Titel: | Verbesserungen in der Zukerfabrikation und Raffination, worauf sich Charles Terry, Kaufmann von Shoe-Lane, City of London, und William Parker, Kaufmann von New Gravel-Lane, Middlesex, am 26. Junius 1833 ein Patent ertheilen ließen. |
Fundstelle: | Band 51, Jahrgang 1834, Nr. XCIX., S. 446 |
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XCIX.
Verbesserungen in der Zukerfabrikation und
Raffination, worauf sich Charles
Terry, Kaufmann von Shoe-Lane, City of
London, und William Parker, Kaufmann von New
Gravel-Lane, Middlesex, am 26. Junius
1833 ein Patent ertheilen ließen.
Aus dem London Journal of Arts. Februar 1834, S.
24.
Verbesserungen in der Zukerfabrikation und Raffination.
Die Patenttraͤger geben an, daß ihre Erfindung erstens in einer Verhinderung
oder Verminderung der Gaͤhrung waͤhrend des Zukerfabrikations-
oder Raffinationsprocesses mittelst Anwendung von Eisenblausaͤure (ferrocyanis acid), und zweitens in der
Beguͤnstigung der Krystallisation und Vermehrung des Zukers bei der
Zukerfabrikation und Raffination durch die Anwendung von Schwefelsaͤure
bestehe. Ihre Patenterklaͤrung lautet folgender Maßen:
„Wir bedienen uns dreierlei verschiedener Aufloͤsungen, die wir mit
No. 1, No. 2 und No. 3 bezeichnen wollen. Zu der Aufloͤsung
No. 1 nehmen wir 10 Unzen Avoirdup.
krystallisirten schwefelsauren Zink, den wir in 3 Gallons kaltem Wasser
aufloͤsen, und dem wir hierauf noch 3 Unzen Schwefelsaͤure von
einem specifischen Gewichte von 1,845 zusezen. Diese Menge reicht auf eine Tonne
Rohzuker hin.“
„Die Aufloͤsung No. 2 bereiten wir,
indem wir 19 Unzen Avoirdup. bestes Berlinerblau in Pulver, 6 1/2 Unzen
gepulverten, ungeloͤschten Kalk und 13 1/3 Imperial-Pinten
destillirtes Wasser bei einer maͤßigen Hize, d.h. bei 120° F., in
einem irdenen Gefaͤße unter gelindem Umruͤhren mit einem
hoͤlzernen Stabe so lange digeriren, bis die blaue Farbe gaͤnzlich
verschwunden ist. Ist dieß der Fall, so wird das Ganze, nachdem es
abgekuͤhlt ist, filtrirt, wodurch man eine Fluͤssigkeit
erhaͤlt, die wir eisenblausauren Kalk nennen, und die, je nachdem es
erforderlich ist, durch Eindikung oder Verduͤnnung auf ein specifisches
Gewicht von 1,020 gebracht wird. Bei einer Temperatur von 60° F. reichen
10 Imperial-Pinten dieser Fluͤssigkeit auf eine Tonne Rohzuker
hin.“
„Zur Aufloͤsung No. 3 nehmen wir 10
Unzen Avoirdup. krystallisirten schwefelsauren Zink, den wir in 5 Gallons kalten
Wasser aufloͤsen, und dem wir, dem Maße nach, noch 5 Unzen
Schwefelsaͤure von 1,845 zusezen. Diese Quantitaͤt reicht
fuͤr eine Tonne sogenannter gruͤner Syrupe oder Melasse mit oder
ohne Beimischung von Zuker hin. Die Anwendung dieser Aufloͤsung wird
spaͤter angegeben werden.“
„Wir haben die Bestandtheile der einzelnen Aufloͤsungen,
fuͤr eine Tonne berechnet, angegeben; es versteht sich uͤbrigens
ohnedieß, daß, wenn man mit einer groͤßeren Quantitaͤt Zuker
arbeiten will, die Quantitaͤt der einzelnen Bestandtheile
verhaͤltnißmaͤßig erhoͤht werden muß.“
„Das Verfahren mit diesen Aufloͤsungen ist folgendes: Eine Tonne
Rohzuker wird mit der gewoͤhnlichen Menge Wasser vermengt, und in einem
hoͤlzernen oder irdenen Gefaͤße versotten, wobei man die
Unreinigkeiten auf die gewoͤhnliche Weise unter Zusaz von Blut oder
Eiweiß durch Abschaͤumen so viel als moͤglich beseitigt. Hierauf
siedet man die Fluͤssigkeit, und sezt ihr, waͤhrend sie sich im
Sude befindet, die Aufloͤsung No. 1 zu, wo
man die Fluͤssigkeit dann neuerdings wieder zum Sieden bringt, und dieses
Sieden einige Minuten lang fortsezt, bis eine eigenthuͤmliche und heftige
Wirkung, die sich leicht durch eine Probe erkennen laͤßt, in ihr Statt
findet. Ist dieß der Fall, so werden unmittelbar 3 Pfund Kalkpulver eingetragen
und die Aufloͤsung No. 2 zugesezt, worauf man
das Ganze umruͤhrt und 5 Minuten lang siedet. Nun wird das Ganze
filtrirt, zum Behufe der Krystallisation eingedikt, und endlich auf dieselbe
Weise behandelt, nach welcher man den Lumpenzuker oder die Zukerbrode erzeugt.
