Titel: | Miszellen. |
Fundstelle: | Band 44, Jahrgang 1832, Nr. XV., S. 71 |
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XV.
Miszellen.
Miszellen.
Programm der von der Société d'encouragement pour l'industrie nationale in der
General-Sizung vom 28. December 1831 fuͤr die Jahre 1832, 1833, 1834
und 1835 ausgeschriebenen Preise.
Preise fuͤr das Jahr 1832.
Mechanische Kuͤnste.
1) Preis von 12000 Franken fuͤr Maschinen zum
Hecheln des Flachses.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XXXIX. S. 326.)
2) Preis von 6000 Franken auf Anwendung der
hydraulischen Kreisel (turbines
hydrauliques) und der Raͤder mit
krummen Blaͤttchen des Belidor (roues
à palettes courbes de Belidor) im
Großen bei Werkstaͤtten und Fabriken.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLII. S. 45.)
3) 5 Preise (von 2000, 4000, 3000, 2000 und 2500
Franken) fuͤr Fabrikation von Roͤhren zu
Wasserleitungen.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XXVIII. S. 56 und XLII. S.
45.)
4) Preis von 3000 Franken fuͤr die Anwendung der
Eisenbahnen auf die gewoͤhnlichen Straßen mit
unregelmaͤßigen Nivellirungen.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLII. S. 55 im Auszuge.)
5) Preis von 2000 Franken auf Erzeugung von Ziegeln
aller Art mit Maschinen.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XXI. S. 83 und XLII. S.
62.)
Chemische Kuͤnste.
6) Preis von 3000 Franken fuͤr Fabrikation von
Flaschen fuͤr schaͤumende Weine.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLII. S. 56.)
7) Preis von 6000 Franken fuͤr Ersezung des
Roͤstens des Hanfes und Flachses durch bessere
Verfahrungsarten.
(Wie im. Polyt. Journ. Bd. XXXIX. S. 325.)
8) 3 Preise (von 1500, 1200 und 1500 Franken)
fuͤr die Verfertigung von metallischen Ruͤstungen und
Amianth-Geweben, um gegen die Wirkung der Flammen zu
schuͤzen, und fuͤr ein Verfahren, wodurch organische
Gewebe unverbrennlich gemacht werden.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLII. S. 57.)
9) Preis von 6000 Franken fuͤr Verbesserung von
Eisengußwerken.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XXIII. S. 375.)
Oekonomische Kuͤnste.
10) Preis von 3000 Franken fuͤr Fabrikation von
Gefaͤßen, in welchen sich Nahrungsmittel durch mehrere Jahre
unveraͤndert aufbewahren lassen.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLII. S. 59.)
Akerbau.
11) Preis von 4500 Franken fuͤr Anpflanzung von
Papier-Maulbeerbaͤumen.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLII. S. 61.)
12) 4 Preise (jeder zu 500 Franken) fuͤr den Anbau der Foͤhre, der
schottischen Foͤhre, der corsicanischen Foͤhre und der
Lerche.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLII. S. 61.)
13) 2 Preise (einer von 3000, einer von 1500
Franken) fuͤr eine vollstaͤndige
Beschreibung der besten Zweige der Fabrik-Industrie, welche von
Landleuten betrieben werden oder betrieben werden
koͤnnen.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XVI. S. 106.)
Preise, welche auf das Jahr 1832 verschoben
wurden.
Mechanische Kuͤnste.
14) 2 Preise, jeder zu 12000 Franken, fuͤr
Mittel zur Sicherstellung gegen die Explosionen der Dampfmaschinen und
Dampfkessel.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLI. S. 449.)
15) Preis von 1000 Franken fuͤr eine
Handmuͤhle zum Schaͤlen der
Huͤlsenfruͤchte.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
VII. S. 408.)
Chemische Kuͤnste.
16) 3 Preise (jeden zu 3000 Franken) fuͤr Verbesserungen an dem Baue der
Oefen.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XIX. S. 205.)
17) Preis von 3000 Franken fuͤr Errichtung einer
Fabrik im Großen zur Erzeugung von feuerfesten Schmelztiegeln.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
X. S. 494 und XLI. S.
457.)
18) 4 Preise (zu 600, 800, 600 und 1500 Franken)
fuͤr Vervollkommnung des
Steindrukes.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLI. S. 461, nur sind dieß Mal die dort angegebenen Preise Nr. 4
zu 500 Franken und Nr. 6 zu 2000 Franken weggelassen.)
19) Preis von 2000 Franken fuͤr den Steindruk
mit Farben.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLI. S. 462.)
20) Preis von 2000 Franken fuͤr Fabrikation von
Fischleim.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
VII. S. 105 mit den Zusaͤzen in Bd. XXIII. S. 270 und Bd. XLI. S. 463.)
21) Preis von 2400 Franken fuͤr eine andere
Belegung der Spiegel, als die bisher bekannten.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
VII. S. 100.)
22) Preis von 3000 Franken fuͤr Entdekung eines
Metalles oder einer Legirung, welche sich nicht so leicht wie Stahl und
Eisen oxydirt, und zu Werkzeugen, durch welche weiche Nahrungsmittel
zerkleinert werden sollen, anwendbar ist.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
VII. S. 122.)
23) Preis von 1200 Franken fuͤr Reinigung der
Rinden, aus welchen Papier bereitet wird.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLI. S. 461 im Auszuge.)
