Titel: | Miszellen. |
Fundstelle: | Band 40, Jahrgang 1831, Nr. LXXIV., S. 387 |
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LXXIV.
Miszellen.
Miszellen.
Preisaufgaben des polytechn. Vereins in Bayern.
Nachdem sich der Centralverwaltungs-Ausschuß des polytechn. Vereins durch
seinen sparsamen und geordneten Haushalt gegenwaͤrtig in der Lage befindet,
dem Titel VIII. (§. 30–32.) der Vereinssazungen zu entsprechen,
naͤmlich Ermunterungspreise fuͤr solche Gegenstaͤnde festsezen
zu koͤnnen, die ihm zum Emporkommen, Verbesserung, oder zur
Einfuͤhrung wichtiger Gewerbszweige besonders vortheilhaft und nothwendig
scheinen, so hat derselbe beschlossen, die unten nachfolgenden Preisaufgaben
festzusezen, und macht darauf aufmerksam, daß von den Preisbewerbern die am Schlusse
beigefuͤgten Bedingungen genau eingehalten werden muͤssen und daß die
Nichterfuͤllung derselben den Ausschluß der Bewerber zur Folge haben
wuͤrde.
I.
Demjenigen in- oder auslaͤndischen Unternehmer, welcher eine zwekmaͤßige und entsprechende
Vorrichtung, gleichviel, ob im In- oder Auslands erbaut, zum Scheren und
Schlichten der Kette (Zettel, Aufzug, Werft), von Baumwollen- oder
Leinengarn (siehe Dingler's polytechn. Journ. Bd. XX. Seite 1. und Bd. XXI. S. 528.) in Bayern aufstellt, um
die einzelnen Weber mit schon geschlichteten und
aufgebaͤumten Ketten zu versehen, und diese dadurch in den Stand
zu sezen, alle Nachtheile zu vermeiden, die das Scheren der Kette (das
Zettelmachen, das Zetteln) mit der Hand, auf die bisher uͤbliche Art mit
einfachen Scherrahmen, so wie das Schlichten mit der Hand auf dem Stuhle selbst,
im Gefolge hat: die vierfache goldene
Vereinsdenkmuͤnze.
Anmerkung.
Da dieser Ermunterungspreis keinen anderen Zwek hat, als die Maschinenweberei zu
vermeiden und dennoch wo moͤglich dasselbe Resultat
herbeizufuͤhren, daß der Weber naͤmlich durch eine
maschinenmaͤßig gescherte und geschlichtete Kette, wo alle
Kettenfaͤden genau in der Lage und Spannung sich befinden, wie sie dem
Geschirre und Blatte zugefuͤhrt werden sollen, und alle
gleichmaͤßig geschlichtet sind, wobei also die langweilige und
mangelhafte Operation des Schlichtens mit der Hand und auf dem Stuhle selbst,
die Kluͤmpchen und Knoten etc. hinwegfallen, in den Stand gesezt wird,
eine mehr oder weniger eben so große Zahl von Ellen taͤglich zu weben,
wie auf dem Maschinenwebstuhl durch jene Vorrichtung resp. Vorarbeit und Vorbereitung der Kette moͤglich wird; so wird einem
solchen Unternehmer zur Bedingung gemacht, daß er eine solche Vorrichtung in
Bayern aufstellt, und so in Gang bringt, daß er die schon gescherten und
geschlichteten Ketten auf den Garnbaͤumen den Webern (wie z.B. in der
Schweiz der Fall ist) hinausgibt und entweder auf seine oder der Weber Rechnung,
leztere dadurch in den Stand sezt, wie oben bemerkt, eine groͤßere
Ellenzahl als ihm bisher moͤglich war, taͤglich weben zu
koͤnnen.
II.
Demjenigen inlaͤndischen Mechaniker, welcher die oben bezeichnete
Vorrichtung auf die einfachste, zwekmaͤßigste und wohlfeilste Weise
herstellt: die dreifache goldene
Vereinsdenkmuͤnze.
III.
Fuͤr die Herstellung des zwekmaͤßigsten und moͤglichst
wohlfeilen und einfachen Webstuhles, auf welchem ein Jeder, auch der nicht Weber
ist, arbeiten koͤnnte, wo das Gewebe aͤußerst gleichmaͤßig
ausfaͤllt, naͤmlich auf jeden Zoll der Laͤnge oder Breite
gleichviel Faden liegen, die Laͤnge der Kette und die Bewegung der Lade
immer dieselbe bleibt; die Sperruthen immer in der gehoͤrigen Entfernung
vom Rietblatte bleiben und alle Theile des Stuhles mit der bloßen Bewegung der
Lade in Thaͤtigkeit gesezt werden, der Weber selbst also nichts weiter zu
thun hat, als die auf oben beschriebene Weise vorbereitete Kette ohne alles
Hinderniß abzuweben: die dreifache goldene
Vereinsdenkmuͤnze.
Anmerkung.
Der Stuhl braucht nur fuͤr ganz glatte oder bloß gekoͤperte Zeuge,
jedoch bis zu der Breite von zwei ein halb bayerische Ellen, vorgerichtet zu
seyn und er muß hier in Muͤnchen aufgestellt und es muͤssen hier
damit die Proben abgelegt werden.
IV.
Demjenigen, welcher die Fabrikation des Weißblechs (verzinnten Eisenbleches) so
weit vervollkommnet, daß die aus inlaͤndischem Eisen dargestellten Bleche
dem englischen Weißbleche an Glaͤtte, Farbe und Glanz der
Oberflaͤche, so wie an Geschmeidigkeit gleich oder doch sehr nahe kommen,
auch hinsichtlich des Preises keine große Verschiedenheit obwaltet: die vierfache goldene Vereinsdenkmuͤnze.
Anmerkung.
Die Fabrikation dieses Weißbleches darf nicht bloß ein gelungener Versuch,
sondern es muß bewiesen seyn, daß die Verzinnung in der
Regel wie die vorgelegten Muster ausfaͤllt.
V.
Demjenigen Ingenieur, Bau- oder Maurermeister, welcher nach Anleitung der
von Hrn. Hofrath und Akademiker Dr.
Fuchs in Muͤnchen herausgegebenen Abhandlung
uͤber den Moͤrtel (siehe Kunst- und Gewerbeblatt No.
47–52. des Jahrganges 1829) inlaͤndischen hydraulischen Kalk
aufsucht, daraus hydraulischen Moͤrtel bereitet und anwendet, um feuchte
Waͤnde und Wohnungen troken, die Wetterseiten der Gebaͤude
schuͤzend und dauerhaft zu machen, dann Wasserbehaͤlter,
Wasserbauten uͤberhaupt, Kloaken, Keller etc. herzustellen und trokene
Silo's zur Aufbewahrung des Getreides zu erbauen: die
dreifache goldene Medaille.
Anmerkung.
Man macht die Theilnehmer auch zugleich auf die interessante Abhandlung des k. b.
Ingenieurs Hrn. Friedr. Panzer in Wuͤrzburg („uͤber die
Aufbewahrung des Getreides in Silo's,“ Wuͤrzburg 1830)
aufmerksam. (Vergl. auch Polytechn. Journal Bd. XXXIX. S. 433.)
VI.
Fuͤr die Bereitung der Laiblischen bleifreien Toͤpferglasur
(Kunst- und Gewerbeblatt No. 34–1829) als Handelsartikel, d.h. im
Großen, zu den moͤglichst billigen Preisen, so, daß selbe die
Toͤpfer leicht und mit denselben Vortheilen, als wie die Bleimittel
(Bleierze, Glaͤtte etc.) anwenden koͤnnen: die einfache goldene Medaille.
Uebrigens wird Folgendes bemerkt.
1) Die Zeit der Preisbewerbung wird bis 1. Junius 1832 festgesezt, bis zu welchem
Zeitpunkte die oben vorgeschriebenen Bedingungen erfuͤllt und die
Zeugnisse, Muster so
anders dem Centralverwaltungs-Ausschusse des polytechn. Vereins vorgelegt
seyn muͤssen.
2) Zum Zweke der Pruͤfung und Preiszuerkennung wird ein eigenes
Preisgericht niedergesezt.
3) Die Resultate dieser Pruͤfung, so wie die Preiszuerkennung, werden
durch das Kunst- und Gewerbeblatt oͤffentlich bekannt gemacht
werden.
4) Die Zeugnisse muͤssen durchaus genuͤgend und vollstaͤndig
seyn und duͤrfen keinen Zweifel uͤbrig lassen.
5) Eben so muͤssen die Muster in zureichender Quantitaͤt und wo es
erforderlich, von verschiedenen Gattungen vorgelegt werden, um die geeigneten
Proben damit anstellen zu koͤnnen.
