Titel: | Verbesserter Gerbeproceß, worauf sich Francis Brewin, Gerber von Old Kent Road in der Grafschaft Surrey, am 11. Januar 1836 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 63, Jahrgang 1837, Nr. XXIV., S. 129 |
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XXIV.
Verbesserter Gerbeproceß, worauf sich Francis Brewin, Gerber von
Old Kent Road in der Grafschaft Surrey, am 11. Januar
1836 ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem Repertory of Patent-Inventions.
November 1836, S. 297.
Mit Abbildungen auf Tab.
III.
Brewin's Verbesserter Gerbeproceß.
Meine Erfindung beruht auf der Bereitung einer neuen Fluͤssigkeit, womit rohe
Haͤute in Leder verwandelt, oder Felle, die bereits nach einer der
gewoͤhnlichen Methoden gegerbt worden sind, nachtraͤglich gar gegerbt
werden koͤnnen. Die Erfindung erstrekt sich jedoch auch auf die Verbindung
der neuen Substanzen mit anderen bereits bekannten, um hiedurch Leder in
kuͤrzerer Zeit und mit einem weit geringeren Aufwande an Kosten viel
vollkommener zu gerben, als dieß nach irgend einer der aͤlteren Methoden
moͤglich ist.
Ich bediene mich zur Bereitung meiner neuen Gerbefluͤssigkeiten jener
Substanzen, die im Handel unter dem Namen Kino-Gummi, Divi-Divi und
Catechu oder Terra
japonica vorkommen, und welche saͤmmtlich eine
groͤßere Menge Gerbestoff enthalten, als in der besten englischen Eichenrinde
zu treffen ist. Diese Substanzen geben mir Fluͤssigkeiten, die folgende
Eigenschaften besizen. Eine Aufloͤsung des Kino-Gummi gibt dem Leder
eine roͤthlich-braune Farbe, verbessert dasselbe jedoch, was die
Dichtheit und Festigkeit seines Gewebes betrifft, bedeutend. Eine Aufloͤsung
des Divi-Divi gibt dem Leder eine sehr blasse Farbe. Eine Aufloͤsung
jener Art von Catechu, welche in kleinen vierekigen Stuͤken zu uns kommt,
gibt ihm eine dunkle fahle Farbe, waͤhrend es von der in großen Kuchen
eingefuͤhrten Art von Catechu eine roͤthlich-braune Farbe
mitgetheilt erhaͤlt, aͤhnlich jener, welche von dem Kino-Gummi
erzeugt wird. Die Aufloͤsung des Divi-Divi bereite ich mir auf
dieselbe Weise, auf welche sich die Gerber in ihren Bottichen die
gewoͤhnlichen Eichenrindenbruͤhen zu verschaffen pflegen; das
Kino-Gummi und Catechu hingegen erheischen folgende Behandlung. Ersteres, wenn
es große Stuͤke bildet, und lezteres, wenn man es in großen Kuchen gekauft
hat, wird zuerst mit einem Hammer in Stuͤke zerschlagen, und hierauf gegen
drei Tage lang in kaltes Wasser oder in eine kalte schwache Lohbruͤhe
eingeweicht. Nach Ablauf dieser Zeit bringe ich es zum Behufe einer vollkommeneren
Zertheilung in einen Bottich, den man in der beigefuͤgten Zeichnung
abgebildet sieht. Manchmal bediene ich mich auch heißen Wassers oder einer heißen
Lohbruͤhe; und bei diesem Verfahren, welchem ich den Vorzug gebe, bringe ich
saͤmmtliches Material gleich in den Bottich, um es nur eine Stunde lang darin
weichen zu lassen.
Der aus Fig.
20 ersichtliche Bottich a ist
beilaͤufig 5 Fuß tief und von Unten bis Oben 4 Fuß weit; er ist mit einem
losen Dekel b versehen, der im Umfange gerade um so
Vieles kleiner ist, als der Bottich, daß er leicht bis auf einen 4 Zoll hoch
uͤber dem Boden des Bottiches angebrachten Vorsprung e hinabfaͤllt, im Falle er nicht durch die in den Bottich
gebrachten Substanzen hieran verhindert wird. In die untere Flaͤche dieses
Dekels sind gegen 100 Spizen oder Zaken aus Kupfer, Holz oder irgend einem anderen,
die Gerbebruͤhe nicht faͤrbenden Stoffe von beilaͤufig 3 Zoll
Laͤnge fest eingesezt. In der Mitte dieses Dekels befindet sich ein Loch,
durch welches eine vierekige hoͤlzerne Spindel c
gestekt ist, die beilaͤufig 5 Zoll dik ist, und an deren oberem Ende zum
Behufe ihres Umtreibens ein Rad oder eine Kurbel d
augebracht ist. Das untere Ende dieser Spindel laͤuft am Grunde des Bottiches
in einer Art von Pfanne, die so groß ist, daß sie der Spindel freie Bewegung
gestattet. Wenn die zum Gerben bestimmten Stoffe lange genug in dem Bottiche
geweicht haben, so wird die Spindel durch Menschenhaͤnde oder durch irgend
eine Triebkraft, und mit ihr auch der an ihr befindliche De-kel so lange
umgetrieben, bis die Kino-Gummi- oder Catechustuͤke durch die
Wirkung der an dem Dekel befindlichen Spizen so weit zerkleinert worden sind, daß
sie zwischen dem Dekel und den Seitenwaͤnden des Bottiches emporsteigen
koͤnnen. Damit der Dekel bestaͤndig auf die in den Bottich gebrachten
Substanzen druͤke, und in dem Maaße niedersinke, als die Aufloͤsung
und Zerkleinerung dieser lezteren erfolgt, haͤlt man denselben
waͤhrend des Verlaufes der ganzen Operation mit einem Gewichte beschwert.
