Titel: Verbesserungen an den Zündkapseln für Percussions-Feuergewehre, worauf sich William Westley Richards, Büchsenmacher von Birmingham in der Grafschaft Warwick, am 22. März 1836 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 63, Jahrgang 1837, Nr. XI., S. 56
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XI. Verbesserungen an den Zuͤndkapseln fuͤr Percussions-Feuergewehre, worauf sich William Westley Richards, Buͤchsenmacher von Birmingham in der Grafschaft Warwick, am 22. Maͤrz 1836 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of Arts. Oktober 1836, S. 15. Mit Abbildungen auf Tab. II. Richards's verbesserte Zuͤndkapseln fuͤr Percussions-Feuergewehre. Die Erfindung des Patenttraͤgers bezieht sich auf jene Art von Zuͤndkapseln, an denen das Zuͤndkraut oder das Knallpulver in einer Kapsel aus Kupfer enthalten ist. Sie bezwekt die Uebertragung oder Beseitigung der Explosion des Zuͤndkrautes, wodurch nicht nur die um die Aushoͤhlung des Hahnes laufenden Schilde entbehrlich werden, indem nichts von der verbesserten Zuͤndkapsel beim Abfeuern von dem Zapfen weggeschleudert werden kann, sondern wodurch zugleich auch das durch die gewoͤhnliche Zuͤndkapsel oͤfter hervorgebrachte Zerbrechen oder Zersprengen des Kopfes des Hahnes verhuͤtet wird. Die neuen Zuͤndkapseln sind ferner um Vieles groͤßer als die gewoͤhnlichen, und koͤnnen daher leichter gehandhabt und leichter an der Flinte fixirt werden; sie sind eben so wasserdicht wie die fruͤheren, und eignen sich fuͤr den Militaͤrdienst besser, als dieß von irgend einer anderen bisher bekannt gewordenen Art von Zuͤndkapsel gilt. Die Erfindung besteht: 1) darin, daß das Zuͤndkraut oder Knallpulver mit der inneren Seite des Scheitels der Kapsel nicht mehr in unmittelbarer Beruͤhrung steht, sondern sich naͤher an deren Muͤndung befindet, so daß die Explosion des Knallpulvers nicht am Grunde des Inneren der Kapsel, sondern naͤher an deren Muͤndung Statt findet, daß folglich die durch die Explosion erzeugte Lunte freien Austritt erhaͤlt; und daß die Explosion mithin die Seitenwaͤnde der Zuͤndkapsel nur ausdehnt oder zum Theil oͤffnet. Der Raum, der sich zwischen dem fruͤheren und dem neuen Plaze des Zuͤndkrautes befindet, ist mit einem Stuͤk eines harten Metalles ausgefuͤllt. Die Erfindung besteht aber 2) in der Verhuͤtung der Moͤglichkeit des Berstens der metallenen Kapsel, so daß beim Abfeuern der Flinte kein Theil derselben von dem Zapfen weggeschleudert wird. Die Kapsel ist zu diesem Behufe von einer zweiten Kapsel umgeben, welche die Ausdehnung oder die Zerstoͤrung der Seitenwaͤnde der ersteren uͤber einen gewissen Grad hinaus unmoͤglich macht. Der Patenttraͤger erreicht diese Zweke auf verschiedene Weise, und beschraͤnkt sich daher keineswegs auf die hier zu beschreibenden Formen und Dimensionen, indem dieselben verschieden abgeaͤndert werden koͤnnen. Fig. 53 ist ein senkrechter Durchschnitt einer gewoͤhnlichen kupfernen Zuͤndkapsel, welche zur Erlaͤuterung der fraglichen Verbesserungen dient. a ist naͤmlich der Scheitel dieser Kapsel; b sind deren Seitenwaͤnde; und c ist die Stelle, an der sich das Knallpulver gewoͤhnlich befindet. Die punktirten Linien bezeichnen die Richtung, in welcher das Knallpulver beim Abfeuern auseinanderfaͤhrt, und in deren Folge die Kapsel in Stuͤke zersprengt wird. Fig. 54 ist ein aͤhnlicher Durchschnitt der kupfernen Kapsel, woraus der erste Theil der Verbesserungen, naͤmlich die neue Stellung des Knallpulvers in der Naͤhe der Muͤndung der Kapsel ersichtlich ist. Die punktirten Linien deuten auch hier die Richtung an, in welcher die Explosionskraft wirkt; und hieraus geht hervor, daß die metallene Kapsel nur in