes Mittel zum Feuerschlagen
mittelst Stahles und Feuersteines empfohlen, und dem Feuerschwamme vorgezogen
findet. Questo é pur troppo.
Hrn. Brand's Pruͤfung der
Bausteine,
von welcher wir im Polyt. Journ.
Bd. XXXI. S. 35. Nachricht gegeben
haben, wurde von dem beruͤhmten Chemiker, Hrn. Faraday nachgepruͤft, und durchaus richtig befunden, so daß man sie
allen Baumeistern und Baukundigen mit voller Sicherheit empfehlen kann. (Phil. Mag. April S. 307.)
Große Zwiebel.
Eine zu St. Quithcock gezogene Gartenzwiebel maß 8 Zoll im Umfange, und wog 1 Pfd. 10
Loth. (Devenport Telegr. Galiagnani a. a. O.)
Ueber das Austroknen der Suͤmpfe und
Moraͤste
hat Hr. Gill im technological and microscop. Repository, Maͤrz,
S. 183 einen, wenn gleich in mancher Hinsicht unvollstaͤndigen Auszug aus Nugent's
Travels in Germany T. II. geliefert. Hr. Nugent erzaͤhlt die Schwierigkeiten, mit welchen
Baron Dewitz im Herzogthume Meklenburg zu kaͤmpfen
hatte, um seinem Fuͤrsten und seinem Vaterlande viele Quadrat-Meilen
Landes mitten im Frieden durch Austroknen der Suͤmpfe und Moraͤste zu
erobern. Man sagte Anfangs dem edlen Freiherrn nach, die Englaͤnder
haͤtten ihm den Kopf verruͤkt; jezt faͤngt man aber an die
Augen zu oͤffnen, und einzusehen, daß es besser ist, fette Rinder auf
ausgetrokneten Marschlaͤndern, als Kroͤten und Froͤsche in
Suͤmpfen und Moraͤsten zu haben. Wir koͤnnen nicht umhin, uns
hier eines Tischgespraͤches zwischen einem großen
Guͤter-Besizer, seinem Pfarrer, und dem Bader, der der Excellenz Ader
lassen mußte, zu erinnern, bei welchem wir zufaͤllig gegenwaͤrtig
waren. Die Guͤter dieser Excellenz lagen in einem Lande, das, obschon im
Ganzen genommen hoͤchst fruchtbar, doch eines der am wenigsten
bevoͤlkerten Laͤnder des deutschen Bundes ist, und dessen
zwoͤlfter Theil ungefaͤhr Suͤmpfe und Moraͤste sind. Der
Bader bemerkte, daß die Fieber so sehr herrschen, weil die Moͤser nicht
ausgetroknet werden, und wuͤnschte, daß sie ausgetroknet wuͤrden,
indem die Gesundheit der Einwohner weniger leiden wuͤrde, und Hunderte von
Familien dort leben und wohlhabend werden koͤnnten, wo jezt bloß
Kroͤten und Froͤsche sind. „Und im Herbste und
Fruͤhlinge Schnepfen, Wildenten etc.“ fiel die Excellenz mit
Unwillen ein; „wo sollen wir denn jagen, wenn wir unsere Moser austroknen?
Sollen wir gar keine Freude mehr auf dem Lande haben?“ Der Bader
meinte, daß in den Waͤldern und auf den Feldern noch genug zur Befriedigung
der Jagdlust uͤbrig bliebe, daß die neuen Unterthanen, die sich hier
ansiedeln koͤnnten, durch ihre Abgaben und Zehende den Ertrag des Gutes
reichlich erhoͤhen wuͤrden etc. „Erhoͤhen? fiel der
Graf ein; sollen noch mehr Leute im Lande Getreide bauen, als ohnedieß gebaut
wird? Hat das Getreide nicht ohnedieß schon beinahe keinen Werth mehr? Wenn noch
mehr Leute Getreide bauen, werden die Getreide-Preise noch mehr fallen,
als sie ohnedieß von Jahr zu Jahr mehr fallen. Ich wollte lieber, daß weniger
Getreide gebaut wuͤrde, als daß noch mehr gebaut wird, so wuͤrden
doch die Kornpreise steigen. Der Bader bemerkte unterthaͤnigst, daß die
Preise darum fallen, weil zu wenig Leute da sind, die das, was gebaut wird,
aufzehren helfen; daß die Bevoͤlkerung zu gering ist; daß mehr Nachfrage
nach dem Getreide seyn wuͤrde, wenn mehr Menschen da waͤren, die
Getreide brauchen, und daß dann die Preise von selbst steigen wuͤrden.
„Zu wenig Leute!“ seufzte der Pfarrer; ich behaupte wir
haben zu viele! Ich habe 2000 in meiner Pfarre, wenn ich noch ein paar Hundert
mehr haͤtte, muͤßte ich mir noch einen Kapellan mehr halten. Wir
haben ohnedieß zu viel Leute; das ist meine Meinung. Und der Herr Landrichter
sagt auch, daß er vor Arbeiten sich nicht mehr zu helfen weiß; daß er kaum ein
paar Stunden des Tages mehr auf die Jagd gehen kann, und manchen Abend gar keine
Karte mehr in die Hand bringt. Das Heirathen sollte man verbieten, nicht bloß
erschweren. Wir haben ohnedieß Gesindel genug.“ Der edle Baron Dewitz mag sich troͤsten; es gibt noch viele
Laͤnder, wo Egoismus, Faulheit und Unwissenheit alles Gute nicht bloß in der
Ausfuͤhrung erschwert, sondern selbst in der Idee schon erstikt und
erdruͤkt. Das einzige Mittel es zu foͤrdern, ist den Egoismus und die
Faulheit zu besteuern, und fuͤr jeden unbebauten Morgen Landes, der
benuͤzt werden koͤnnte, drei Mal so viel Grundsteuer zu fordern, als
fuͤr das bebaute. Dann wuͤrden die Capitalien bald dorthin ihren Zug
nehmen, wohin sie ihn nehmen muͤssen, wenn sie fuͤr das Land
wohlthaͤtig werden sollen, auf Verbesserung des Grundes und Bodens,
waͤhrend sie jezt bloß zum Untergange des Landes, zum Handel mit
Staatspapieren gegen das Interesse des Landes gekehret werden.