Oekonomische Kuͤnste.
24) Preis von 2000 Franken fuͤr Aufbewahrung des
Eises.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLI. S. 461.)
Akerbau.
25) Preis von 600 Franken fuͤr eine Vorrichtung
zum Reinigen des Heidekorns.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
VII. S. 127.)
26) 2 Preise, einer zu 2000, der andere zu 1000 Franken
fuͤr Einfuͤhrung und Cultur von Pflanzen in Frankreich,
welche fuͤr den Akerbau, die Kuͤnste und Manufacturen
nuͤzlich sind.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
VII. S. 242 und XLI. S.
46)
Preise fuͤr das Jahr 1833.
Chemische Kuͤnste.
27) Preis von 3000 Franken fuͤr die Entdekung
und Ausbeutung von Steinbruͤchen, welche Steine zum Steindruke
liefern.
(Es wurden bereits mehrere Steinbruͤche in Frankreich angegeben,
welche Steine fuͤr den Steindruk liefern sollen, und doch wurde noch
immer keiner derselben so ausgebeutet, daß er dem Handel Producte geliefert
haͤtte, welche in jeder Hinsicht entspraͤchen. Noch immer muß
Frankreich alle die vielen lithographischen Steine, die dessen
Kuͤnstler beduͤrfen, aus Bayern beziehen! Die Gesellschaft
haͤlt es daher fuͤr sehr wichtig, die Aufmerksamkeit ihrer
Landsleute auch auf diesen Punkt zu lenken; und bemerkt in dieser Hinsicht,
daß es nicht genug sey, Steine von der gehoͤrigen Groͤße zu
finden, sondern daß auch durch Versuche erwiesen werden muͤsse, daß
diese Steine so gut seyen, wie die Muͤnchner Steine.Die Gesellschaft nennt die bayerischen lithographischen Steine:
Muͤnchner Steine (pierres de
Munic); scheint also uͤber den Fundort unserer
vortrefflichen Steine, und uͤber die geognostischen
Verhaͤltnisse derselben, so wie der ganzen Gebirgsformation
bei Solenhofen in voͤlliger Unwissenheit zu seyn. Ihr
beruͤhmter Landsmann und Geognost Boué, dem auch unser bayerisches Vaterland, welches
er oͤfter besuchte und in geognostischer Hinsicht studirte,
bekannter ist, als manchem unserer Bergraͤthe, wird die
Gesellschaft wohl die gehoͤrige Belehrung hieruͤber
geben. Wir sehen aus diesen Preisaufgaben, wie sehr Frankreich sich
bemuͤht sich in allen Zweigen der Industrie von uns und
seinen anderen Nachbarn unabhaͤngig zu machen. Bei uns
hingegen befolgt man die entgegengesezte Bahn: bald wird man unserer
in Nichts mehr beduͤrfen, waͤhrend wir in Allem, was
nicht geradezu auf unseren Feldern waͤchst, vom Auslande
abhaͤngig seyn werden.A. d. Ueb.
Die Gesellschaft schreibt daher einen Preis von 3000 Franken fuͤr die
Entdekung und Ausbeutung eines Steinbruches aus, welcher lithographische
Steine liefert, die ein schoͤnes Korn und einen Farbenton, der den
schoͤnsten Muͤnchner Steinen gleichkommt, besizen, und welche
sich eben so leicht und eben so regelmaͤßig nach allen Richtungen
schneiden lassen.
Die Preisbewerber muͤssen beweisen, daß wenigstens drei Lithographen
12 Steine von 24 Zoll auf 30 Zolle aus den von ihnen angegebenen
Steinbruͤchen anwendeten; daß diese Lithographen diese Steine eben so
gut fanden, wie die besten bayerischen Steine, und daß die
Steindruͤke, welche mit diesen Steinen verfertigt wurden, in den
Handel kamen, und als gut anerkannt wurden. Der Preis dieser Steine muß
niedriger seyn, als jener der auslaͤndischen Steine.
Der Concurs fuͤr diesen Preis, welcher in der General-Sizung
des zweiten Semesters des Jahres 1833 zuerkannt werden wird, wird am 1.
Julius desselben Jahres geschlossen.)
28) Preis von 2000 Franken fuͤr die Fabrikation
kuͤnstlicher Steine, welche die lithographischen Steine zu
ersezen im Stande sind.
(Obschon die zahlreichen Versuche, welche bereits gemacht wurden um
kuͤnstliche Steine zu erzeugen, die den bayerischen lithographischen
Steinen vollkommen gleichkommen, noch keinen ganz guͤnstigen Erfolg
hatten, so laͤßt sich aus denselben doch hoffen, daß neue und
wiederholte Versuche endlich zu einem genuͤgenden Resultate
fuͤhren duͤrften. Die Vortheile dieser kuͤnstlichen
Steine bestuͤnden hauptsaͤchlich darin, daß man denselben nach
den verschiedenen Zweken, zu denen man sie braucht, leicht die
erforderlichen Dimensionen und Diken geben koͤnnte.