geringem Grade geoͤffnet und nicht so in Stuͤke zersprengt werden kann, wie dieß bei der ersten Art von Kapsel der Fall ist. Der zwischen a und c befindliche Raum ist mit einem Stuͤke irgend eines harten Metalles d, welches durch Loͤthung oder auf andere Weise in der Kapsel befestigt ist, ausgefuͤllt. Fig. 55 ist ein Durchschnitt einer anderen Art von Kapsel, an der das Zuͤndkraut in einem seichten kupfernen Schaͤlchen, welches an dem Ende eines Stuͤkchens harten Metalles befestigt ist, angebracht ist. a, b ist hier die Kapsel; c das Zuͤndkraut, und d das Stuͤkchen Metall. In Fig. 56 und 57 sieht man zwei andere Arten von verbesserten Zuͤndkapseln im Durchschnitte. a, b ist hier das metallene Gehaͤuse, welches den harten metallenen Zapfen d umgibt, und durch Druk oder auf irgend andere geeignete Weise daran befestigt worden ist; c bezeichnet den Plaz fuͤr das Zuͤndkraut. Fig. 58, 59 und 60 geben Aufrisse und Durchschnitte von Zuͤndkapseln, an denen der zweite Theil der Erfindung angebracht ist; d. h. an denen die Kapsel, welche Knallpulver enthaͤlt, mit einer zweiten aͤußeren Kapsel umgeben ist. Diese Art von Zuͤndkapseln eignen sich vorzuͤglich fuͤr Vogel- oder Jagdflinten. a, b ist die innere metallene Kapsel, die das bei c befindliche Knallpulver enthaͤlt. Das Metallstuͤkchen d ist innerhalb des oberen Theiles der aͤußeren Kapsel e, e, die sich uͤber die innere Kapsel a, b herab erstrekt, angebracht. Zwischen der aͤußeren und der inneren Kapsel ist ein kleiner Raum gelassen, den man in Fig. 60, wo die Zuͤndkapsel von ihrer Muͤndung aus betrachtet dargestellt ist, noch deutlicher ersieht. Bei der Entzuͤndung des Knallpulvers werden die Seitenwaͤnde b der Kapsel a geoͤffnet und aus einaereinander getrieben, jedoch durch die aͤußere Kapsel e verhindert werden, aus einander zu fliegen. Man sieht dieß aus Fig. 61, wo eine der Kapseln nach dem Abfeuern und von ihrer Muͤndung her betrachtet dargestellt ist; und woraus erhellt, daß vermoͤge dieser Verbesserungen alle jene Unfaͤlle, die sonst zuweilen durch das Zerplazen der Kapseln entstehen, verhuͤtet sind. Fig. 62 ist ein Durchschnitt der fuͤr den Schiffs- und Militaͤrdienst bestimmten Zuͤndkapsel; d ist hier das harte Metallstuͤkchen und b ein aus Kupfer, Zinn oder einem anderen Metalle bestehender Cylinder, durch den ersteres theilweise laͤuft. Der Cylinder ist auf irgend eine geeignete Weise, wie z. B. durch das kreisrunde, aus Zinn oder einem anderen Metalle bestehende Stuͤk f an dem harten Metallstuͤkchen festgemacht, und dient zur Vergroͤßerung der Zuͤndkapsel, damit diese leichter gehandhabt werden kann. Zu bemerken ist, daß diese massiven Zuͤndkapseln weder durch einen Tritt auf dieselben, noch durch einen Schlag auf deren Seitenwaͤnde entzuͤndet werden koͤnnen, so daß also hiedurch jenem Einwurfe gegen die Anwendung der Zuͤndkapseln auf Schiffen, welcher auf dem Verlorengehen und zufaͤlligen Entzuͤnden der Kapseln auf dem Verdeke beruht, gesteuert ist. Der Patenttraͤger bemerkt am Schlusse, daß er sich auf kein bestimmtes Metall oder Material, aus welchem die Zuͤndkapseln verfertigt werden sollen, noch auch auf irgend eine bestimmte Form derselben noch auch auf irgend eine Fabricationsmethode beschraͤnkt, indem die einzelnen Theile sowohl mit der Hand, als durch Maschinen gefertigt und zusammengesezt werden koͤnnen. Seine Erfindung besteht demnach lediglich, wie dieß bereits im Eingange erwaͤhnt wurde, in der Veraͤnderung des dem Knallpulver angewiesenen Plazes, und in der Umschließung der metallenen Kapsel mit einer zweiten Kapsel, welche das Auseinanderfliegen der Stuͤke der ersteren verhuͤtet.

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