6) Es versteht sich bei jenen Gegenstaͤnden, wo die Wohlfeilheit, oder der
Preis derselben uͤberhaupt, zur Bedingung gemacht ist, von selbst, daß
solcher genau angegeben ist, wie die Gegenstaͤnde im Großen oder in
Parthien verkauft werden.
7) Der Centralverwaltungs-Ausschuß behaͤlt sich bevor, die
vorgelegten Muster zu den angegebenen Preisen sich zuzueignen und seinem
Landesproducten-Cabinette einzuverleiben.
8) Der Centralverwaltungs-Ausschuß wird es sich zur besonderen und
angenehmen Pflicht machen, nicht nur das preiswuͤrdig Befundene in seinem
Blatte nach Verdienst zu empfehlen, sondern er wird auch, je nach Befund der
Umstaͤnde und Wichtigkeit des Gegenstandes, die k. Staatsregierung darauf
aufmerksam machen, daß solche Gegenstaͤnde, wie z.B. der Webstuhl,
allgemein eingefuͤhrt und durch Staatsmittel (Industriefond) die
geeignete Unterstuͤzung zur allgemeinen Verbreitung gegeben werde,
u.s.w., so, daß also noch weitere ersprießliche Resultate daraus fuͤr den
Preistraͤger hervorgehen koͤnnen.
Instruction, welche das franzoͤsische Ministerium zur
Vollziehung der koͤniglichen Ordonnanzen in Betreff der Dampfbothe und zum
Entwurfe besonderer Verordnungen fuͤr jedes Departement gab.
Die Schifffahrt mit Dampfbothen ist in Frankreich durch die koͤnigl.
Ordonnanzen vom 2. April und 29. October 1823, vom 25. Mai 1828 und 25. Maͤrz
1830 geregelt. Nach der ersten dieser Ordonnanzen muͤssen sich in jenen
Departements, in welchen sich Stroͤme, Fluͤsse oder Kuͤsten
befinden, auf welchen Dampfbothe errichtet sind oder errichtet werden
koͤnnen, die Aufsichtscommissionen, die von den Praͤfecten ernannt
werden, versichern, daß diese Bothe mit der nothwendigen Festigkeit gebaut sind, und
zwar vorzuͤglich in Hinsicht auf den Bewegungsapparat, und daß dieser Apparat
auch sorgfaͤltig in allen seinen Theilen gut erhalten wird. Kein Dampfboth
kann und darf eine Fahrt antreten, bevor sich die, mit der Untersuchung desselben
beauftragte, Commission von der Festigkeit des Baues und dem guten Zustande der
Maschine uͤberzeugt hat, und bevor der Praͤfect dem
Eigenthuͤmer des Bothes eroͤffnet hat, daß er den Bericht der
Commission erhalten und entsprechend gefunden habe. Dieser Eroͤffnung wird
auch die Verordnung beigefuͤgt, welche jene Anordnungen enthaͤlt, die
der Praͤfect dem Eigenthuͤmer des Bothes hinsichtlich der
Schifffahrtspolizei vorzuschreiben fuͤr gut und nuͤzlich findet.
Endlich hat die Commission die Bothe alle drei Monate, und so oft als es nothwendig
seyn sollte, zu untersuchen, und in dem, dem Praͤfecten zu erstattenden,
Berichte ihre Vorschlaͤge uͤber die Maßrogeln vorzulegen, welche in
dem Falle zu ergreifen waͤren, wo der Zustand des Bewegungsapparates eine
wahrscheinliche Gefahr befuͤrchten ließe.
Die zweite Ordonnanz, naͤmlich jene vom 29. October 1823, betrifft die
Dampfmaschinen mit hohem Druke im Allgemeinen. Sie bestimmt ein System von
Vorsichtsmaßregeln, welches gegenwaͤrtig allgemein bekannt ist, und welches
seit langer Zeit bei jenen Maschinen mit hohem Druke befolgt wird, die zur
Schifffahrt verwendet werden, jedoch mit Ausnahme jener Anordnungen, welche die
Schuzmauern und den Raum der Lokale betreffen, indem diese bei Bothen ihre Anwendung
nicht finden koͤnnen.
Die dritte Ordonnanz, jene vom 25. Mai 1828, verfuͤgt unter Anderem, daß die
Sicherheitsmaßregeln, welche durch den 2ten, 3ten, 4ten und 5ten Artikel und durch
ersten §. des 7ten Artikels der Ordonnanz vom 29. October 1823, und durch die Ordonnanz vom
7. Mai 1828 vorgeschrieben werden, auch auf die Kessel, die Siedroͤhren, die
Cylinder und die Huͤllen der Cylinder jener Dampfmaschinen mit niederem Druke
auszudehnen sind, welche zur Schifffahrt verwendet werden.
Die vierte Ordonnanz endlich, jene vom 25. Mai 1830, betrifft, indem sie von den
Maschinen mit niederem Druke im Allgemeinen handelt, in einigen Punkten auch die
Dampfbothe. Dieser Ordonnanz zu Folge muͤssen die Klappen der Maschinen mit
niederem Druke auf Schiffen direct beladen werden; auch muß jede Maschine mit einem
Manometer mit freier Luft versehen seyn, dessen Laͤnge durch den
gewoͤhnlichen Druk des Dampfes im Kessel bestimmt wird.
Es ist nicht schwer auf die Maschinen mit hohem und niederem Druke, welche sich auf
Bothen befinden, die verschiedenen Sicherheits- und polizeilichen Maßregeln
anzuwenden, welche durch die eben angefuͤhrten Ordonnanzen verfuͤgt
werden, wenn man sich theils nach den Instructionen vom 19. Maͤrz 1824, 7.
Mai 1825 und 12. Julius 1828 in Betreff der Maschinen mit hohem Druke im Allgemeinen
richtet, theils jene Anordnungen im Auge behaͤlt, welche hier
aufgefuͤhrt werden sollen.
Die Staͤmpel, deren man sich zur Bestaͤtigung der Proben bedienen wird,
werden dieselben kreisrunden seyn, die man in der Muͤnze zu Paris
schlaͤgt, und welche die Aufschrift, Ordonnanz vom 29.
October 1823 tragen. Man fand es unnoͤthig, neue Patrizen
fuͤr die Ordonnanzen vom 7. und 25. Mai 1828 graviren zu lassen, indem diese
lezteren mit jener vom 29. October 1823 zusammenhaͤngen.
Der Grad der Schmelzbarkeit der Metallscheiben, welcher in jedem einzelnen Falle
erforderlich ist, wurde bis jezt nach einer provisorischen Tabelle berechnet, welche
die Verwaltung am Ende der Instruction vom 7. Mai 1825 mittheilte. Seither wurde die
kgl. Akademie der Wissenschaften veranlaßt definitiv zu bestimmen, welche elastische
Kraft der Wasserdampf bei verschiedenen Temperaturen besizt. Das Resultat der Arbeit
der kgl. Akademie ist eine sehr genaue und ausgedehnte Tabelle, welche man am Ende
der gegenwaͤrtigen Instruction finden wird, und deren man sich von nun an
statt der provisorischen Tabelle zu bedienen hat.Diese Tabelle befindet sich am Ende der Arbeit der HHrn. Arago und Dulong uͤber die
elastische Kraft des Dampfes. Unsere Leser finden sie bereits im Polyt. Journ. Bd. XXXVI. S. 337.
Die Fabrikanten und Eigenthuͤmer von Dampfkesseln, die fuͤr Schiffe
bestimmt sind, koͤnnen sich, wie bisher, in der Fabrik des Hrn. Collardeau zu Paris, rue de la Cérisaie N. 3., nicht bloß
Metallscheiben, welche bei jeder erforderlichen Temperatur schmelzen, sondern auch
Stangen aus diesen leicht fluͤssigen Metallgemischen verschaffen. Allein es
muß bemerkt werden, daß Personen, welche nicht sehr geuͤbt sind, mit großer
Schwierigkeit aus einer Stange Scheiben erhalten, welche denselben Grad von
Schmelzbarkeit besizen, den die Metallstange hatte, und daß es viel sicherer ist,
sich der in der Fabrik selbst verfertigten Scheiben zu bedienen, indem diese jedes
Mal sorgfaͤltig versucht worden.
Man hat gefunden, daß es sehr vortheilhaft ist, den schmelzbaren Scheiben eine Dike
von wenigstens 15 Millimeter zu geben, und sie außen mittelst eines Rostes im Flusse
zu erhalten, indem sie dadurch verhindert werden, sich bei ihrer Befestigung am
Kessel zu woͤlben. Die Anwendung dieser Roste macht es aber nothwendig, die
im 5ten Artikel der Ordonnanz vom 29. October 1823 festgesezten Durchmesser der
Scheiben zu erhoͤhen. Diese Erhoͤhung muß so seyn, daß die freie oder
nicht bedekte Oberflaͤche der am leichtesten schmelzbaren Scheibe eben so
groß ist als die Oberflaͤche einer der Sicherheitsklappen, und daß die freie
oder unbedekte Oberflaͤche der Scheibe, welche am schwersten schmilzt, vier
Mal so groß ist als die Oberflaͤche derselben Klappe. Die Fabrikanten und
Eigenthuͤmer von Dampfkesseln finden in der oben angefuͤhrten Fabrike
Roste, die fuͤr jede Groͤße der Scheiben eingerichtet sind, und welche
sich sehr leicht anbringen und entfernen lassen.