Die Gesellschaft wuͤnscht ein Verfahren kennen zu lernen, durch
welches man lithographische Steine von festem, gleichem Korne, von
gehoͤriger Dike, und von dem Farbentone der besten bayerischen Steine
erhalten kann. Diese Steine muͤssen sich auch nach den
groͤßten, fuͤr die Lithographie noͤthigen, Dimensionen
verfertigen lassen.
Zum Beweise der Guͤte der kuͤnstlichen Steine sind genau
dieselben Bedingungen nothwendig, welche bei dem vorhergehenden Preise
gefordert wurden. Auch muͤssen die kuͤnstlichen Steine
wohlfeiler zu stehen kommen, als die auslaͤndischen.
Der Concurs wird am 1. Jul. 1835 geschlossen, und der Preis von 2000 Franken
in der General-Sizung des zweiten Semesters 1833 zuerkannt.)
29) Preis von 4000 Franken fuͤr Uebertragung
alter Kupferstiche auf lithographische Steine.
(Schon oͤfter wurden Versuche angestellt alte Kupferstiche auf Stein
zu uͤbertragen, unter welchen jene, die der beruͤhmte
Senefelder unternahm, die besten Resultate zu versprechen schienen. Dessen
ungeachtet gelang es aber bisher noch nie vollkommen gute Uebertragungen zu
erhalten. Obschon nun dieses Uebertragen keinen Gegenstand von erster
Wichtigkeit fuͤr den Steindruk bildet, so koͤnnten doch
daraus, daß man alte Kupferstiche, deren Platten nicht mehr existiren, mit
Leichtigkeit wieder neu auflegen koͤnnte, sehr große Vortheile
fuͤr die Kunst und den Kunstsinn erwachsen. Die Gesellschaft schreibt
daher einen Preis von 1000 Franken aus, und verlangt weiter gar nichts, als
daß die Uebertragung vollkommen gelungen sey.
Der Preis wird in der General-Sizung des zweiten Semesters 1833
zuerkannt werden, der Concurs wird bis zum 4. Julius d. J. geschlossen.)
Oekonomische
Kuͤnste.
30) Preis von 6000 Franken fuͤr die Entdekung
eines Verfahrens, durch welches das Saz- oder
Staͤrk-Mehl die Eigenschaft erhaͤlt ein Brod zu
geben, welches so gut, wie das Brod aus Weizenmehl geht oder
gaͤhrt.
(Nur das Weizenmehl allein gibt sehr leichtes und gut gegohrnes Brod; es
verdankt diese vorzuͤgliche Eigenschaft seinem Gehalte an Kleber,
welcher bei der Gaͤhrung des Teiges die erzeugten Gase am Entweichen
hindert. Der Kleber hat uͤbrigens auch noch einen anderen Zwek: er
animalisirt das Mehl, welches mit seinem
anderen Bestandtheile, dem Starkmehle, allein nicht gehoͤrig zur
Ernaͤhrung dienen wuͤrde. Will man mithin aus dem
Erdaͤpfel-Sazmehle, oder aus den Erdaͤpfeln selbst,
gutes Brod erhalten, so muß man diese Substanzen nicht bloß animalisiren,
sondern ihnen auch die Eigenschaft mittheilen, daß sie wie der Teig aus
Weizenmehl gaͤhren oder gehen.
Die Fortschritte der neueren Chemie lassen hoffen, daß man einen
Koͤrper auffinden wird, welcher diese leztere Eigenschaft besizt. Die
Gesellschaft sucht daher die Aufmerksamkeit der Chemiker auf diesen
Gegenstand zu leiten, indem sie folgende Frage ausschreibt:
„Es soll eine oder mehrere Substanzen aufgefunden werden, durch
welche dem Erdaͤpfel-Sazmehle oder den Erdaͤpfeln
selbst die Eigenschaft mitgetheilt wird, daß sie einen Teig bilden,
welcher eben so leicht geht oder gaͤhrt, und ein eben so leichtes
Brod gibt, wie der Teig aus Weizenmehl.“
Das Brod, welches nach diesem Verfahren erzeugt wird, muß eben so nahrhaft
seyn, als das beste Weizmehlbrod, und darf durchaus keinen fremdartigen
Geschmak besizen. Der Preis dieses Brodes darf ferner sowohl in Hinsicht auf
Kosten des Materiales, als der Arbeit, nicht so hoch zu stehen kommen, als
der Preis des Weizenbrodes.
Wenn die Substanz, welche angewendet wird, eine animalisirte ist, so muß das
Brod dieselbe Menge der stikstoffhaltigen Substanz enthalten, welche man in
gutem Mehle antrifft, welches im Durchschnitte 10 Procent trokenen Kleber
enthaͤlt. Enthaͤlt die Substanz, die den Teig gehen oder
gaͤhren machen soll, hingegen keinen Stikstoff, so muß zugleich auch
ein Mittel ausfindig gemacht werden, durch welches das Brod in demselben
Grade animalisirt wird, ohne daß es dadurch einen Nebengeschmak
erhaͤlt, und ohne daß dessen physische Charactere auch nur die
geringste Veraͤnderung erleiden.
