Titel: Verbesserungen in der Bereitung von Leder aus Häuten und Fellen, worauf sich John Paul Neumann, Kaufmann zu Cornhill, City of London, am 21. Dec. 1831 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 53, Jahrgang 1834, Nr. LXV., S. 384
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LXV. Verbesserungen in der Bereitung von Leder aus Haͤuten und Fellen, worauf sich John Paul Neumann, Kaufmann zu Cornhill, City of London, am 21. Dec. 1831 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Repertory of Patent-Inventions. August 1834, S. 78. Neumann's Bereitung von Leder aus Haͤuten und Fellen. Das Neue der unter diesem Patente begriffenen und von einem im Auslande wohnenden Fremden mitgetheilten Erfindung besteht in der Anwendung der Hopfenpflanze, und zwar sowohl ihrer Staͤngel, als Wurzeln und Blaͤtter, dieselben moͤgen getroknet oder frisch seyn, zum Behufe des Gerbens von Haͤuten und Fellen. Ich wende den Hopfen vorzugsweise getroknet an, und bediene mich der Wohlfeilheit halber hauptsaͤchlich der Staͤngel und Wurzeln; und obschon ich diese Theile lieber fuͤr sich allein zum Gerben benuze, so beschraͤnke ich mich doch nicht hierauf allein, sondern ich vermenge den Hopfen auch manchmal mit verschiedenen anderen Gerbestoffen. Ich lasse die Hopfentheile, die ich zum Gerben verwenden will, so fein als moͤglich mahlen, und benuze dieses Pulver dann ganz auf dieselbe Weise, auf welche man Eichenrindenpulver oder irgend einen anderen Gerbestoff beim Gerben anwendet. Je nach Umstaͤnden und je nach der Natur der Haͤute geschieht die Anwendung des Gerbestoffes warm oder kalk, fuͤr sich allein, in Extract, oder mit anderen Substanzen vermengt. Jeder praktische Gerber wird wissen, welches Verfahren er fuͤr diese, und welches fuͤr jene Art von Haͤuten zu waͤhlen hat, wo Waͤrme und wo Kaͤlte anzuwenden ist. Ich ziehe die Beibehaltung der gegenwaͤrtig gebraͤuchlichen Gerbemethode vor, nur mit dem Unterschiede, daß ich Hopfen, statt Eichenrinde anwende. So viel ich weiß, hat vor mir noch Niemand die Hopfenpflanze als Gerbemittel benuzt und darin allein liegt auch das Neue meiner Methode.72)