Da die Ordonnanz vom 25. Mai 1828 den Gebrauch von Dampfkesseln und
Siedroͤhren aus Gußeisen auf Dampfschiffen verboten hat, so werden die Kessel
und Roͤhren aus Eisenblech oder gehaͤmmertem Kupfer, dieser Ordonnanz
und jener vom 7. Mai
1828 zu Folge, mit einem Druke gepruͤft, der drei Mal so groß ist, als der
Druk, welcher bei den Proben durch die hydraulische Presse am Anfange angewendet
wird. Diesen Proben werden jedoch jene Kessel nicht unterworfen, welche sich mit
ebenen Flaͤchen enden, und sich daher, sowohl ihrer Form als ihrer Einwirkung
nach, von den Kesseln der Maschinen mit hohem Druke unterscheiden. Solche Kessel
erhalten folglich auch keinen Staͤmpel. Die Kessel mit ebenen Seiten
koͤnnen naͤmlich, ohne eine Veraͤnderung ihrer Form zu
erleiden, und ohne verdorben zu werden, den vorgeschriebenen Proben nicht
unterworfen werden. Die Proben mit der hydraulischen Presse sind bei denselben auch
um so weniger nothwendig, da man in den Kesseln dieser Art gewoͤhnlich keinen
Dampf von hoher Spannung erzeugen kann, und da dieselben nur mit sehr niederem
Druke, hoͤchstens mit einem Druke von 1 1/2 Atmosphaͤren, wirken. Da
nun die Kessel mit ebenen Seiten von der Probe mit der hydraulischen Presse
ausgenommen sind, so muß dafuͤr gesorgt werden, daß dieselben nie mit einem
inneren Druke arbeiten, welcher staͤrker ist als jener von 1 1/2
Atmosphaͤren. Zu diesem Behufe werden ihre Sicherheitsklappen mit einem
Gewichte beladen, welches hoͤchstens ein Aequivalent von 1 1/2
Atmosphaͤren ist, d.h. mit einem Gewichte von 0,516 Kilogr. auf jeden
Quadratcentimeter. Zum Ueberflusse werden an dem oberen Theile dieser Kessel auch
noch schmelzbare Metallscheiben angebracht, welche dem Druke von 1 1/2
Atmosphaͤren entsprechen. Die erste dieser Scheiben, welche kleiner ist, muß
also bei 122° des hundertgradigen Thermometers, die zweite groͤßere
bei 132° schmelzbar seyn.
Die Befreiung der Kessel mit ebenen Seiten von der Probe darf jedoch nicht auf die
Cylinder und Cylinderhuͤllen der Maschinen ausgedehnt werden, zu welchen
dieselben gehoͤren; sondern diese sind auf die gewoͤhnliche Weise zu
pruͤfen, und nach den Proben mit einem Staͤmpel zu versehen, welcher
in Chiffern 1 1/2 Atmosphaͤren andeuten wird.
Wenn die Dampfmaschinen in den gewoͤhnlichen Anstalten schon die strengste
Beobachtung aller dieser vorgeschriebenen Sicherheitsmaßregeln erfordern, so finden
dieselben noch weit nothwendiger bei den Dampfbothen ihre Anwendung. Denn bei diesen
kann man zur Verhinderung der Nachtheile der Explosionen nicht zu Mauern seine
Zuflucht nehmen, welche die Maschine umgeben, und bei ihnen ist, im Falle eines
Ungluͤkes, eine große Anzahl von Menschenleben bloßgestellt. Die
Ortsbehoͤrden koͤnnen daher in der ihnen anvertrauten Ausuͤbung
der Verordnungen ruͤksichtlich der Dampfbothe nicht thaͤtig und
vorsichtig genug seyn. Die Aufsichtscommissionen in's Besondere koͤnnen nicht
genug Sorgfalt auf die Untersuchung verwenden, welche jeder Erlaubniß zur
Dampfschifffahrt vorausgehen muß. Sie muͤssen in ihrem Berichte den Zustand
im Detail angeben, in welchem sie die vorzuͤglichen Theile des Mechanismus
eines jeden Schiffes fanden. Sie haben vornehmlich zu erweisen, daß der Herd so
eingerichtet ist, daß er keinen Unfall veranlassen kann, daß das Spiel der
Speisungspumpe hinreichend ist, und daß die gewoͤhnliche Kraft der Maschine
hinreicht, um alle Hindernisse der projectirten Fahrt zu uͤberwinden.
Die koͤnigl. Ordonnanz vom 2. April 1823 ertheilt den Ortsbehoͤrden die
Befugniß, die Vorsichtsmaßregeln durch oͤrtliche Verordnungen zu
vervollstaͤndigen; dieselben haben sich zu bestreben, diese Befugniß zu
benuͤzen, wie es bereits auch mehrere Praͤfecten auf den Vorschlag der
Aufsichtscommissionen thaten. Da es von Wichtigkeit ist, daß so viel als
moͤglich Gleichfoͤrmigkeit in den Verordnungen dieser Art herrsche, so
werden hier die vorzuͤglichsten Gesichtspunkte in Erinnerung gebracht, auf
welche bei dem Entwurfe derselben Ruͤksicht genommen werden muß.
§. 1. In Betreff der
Beaufsichtigung und Unterhaltung der Maschinen.
1) Die Erlaubniß zur Schifffahrt darf nur unter der ausdruͤklichen
Bedingung gegeben werden, daß sich an Bord eines jeden Dampfbothes, welches zur
Aufnahme von Reisenden bestimmt ist, ein Mechaniker befindet, dessen Auftrag es
ist, bestaͤndige Aufsicht uͤber die Maschine zu fuͤhren,
und der die noͤthige Kenntniß besizt, um dieselbe immer in gutem Zustande
erhalten, sich von der gehoͤrigen Wirkung derselben versichern, und im
Nothfalle sie ausbessern zu koͤnnen.
2) Die Vorrichtungen des Mechanismus duͤrfen nie dem Heizer anvertraut
werden, der sich bloß nach den Anordnungen des Mechanikers zu fuͤgen
hat.
3) Der Mechaniker muß alle gewoͤhnlichen Vorsichtsmaßregeln beobachten,
welche durch die ministerielle Instruktion vom 19. Maͤrz 1824
vorgeschrieben werden, und zu diesem Zweke muß diese Instruktion in dem Lokale
der Dampfmaschine angeschlagen seyn.
§. 2. In Betreff der Speisung
der Kessel.
4) Um den Mechaniker in den Stand zu sezen, daß er sich jeden Augenblik
versichern kann, daß die Speisung den Abgang an Dampf und alle uͤbrigen
Verluste an Wasser ersezt, und daß die Oberflaͤche des Wassers im Kessel
bestaͤndig in einer gewissen Hoͤhe und uͤber den Leitern
erhalten wird, in welchen die Flamme des Herdes circulirt, muß
ausdruͤklich empfohlen werden, daß an jedem Kessel, außer dem
gewoͤhnlichen Schwimmer, zwei glaͤserne Anzeigeroͤhren
angebracht werden, die in gutem Zustande zu erhalten sind, und bei deren Eichung
die Wirkung der Ausdehnung zu beruͤksichtigen ist. Jede dieser
Roͤhren wird senkrecht zwischen zwei wagerechten, kupfernen Tubulirungen
angebracht, die mit Haͤhnen versehen sind, und mit dem Inneren des
Kessels uͤber und unter der Wasserflaͤche in Communication stehen;
dadurch erhaͤlt sich das Wasser in den beiden Glasroͤhren auf
derselben Hoͤhe, auf welcher es in dem Kessel steht. Es sind auch
Auswechslungsroͤhren vorraͤthig zu halten, damit, wenn eine
derselben braͤche, sie gleich wiederersezt werden kann. Um den oben
angegebenen Zwek zu erreichen, kann man sich auch damit begnuͤgen, an
jedem Kessel drei Anzughaͤhne anzubringen, von welchen sich einer an der
gewoͤhnlichen Hoͤhe der Wasserflaͤche, der zweite etwas
daruͤber, und der dritte etwas unter derselben befinden muͤßte.
Die Anwendung der Glasroͤhren verdient jedoch bei der Dampfschifffahrt
auf Fluͤssen den Vorzug.