Wir machen die Preisbewerber hiebei darauf aufmerksam, daß die Versuche,
welche Hr. d'Arcet uͤber die Anwendung der
Gallerte, mit zerquetschten Erdaͤpfeln vermengt, anstellte, bereits
Resultate gab, die in mehreren Hinsichten ziemlich gut entsprachen.
Zu Zeiten, wo allgemeine Roth herrschte, wurde sehr haͤufig das Mehl
mehrerer Huͤlsenfruͤchte, wie das Bohnen- und
Erbsen-Mehl, zur Erzeugung von Brod benuzt, und noch jezt wird nicht
selten betruͤgerischer Weise solches Mehl Unter das Weizenmehl
gemischt. Diese Mehlarten geben aber einen Teig, der nicht gehen oder
gaͤhren kann. Die Gesellschaft macht es zwar nicht zur Bedingung, daß
das Verfahren, welches sie verlangt, auch auf diese Substanzen anwendbar
sey; sie wuͤrde aber mit großem Vergnuͤgen und besonderem
Interesse sehen, wenn die Preisbewerber ihre Nachforschungen auch auf diese
besondere Frage ausdehnen wuͤrden. Eben so wuͤrde sie es auch
gern sehen, wenn das gefundene Mittel auch auf das Stroh angewendet
wuͤrde, welches man in neuerer Zeit zu Brod benuzen wollte.
Die Preisbewerber muͤssen in Gegenwart der Commissaͤre alle
Versuche machen, welche diese fuͤr zwekmaͤßig erachten werden.
Der Preis von 6000 Franken wird in der General-Sizung des zweiten
Semesters des Jahres 1833 zuerkannt werden; die Abhandlungen muͤssen
vor dem 1. Julius 1833 eingesendet werden.)
Akerbau.
31) 2 Preise, einer von 3000, einer von 1500 Franken
fuͤr Bepflanzung abschuͤssiger Gruͤnde.
(Vergl. Polyt. Journ. Bd.
VII. S. 250.)
Preise, welche auf das Jahr 1833 verschoben
wurden.
Chemische Kuͤnste.
32) Preis von 2400 Franken fuͤr Entdekung eines
Verfahrens, mittelst welchem man die Vermischung des Getreidemehles mit
Sazmehl erkennen kann.
(Wie im Polyt. Journ. Bd.
XLI. S. 457.)
Oekonomische Kuͤnste.
33) Preis von 5000 Franken auf Austroknung des
Fleisches.
(Die Gesellschaft sezt einen Preis von 5000 Franken fuͤr denjenigen
aus, welcher ein leichtes und oͤkonomisches Verfahren Fleisch zum
Verproviantiren der Schiffe und zum Hausgebrauche zu troknen, erfindet. Das
Fleisch muß so getroknet seyn, daß es durch Sieden in Wasser den Geschmak
und die Weichheit des gesottenen Rindfleisches erhaͤlt, und zugleich
eine gesunde und angenehme Fleischbruͤhe gibt. Die Gesellschaft hat
in ihrer General-Sizung vom 28. December 1831 beschlossen: 1) daß der
Concurs fuͤr diesen Preis am 1. April 1832 geschlossen seyn wird; 2)
daß die Muster, welche sich gegenwaͤrtig zur See befinden, und vor
dem 1. Julius 1833 nicht zuruͤkkommen, nicht mehr zugelassen werden
koͤnnen; und 3) daß in der General-Sizung des zweiten
Semesters 1833 Bericht uͤber die Resultate erstattet, und der Preis
zuerkannt oder fuͤr spaͤtere Jahre verschoben werden
wuͤrde. Ueber diesen Preis vergl. Polytechn.
Journ. Bd. VII. S. 247 und
XIII. S. 124)
Preise fuͤr das Jahr 1834.
Chemische Kuͤnste.
34) Preis von 5000 Franken fuͤr die Beschreibung
der Verfahrungsarten zum Bleichen der Zeuge, welche zur Fabrikation der
Indiennen bestimmt sind; ferner der Zubereitung der Farben und ihrer
Anwendung, und endlich aller Maschinen, welche zu diesen verschiedenen
Arbeiten angewendet werden.
(Die Indiennen-Fabrikation erfordert, wenn man alle Zweke vollkommen
erreichen will, sehr verschiedene Arbeiten. Die Zeuge muͤssen mit
großer Sorgfalt gebleicht werden, und nach der Art der Zeuge, mit welchen
man arbeitet, sind sogar sehr wichtige Abaͤnderungen in dem
allgemeinen Bleichverfahren noͤthig.
Die Vollkommenheit des Bleichens beruht nicht bloß auf den
Verhaͤltnissen, in welchen man gewisse Substanzen anwendet, sondern
auch auf der Art und Weise, nach welcher dieselben angewendet werden.
