Titel: Ueber die Eisenbahnunterlagen des Hrn. Thomas Parkin.
Fundstelle: Band 63, Jahrgang 1837, Nr. XVIII., S. 88
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XVIII. Ueber die Eisenbahnunterlagen des Hrn. Thomas Parkin. Aus dem Mechanics' Magazine, No. 645, S. 234. Mit Abbildungen auf Tab. III. Parkin's Eisenbahnunterlagen. Die Steinbloͤke, auf welche die meisten gegenwaͤrtigen Eisenbahnen gelegt sind, kommen nicht nur außerordentlich theuer zu stehen, sondern sie sind sogar Dinge, uͤber deren wirklichen Nuzen weder Praktiker, noch Theoretiker vollkommen entschieden und einig sind. Ohne jedoch hier in eine Eroͤrterung dieser Frage eingehen zu wollen, erlauben wir uns nur eine Erfindung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, durch welche die bisherigen Steinunterlagen ganz verdraͤngt werden sollen, und welche den Angaben des Erfinders gemaͤß bei gleicher Dauerhaftigkeit einen weit geringeren Kostenaufwand bedingen duͤrfte. Wir meinen hiemit die verbesserten Eisenbahnunterlagen, auf welche Hr. Thomas Parkin kuͤrzlich ein Patent genommen hat.Das Patent des Hrn. Parkin ist, wie wir im Polytechn. Journal Bd. LIX. S. 149 bemerkten, vom 3. Decbr. 1835 datirt; kein anderes Journal, als das Mechanics' Magazine, enthaͤlt bisher noch eine Notiz daruͤber; wir werden daher spaͤter noch ausfuͤhrlicher auf diesen Gegenstand zuruͤkzukommen Gelegenheit haben.A. d. R. Das Material, welches der Patenttraͤger anstatt der Steinunterlagen angewendet wissen will, ist verglaste Erde; und dieses will er uicht, gleichwie es bisher geschah, in gewissen Zwischenraͤumen von einander anbringen, sondern die Unterlagen sollen vielmehr eine continuirliche Reihe bilden, an der die einzelnen Theile nach der in der Abbildung ersichtlichen Art und Weise in einander greifen. Fig. 21 zeigt eine Schiene, welche auf drei an einander graͤnzende und in einander eingreifende Unterlagen d, d, d gelegt und auf patentfilz e, e, e gebettet ist. Die eisernen Bolzen f, f, f, f, welche durch beide Enden der Schienen gehen, halten dieselben fest auf die Unterlagen nieder. Fig. 22 zeigt das Ende einer solchen Unterlage mit der darauf gelegten Schiene g. Fig. 23 gibt einen Durchschnitt der Schiene und der mittleren Unterlage h, h, in deren Mitte sich eine lange Schraube i befindet, die durch ein in der Unterlage befindliches Loch geht, und in ein Stuͤk Holz a dringt, womit, wie Fig. 25 zeigt, die Aushoͤhlung in der Unterlage ausgefuͤllt ist. Die Schiene wird auf diese Weise in der Mitte fest auf die Unterlage niedergehalten. Aus diesem Durchschnitte ersieht man auch, daß an beiden Enden der Schiene ein Ausschnitt c, c angebracht ist, in welchen der Arm des aus Fig. 26 ersichtlichen Bolzens einpaßt. Dieser Bolzen haͤlt die Schiene auf die Unterlagen nieder, gestattet jedoch zugleich auch die noͤthige Ausdehnung, indem dessen Arm nicht ganz eben so lang ist, als der in der Schiene befindliche Ausschnitt, und indem auch das Ende der Schiene den Koͤrper des Bolzens nicht ganz beruͤhrt. Fig. 24 zeigt den Scheitel einer solchen Unterlage mit der in ihr befindlichen Furche oder Auskehlung, in der die Schiene befestigt ist. Man ersieht hieraus auch die pyramidenfoͤrmig abfallenden Seiten der Unterlage sammt den Zungen m, m, welche in die diagonale Fuge l einpassen, die, wie Fig. 21 zeigt, zu deren Aufnahme in dem Ende der zunaͤchst angraͤnzenden Unterlage angebracht ist. In Fig. 25 sieht man den Boden einer Unterlage mit der Aushoͤhlung b; in lezterer wird ein Stuͤk Holz befestigt, in das die aus Fig. 23 ersichtliche Schraube i eindringt, damit solcher Maßen die Schiene in der Mitte fest auf die Unterlage niedergehalten wird. Aus dieser Figur ersieht man auch die Zungen m, m mit den an beiden Enden befindlichen Auskehlungen n, n, welche den Bolzen n, n umfassen, und die Auskerbungen o, o, in denen sich der untere Arm des Bolzens in gleicher Hoͤhe mit dem Boden der Unterlage schiebt. Fig. 26 gibt eine Abbildung eines Bolzens, womit die Schienenenden an den Unterlagen befestigt werden. Der Patenttraͤger bemerkt, daß die Schienen, indem sie ihrer ganzen Laͤnge nach aufruhen, auch aus Gußeisen verfertigt werden koͤnnen, wodurch sich an den Schienen selbst eine Ersparniß von beilaͤufig dem dritten Theile ergeben muͤßte.

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