Die Patenttraͤger halten es fuͤr besser, wenn das Eiweiß oder das
Ochsenblut oder
die thierische Kohle vor der Filtration nach Zusaz der Aufloͤsung No. 2, und nach dem Umruͤhren und Versieden
derselben angewendet wird. Die sogenannten gruͤnen Syrupe, welche von den
Formen ablaufen, werden, nachdem sie mit irgend einer Quantitaͤt Rohzuker
vermengt worden, nach demselben Verfahren behandelt; nur muß man sich in diesem
Falle statt der Aufloͤsung No. 1 der
Aufloͤsung No. 3 bedienen, und 5 Pfd. statt 3
Pfd. gepuͤlverten Kalk anwenden. Die Aufloͤsung No. 2 wird jedoch in derselben Menge und auf
dieselbe Weise, wie oben angegeben, angewendet.“
„Man kann die gruͤnen Syrupe auch ohne allen Zusaz von Rohzuker
diesem Processe unterwerfen, doch ziehen die Patenttraͤger einen derlei
Zusaz nach dem angegebenen Verfahren vor. Die bei der Krystallisation der
gruͤnen Syrupe neuerdings gewonnenen gruͤnen Syrupe koͤnnen
gleichfalls wieder nach derselben Methode behandelt werden; eine weitere
Wiederholung des Processes beantragen die Patenttraͤger jedoch
nicht.“
„Was den rohen Syrup oder Zukerrohrsaft, aus welchem noch kein Zuker
abgeschieden worden, betrifft, so muß zuerst mittelst des Zukermessers oder auf
irgend eine andere Weise der darin enthaltene Zukerstoff ausgemittelt werden.
Dann erst kann er gleich dem Rohzuker behandelt werden, indem sich die
Verhaͤltnisse der Aufloͤsungen No. 1
und No. 2, so wie jenes des gepulverten Kalkes
lediglich auf das Gewicht des in dem Syrupe oder Zukerrohrsafte enthaltenen
Zukerstoffes bezieht. Die Melassen koͤnnen auf dieselbe Weise behandelt
werden, die oben fuͤr die gruͤnen Syrupe beschrieben
worden.“
„Der in den Aufloͤsungen No. 1 und 3
enthaltene schwefelsaure Zink dient lediglich zur Zersezung des eisenblausauren
Kalkes; und waͤhrend die Schwefelsaͤure bei der Zukerfabrikation
schon laͤngst, jedoch waͤhrend einer anderen Periode des Processes
und zu einem ganz verschiedenen Zweke, angewendet worden, und waͤhrend
der kohlensaure Kalk zur Neutralisation der auf diese Weise angewendeten
Schwefelsaͤure diente, bedienen wir uns, sagen die Patenttraͤger,
des kohlensauren Kalkes gleichfalls zum Neutralisiren der Schwefelsaͤure,
und lediglich zu diesem Zweke. Wir nehmen daher weder die Anwendung des
kohlensauren Kalkes oder eines sonstigen Kalksalzes als unsere Erfindung in
Anspruch, noch beschraͤnken wir uns genau auf die angegebenen
Verhaͤltnisse bei der Bereitung der Aufloͤsungen. Eben so wenig
beschraͤnken wir uns auf irgend eine bestimmte Verbindung der
Eisenblausaͤure, noch auch auf die Anwendung des schwefelsauren Zinkes
zur endlichen Wegschaffung der Eisenblausaͤure, indem, obschon wir das
angegebene Verfahren fuͤr das beste halten, doch auch andere
eisenblausaure Salze als der eisenblausaure Kalk, und andere Salze als der
schwefelsaure Zink zu dem angedeuteten Zweke angewendet werden koͤnnen.
Unsere Erfindung besteht naͤmlich nur 1) in der Anwendung der
Eisenblausaure zur Verhinderung oder Verminderung der Gaͤhrung bei dem
Zukerfabrikations- und Raffinationsprocesse, und 2) in der Anwendung der
Schwefelsaͤure zur Befoͤrderung und Vermehrung der
Krystallisation, und zur Erzeugung einer groͤßeren Quantitaͤt
Zuker.