Titel: | Verbesserungen an den Zündkapseln für Percussions-Feuergewehre, worauf sich William Westley Richards, Büchsenmacher von Birmingham in der Grafschaft Warwick, am 22. März 1836 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 63, Jahrgang 1837, Nr. XI., S. 56 |
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XI.
Verbesserungen an den Zuͤndkapseln
fuͤr Percussions-Feuergewehre, worauf sich William Westley Richards, Buͤchsenmacher
von Birmingham in der Grafschaft Warwick, am 22. Maͤrz 1836 ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem London Journal of Arts. Oktober 1836, S.
15.
Mit Abbildungen auf Tab.
II.
Richards's verbesserte Zuͤndkapseln fuͤr
Percussions-Feuergewehre.
Die Erfindung des Patenttraͤgers bezieht sich auf jene Art von
Zuͤndkapseln, an denen das Zuͤndkraut oder das Knallpulver in einer
Kapsel aus Kupfer enthalten ist. Sie bezwekt die Uebertragung oder Beseitigung der
Explosion des Zuͤndkrautes, wodurch nicht nur die um die Aushoͤhlung
des Hahnes laufenden Schilde entbehrlich werden, indem nichts von der verbesserten
Zuͤndkapsel beim Abfeuern von dem Zapfen weggeschleudert werden kann, sondern
wodurch zugleich auch das durch die gewoͤhnliche Zuͤndkapsel
oͤfter hervorgebrachte Zerbrechen oder Zersprengen des Kopfes des Hahnes
verhuͤtet wird. Die neuen Zuͤndkapseln sind ferner um Vieles
groͤßer als die gewoͤhnlichen, und koͤnnen daher leichter
gehandhabt und leichter an der Flinte fixirt werden; sie sind eben so wasserdicht
wie die fruͤheren, und eignen sich fuͤr den Militaͤrdienst
besser, als dieß von irgend einer anderen bisher bekannt gewordenen Art von
Zuͤndkapsel gilt.
Die Erfindung besteht: 1) darin, daß das Zuͤndkraut oder Knallpulver mit der
inneren Seite des Scheitels der Kapsel nicht mehr in unmittelbarer Beruͤhrung
steht, sondern sich naͤher an deren Muͤndung befindet, so daß die
Explosion des Knallpulvers nicht am Grunde des Inneren der Kapsel, sondern
naͤher an deren Muͤndung Statt findet, daß folglich die durch die
Explosion erzeugte Lunte freien Austritt erhaͤlt; und daß die Explosion
mithin die Seitenwaͤnde der Zuͤndkapsel nur ausdehnt oder zum Theil
oͤffnet. Der Raum, der sich zwischen dem fruͤheren und dem neuen Plaze
des Zuͤndkrautes befindet, ist mit einem Stuͤk eines harten Metalles
ausgefuͤllt. Die Erfindung besteht aber 2) in der Verhuͤtung der
Moͤglichkeit des Berstens der metallenen Kapsel, so daß beim Abfeuern der
Flinte kein Theil derselben von dem Zapfen weggeschleudert wird. Die Kapsel ist zu
diesem Behufe von einer zweiten Kapsel umgeben, welche die Ausdehnung oder die
Zerstoͤrung der Seitenwaͤnde der ersteren uͤber einen gewissen
Grad hinaus unmoͤglich macht.
Der Patenttraͤger erreicht diese Zweke auf verschiedene Weise, und
beschraͤnkt sich daher keineswegs auf die hier zu beschreibenden Formen und
Dimensionen, indem dieselben verschieden abgeaͤndert werden
koͤnnen.
Fig. 53 ist
ein senkrechter Durchschnitt einer gewoͤhnlichen kupfernen
Zuͤndkapsel, welche zur Erlaͤuterung der fraglichen Verbesserungen
dient. a ist naͤmlich der Scheitel dieser Kapsel;
b sind deren Seitenwaͤnde; und c ist die Stelle, an der sich das Knallpulver
gewoͤhnlich befindet. Die punktirten Linien bezeichnen die Richtung, in
welcher das Knallpulver beim Abfeuern auseinanderfaͤhrt, und in deren Folge
die Kapsel in Stuͤke zersprengt wird. Fig. 54 ist ein
aͤhnlicher Durchschnitt der kupfernen Kapsel, woraus der erste Theil der
Verbesserungen, naͤmlich die neue Stellung des Knallpulvers in der
Naͤhe der Muͤndung der Kapsel ersichtlich ist. Die punktirten Linien
deuten auch hier die Richtung an, in welcher die Explosionskraft wirkt; und hieraus
geht hervor, daß die metallene Kapsel nur in geringem Grade geoͤffnet und
nicht so in Stuͤke zersprengt werden kann, wie dieß bei der ersten Art von
Kapsel der Fall ist. Der zwischen a und c befindliche Raum ist mit einem Stuͤke irgend
eines harten Metalles d, welches durch Loͤthung
oder auf andere Weise in der Kapsel befestigt ist, ausgefuͤllt. Fig. 55 ist
ein Durchschnitt einer anderen Art von Kapsel, an der das Zuͤndkraut in einem
seichten kupfernen Schaͤlchen, welches an dem Ende eines Stuͤkchens
harten Metalles befestigt ist, angebracht ist. a, b ist
hier die Kapsel; c das Zuͤndkraut, und d das Stuͤkchen Metall.