5) Man koͤnnte uͤberdieß auch empfehlen, an jedem Kessel eine
Sicherheitsroͤhre anzubringen, welche sich mit einer Orgelpfeife endigt,
und so eingerichtet ist, daß, wenn die Oberflaͤche des Wassers aus irgend
einem, nicht vorgesehenen, Grunde im Kessel unter den bestimmten Punkt sinken
sollte, der Dampf sogleich durch diese Roͤhre entweichen und einen
anhaltenden Ton hervorbringen wuͤrde, welcher die Naͤhe der Gefahr
verkuͤndet.
§. 3. In Betreff der
Sicherheitsklappen.
6) Der Mechaniker muß sorgfaͤltig daruͤber wachen, daß die
Sicherheitsklappen sich immer in gutem Zustande befinden, und immer frei spielen
koͤnnen.
7) Die Klappen muͤssen mittelst Hebel beladen werden, wenn der Kessel mit
hohem, und gerade fuͤr sich, direct, wenn er mit niederem Druke arbeitet.
Es muß foͤrmlich verboten werden die Klappen zu uͤberladen.
8) Die Last der Klappen muß in Kilogrammen und Bruchtheilen von Kilogrammen, nach
der Nummer des kreisfoͤrmigen Staͤmpels auf dem Kessel, bestimmt
werden. Wenn der Kessel niederen Druk und ebene Seiten hat, in welchem Falle er
keinen Staͤmpel traͤgt, da er keiner Probe unterworfen worden, so
muͤssen die Klappen direct mit einem Gewichte beladen werden, welches
hoͤchstens 1 1/2 Atmosphaͤren gleich kommt, d.h. mit einem
Gewichte von 0,516 Kilogr. auf jeden Quadratcentimeter.Wenn man die Belastung einer Klappe fuͤr jeden Quadratcentimeter
ihrer Oberflaͤche berechnet, so muß man auf den Druk, den die
Atmosphaͤre selbst auf diese Klappe ausuͤbt,
Ruͤksicht nehmen. Man darf daher nicht 1,033 Kilogr. (das
Gewicht, welches dem Druke einer Atmosphaͤre auf einen
Quadratcentimeter entspricht), mit der Zahl des Staͤmpels auf dem
Kessel multipliciren, sondern mit dieser Zahl, weniger Einer Einheit.
Wenn z.B. der Kessel den Staͤmpel von drei Atmosphaͤren
truͤge, so wuͤrde die Belastung der Klappen 2,066 Kilogr.
auf jeden Quadratcentimeter betragen.
§. 4. In Betreff der
schmelzbaren Metallscheiben.
9) Es muß ausdruͤklich verboten seyn, sich solcher Metallscheiben zu
bedienen, deren Grad von Schmelzbarkeit nicht der Nummer des Staͤmpels
auf dem Kessel entspricht, so wie auch die Schmelzbarkeit dieser Scheiben auf
was immer fuͤr eine Weise zu vermindern.
10) Es muß befohlen werden, daß uͤber diesen Scheiben unbefestigte Dekel
angebracht werden, welche dieselben immer in gutem Zustande erhalten, sie vor
allen Verlezungen schuͤzen, und sie vorzuͤglich gegen den Zutritt
des Wassers und jeden fremden Koͤrpers verwahren, so daß man immer auf den ersten Blik
die Nummern der achtekigen Staͤmpel erkennen kann, welche sie tragen.
11) Es muͤssen bestaͤndig in jedem Dampfbothe solche Metallscheiben
zum Auswechseln vorraͤthig seyn, damit man jene, welche allenfalls
geschmolzen seyn sollten, durch neue ersezen kann.
§. 5. In Betreff der
Manometer.
12) An jedem Kessel muß ein Oueksilbermanometer angebracht seyn, welches
sorgfaͤltig verfertigt, und sehr genau graduirt seyn muß.
13) Bei den Kesseln mit niederem Druke muß immer das Manometer mit freier Luft
angewendet werden, und auch bei den Kesseln mit hohem Druke soll man sich so
viel als moͤglich desselben bedienen, indem es dem gewoͤhnlichen
Manometer weit vorzuziehen ist, d.h. demjenigen, welches verkuͤrzt ist
und dessen Roͤhre, die an dem oberen Ende geschlossen ist, Luft
enthaͤlt, von dem Queksilber comprimirt werden soll.
14) Es muͤssen gehoͤrige Vorsichtsmaßregeln getroffen werden, um
dieses Instrument vor jedem Unfalle zu schuͤzen; zum Ueberflusse muß in
jedem Dampfbothe fuͤr diesen Fall auch noch ein zweites Manometer
vorraͤthig seyn.
§. 6. In Betreff der Leitung
der Heizung und der Maschine.
15) Der Mechaniker muß daruͤber wachen, daß der Heizer das Feuer mit der
groͤßten Regelmaͤßigkeit gebe und unterhalte, wobei alle jene
Vorsichtsmaßregeln genau zu befolgen sind, die in der Ministerialinstruction vom
19. Maͤrz 1824 angegeben sind; diese muß daher, wie schon oben
erwaͤhnt wurde, in dem Lokale der Maschine angeschlagen seyn.
16) Wenn das Dampfboth still halten soll, so hat der Capitaͤn den
Mechaniker und den Heizer vorher davon in Kenntniß zu sezen, damit dieser lezte
zu feuern aufhoͤre. Sollte in dem Falle, wo das Dampfboth still gehalten
hat, die Queksilbersaͤule in dem Manometer fortfahren zu steigen, so hat
der Mechaniker dann dem Dampfe Ausgang zu verschaffen.
17) Wenn, ungeachtet aller angewandten Vorsicht, es nicht vermieden werden
konnte, daß der Kessel Mangel an Wasser litt, und wenn derselbe an einigen
Punkten roth zu gluͤhen anfaͤngt, so darf man durchaus kein Wasser
in denselben bringen, sondern man muß dem Dampfe schnell durch eine Klappe oder
durch einen Entladungshahn Ausgang verschaffen. In diesem unangenehmen Falle muß
man, ehe die Speisung des Kessels mit Wasser wieder hergestellt werden darf,
diesen hinreichend abkuͤhlen lassen, und zwar dadurch, daß man das
Feuermaterial von dem Herde entfernt.
§. 7. In Betreff der Polizei
der Dampfbothe.
18) Es muß den Capitaͤnen ausdruͤklich verboten werden (und zwar
unter ihrer persoͤnlichen Verantwortlichkeit fuͤr die
Ungluͤksfaͤlle, welche daraus entstehen koͤnnten), die
Dampfbothe mit einer groͤßeren Schnelligkeit fahren zu lassen, als sich
mit dem regelmaͤßigen Gange des Bewegungsapparates vertraͤgt.
19) In jedem Dampfbothe soll ein Buch offen liegen, dessen Blaͤtter von
der Ortsbehoͤrde paginirt werden sollen, und in welches die Reisenden
ihre Bemerkungen uͤber den Gang des Schiffes und uͤber die
Hafereien oder anderen Zufaͤlle eintragen koͤnnen.
20) Diese Buͤcher muͤssen den Aufsichtscommissionaͤren jedes
Mal vorgelegt werden, so oft sie die Dampfbothe besuchen, und den mit der
Lokalpolizei beauftragten Obrigkeiten der Gemeinden, die an dem Lauft des
Wassers liegen, so oft diese die Mittheilung derselben verlangen.
21) In jedem Saale, in welchem sich Reisende aufhalten, muß sich eine Tabelle
befinden, welche Folgendes anzeigt:
a) die mittlere Dauer der Fahrten, sowohl
stromaufwaͤrts als abwaͤrts, und mit Beruͤksichtigung der
Hoͤhe des Wassers;
b) die Zeit, welche das Dampfboth an den
verschiedenen, zur Einschiffung bestimmten Orten verweilen muß;
c) das Maximum der Zahl der Personen, welche auf das
Schiff aufgenommen werden duͤrfen;
d) die Erlaubnis, welche den Reisenden zusteht,
uͤber Bemerkungen in dem, zu diesem Behufe offen liegenden, Buche
niederzuschreiben.
22) Die Capitaͤne muͤssen gehalten seyn, den Lokalbehoͤrden
nach jeder Reise alle ihnen waͤhrend derselben bekannt gewordenen
Thatsachen anzuzeigen, welche auf die Sicherheit der Schifffahrt Bezug haben,
damit dieselben beruͤksichtigt werden koͤnnen.