Einen der wichtigsten Punkte bei diesem Fabrikationszweige bildet die
Zubereitung der Beizen und deren Anwendung auf die Zeuge, so wie endlich die
Zubereitung und Anwendung der Farben selbst.
Die Gesellschaft sezt nun einen Preis fuͤr die genaue Beschreibung der
Methoden aus, deren man sich zum Bleichen, und zur Zubereitung und Anwendung
der Beizen sowohl, als der Farben bedient. Um ihren Zwek zu erreichen,
genuͤgt es jedoch nicht, bloß allgemeine Ausklaͤrungen und
eine einfache Beschreibung der angewendeten Mittel zu geben, sondern die
Concurrenten muͤssen auch alle einzelnen und praktischen Details
angeben, so daß die von ihnen beschriebenen Methoden unmittelbar angewendet
werden koͤnnen. Die Fabrikanten wissen selbst, welche Verschiedenheit
die geringste Abaͤnderung eines Verfahrens in den Resultaten
hervorbringt, so daß der Nuzen einer praktischen Beschreibung, welche so
genau als moͤglich ist, wohl keiner weiteren Eroͤrterung
bedarf.
Die hoͤlzernen Formen, mit welchen die Farben aufgetragen wurden,
wurden heute zu Tage zum großen Vortheile unserer Fabriken beinahe ganz und
gar durch die Maschinen verdraͤngt. Viele dieser Maschinen sind
jedoch noch wenig bekannt, oder blieben gar das Eigenthum einer einzigen
oder einiger wenigen Fabriken. Die Gesellschaft verlangt daher, daß die
Preisbewerber die vorzuͤglichsten der zum Auftragen der Farben
bestimmten Maschinen genau beschreiben und abzeichnen, so wie sie auch
fordert, daß die vorzuͤglicheren jener Maschinen, welche bei den
verschiedenen Bleichmethoden gebraͤuchlich sind, eben so genau
dargestellt werden.
Die Preisbewerber muͤssen vor den Commissaͤren alle jene
Versuche wiederholen, welche diese fuͤr noͤthig finden, und
die Vorzuͤge, welche ihre Methoden in Hinsicht auf Vollkommenheit der
Producte oder auf Ersparniß haben sollen, auch beweisen.
Der Preis von 5000 Franken wird in der General-Sizung des zweiten
Semesters 1834 zuerkannt werden; die Abhandlungen muͤssen vor dem 1.
Julius desselben Jahres an das Sekretariat der Gesellschaft eingesandt
werden. Die Gesellschaft behaͤlt sich auch, im Falle die Aufgabe
nicht geloͤst werden sollte, vor, jenen der Preisbewerber, die dem
vorgestekten Ziele am naͤchsten kamen, Belohnungen zu ertheilen, die
der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes angemessen sind.)
35) Preis von 2000 Franken fuͤr die Fabrikation
von chinesischem Papiere.
(Da die Aufgabe ein Papier zu verfertigen, welches dem besten chinesischen
Papiere gleichkommt, (vergl. Polytechn. Journal Bd. XLI. S. 453), im vergangenen
Jahre geloͤst wurde, so mußte der ausgeschriebene Preis zuerkannt
werden. Der Zwek der Gesellschaft ist jedoch hierdurch erst zur
Haͤlfte erreicht, und wird es nur dann seyn, wenn unsere
Kupferstecher in einigen unserer Fabriken ein Papier finden, welches sie
bestimmt das chinesische Papier aufzugeben.
Die Gesellschaft sezt in dieser Absicht einen Preis von 2000 Franken
fuͤr denjenigen Fabrikanten aus, der die groͤßte Menge Papier
in den Handel gebracht haben wird, von welchem die Kupferstecher zugeben,
daß es dem besten chinesischen Papiere wenigstens gleichkomme.
Um den Concurrenten Mittel zur Loͤsung der Aufgabe der Gesellschaft an
die Hand zu geben, hat sie das Verfahren der Chinesen, und jenes des Hrn.
Delapierre, dem im verflossenen Jahre der
Preis zuerkannt wurde, in ihrem Bulletin bekannt gemacht (S. 67 in diesem Hefte des Polytechn.
Journ.)
Die Muster, so wie die Zeugnisse der Kupferstecher uͤber die
Guͤte des Papieres muͤssen vor dem 1. Julius 1834 eingesendet
werden. Die Menge des Papieres, welche in den Handel kam, darf nicht unter 5
Rieß betragen; es muß das Jesus-Format und die Dike des Papieres
haben, welches gewoͤhnlich angewendet wird.)
Preise, welche auf das Jahr 1834 verschoben
wurden.
Mechanische Kuͤnste.
36) Preis von 3000 Franken fuͤr die Fabrikation
von Naͤhnadeln.
