Titel: | Neue Verfahrungsweisen gewisse gewobene Fabrikate mit brunirtem und mattem Golde oder Silber zu vergolden oder zu versilbern, welche besagte Fabrikate als Gold oder Silber, so wie auch zu Borten und zu anderen Zweken gebraucht werden können; auf welche Verfahrungsweisen sich Johann Burgis, Fabrikant gemahlter Papiere zu Maiden Lane, in der Pfarre St. Paul, Covent-Garden, Grafschaft Middlesex, am 5. Februar 1829 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 44, Jahrgang 1832, Nr. XVIII., S. 98 |
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XVIII.
Neue Verfahrungsweisen gewisse gewobene Fabrikate
mit brunirtem und mattem Golde oder Silber zu vergolden oder zu versilbern, welche
besagte Fabrikate als Gold oder Silber, so wie auch zu Borten und zu anderen Zweken
gebraucht werden koͤnnen; auf welche Verfahrungsweisen sich Johann Burgis, Fabrikant
gemahlter Papiere zu Maiden Lane, in der Pfarre St. Paul,
Covent-Garden, Grafschaft Middlesex, am 5.
Februar 1829 ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of Arts. Januar 1832, S.
183.
Burgis, uͤber das Vergolden gewobener Fabrikate.
Der große Bedarf an Gold- und Silber-Borten veranlaßte den
Patent-Traͤger zur Erfindung einer einfachen und wohlfeilen Methode,
nach welcher sich ein Fabrikat, welches diesem kostbaren Materiale aͤhnlich,
und zur Verzierung von Vorhaͤngen, Stuͤhlen und anderen
Hausgeraͤthen anwendbar ist, erzeugen laͤßt. Das Material, welches er
hiezu verwendet, ist feiner Baumwollen- oder anderer Zeug, auf den nach dem
gewoͤhnlichen, beim Vergolden Und Versilbern uͤblichen Verfahren,
Blattgold oder Blattsilber aufgetragen wird. Der auf diese Weise vergoldete oder
versilberte Zeug wird dann in schmale Streifen geschnitten, welche um
Schnuͤre gewunden werden, die dadurch das Aussehen von Goldschnuͤren
erhalten. Diese Schnuͤre koͤnnen auf sehr verschiedene Weise
geflochten oder in verschiedene Gewebe verwandelt werden.
Der Zeug, welcher hiezu bestimmt ist, muß vorher gefaͤrbt werden, und zwar
orangefarb, wenn er vergoldet werden soll. Ist dieß geschehen, so wird er auf einer
ebenen Flaͤche ausgebreitet, und mit einer Schichte Kleister
uͤberzogen, welcher nach Art des gewoͤhnlichen Vergolderkleisters aus
Pergamentschnizeln verfertigt worden. Ist diese Seite getroknet, so wird dann auch
die andere auf gleiche Weise mit Kleister bestrichen.
Nach diesen Vorbereitungen werden 2–3 Schichten sogenannten Goldkleisters auf
jene Flaͤche des Zeuges aufgetragen, die vergoldet werden soll. Dieser
Kleister wird aus Kleber, Pfeifenthon und Oker oder einer anderen gelben Farbe
zubereitet. Wenn hierauf Alles vollkommen troken und hart geworden, wird die
Oberflaͤche glatt polirt, und alle Haare oder aller anhaͤngender Staub
entfernt.
Der Zeug wird hierauf fest auf eine ebene Flaͤche gespannt, und mit einem
feuchten Schwamm uͤberstrichen, worauf man das Blattgold mit einer
Vergolderbuͤrste aus Kameelhaar vollkommen eben auflegt. Alle Stellen, an welchen das
Blattgold in Stuͤke ging, muͤssen sorgfaͤltig mit frischem
Blattgolde belegt werden, damit keine Stelle unvergoldet bleibt.
Ist diese Vergoldung vollkommen troken geworden, so kann man den Zeug uͤber
eine Walze laufen lassen und ihn buͤrsten, um seine Oberflaͤche zu
bruniren. Sind beide Seiten vergoldet worden, so muß die untere Flaͤche
sorgfaͤltig mit Papier uͤberdekt werden, um dieselbe waͤhrend
der Einwirkung der Brunirbuͤrste gegen Beschaͤdigungen zu verwahren.
Soll das Gold matt seyn, so kann man die Brunirbuͤrsten ganz entbehren.
Der auf diese Weise vergoldete Zeug wird in einer Maschine, in welcher in
gehoͤrigen Entfernungen von einander Messer oder Scheren angebracht sind, in
parallele Streifen von gehoͤriger Breite zerschnitten. Diese Streifen werden
um Schnuͤre von gehoͤriger Dike, die vorher orangegelb gefaͤrbt
worden, gewunden oder gebunden, und diese Schnuͤre werden dann zu Bullion, zu
Borten oder anderen Dingen verarbeitet. Ganz auf dieselbe Weise wird auch mit dem
Blattsilber verfahren.