23) Die besonderen Verordnungen endlich bestimmen den Druk, mit welchem jeder
Kessel gewoͤhnlich arbeitet, die Zahl des Staͤmpels, welche sich
auf dem Kessel befindet, die Last der Sicherheitsklappen, den Grad der
Schmelzbarkeit der angewendeten Metallscheiben, und die Hoͤhe, auf
welcher sich das Queksilber durch den gewoͤhnlichen Druk des Dampfes im
Manometer erhalten wird; sie muͤssen auch alle die Maßregeln von
oͤrtlichem Interesse enthalten, welche die HHrn. Praͤfecten
hinsichtlich der Schifffahrtspolizei und der Angabe der Faͤlle
fuͤr nothwendig erachten sollten, in welchen die Erlaubniß zur
Dampfschifffahrt wegen Uebertretung der Verordnungen auf laͤngere oder
kuͤrzere Zeit zuruͤkgenommen werden kann. Diese Verordnungen
koͤnnen auch die Artikel 319 und 320 des Strafgesezbuches in Erinnerung
bringen, nach welchen die Schiffseigenthuͤmer wegen aller jener
Ungluͤksfaͤlle belangt werden koͤnnen, die durch ihre
Nachlaͤssigkeit, ihre Ungeschiklichkeit, oder durch
Vernachlaͤssigung der Verordnungen herbeigefuͤhrt wurden, und zwar
unbeschadet des Schadens und der Interessen, in welche sie verfallen seyn
konnten.
Fuͤr die Ausuͤbung der den Eigenthuͤmern von Dampfbothen
aufgelegten Verpflichtungen haben nicht bloß die Aufsichtscommissionen allein zu
wachen, sondern auch die Ingenieurs der Bergwerke, die Bruͤken-
und Straßenbaumeister, die Hafenoffiziere, die Maire's und ihre Adjuncten, die
Polizeicommissaͤre, die Gendarmerieoffiziere und Unteroffiziere der
Staͤdte und Gemeinden, welche an den Schifffahrtslinien liegen. Alle
diese Agenten und Funktionaͤre muͤssen, insofern es in ihrem
Wirkungskreise liegt, einen Bericht uͤber die vorgefallenen
Uebertretungen und Unfaͤlle abfassen, und diese Berichte unmittelbar an
den Praͤfecten des Departements einsenden. Auf diese Berichte hin
verfuͤgt der Praͤfect, nach Herstellung des Thatbestandes, in so
weit es in seiner Befugniß liegt; oder er verweist, wenn es nothwendig ist, die
Uebertreter der Verordnungen an die Gerichtsbehoͤrde zur Auflegung der
Strafen, in welche sie verfielen. Wenn eine Uebertretung in einem anderen
Departement vorfiel, als in jenem, in welchem die Erlaubniß zur Schifffahrt
ausgestellt wurde, so uͤbergibt der Praͤfect dieses anderen
Departements die verhandelten Acten seinem Collegen, damit dieser leztere
verfahre, wie sich's gehoͤrt.
Die gewoͤhnlichen Besuche der Aufsichtscommissionen muͤssen sehr
oft gemacht werden, und zwar nicht bloß waͤhrend die Dampfbothe ruhig
liegen, sondern auch waͤhrend des Laufes derselben. Der Bericht
uͤber einen jeden solchen Besuch erwaͤhnt der verschiedenen
Gegenstaͤnde, welche untersucht wurden, und gibt das Resultat dieser
Untersuchung an. Die Untersuchung hat vorzuͤglich zu betreffen: die
Belastung und das Spiel der Klappen, das Spiel des Schwimmers, den Zustand der
Metallscheiben, der Staͤmpel und der Manometer; den Zustand der
Haͤhne und der Roͤhren, welche die Hoͤhe des Wasserstandes
im Kessel anzeigen; den Zustand des Herdes; die Regelmaͤßigkeit der
Heizung und der Speisung des Kessels mit Wasser; die Festigkeit des Kessels und
der Siedroͤhren, die Erhaltung der Reinheit im Inneren derselben; die
Abwesenheit von Auslaͤssen, und den Einfluß derselben, wenn welche
vorhanden seyn sollten; die Regelmaͤßigkeit des Spieles der Maschine, die
mehr oder weniger guͤnstige Einrichtung des Lokales, in welchem sie sich
befindet, die Genauigkeit des Dienstes, und die Ausuͤbung der besonderen
Anordnungen, welche durch den Beschluß, der die Erlaubniß zur Dampfschifffahrt
ertheilte, befohlen wurden.
Wenn die Aufsichtscommission hinreichende Beweggruͤnde zu der Vermuthung
hat, daß ein Kessel mit niederem Druke und ebenen Seiten nicht mehr genug
Widerstand zu leisten vermoͤge, so hat sie die Aenderung desselben bei
dem Praͤfecten zu verlangen. Wenn der Kessel, dessen Festigkeit
verdaͤchtig ist, wegen seiner Form eine Probe mittelst der hydraulischen
Presse zulaͤßt, so hat die Commission eine Versicherungsprobe zu
veranlassen, und bei derselben den Vorsiz zu fuͤhren. Diese Probe hat mit
einem Druke zu geschehen, welcher jenem gleich kommt, den der Kessel aushielt,
als er gestaͤmpelt wurde. In diesem Falle sowohl, als bei der ersten
Probe, ist der Eigenthuͤmer des Schiffes gehalten die Presse zu liefern,
und den Arbeitslohn bei dem Versuche zu bezahlen. Es ist jedoch erlaubt, daß der
Eigenthuͤmer des Schiffes statt der gewoͤhnlichen Versuchspresse
irgend eine Drukpumpe, wie z.B. die Speisungspumpe seiner Maschine, liefere, wenn die
Anwendung derselben leicht, und die Wirkung, welche sie hervorbringt,
hinreichend ist. Es ist uͤberfluͤssig zu bemerken, daß der Versuch
mit jedem Kessel so oft wiederholt werden muß, als es die vollkommene Sicherheit
des Dampfbothes zu erfordern scheint. Endlich haben die Aufsichtscommissionen,
abgesehen von den Maßregeln, welche sie in Betreff der Kessel von zweifelhafter
Festigkeit zu nehmen haben, dem Berichte uͤber einen jeden ihrer Besuche
der Dampfbothe alle jene Vorschlaͤge beizufuͤgen, welche sie
fuͤr einzelne Faͤlle oder fuͤr das Wohl des Dienstes
nothwendig erachten sollten. Sie haben daher auch nie die ihnen zustehende
Initiative und die Verantwortlichkeit aus dem Auge zu verlieren, welche ihnen
ihre Functionen auflegen.
Paris den 27. Mai 1830.
Der Minister der oͤffentlichen Arbeiten. Baron Capelle.
Aus dem Bulletin de la
Société d'encouragement 1851, Janvier. S. 83.
Ueber artesische Brunnen in Frankreich.
Der Bulletin de la Société d'encouragement
Dec. 1830, S. 478. enthaͤlt den Bericht uͤber die Abhandlungen etc.,
welche die Gesellschaft in Folge des von ihr ausgeschriebenen Concurses auf die
Einfuͤhrung artesischer Brunnen erhielt. Wir theilen das Interessanteste
davon hier mit.
Hr. Fraisse aus Perpignan
bohrte in seiner Meierei zu Puyseg, in der Gemeinde Toulonges, einen Brunnen auf dem
hoͤchsten Punkte des Gutes. Das Bohren geschah durch Tagloͤhner,
welche von ihm selbst eingeuͤbt und geleitet wurden. Es war der erste
artesische Brunnen in diesem Departement: er kostete in Allem 156 Franken, ist 41
MeterEin Meter ist 1,28 Wiener Ellen; ein Liter 0,70 Wiener Maß. A. d. R. tief und befindet sich in mehr oder weniger dichtem Moͤrtel und Thon.
Das Wasser springt einen Meter uͤber der Oberflaͤche der Erde hervor;
man erhaͤlt in 24 Stunden davon 15,000 Liter; es ist kuͤhl, von
vortrefflichem Geschmak, leicht, sehr klar, loͤst die Seife vollkommen auf
und kocht die Huͤlsenfruͤchte sehr gut. Der Abhandlung des Hrn.
Fraisse waren Muster von
dem durchbrochenen Erdreich und die noͤthigen Zeugnisse etc. beigelegt.
Hr. Poittevin, von
Tracy-le-Mont bei Compiègne, Dpt. de
l'Oise, bohrte vier artesische Brunnen, um das Reservoir seiner Manufactur
zu speisen, welches unzureichend war, und da es im Winter gefror, die Arbeiten
unterbrach. Diese vier Brunnen wurden durch Sand und Thon gebohrt. Der erste,
welcher in neununddreißig Tagen gebohrt wurde, ist 37 Meter tief und gibt 33,120
Liter Wasser in 24 Stunden: er kostete in Allem 2583 Franken. Der zweite Brunnen ist
25 Meter tief, wurde in vierzig Tagen gebohrt und liefert in 24 Stunden 19,440 Liter
Wasser; er kostete in Allem 1576 Franken. Der dritte Brunnen, von 21 Meter Tiefe,
wurde in zehn Tagen gebohrt, gibt in 24 Stunden 119,230 Liter Wasser und kostete
2538 Franken. Der vierte Brunnen endlich wurde durch die Wasserschichte, welche die
drei ersten speist, hindurchgebohrt und befindet sich in einer Tiefe von 45 Meter in
laufendem Sande, durch welchen Hr. Poittevin nicht mehr bohren konnte. Die Brunnen befinden sich in
geringer Entfernung von einander und die drei ersten muͤnden ohne Zweifel in
demselben unterirdischen Reservoir. Das Wasser springt in diesen Brunnen 26 1/2 Zoll
uͤber die Muͤndung der Roͤhre. Die Gesellschaft ließ sich durch
eines ihrer Mitglieder die Brunnen des Hrn. Poittevin untersuchen, welches die angegebenen
Resultate auch vollkommen bestaͤtigte. Der gluͤkliche Erfolg des Hrn.