(Die Bedingungen sind, daß die Preisbewerber vor dem 1. Julius 1834 an das
Secretariat der Gesellschaft 1stens Muster von allen Sorten
Naͤhnadeln, welche die Fabrik erzeugt, mit Angabe der Preise
derselben, und 2tens Zeugnisse der Localbehoͤrden einsenden, aus
denen nicht bloß die Thaͤtigkeit der Fabrik, sondern auch der Beweis
hervorgehen muß, daß sie so eingerichtet ist, daß uͤber den Bestand
und deren Gedeihen kein Zweifel bleibt, und daß sie jaͤhrlich
Fabrikate im Werthe von 10,000 Franken in den Handel bringt. Außer den, nach
Art der Aachener Nadeln, d.h. aus Cementstahl, verfertigten Nadeln,
muͤssen die Preisbewerber auch Nadeln von allen Nummern einsenden,
welche nach Art der englischen Nadeln aus Gußeisen verfertigt sind. –
Alles Uebrige ist aus dem Polytechn. Journal
Bd. VII. S. 95 bekannt.)
Oekonomische Kuͤnste.
37) Preis von 1500 und von 4000 Franken fuͤr
Errichtung von Runkelruͤbenzuker-Fabriken mit
landwirthschaftlichen Benuzungen.
(Wie im Polytechn. Journal
Bd. XLI. S. 458
im Auszuge.)
Preise fuͤr das Jahr 1835.
38) Preis von 1500 Franken fuͤr Bestimmung der
Wirkung des Kalkes als Duͤnger.
(Wie im Polytechn. Journal
Bd. XVI. S. 109, mit den Zusaͤzen
in Bd. XLII. S. 63.)
––––––––––
Die allgemeinen Bedingungen sind dieselben, wie die, die in den fruͤheren
Programmen angegeben wurden. Alles was zur Preisbewerbung gehoͤrt, muß
vor dem ersten Julius eines jeden Jahres an den Secretaͤr der
Gesellschaft, rue du Bac Nr. 42, hôtel de Boulogne, eingesendet werden.
––––––––––
Die Summe der hier ausgeschriebenen Preise betraͤgt 164,300 Franken, wozu
die Regierung 6000, und die Baͤker-Innung zu Paris 2400 Franken
beitrug.
Ueber die Goldgewinnung in Nordamerika.
Am 1 October 1830 wurden in Nordamerika nicht weniger als drei Patente auf
verschiedene Methoden und Vorrichtungen zum Scheiden des Goldes von Erd- und
Steinarten genommen, von denen wir hier, wenn auch der Sand unserer Fluͤsse
nicht so reich ist, daß man mit Vortheil Gold aus demselben waschen koͤnnte,
nach dem Register of Arts November 1831, S. 250 eine
kurze Uebersicht geben wollen. 1. Verbesserungen in der Kunst
zu schlaͤmmen, und das Gold mittelst einer Maschine aus dem Erze zu
gewinnen; von Henry Jordan, Oglethorpe County,
Georgia. Die Erde, die gewaschen werden soll, kommt in ein Drahtsieb, auf welchem
die Steine und groͤßeren Massen zuruͤkbleiben, waͤhre ab die
kleineren durchfallen, und in eine Art von Wiege (rocker) gelangen, die einen Quadranten eines (Zylinders bildet, und die sich
unmittelbar unter dem Siebe befindet. Diese Wiege wird in schwingende Bewegung
gesezt, und zugleich ein Wasserstrom auf deren Inhalt gefuͤhrt, wodurch die
leichteren Theile weggeschwemmt werden. Die Schwingung der Wiege wird durch die
drehende Bewegung des Siebes bewirkt. 2. Verbesserung in der
Art und Weise Gold und andere edle Metalle von den erdigen Substanzen, mit denen
sie gewoͤhnlich verbunden sind, zu trennen; von Roswell King M'Intosh County, Georgia. Ein hoͤlzerner oder
metallener Cylinder von 4 Fuß im Durchmesser und 40 Fuß Hoͤhe wird senkrecht
gestellt; er hat einen Kolben und Stoßer (dasher)
beinahe wie jener an einem Butterfasse, welcher auch auf dieselbe Weise durch eine
hinreichende Kraft auf und nieder bewegt wird. Außen an diesem Cylinder ist eine
Roͤhre angebracht, die sich von dessen Scheitel bis zum Grunde erstrekt, und
die die Erde, welche gewaschen werden soll, unter den Stoßer in den Cylinder
fuͤhrt; sie ist daher oben offen, und communicirt unten mit dem Inneren des
Cylinders. Ist nun Wasser und Erde in den Apparat gebracht, so wird der Stoßer in
Bewegung gesezt, wo dann das schlammige Wasser durch Oeffnungen entweichen wird, die
in verschiedenen Hoͤhen des Cylinders angebracht sind, waͤhrend das
Gold sich wegen seiner groͤßeren Schwere zu Boden sezt, und daselbst entweder
