Titel: | Ueber Hrn. J. O. N. Rutter's neue Methode Hize zu erzeugen. |
Fundstelle: | Band 50, Jahrgang 1833, Nr. XLI., S. 175 |
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XLI.
Ueber Hrn. J. O. N. Rutter's neue Methode Hize zu
erzeugen.
Aus dem Mechanics' Magazine, No. 527, S.
426.
Rutter's neue Methode Hize zu erzeugen.
Wir haben kuͤrzlich eine Notiz uͤber die neue, von Hrn. Rutter erfundene Methode Hize zu erzeugen oder zu heizen
mitgetheilt, und koͤnnen unsere Leser nun mit einigen weiteren Details
uͤber diese Erfindung, die, wie einige Referenten in englischen
Blaͤttern prophetisch behaupteten, gemacht ist, das ganze aͤußere
Aussehen unserer Welt zu veraͤndern, bekannt machen.
Hr. Rutter ließ seine Erfindung patentiren; das Patent
fuͤr England ist noch nicht bekannt gemacht, jenes fuͤr Schottland,
welches wohl im Wesen nicht verschieden seyn wird, lautet aber folgender Maßen:
„Meine Erfindung, welche sich zum Heizen von Kesseln und Retorten sowohl,
als in allen uͤbrigen Faͤllen, in denen Hize erforderlich ist,
anwenden laͤßt, besteht darin, daß ich bituminoͤse,
oͤhlige, harzige, wachsartige oder fettige Substanzen in
fluͤssigem Zustande und in Verbindung mit Wasser auf die weiter unten zu
beschreibende Art und Weise als Brennmaterial benuze. Ich bringe diese meine
verbesserte Heizmethode auf folgende Weise in Ausfuͤhrung. Ich gestatte
oder bewirke naͤmlich, daß eine oder mehrere der erwaͤhnten
bituminoͤsen, oͤhligen, harzigen, wachsartigen oder fettigen
Substanzen, wie z. V. Steinkohlentheer, aus einem eigenen Behaͤlter oder
sonstigen zwekmaͤßig angebrachten Gefaͤße durch eine Roͤhre
oder irgend einen geeigneten Canal in einen Trichter oder in eine Roͤhre
fließe, die mit dem Inneren einer geschlossenen Feuerstelle oder eines Ofens
communicirt; und ich gestatte oder bewirke ferner, daß zu gleicher Zeit Wasser
aus einem gehoͤrig angebrachten Behaͤlter oder Gefaͤße
durch eine andere Roͤhre in den eben erwaͤhnten Trichter oder in
die Roͤhre abfließe, so daß dieses Wasser gleichzeitig mit den oben
erwaͤhnten Substanzen auf ein Feuer tropfe, welches vorher auf der
angefuͤhrten Feuerstelle oder in dem erwaͤhnten Ofen angezuͤndet
worden, und welches sich auf die spaͤter zu beschreibende Weise reguliren
laͤßt. Es ist nicht wesentlich nothwendig, daß der Kohlentheer oder die
sonstige Substanz vorher in der Roͤhre, die mit dem Inneren der
Feuerstelle oder des Ofens in Verbindung steht, mit dem Wasser in
Beruͤhrung komme; ja ich halte es sogar fuͤr besser, wenn beide
erst in einem Trichter oder in einer geringen Entfernung von dem Ofen
zusammengerathen, und dann von hier aus gemeinschaftlich durch irgend einen
geeigneten Canal an jene Muͤndung fließen, durch welche sie in das Innere
der Feuerstelle oder des Ofens gelangen. Nein der Theer oder die sonstige
Substanz und das Wasser muͤssen nothwendig vor oder bei dem Eintritte in
die Feuerstelle oder in den Ofen mit einander in Beruͤhrung kommen, und
gemeinschaftlich und gleichzeitig auf das in dem Ofen brennende Feuer fallen.
