Titel: Verbesserter Gerbeproceß, worauf sich Francis Brewin, Gerber von Old Kent Road in der Grafschaft Surrey, am 11. Januar 1836 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 63, Jahrgang 1837, Nr. XXIV., S. 129
Download: XML
XXIV. Verbesserter Gerbeproceß, worauf sich Francis Brewin, Gerber von Old Kent Road in der Grafschaft Surrey, am 11. Januar 1836 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Repertory of Patent-Inventions. November 1836, S. 297. Mit Abbildungen auf Tab. III. Brewin's Verbesserter Gerbeproceß. Meine Erfindung beruht auf der Bereitung einer neuen Fluͤssigkeit, womit rohe Haͤute in Leder verwandelt, oder Felle, die bereits nach einer der gewoͤhnlichen Methoden gegerbt worden sind, nachtraͤglich gar gegerbt werden koͤnnen. Die Erfindung erstrekt sich jedoch auch auf die Verbindung der neuen Substanzen mit anderen bereits bekannten, um hiedurch Leder in kuͤrzerer Zeit und mit einem weit geringeren Aufwande an Kosten viel vollkommener zu gerben, als dieß nach irgend einer der aͤlteren Methoden moͤglich ist. Ich bediene mich zur Bereitung meiner neuen Gerbefluͤssigkeiten jener Substanzen, die im Handel unter dem Namen Kino-Gummi, Divi-Divi und Catechu oder Terra japonica vorkommen, und welche saͤmmtlich eine groͤßere Menge Gerbestoff enthalten, als in der besten englischen Eichenrinde zu treffen ist. Diese Substanzen geben mir Fluͤssigkeiten, die folgende Eigenschaften besizen. Eine Aufloͤsung des Kino-Gummi gibt dem Leder eine roͤthlich-braune Farbe, verbessert dasselbe jedoch, was die Dichtheit und Festigkeit seines Gewebes betrifft, bedeutend. Eine Aufloͤsung des Divi-Divi gibt dem Leder eine sehr blasse Farbe. Eine Aufloͤsung jener Art von Catechu, welche in kleinen vierekigen Stuͤken zu uns kommt, gibt ihm eine dunkle fahle Farbe, waͤhrend es von der in großen Kuchen eingefuͤhrten Art von Catechu eine roͤthlich-braune Farbe mitgetheilt erhaͤlt, aͤhnlich jener, welche von dem Kino-Gummi erzeugt wird. Die Aufloͤsung des Divi-Divi bereite ich mir auf dieselbe Weise, auf welche sich die Gerber in ihren Bottichen die gewoͤhnlichen Eichenrindenbruͤhen zu verschaffen pflegen; das Kino-Gummi und Catechu hingegen erheischen folgende Behandlung. Ersteres, wenn es große Stuͤke bildet, und lezteres, wenn man es in großen Kuchen gekauft hat, wird zuerst mit einem Hammer in Stuͤke zerschlagen, und hierauf gegen drei Tage lang in kaltes Wasser oder in eine kalte schwache Lohbruͤhe eingeweicht. Nach Ablauf dieser Zeit bringe ich es zum Behufe einer vollkommeneren Zertheilung in einen Bottich, den man in der beigefuͤgten Zeichnung abgebildet sieht. Manchmal bediene ich mich auch heißen Wassers oder einer heißen Lohbruͤhe; und bei diesem Verfahren, welchem ich den Vorzug gebe, bringe ich saͤmmtliches Material gleich in den Bottich, um es nur eine Stunde lang darin weichen zu lassen. Der aus Fig. 20 ersichtliche Bottich a ist beilaͤufig 5 Fuß tief und von Unten bis Oben 4 Fuß weit; er ist mit einem losen Dekel b versehen, der im Umfange gerade um so Vieles kleiner ist, als der Bottich, daß er leicht bis auf einen 4 Zoll hoch uͤber dem Boden des Bottiches angebrachten Vorsprung e hinabfaͤllt, im Falle er nicht durch die in den Bottich gebrachten Substanzen hieran verhindert wird. In die untere Flaͤche dieses Dekels sind gegen 100 Spizen oder Zaken aus Kupfer, Holz oder irgend einem anderen, die Gerbebruͤhe nicht faͤrbenden Stoffe von beilaͤufig 3 Zoll Laͤnge fest eingesezt. In der Mitte dieses Dekels befindet sich ein Loch, durch welches eine vierekige hoͤlzerne Spindel c gestekt