Poittevin veranlaßte
mehrere Personen in seiner Gegend artesische Brunnen zu bohren.
Hr. Lecerf bohrte einen Brunnen
in Rouen in seiner Brauerei in der Straße Martainville. In einer Tiefe von 69 Meter
sprang das Wasser uͤber die Oberflaͤche des Pflasters der Straße
Martainville und man erhaͤlt nahe 30,000 Liter Wasser in 24 Stunden, aber nur
die Haͤlfte bei 0,60 Meter uͤber diesem Niveau. Das Wasser ist von
vorzuͤglicher Qualitaͤt. Seitdem wurde ein zweiter Brunnen in Rouen
gebohrt und es werden wohl bald mehrere unternommen werden, da man nun die Gewißheit
hat, daß dieses mit guͤnstigem Erfolg geschehen kann.
Auch in der Gegend von Paris und an anderen Orten Frankreichs wurden solche Brunnen
gebohrt.Bei Nuͤrnberg und Muͤnchen wurden unter der Leitung des
koͤnigl. wuͤrtemb. Bauraths Hrn. Bruckmann im verflossenen Jahre mehrere
artesische Brunnen gebohrt. A. d. R.
Artesische Brunnen in Italien.
Zu Pontedera, welchen es bisher gaͤnzlich an gesundem Trinkwasser fehlte,
wurde ein artesischer Brunnen gegraben, welcher diesem großen und empfindlichen
Mangel vollkommen abhilft. Der Brunnen ist beilaͤufig 120 Ellen tief. Das
Wasser erhebt sich auf eine Elle, ist sehr kuͤhl, vollkommen klar, und hat
bloß einen sehr leichten Eisengeschmak, der von den Roͤhren aus Eisenblech
herruͤhrt, durch welche das Wasser stroͤmt, und der daher, obwohl er
gar keinen Nachtheil bringt, bald verschwinden wird. Ein anderer Versuch zur Grabung
eines artesischen Brunnens ist bereits im Bolognesischen, in der Terra die Medicina
begonnen, ein den dortigen Einwohnern gesundes Wasser zu verschaffen. Man zweifelt
nicht an dem Gelingen des Unternehmens, welches einem geschikten Ingenieur
anvertraut ist, der bereits zwei andere artesische Brunnen grub. Eine der
groͤßten Schwierigkeiten ist jedoch die Roͤhren, durch welche das
springende Wasser laͤuft, in senkrechter Richtung zu erhalten, und ihnen eine
solche Staͤrke zu geben, daß sie keinen Nachtheil von den sandigen,
kieseligen oder anderen Substanzen erleiden, welche dieselben umgeben. (Biblioteca italiana 1830 Decembre S. 406.)
Hrn. Millet's neue Kamine.
Der Bulletin de la Société d'encouragement
1831 gibt im Januarhefte S. 69. den Bericht des Hrn. Peclet uͤber die neuen Kamine des Hrn.
Millet zu Paris, pasage-Saulnier N. 4., welchem auch eine
vollstaͤndige Zeichnung derselben beigefuͤgt ist. Die neue Erfindung
des Hrn. Millet bezwekt
vorzuͤglich den Nachtheilen abzuhelfen, welche seinen im Jahre 1828 (Bulletin de la Soc. d'encouragement 1828 S. 296.)
erfundenen Kaminen vorgeworfen wurden. Da uns auch diese abgeaͤnderten Kamine
nicht sehr vortheilhaft scheinen, und da sie vorzuͤglich unserem deutschen
Klima nicht entsprechen duͤrften, so verweisen wir unsere Leser einstweilen
bloß auf den Bericht uͤber dieselben im Bulletin,
welcher zwar guͤnstig ausfiel, allein durch die Erfahrung noch mehr
bestaͤtigt werden muß.
Bericht des Hrn. Gauttier de Claubry, im Namen des Comité der chemischen
Kuͤnste, uͤber die Glasapparate, welche Hr. Danger mittelst seines Loͤthrohres
verfertigt, und uͤber die Anwendung dieses Instrumentes zur Bearbeitung des
Glases und zu pyrognostischen Versuchen.
Der Bulletin hat bereits im Jahre 1828 S. 292. (Polytechn. Journal 1830 Jul. S. 13.) seine Aufmerksamkeit
dem Loͤthrohre des Hrn. Danger gewidmet, allein die mit dessen Untersuchungen beauftragte
Commission konnte damals, aus den wenigen Versuchen, welche mit diesem Instrumente
angestellt wurden, die Wichtigkeit desselben nicht ermessen. Die seither gemachten
Erfahrungen und hauptsaͤchlich die von Hrn. Danger in der Glasblaserei bewirkten
Verbesserungen veranlaßten diesen nachtraͤglichen Bericht.
Der Apparat des Hrn. Danger
besteht, wie zum Theile schon bekannt ist, aus einer Blase, welche mittelst eines
Pfropfes an einer Buͤchse von Holz oder Metall angebracht ist; an dem
vorderen Theile derselben befindet sich eine gekruͤmmte Roͤhre, welche
zum Einblasen von Luft in die Blase dient, und an der oberen Flaͤche ist eine
andere gekruͤmmte Roͤhre angebracht, welche gegen ihr Ende im
Durchmesser gehoͤrig abnimmt und als Schnabel dient. Die Lampe ist die
gewoͤhnliche, so wie auch der Docht, und die Anwendung eines Kegels von
Eisenblech, der ohne Loͤthung befestigt ist, und der mittelst zweier Arme,
die sich auf zwei Eisendraͤhten drehen, nach Belieben uͤber die Flamme
gebracht werden kann, wodurch die Hize der Flamme bedeutend erhoͤht, der Rauch aber merklich
vermindert wird. Dieser Apparat ist sehr leicht fortzubringen, und verdient daher
schon aus diesem einzigen Grunde den Vorzug vor dem Emaillirtische. Die
Roͤhren, welche zum Einblasen und zum Ausstroͤmen der Luft dienen,
sind mittelst Pfroͤpfen an der Buͤchse befestigt, die Hr. Danger viel vortheilhafter findet
als das Einreiben von Metallstuͤken, welches selten eine genaue Verschließung
gibt) diese Pfroͤpfe sind mit Klappen von sehr sinnreicher Einrichtung
versehen, und bestehen bloß aus kleinen Kegeln von Kork, die mit etwas Talg gefettet
sind. Hr. Danger bedient sich
auch eines sehr bequemen Durchschlags um die Proͤpfe zu durchbohren. Der
Blaͤser sizt am Rande des Tisches, an welchem die Blase befestigt ist, und
druͤkt diese nach Bedarf zwischen den Fuͤßen; er erhaͤlt auf
diese Weise eine weit groͤßere Hize, als mit dem Emaillirtische, und kann,
durch eine leichte Bewegung mit den Knieen, unmittelbar von einer großen Flamme zu
einer sehr feinen und umgekehrt, uͤbergehen, ohne daß man irgend einen jener
Nachtheile erleidet, welche der Emaillirtisch darbietet, wenn die Staͤrke der
Flamme bei demselben geaͤndert werden muß. Die Uebung, welche erforderlich
ist, um der Blase den noͤthigen Druk zu geben, und um die Luft einzublasen,
ist sehr bald erlangt. Die Kunstgriffe, welche fast alle Glasblaͤser haben,
und welche von diesen sorgfaͤltig geheim gehalten werden, wurden von Hrn.
Danger auf einige wenige
einfache Grundsaͤze zuruͤkgefuͤhrt, und der beste Beweis
fuͤr die Bereitwilligkeit, mit welcher er diese mittheilt, liegt in der
großen Zahl seiner Zoͤglinge in den lezten zwei Jahren. Wenigstens 400
Individuen lernten Alles, was sie zu wissen brauchen, um die complicirtesten
Apparate zu machen. 12 Unterrichtsstunden reichen hin, um alle Operationen im Detail
kennen zu lernen, und selbst nach 6 derselben kann man bereits den Lehrmeister
entbehren. Man braucht nichts als vierk leine Werkzeuge von außerordentlicher
Einfachheit, um dem Glase jede beliebige und selbst die complicirteste Form zu
geben; Jedermann kann sich mit Leichtigkeit den groͤßten Theil der
physikalischen und chemischen Apparate selbst machen, und man kann sagen, daß Hr.