fuͤr sich allein, oder in Verbindung mit Queksilber oder mit den schwereren
Substanzen gemischt gewonnen werden kann. 3. Verbesserung an
der Art und Weise das Gold und andere edle Metalle von den Erden und Steinen zu
scheiden, und zwar mittelst sogenannter cylindrischer und kreisfoͤrmiger,
sich schwingender Troͤge; von Roswell King M'Intosh County, Georgia. Diese Maschinerie besteht aus einem Troge,
der ein Laͤngendurchschnitt eines Cylinders von beilaͤufig 10 Fuß
Laͤnge und 3 Fuß Durchmesser ist, und aus einem kreisfoͤrmigen Troge
von beilaͤufig 5 Fuß Durchmesser und 6 Zoll Tiefe. Der kreisfoͤrmige
Trog ist gegen das eine Ende etwas geneigt, und durch mehrere Scheidewaͤnde,
die jedoch zwischen ihren unteren Kanten und dem Troge einen freien Raum lassen, in
mehrere Abtheilungen getheilt. Die Erde, welche gewaschen werden soll, wird mit
Wasser in die obere Abtheilung gebracht, und dann der Trog in schwingende Bewegung
gesezt; oder der Inhalt wird durch eine, uͤber dem Troge angebrachte,
Schwingstange, von welcher zwischen jede der Abtheilungen Stoͤßer oder
Waͤscher herabgehen, in Bewegung gesezt. Auf diese Weise wird die Erde
weggewaschen, das Gold hingegen an dem unteren Ende des Troges gesammelt. Zuweilen
wird dieser kreisfoͤrmige Trog mit dem cylindrischen verbunden, wo dann jene
Substanzen, die in lezterem schon zum Theile gewaschen wurden, in ersteren gelangen,
und daselbst vollends gereinigt werden. Dieser cylindrische Trog ist horizontal
gestellt, und hat in der Mitte eine eiserne Achse; er wird mittelst eines
Kniestuͤkes in Bewegung gesezt, und das unnuͤze Wasser laͤuft
bei einer Oeffnung an dessen Rande aus. – So viel uns scheint, duͤrfte
keine dieser Vorrichtungen vor jenen den Vorzug verdienen, die auf unseren
europaͤischen Huͤtten- und Amalgamirwerken angewendet
werden.
Russisches Gold und Platin.
Waͤhrend der lezten sechs Monate des Jahres 1829 wurden aus dem Uralgebirge
folgende Quantitaͤten von Gold und Platin nach St. Petersburg geliefert.
Gold aus den Bergwerken des Staats
1783 Pfd.
– aus
Privatbergwerken
3025 –
–––––––
4808.
Platin aus den Bergwerken des Staats
47 Pfd.
– aus
Privatbergwerken
1108 –
––––––
1155.
In den ersten sechs Monaten des Jahres 1829 betrug die Ausbeute 4688 Pfd. Gold und
1041 1/2 Pfd. Platin. Der Werth des Goldes allein belaͤuft sich in obigem
Jahre auf 650,000 Pfd. Sterling. (Jameson's Edinb. new philosoph. Journ. Okt. 1831 bis Jan. 1832, S.
203.)
Hare's Platinzuͤnder.
Dr. Hare sagt: „Ich finde, daß wenn Asbest
oder Holzkohle unter einem luftleeren Recipient in salzsaurem Platin eingeweicht
und hierauf in einem Abdampfofen vier und zwanzig Stunden lang getroknet werden,
sie nach dem Gluͤhen die Eigenschaft erhalten, sich in den gasartigen
Bestandtheilen des Wassers von selbst zu entzuͤnden.“ –
(Silliman's Journal. Repertory of
Patent-Invent. Januar 1832, S. 58.)
Potters Versuche uͤber die specifische Waͤrme
der Metalle.
Hr. Potter hat auf die Einwendungen, welche Hr. Johnston gegen seine Versuche uͤber die
specifische Waͤrme der Metalle machte (vergl. polytechnisches Journal Bd. XLII. S. 432.), neuerdings zahlreiche
Untersuchungen angestellt. Da sich unser Journal nicht fuͤr wissenschaftliche
Streitigkeiten eignet, so verweisen wir die Leser, welche dieser Gegenstand
besonders interessirt, auf Brewster's Edinburgh Journal of Science Jan. 1832, S. 163.
Ueber die Anwendung von Guimet's Ultramarin zum Blaͤuen des
Papieres, des Garns und der Gewebe.
Wir haben bereits im polytechnischen Journal Bd.
XLI. S. 220 angezeigt, daß das kuͤnstliche Ultramarin des Hrn. Guimet in Lyon das natuͤrliche an
Schoͤnheit der Farbe uͤbertrifft und der Erfinder den Preis desselben
so herabgesezt hat, daß man es zum Blauen des Papieres, des Garns und der Gewebe
benuzen kann.