In Fig. 56 und
57 sieht
man zwei andere Arten von verbesserten Zuͤndkapseln im Durchschnitte. a, b ist hier das metallene Gehaͤuse, welches den
harten metallenen Zapfen d umgibt, und durch Druk oder
auf irgend andere geeignete Weise daran befestigt worden ist; c bezeichnet den Plaz fuͤr das Zuͤndkraut.
Fig. 58, 59 und 60 geben
Aufrisse und Durchschnitte von Zuͤndkapseln, an denen der zweite Theil der
Erfindung angebracht ist; d. h. an denen die Kapsel, welche Knallpulver
enthaͤlt, mit einer zweiten aͤußeren Kapsel umgeben ist. Diese Art von
Zuͤndkapseln eignen sich vorzuͤglich fuͤr Vogel- oder
Jagdflinten. a, b ist die innere metallene Kapsel, die
das bei c befindliche Knallpulver enthaͤlt. Das
Metallstuͤkchen d ist innerhalb des oberen
Theiles der aͤußeren Kapsel e, e, die sich
uͤber die innere Kapsel a, b herab erstrekt,
angebracht. Zwischen der aͤußeren und der inneren Kapsel ist ein kleiner Raum
gelassen, den man in Fig. 60, wo die
Zuͤndkapsel von ihrer Muͤndung aus betrachtet dargestellt ist, noch
deutlicher ersieht. Bei der Entzuͤndung des Knallpulvers werden die
Seitenwaͤnde b
der Kapsel a geoͤffnet und aus einaereinander getrieben, jedoch durch die aͤußere Kapsel e verhindert werden, aus einander zu fliegen. Man sieht dieß aus Fig. 61, wo
eine der Kapseln nach dem Abfeuern und von ihrer Muͤndung her betrachtet
dargestellt ist; und woraus erhellt, daß vermoͤge dieser Verbesserungen alle
jene Unfaͤlle, die sonst zuweilen durch das Zerplazen der Kapseln entstehen,
verhuͤtet sind.
Fig. 62 ist
ein Durchschnitt der fuͤr den Schiffs- und Militaͤrdienst
bestimmten Zuͤndkapsel; d ist hier das harte
Metallstuͤkchen und b ein aus Kupfer, Zinn oder
einem anderen Metalle bestehender Cylinder, durch den ersteres theilweise
laͤuft. Der Cylinder ist auf irgend eine geeignete Weise, wie z. B. durch das
kreisrunde, aus Zinn oder einem anderen Metalle bestehende Stuͤk f an dem harten Metallstuͤkchen festgemacht, und
dient zur Vergroͤßerung der Zuͤndkapsel, damit diese leichter
gehandhabt werden kann.
Zu bemerken ist, daß diese massiven Zuͤndkapseln weder durch einen Tritt auf
dieselben, noch durch einen Schlag auf deren Seitenwaͤnde entzuͤndet
werden koͤnnen, so daß also hiedurch jenem Einwurfe gegen die Anwendung der
Zuͤndkapseln auf Schiffen, welcher auf dem Verlorengehen und
zufaͤlligen Entzuͤnden der Kapseln auf dem Verdeke beruht, gesteuert
ist.
Der Patenttraͤger bemerkt am Schlusse, daß er sich auf kein bestimmtes Metall
oder Material, aus welchem die Zuͤndkapseln verfertigt werden sollen, noch
auch auf irgend eine bestimmte Form derselben noch auch auf irgend eine
Fabricationsmethode beschraͤnkt, indem die einzelnen Theile sowohl mit der
Hand, als durch Maschinen gefertigt und zusammengesezt werden koͤnnen. Seine
Erfindung besteht demnach lediglich, wie dieß bereits im Eingange erwaͤhnt
wurde, in der Veraͤnderung des dem Knallpulver angewiesenen Plazes, und in
der Umschließung der metallenen Kapsel mit einer zweiten Kapsel, welche das
Auseinanderfliegen der Stuͤke der ersteren verhuͤtet.