Danger die Arbeit des
Glasblasens zur regelmaͤßigen Kunst umgewandelt habe, indem er sie einfachen
und sinnreichen Mitteln unterwarf. Er verfertigte mit großer Gewandtheit aus Glas
Druk- und Saugpumpen, eine Dampfmaschine mit allen ihren Bestandtheilen, eine
Luftpumpe, welche einen fuͤr viele Versuche hinreichenden, luftleeren Raum
hervorzubringen im Stande ist; er zeigt seinen Zoͤglingen, wie sie alle diese
Apparate selbst machen koͤnnen, und hat die gute Idee, dieselben aus vielen
einzelnen Stuͤken zu bereiten, damit man, wenn eines derselben bricht, nicht
das ganze Instrument neu verfertigen muß. Diese Apparate sind zwar nicht fuͤr
die Anwendung im Großen tauglich, allein sie sind vorzuͤglich zu
Demonstrationen beim Unterrichte geeignet, indem sie wegen ihrer Durchsichtigkeit
das Spiel aller einzelnen Theile, der Ventile, der Klappen etc. zeigen, und indem
sie, wegen ihrer Wohlfeilheit, auch von allen jenen Unterrichtsanstalten angeschafft
werden koͤnnen, welche sich wegen des schlechten Ersparungssystemes, das in
so manchen Laͤndern thoͤrichter Weise auf den Unterricht ausgedehnt
wird, die metallischen Modelle und Apparate nicht beizulegen im Stande sind. Der
große Vortheil bei diesen Geraͤthen besteht auch noch darin, daß der
Professor sie selbst verbessern, vervollkommnen, abaͤndern und ausbessern
kann, und zwar fast ohne alle Kosten, indem er dazu nur das Loͤthrohr und
einige Roͤhren braucht. Unter den Instrumenten, welche besonders
nuͤzlich fuͤr chemische Laboratorien werden koͤnnen, zeichnen
sich vorzuͤglich die Wagen aus, welche ganz aus Glas verfertigt sind, und von
den sauren Daͤmpfen, die sich haͤufig entwikeln und oft die
kostbarsten metallischen Wagen verderben, durchaus keinen Nachtheil erleiden. Die
Wagen des Hrn. Danger
koͤnnen, nach Belieben, sehr empfindlich seyn; er verfertigt deren auch, mit
welchen man selbst mehrere Kilogramme waͤgen kann. Besondere
Erwaͤhnung verdient auch eine Art von Pumpe, deren man sich zum Auswaschen
der Filtrums und als Heber bedienen kann, und welche den Vortheil darbietet, daß
nichts von den Fluͤssigkeiten, welche dem Chemiker oft so gefaͤhrlich
werden, in den Mund geraͤth. Man kann zwar den glaͤsernen Apparaten
ihre Zerbrechlichkeit vorwerfen; allein die große Leichtigkeit, mit welcher man
gegenwaͤrtig dieselben ausbessern oder neu verfertigen kann, machen diesen
Einwurf nichtig.
Was nun die Anwendung des Loͤthrohres des Hrn. Danger zu prognostischen Versuchen betrifft, so
muß die Commission, ohne ihrer fruͤher ausgesprochenen Meinung zu entsagen, daß es
immer besser seyn wird, wenn man seine Versuche mit dem Loͤthrohre der
Mineralogen zu machen weiß, doch gestehen, daß Hr. Danger sein Instrument so vortheilhaft anwendet,
daß er, theils durch die anhaltende Wirkung desselben, theils durch die große Hize,
welche er hervorbringt, pyrognostische Resultate erreicht, welche man vergebens von
den meisten derjenigen erwarten wuͤrde, welche das Loͤthrohr am besten
zu blasen verstehen, und deren Erreichung manch Mal auf diese Weise selbst ganz
unmoͤglich waͤre. Er erhielt eine Menge neuer prognostischer
Kennzeichen, und kann mittelst seines Instrumentes nicht bloß die Natur der festen
Bestandtheile eines gegebenen Minerales, sondern auch jene der darin enthaltenen
Gasarten bestimmen, und mithin eine wahre Analyse derselben machen.
Der Bericht der Commission schließt damit, daß sie die Anwendung des
Loͤthrohres des Hrn. Danger allgemein empfiehlt.
Im Auszuge aus dem Bulletin de la
Société d'encouragement. Janvier. 1831. S. 66.
Ueber Arbeiten in Kupfer, welche mit Modeln ausgeschlagen
werden.
Hr. Amedée-Durand erstattete im Namen des Comité der
mechanischen Kuͤnste einen aͤußerst vortheilhaften Bericht
uͤber die mit Modeln ausgeschlagenen Kupferarbeiten des Hrn. Fugère zu Paris, rue des Gravilliers N. 50., welcher der Fabrik des
Hauses Cordier-Lalande und Comp. vorsteht. Dieser
Bericht findet sich im Bulletin de la Société
d'encouragement 1831 Janvier S. 72.; wir geben hier bloß einen Auszug aus
demselben. Die Unternehmung des Hrn. Fugère, welcher durch seine Methode Arbeiten erzeugt, die den
getriebenen Arbeiten in Bronze vollkommen aͤhnlich sind, beruht auf einer
aͤhnlichen Anwendung des Verfahrens, einem Blatte eines weichen Metalles in
einem Model aus einem harten Metalle mittelst eines weichen Metalles, welches zum
Abdruͤken dient, eine bestimmte Form zu geben. Dieses, schon seit langer Zeit
bekannte, Verfahren wurde jedoch bloß zu Gegenstaͤnden von geringer
Erhabenheit und zu solchen Dingen benuͤzt, welche auf einem Grunde befestigt
wurden; die Producte desselben waren daher sehr beschraͤnkt. Hr. Fugère ließ die Kunst des
Ausschlaͤgers aus ihren engen Graͤnzen hervortreten, und gab derselben
eine große commercielle Wichtigkeit, indem sie nun einer noch unberechenbaren
Ausdehnung faͤhig ist. In dem Augenblike, wo es Hrn. Fugère gelang, mittelst Matrizen, welche
er geschikt und durch Loͤthungen verband, die er unmerklich zu machen wußte,
Rundwerke zu erhalten, welche in ihren Details Formen von einem großen Grade von
Erhabenheit zeigten, war alle Schwierigkeit uͤberwunden. Es blieb dann nur
mehr auszumitteln, ob auf diese Weise auch einzelne Verzierungen hervorgebracht
werden koͤnnten, welche die Kruͤmmung und Ruͤndung
besaͤßen, die der Geschmak und die Freiheit der Zeichnung erfordern; indem
Gegenstaͤnde welche in Matrizen ausgeschlagen werden, nur eine leichte
Kruͤmmung haben duͤrfen, um aus denselben wieder herausgenommen werden
zu koͤnnen. Es zeigte sich, daß auch alle Gegenstaͤnde dieser Art sich
auf diese Weise verfertigen lassen, indem die große Geschmeidigkeit des Metalles
gestattet, demselben, nachdem es aus der Matrize gekommen, alle moͤglichen
und beliebiger Kruͤmmungen zu geben. Unter den vielen, hoͤchst
gelungenen, Arbeiten dieser Art, welche dem Comité vorgelegt wurden,
zeichnete sich, als Beweis fuͤr obige Thatsachen, besonders eine Einsezrose
aus, welche durch Entfernung einiger unbedeutenden Dinge, und durch eine neue
Biegung ein so ganz veraͤndertes Aussehen bekam, daß man nimmer mehr geglaubt
haben wuͤrde, daß eine und dieselbe Matrize zwei so verschiedene Verzierungen
liefern koͤnne. Die Fabrikate des Hauses Cordier-Lalande und Comp. in diesem neuen Industriezweige sind
bereits sehr zahlreich und sehr verschieden. Gegenwaͤrtig beschaͤftigt
sich dasselbe vorzuͤglich mit der Fabrikation von Aufhaͤnglampen,
welche jenen aus Bronze sehr aͤhnlich sind; das Comité untersuchte
eine Reihe derselben von einem bis zu 16 Schnaͤbel; es fand sie alle sehr
geschikt und genau bearbeitet und sehr leicht. Die Koͤrper dieser Lampen
bestehen aus Messing, welches auf die gewoͤhnliche Weise mittelst der
Drehebank zuruͤkgetrieben ist; die Verzierungen sind daran durch ihre
Geschmeidigkeit mit einer außerordentlichen Genauigkeit angebracht, und
koͤnnen auch, obgleich sie sehr fest angemacht sind, abgenommen werden, wenn
sie allenfalls spaͤter vergoldet werden sollten. Da die Loͤthung an
den Schaften aus Kupfer besteht, so ist diese Operation sehr einfach. Die Vorsicht
ist so weit getrieben, daß in dem Zustande, in welchem die Lampen in den Handel
kommen, ein kleines, mit Zinn angeloͤthetes, Gloͤkchen die
Schraubenmuͤtter dekt, welche sich an der inneren Seite der Lampen befinden,
damit ja kein Oehl durchsikern koͤnne. Die Vortheile, welche die große
Leichtigkeit dieser Arbeiten in Hinsicht auf Transport und in Hinsicht ihrer
Anwendung in den Wohnungen gewaͤhrt; die erprobte Festigkeit der daran
angebrachten Verzierungen; der geringere Preis derselben, sind Vorzuͤge
dieser Methode, welche jedem ebenso in die Augen fallen, wie die große Abwechslung
in den erhaltenen Producten, und die Schnelligkeit ihrer Vollendung. Das Haus Cordier-Lalande und Comp. wird seine
schoͤne Sammlung von Matrizen noch bedeutend vermehren, um auch Candelabres,
Armleuchter, Blumenvasen, Verzierungen fuͤr die Architektur und viele andere
Gegenstaͤnde damit zu verfertigen. Das Comité schlug vor, dem Hrn.
