Titel: | Bereitung von Verzierungs- oder sogenanntem Modebaumwollgarn, welches zum Weben, Nähen und Stiken von Baumwoll- oder anderen Zeugen verwendet werden kann, und worauf sich Pierrepoint Greaves, Gentleman zu Chorley in der Grafschaft Lancaster am 22. December 1831 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 46, Jahrgang 1832, Nr. XXI., S. 98 |
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XXI.
Bereitung von Verzierungs- oder
sogenanntem Modebaumwollgarn, welches zum Weben, Naͤhen und Stiken von
Baumwoll- oder anderen Zeugen verwendet werden kann, und worauf sich Pierrepoint Greaves,
Gentleman zu Chorley in der Grafschaft Lancaster am 22. December 1831 ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem Register of Arts. August 1832, S.
194.
Greaves, Bereitung des sogenannten Modebaumwollgarns.
Die Erfindung des Patent-Traͤgers besteht in nichts weiter, als in der
Faͤrbung der Baumwolle in der Wolle mit verschiedenen Farben von jeder
Schattirung, und in der Vermengung dieser gefaͤrbten Baumwolle mit
gebleichter weißer Baumwolle, so daß man auf diese Weise verschieden
gefaͤrbtes Garn oder verschiedene Zeuge erhalten kann, ohne daß man dieselben
spaͤter erst zu faͤrben braucht.
Der Patent-Traͤger faͤrbt nach seinem Operationsplane zuerst
einzelne und getrennte Parthien Baumwolle mit den sieben Grundfarben, und dann
andere Parthien mit den verschiedenen Schattirungen dieser Farben. Mit diesen nun
und mit weißem Garne erzeugt er nach jedem beliebigen Geschmake verschiedenes
Garn.
Sezen wir z.B., der Fabrikant wuͤnsche ein bestimmtes Gruͤn, so nimmt
er die beiden Grundfarben gelb und blau, und mengt sie in solchen
Verhaͤltnissen unter einander, daß er genau die verlangte Schattirung
erhaͤlt; soll die Farbe lichter werden, so sezt er mehr gelb, soll sie
hingegen dunkler werden, so sezt er mehr blau zu. Um Orange zu erhalten, wird Gelb
und Roth, und um Purpur zu bekommen, Blau und Roth mit einander vermengt. Jedermann
wird einsehen, daß man durch die gehoͤrige Vermengung der Grundfarben und
ihrer Schattirungen mit Leichtigkeit jede beliebige Farbe und Schattirung
hervorzubringen im Stande ist.
Wenn die Baumwolle im gehoͤrigen Verhaͤltnisse gemengt ist, so wird sie
auf dieselbe Weise, wie die weiße Baumwolle vorgesponnen, gesponnen, gedreht,
gewunden, doublirt, und zu Faden oder Garn verarbeitet, womit man naͤhen, striken
etc. kann, oder welches sich zu verschiedenen Zeugen weben laͤßt, welche
nicht mehr gefaͤrbt zu werden brauchen. Auch das Bleichen, welches die Farbe
verdirbt, und der Staͤrke des Zeuges schadet, kann auf diese Weise vermieden
werden; wenigstens hofft der Patent-Traͤger auf alle diese Vortheile
seiner Erfindung.