Hr. Guimet liefert fuͤr 16 Franken ein Pfund
Ultramarin, welches eben so viel Papier, blaͤut als zehn Pfund des
schoͤnsten und feinsten Kobalts, die im Großen auf 26 Fr. zu stehen kommen:
das Ultramarin hat uͤberdieß den Vortheil, daß es wegen seiner Leichtigkeit
in der Fluͤssigkeit lange suspendirt bleibt, waͤhrend das Kobalt sich
bald niederschlaͤgt. Um das Ultramarin mit dem Papierzeuge innig zu
vermengen, muß man die Farbe in einen Sak von Leinwand oder Baumwollenzeug bringen,
welchen man in Wasser knetet, wodurch das Blau genoͤthigt wird, durch das
Gewebe zu dringen. Man kann statt des Sakes auch ein sehr feines Sieb anwenden. Bei
dem Stampfen vermengt sich dann der Farbestoff innig mit dem Zeuge. Die Farbe ist so
zertheilt, daß man, um sie auf dem Papierzeuge zu befestigen, 8 Unzen Alaun auf 1000
Liter (2000 Pfund) Wasser zuzusezen genoͤthigt ist. Alsdann ist aber das
Resultat uͤber alle Erwartung guͤnstig und man erhaͤlt je nach
der Menge des angewandten Faͤrbestoffes alle Nuancen vom tiefsten Dunkelblau
bis zum hellsten Himmelblau. Den Alaun darf man jedoch erst nach der
vollstaͤndigen Zertheilung des Ultramarins zusezen, denn ohne diese
Vorsichtsmaßregel waͤre er eher schaͤdlich als nuͤzlich.
Um Zeuge zu blaͤuen, welche nicht appretirt werden, bringt man das Ultramarin
in eitlen Sak von Leinwand oder Baumwollenzeug und knetet ihn in Wasser, damit das
Blau durch das Gewebe dringt; man braucht sodann das Gewebe nur in diesem Wasser
herumzuhaspeln und abtropfen zu lassen. Das geblaͤute Wasser muß, ehe man
sich desselben bedient, gut umgeruͤhrt werden, damit das Blau suspendirt
bleibt.
Will man Kleister, der zum Appretiren bestimmt ist, mit Ultramarin faͤrben, so
zertheilt man das Blau vermittelst eines Sakes in der ganzen Quantitaͤt des
zur Kleisterbereitung anzuwendenden Wassers, sezt dann das Staͤrkmehl zu und
ruͤhrt waͤhrend des Kochens um.
Da das Ultramarin die Eigenschaft hat sich in kochender Aezkali- oder
Aeznatron-Aufloͤsung nicht zu veraͤndern, so ist es ohne
Zweifel die schoͤnste und solideste Substanz zum Blaͤuen.
Musselinweberei in Glasgow.
Die mechanische Musselinweberei hat in Glasgow in der neuesten Zeit bedeutende
Fortschritte gemacht. Im August 1831 wandten vier Haͤuser, naͤmlich
die Lancefield Spinning Company, die HH. Johnstone und Galbraith, die
HH. James Finlay und Comp. und
Hr. William Dunn, allein 2,405 mechanische
Webestuͤhle an. Diese Maschinen weben im Durchschnitt taͤglich 14
Yards. Nimmt man nun an, daß jeder Webestuhl waͤhrend des Jahres 300 Tage
lang in Gang ist, so werden obige vier Haͤuser 10,101,000 Yards Tuch
fabriciren, was nach dem Mittelpreis von 4 1/2 Pence per
Yard, einen Werth von 189,393 Pfd. Sterl. im Jahre ausmacht. (Jameson's Edinb. new philos. Journ. Octob.
1831 – Jan. 1832, S. 201.)
Ueber die Vollendung des Tunnels unter der Themse.
Es ist wenig Hoffnung vorhanden den Tunnel unter der Themse in Baͤlde
vollendet zu sehen. Die Direktoren der Compagnie wandten sich an die Regierung um
ein Darlehen von 150,000 Pfund Sterling, um damit den merkwuͤrdigen Bau
vollenden zu koͤnnen; ihr Gesuch wurde aber nach gehoͤriger
Ueberlegung (!) verweigert, man schaͤzt die Kosten fuͤr Vollendung des
Tunnels, um ihn fuͤr Fußgeher herzurichten, auf 146,000 Pfd. Sterl.; außerdem
sind aber noch 402,000 Pfd. Sterl. erforderlich, um den Eingang und Ausgang an
beiden Seiten und den Fahrweg herzustellen. Die bereits auf ihn verwandten Summen
betragen 156,680 Pfd. Sterl.; der Bau ist bis auf 600 Fuß fortgefuͤhrt und es
bleiben noch 700 Fuß auszufuͤhren uͤbrig. Die Compagnie hofft
jaͤhrlich wenigstens 10,000 Pfd. Sterl. bloß durch den Zoll auf Karren und
Wagen einzunehmen, in der Voraussezung, daß von den 3241 zweiraͤderigen und
887 vierraͤderigen Wagen, welche taͤglich die Londoner Bruͤke
passiven, auch nur der vierte Theil den Tunnel vorzieht. Koͤnnte die ganze
Bewegung uͤber die Londoner Bruͤke unter den Tunnel gebracht werden,
so wuͤrde die Einnahme der Compagnie bei ihrem gegenwaͤrtigen
Abgabensystem nicht weniger als 220,000 Pfd. Sterl. betragen; sie beschraͤnkt
aber bescheiden ihre Erwartungen aus eine jaͤhrliche Gesammteinnahme von
22,000 Pfd. Sterl. (Mechan. Mag. Nr. 446.)