Fugère fuͤr
seine sinnreiche und wichtige Unternehmung und Erfindung eine Medaille zu ertheilen.
Es bringt auch einen Preis in Vorschlag, welcher fuͤr ein sicheres Verfahren dem Kupfer eine, der Vergoldung
aͤhnliche, Farbe zu geben, zuerkannt werden soll, indem es uͤberzeugt
ist, daß ein solches Verfahren fuͤr den neuen, ebenbeschriebenen,
Industriezweig sowohl als fuͤr die Bronzefabrikation im Allgemeinen, von der
groͤßten Wichtigkeit und Nuͤzlichkeit seyn muͤßte.
Seidenzucht in Italien.
Hr. Joseph von Welz gab auf
einem, in Mayland erschienenen, auf beiden Seiten mit kleinen Lettern bedrukten,
großen Foliobogen eine statistische Uebersicht der Seidenzucht in Italien, in
welcher er auf einer Seite die Menge der rohen und verarbeiteten Seide angibt,
welche in den Jahren 1827, 28, 29 und 30 aus dem Lombardo-venezianischen
Reiche nach London, Lyon, Wien, nach dem uͤbrigen Deutschland, nach Rußland
und in die Schweiz ausgefuͤhrt wurde; waͤhrend er auf der anderen
Seite den Zustand der Industrie Englands in Hinsicht auf Seidenwaaren in den Jahren
1823–28 schildert. Er gibt dabei sehr interessante Notizen uͤber die
Zahl der Windhaspel, uͤber die Orte, an welchen sich dieselben befinden,
uͤber den Preis der Handarbeit etc. Die Biblioteca
italiana gibt im Decemberhefte 1830. S. 404. folgenden Auszug aus dieser
Statistik.
Die Ausfuhr der rohen und verarbeiteten Seide aus dem Lombardo-venezianischen
Reiche betrug
im J.
1827
3,837,982
kleine
Maylaͤnder
Pfunde, oder
1,254,227 Kilogr.
1828
4,248,366
–
–
1,388,337 –
1829
4,194,215
–
–
1,370,640 –
1830
3,577,543
–
–
1,169,416 –
Die Einfuhr in England im Verlaufe von 27 Jahren betrug, diese Zeit in
Zeitraͤume von 9 Jahren getheilt:
von
1800 bis 1808,
aus Italien
3,210,692 Kilogr.
1809
– 1817
–
3,388,693 –
1818
– 1826
–
5,664,600 –
von
1800 bis 1808,
aus Indien, China etc.
2,336,423 Kilogr.
1809
– 1817
–
3,561,662 –
1818
– 1826
–
6,445,018 –
Nach Beruͤksichtigung des Zustandes der Seidenzeug-Fabriken in England,
und nach Vergleichung der daselbst uͤblichen Methoden, Titel und
Fabrikations-Preise mit jenen in Frankreich und Italien, zieht Hr. v. Welz den Schluß, daß die Italiaͤner aus mehreren
Gruͤnden im Stande sind, der rohen Seide wohlfeiler als die Englaͤnder
und Franzosen die erste Zurichtung zu geben. Diese Gruͤnde sind: 1) weil die
Italiaͤner, und besonders die Lombarden, einen oͤrtlichen Vortheil vor
den uͤbrigen Nationen voraus haben, indem die Errichtung der Muͤhlen
kein großes Capital erfordert, und die bewegende Kraft meistens ohne alle Kosten
durch das Wasser erhalten wird. 2) weil sie die Lokalkenntniß haben, indem sie sich
auf dem Lande mitten unter den Spinnern befinden, und die Seide mit Kenntniß auswaͤhlen
koͤnnen. 3) weil dieselben Weiber, welche zur bestimmten Zeit zum Abhaspeln
der Cocons verwendet werden, waͤhrend der uͤbrigen Zeit des Jahres
andere Seidenarbeiten verrichten. 4) weil der italiaͤnische Spinner die
Eigenschaften der Seide kennt, indem er von dem Orte, an welchem sie erzeugt wurde,
auf dieselben schließen kann, und weil, nach Hrn. v. Welz, das Geheimniß der Erzeugung einer guten Seide auf der
zwekmaͤßigen Lage der Spinnmuͤhle, auf der Anwendung filtrirten
Wassers, und auf der Genauigkeit der Spinnerei beruht, die durch Heizung mit Dampf
unterstuͤzt werden muß. 5) weil die frisch gesponnene Seide, welche durch das
Paken nicht zerknittert wurde, sich viel leichter, und mit weit geringerem Verluste
verarbeiten laͤßt. 6) weil die Arbeiter in Italien wohlfeiler leben, als in
England, weil sie maͤßig, gelehrig und haͤuslich sind, und nicht auf
Kosten und zur Last der Kirchspiele und des Staates leben. 7) weil der Transport der
verarbeiteten Seide viel weniger kostet, und mit viel weniger Gefahr verbunden ist,
als jener der rohen Seide. 8) endlich, weil die Italiaͤner heute zu Tage
nicht mehr Sclaven des Schlendrians sind, sondern an Verstand, Aufklaͤrung
und Einsicht mit den uͤbrigen Nationen wetteifern. – Unsere Leser
werden hieraus wohl selbst sehen, daß Deutschland sich dieselben Vortheile
fuͤr seine Seidenzucht schaffen, und daß es in vielen derselben sogar den
Italiaͤnern leicht den Vorrang abgewinnen kann.
Eierausfuhr aus Irland.
Das Dampfboth Koͤniginn Adelaide, welches neulich
von Derry nach Liverpool fuhr, hatte die groͤßte Quantitaͤt von Eiern
an Bord, von welcher wir je hoͤrten, daß sie auf einem einzigen Schiffe
ausgefuͤhrt wurde. Sie betrug naͤmlich nicht weniger als 51 Tonnen 15
Cent.; ihr Werth kann nicht weniger als 1000–1200 Pfd. Sterl. betragen! (Dublin Journal. Galign. Messenger. N. 5016.)
Nothwendigkeit von Strafen auf Mißhandlung der Thiere.
Waͤhrend die sogenannten civilisirten Nationen Europa's bestaͤndig
uͤber die Barbarei der Tuͤrken etc. sprechen und schreien, begehen
Mitglieder derselben ohne alle Ahndung taͤglich Grausamkeiten, welche bei den
Barbaren unerhoͤrt sind, oder wenigstens nicht ungestraft veruͤbt
werden. Der Marquis von Exeter, erzaͤhlen die Times, reiste kuͤrzlich mit solcher Eile von Stamford nach
Northampton, daß zwei der Postpferde unmittelbar darauf zu Grunde gingen. Seine
Lordschaft hatte dafuͤr weiter nichts als 45 Pfd. Sterl. an die
Eigenthuͤmer der Pferde zu bezahlen. Wo ist die Gesellschaft gegen
Grausamkeit und Hrn. Martin's Acte, rufen die Times aus!
(Galign. Messenger. N. 5017.)
Literatur.
Italiaͤnische.
Compendio delle più interessanti regole di
architettura teorico-pratiche ricavate dai migliori autori per
uso ed istruzione dei giovani che si dedicano a questo studio. Del
Professore architettoFrancesco Lazzari. Venezia 1830, presso Gius. Picotti. gr. 40. con 4 tavole.
Memoria sopra la teoria chimica degli elettromotori
voltiani semplici e composti del Dott.Stefano Marianini, professore di fisica e di matematica applicata nell' J. R. Liceo
convitto di Venezia. Venezia 1829 dalla tipografia di Alvisopoli, in
80.