ist, die beilaͤufig 5 Zoll dik ist, und an deren oberem Ende zum Behufe ihres Umtreibens ein Rad oder eine Kurbel d augebracht ist. Das untere Ende dieser Spindel laͤuft am Grunde des Bottiches in einer Art von Pfanne, die so groß ist, daß sie der Spindel freie Bewegung gestattet. Wenn die zum Gerben bestimmten Stoffe lange genug in dem Bottiche geweicht haben, so wird die Spindel durch Menschenhaͤnde oder durch irgend eine Triebkraft, und mit ihr auch der an ihr befindliche De-kel so lange umgetrieben, bis die Kino-Gummi- oder Catechustuͤke durch die Wirkung der an dem Dekel befindlichen Spizen so weit zerkleinert worden sind, daß sie zwischen dem Dekel und den Seitenwaͤnden des Bottiches emporsteigen koͤnnen. Damit der Dekel bestaͤndig auf die in den Bottich gebrachten Substanzen druͤke, und in dem Maaße niedersinke, als die Aufloͤsung und Zerkleinerung dieser lezteren erfolgt, haͤlt man denselben waͤhrend des Verlaufes der ganzen Operation mit einem Gewichte beschwert. Ich wende bei der Bereitung der Gerbefluͤssigkeit je nach der Art des zu behandelnden Leders eine groͤßere oder geringere Menge Wasser oder schwacher Lohbruͤhe an. So nehme ich z. B. fuͤr Sohlleder auf 50 bis 100 Pfd. Kino-Gummi oder Divi-Divi oder Catechu beilaͤufig 100 Gallons Wasser oder schwacher Lohbruͤhe; fuͤr Ueberleder dagegen, zu dessen Zubereitung ich selten Kino-Gummi nehme, wende ich auf je 50–100 Pfd. Divi-Divi oder Catechu gegen 300 Gallons Wasser oder schwacher Lohbruͤhe an. Uebrigens loͤse ich die angegebenen Substanzen, anstatt sie gleich anfangs mit den angegebenen Quantitaͤten Wasser oder Lohbruͤhe zu behandeln, auch in geringeren Quantitaͤten dieser Fluͤssigkeiten auf, um die hiedurch erhaltenen Aufloͤsungen dann seiner Zeit je nach Bedarf durch Zusaz von Wasser oder Lohbruͤhe zu verduͤnnen. Habe ich mir auf die angegebene Weise die verschiedenen Kino-Gummi-, Divi-Divi- und Catechuaufloͤsungen bereitet, so mische ich dieselben fuͤr Sohlleder gewoͤhnlich in folgenden Verhaͤltnissen unter einander; d. h. ich nehme ¼ Kino-Gummi-Aufloͤsung, ¼ Divi-Divi-Aufloͤsung, ⅛ Aufloͤsung von dunklem und ⅜ Aufloͤsung von lichtem Catechu. In die solcher Maßen zusammengesezte Gerbefluͤssigkeit gebe ich gewoͤhnlich um den vierten Theil mehr rohe Haͤute, als die Gerber in eine gleiche Quantitaͤt gewoͤhnlicher Gerbebruͤhe zu bringen pflegen. Auf jede Haut trage ich im Durchschnitte ein Pfund Eichenrinde ein, und zwar auf dieselbe Weise, auf welche die Gerber die Lohe gewoͤhnlich anzuwenden pflegen. Um Ueberleder zu gerben, menge ich die nach obigem Verfahren bereiteten Aufloͤsungen von Divi-Divi und Catechu unter einander, worauf ich dann die Haͤute oder Felle eintrage, und zwar mit Zusaz von eben so viel Lohe und unter Anwendung von eben so viel Fluͤssigkeit, wie dieß eben in Beziehung auf das Sohlleder angegeben ward. Wenn das Leder ein sehr dichtes und festes Gefuͤge bekommen soll, und wenn dessen Farbe dagegen von geringem Belange ist, so bediene ich mich einer groͤßeren als der angegebenen Quantitaͤt Kino-Gummi-Aufloͤsung; ebenso wende ich das dunkle Catechu in groͤßerem Maaße als irgend eine der anderen Substanzen an, wenn dasselbe niedrig im Preise steht, und wenn es nicht sehr auf die Farbe, welche das Leder erhalten soll, ankommt. Will man ein lichter gefaͤrbtes Leder, als man es erhaͤlt, wenn man alle vier Fluͤssigkeiten in dem angegebenen Verhaͤltnisse vermengt, so vermindere ich die Quantitaͤt der dunkler faͤrbenden Substanzen je nach der verlangten Schattirung. Sollte der eine oder der andere der fraglichen Gerbestoffe