Ist die Feuerstelle oder der Ofen groß, so muͤssen zwei oder mehrere
Eintrittsmuͤndungen fuͤr den Theer und das Wasser auf solche Weise
und in solchen Entfernungen von einander angebracht werden, wie sich dieß als am
zwekmaͤßigsten zeigen wird. Der Strom des eintretenden Kohlentheeres oder
der sonstigen Substanz und des Wassers kann mittelst Sperrhahnen oder Klappen,
die sich entweder an den Behaͤltern oder Gefaͤßen, oder an den
Roͤhren befinden, regulirt werden. Die Muͤndung oder der Canal,
durch welchen der Kohlentheer oder die sonstige Substanz in Verbindung mit
Wasser in das Innere der geschlossenen Feuerstelle oder des Ofens eintritt, soll
offen gelassen werden, damit die Feuerstelle oder der Ofen dadurch
gehoͤrig mit Luft gespeist werden koͤnne, wobei uͤbrigens
dafuͤr zu sorgen, daß nicht zu viel Luft eintrete. Obschon ich nun der
erhizenden, entzuͤndenden und zersezenden Oberflaͤche eines
Feuers, welches in einer geschlossenen Feuerstelle oder in einem Ofen brennt,
zum Behufe der Ausfuͤhrung meines Verfahrens den Vorzug gebe, indem
dieselbe der vollkommenen Verbrennung des Kohlentheeres oder der sonstigen
Substanzen in Verbindung mit Wasser am Zutraͤglichsten zu seyn scheint,
so ist dieselbe doch nicht absolut nothwendig, indem diese Verbrennung auch in
einem Ofen oder in irgend einem geschlossenen Gefaͤße geschehen kann,
welches vorher erhizt wurde, und welches dann entweder durch Hize, welche sich
innerhalb dieses Ofens oder dieses geschlossenen Gefaͤßes entwikelt, oder
welche von Außen an demselben angebracht wird, auf dem gehoͤrigen Grade
von Hize erhalten wird. Es ist nicht durchaus nothwendig, daß das Nasser,
welches bei meinem Verfahren angewendet wird, frisches oder reines Wasser sey;
Seewasser und anderes unreines Wasser, wie das Nasser aus dem Kielraume der
Schiffe und die ammoniakalische Fluͤssigkeit aus den Gaswerken
entsprechen dem Zweke eben so gut. Die respectiven Quantitaͤten oder
Verhaͤltnisse von Kohlentheer oder anderen Substanzen und Wasser, welche
man in die Feuerstelle oder in den Ofen eintreten laͤßt, werden je nach
Umstaͤnden und je nach den angewendeten Materialien verschieden seyn. Ein
Verhaͤltniß von Steinkohlentheer und Wasser, welches nach meiner
Erfahrung sehr gute Resultate gewahrt, ist folgendes: Auf 1 Gallon Kohlentheer
sollen 1 1/2 Gallons Wasser kommen, und diese Quantitaͤten sollen so
regulirt werden, daß sie in nicht weniger Zeit, als zwischen 2 und 3 Stunden auf
das Feuer oder die sonstige erhizte Oberflaͤche fallen. Das
gehoͤrige. Verhaͤltnis laͤßt sich jedoch in jedem Falle aus
der Beobachtung des Vorganges im Inneren der geschlossenen Feuerstelle oder des
Ofens (welche Beobachtung durch die Eintrittsmuͤndungen fuͤr den
Kohlentheer und das Wasser, oder durch irgend andere zwekmaͤßig
angebrachte Oeffnungen geschehen kann) abnehmen. Denn ist ein Ueberschuß von
Wasser vorhanden, so wird die Flamme schwacher werden oder ganz
ausloͤschen, und ist der Ueberschuß auf Seite des Theeres oder einer der
sonstigen statt des Theeres angewendeten Substanzen, so wird die Flamme durch
Rauch verdunkelt werden.“
Hr. Rutter macht nichts von den Apparaten oder
Maschinerien, deren er sich bedient, als seine Erfindung geltend, sondern
beschraͤnkt seine Patentanspruͤche und Rechte auf Erzeugung von Hize
durch die Entzuͤndung, Verbrennung und Zersezung von bituminoͤsen,
oͤhligen, harzigen, wachsartigen oder fettigen Substanzen, oder eines
Gemisches von zweien oder mehreren derselben, in Verbindung mit Wasser. Die Hize,
die er auf diese Weise hervorzubringen im Stande ist, soll den Aussagen von
Augenzeugen gemaͤß, aͤußerst intensiv, sehr gleichmaͤßig und
vollkommen leit- und regulirbar seyn. Man befolgt das Rutter'sche Verfahren bereits seit der Patentirung desselben an den
Gaswerken zu Salisbury, und eben so wurden auch bereits an Bord eines Dampfbothes zu
Lymington guͤnstige Versuche damit angestellt.