zu selten auf dem Markte seyn oder so hoch im Preise stehen, daß er nicht mit Vortheil angewendet werden kann, so kann man denselben auch ganz oder zum Theil weglassen, woraus jedoch folgende Resultate erwachsen. Wendet man Kino-Gummi allein an, so wird das damit erzielte Leder im Allgemeinen zu hart und zu dicht seyn; nimmt man Divi-Divi allein, so wird man ein blaͤsseres Leder als gewoͤhnlich erhalten; und nimmt man Catechu allein, so wird das Leder weder die gewuͤnschte Festigkeit, noch die verlangte Farbe bekommen. Das beste Resultat ergibt sich immer bei gehoͤriger Vermengung des Divi-Divi mit Kino-Gummi und Catechu. Da die Preise der vier fraglichen Substanzen so hoch steigen koͤnnen, daß sie ihrer groͤßeren gerbenden Kraft ungeachtet manchmal die Anwendung der Eichenrinde oder der sonstigen zum Gerben gebraͤuchlichen Substanzen nicht vollkommen ersezen koŬnnen, so erklaͤre ich, daß man die angegebenen Stoffe auch in Verbindung mit diesen Substanzen mit Vortheil anwenden kann, und zwar in folgenden Verhaͤltnissen. Man kann naͤmlich jede beliebige Quantitaͤt der oben angegebenen Mischung von Kino-Gummi-, Divi-Divi- und Catechu-Aufloͤsung mit einer beliebigen Quantitaͤt Eichenrinde vermengen; oder man kann diese Vermengung mit einer beliebigen Quantitaͤt einer Mischung vornehmen, die man sich aus 6/12 lichtem Catechu, 4/12 Divi-Divi und 2/12 Kino-Gummi bereitet, und der man eine gleiche Menge Mimosarinde oder Kermacwurzel zusezt, oder man kann eine beliebige Quantitaͤt einer aus gleichen Theilen Kino-Gummi, Divi-Divi und Catechu bestehenden Mischung mit 2/8 Valonia und 2/8 Eichenrinde vermengen; oder endlich man kann 8 Theile Kino-Gummi, Divi-Divi und Catechu mit 2/8 Eichenrinde und ⅛ Sumach vermengen. Wenn man Kino-Gummi, Divi-Divi oder Catechu zugleich mit Eichen- oder einer anderen Rinde anwenden will, so muͤssen dieselben zuerst in einer gewoͤhnlichen Lohmuͤhle klein gemahlen und dann mit der Rinde vermengt werden; oder man kann die Rinden und das Divi-Divi fuͤr sich einweichen, und die abgezogene und erhizte Fluͤssigkeit hierauf in solcher Quantitaͤt in den oben erwaͤhnten Bottich bringen, als es zur Aufloͤsung des Kino-Gummi oder des Catechu erforderlich ist: eine Methode, der ich den Vorzug einraͤume; oder man kann Wasser oder schwache Lohbruͤhe allein, und zwar entweder heiß oder kalt, zur Aufloͤsung der neuen Materialien anwenden, bevor man dieselben mit den gewoͤhnlichen Gerbefluͤssigkeiten vermengt. Die mit diesen verschiedenen Gemengen bereiteten Gerbebruͤhen haben am besten dieselbe Staͤrke, welche ich oben fuͤr die neuen Bruͤhen angegeben; und obschon mir die Verhaͤltnisse, nach denen obigen Angaben gemaͤß das Kino-Gummi, das Divi-Divi und das Catechu mit einander und mit den sonstigen Gerbestoffen vermengt werden sollen, als die entsprechendsten und geeignetsten erscheinen, so koͤnnen dieselben von dem praktischen Gerber doch je nach Umstaͤnden, je nach der gewuͤnschten Qualitaͤt des Fabricates, je nach der Vorliebe der Abnehmer fuͤr diese oder jene Farbe, und je nach den Preisen, in welchen die einzelnen Stoffe zu verschiedenen Zeiten stehen, mannigfach abgeaͤndert werden. Um Leder, welches nach dem gewoͤhnlichen Verfahren gegerbt worden ist, nachzugerben oder zu verbessern, bringe ich dasselbe in eine Bruͤhe, wie ich sie oben fuͤr Sohlleder angegeben habe; in dieser arbeite ich es, nachdem es einen Tag lang darin verweilt hat, durch, um es hierauf noch 8 bis 14 Tage darin zu belassen und endlich zu troknen.

Tafeln

Tafel Tab.
                                    III
Tab. III