Ich wende bei der Bereitung der Gerbefluͤssigkeit je nach der Art des zu
behandelnden Leders eine groͤßere oder geringere Menge Wasser oder schwacher
Lohbruͤhe an. So nehme ich z. B. fuͤr Sohlleder auf 50 bis 100 Pfd.
Kino-Gummi oder Divi-Divi oder Catechu beilaͤufig 100 Gallons
Wasser oder schwacher Lohbruͤhe; fuͤr Ueberleder dagegen, zu dessen
Zubereitung ich selten Kino-Gummi nehme, wende ich auf je 50–100 Pfd.
Divi-Divi oder Catechu gegen 300 Gallons Wasser oder schwacher
Lohbruͤhe an. Uebrigens loͤse ich die angegebenen Substanzen, anstatt
sie gleich anfangs mit den angegebenen Quantitaͤten Wasser oder
Lohbruͤhe zu behandeln, auch in geringeren Quantitaͤten dieser
Fluͤssigkeiten auf, um die hiedurch erhaltenen Aufloͤsungen dann
seiner Zeit je nach Bedarf durch Zusaz von Wasser oder Lohbruͤhe zu
verduͤnnen. Habe ich mir auf die angegebene Weise die verschiedenen
Kino-Gummi-, Divi-Divi- und Catechuaufloͤsungen
bereitet, so mische ich dieselben fuͤr Sohlleder gewoͤhnlich in
folgenden Verhaͤltnissen unter einander; d. h. ich nehme ¼
Kino-Gummi-Aufloͤsung, ¼
Divi-Divi-Aufloͤsung, ⅛ Aufloͤsung von dunklem
und ⅜ Aufloͤsung von lichtem Catechu.
In die solcher Maßen zusammengesezte Gerbefluͤssigkeit gebe ich
gewoͤhnlich um den vierten Theil mehr rohe Haͤute, als die Gerber in
eine gleiche Quantitaͤt gewoͤhnlicher Gerbebruͤhe zu bringen
pflegen. Auf jede Haut trage ich im Durchschnitte ein Pfund Eichenrinde ein, und
zwar auf dieselbe Weise, auf welche die Gerber die Lohe gewoͤhnlich
anzuwenden pflegen. Um Ueberleder zu gerben, menge ich die nach obigem Verfahren
bereiteten Aufloͤsungen von Divi-Divi und Catechu unter einander,
worauf ich dann die Haͤute oder Felle eintrage, und zwar mit Zusaz von eben
so viel Lohe und unter Anwendung von eben so viel Fluͤssigkeit, wie dieß eben
in Beziehung auf das Sohlleder angegeben ward.
Wenn das Leder ein sehr dichtes und festes Gefuͤge bekommen soll, und wenn
dessen Farbe dagegen von geringem Belange ist, so bediene ich mich einer
groͤßeren als der angegebenen Quantitaͤt
Kino-Gummi-Aufloͤsung; ebenso wende ich das dunkle Catechu in
groͤßerem Maaße als irgend eine der anderen Substanzen an, wenn dasselbe
niedrig im Preise steht, und wenn es nicht sehr auf die Farbe, welche das Leder
erhalten soll, ankommt. Will man ein lichter gefaͤrbtes Leder, als man es
erhaͤlt, wenn man alle vier Fluͤssigkeiten in dem angegebenen
Verhaͤltnisse vermengt, so vermindere ich die Quantitaͤt der dunkler
faͤrbenden Substanzen je nach der verlangten Schattirung. Sollte der eine
oder der andere der fraglichen Gerbestoffe zu selten auf dem Markte seyn oder so
hoch im Preise stehen, daß er nicht mit Vortheil angewendet werden kann, so kann man
denselben auch ganz oder zum Theil weglassen, woraus jedoch folgende Resultate
erwachsen. Wendet man Kino-Gummi allein an, so wird das damit erzielte Leder
im Allgemeinen zu hart und zu dicht seyn; nimmt man Divi-Divi allein, so wird
man ein blaͤsseres Leder als gewoͤhnlich erhalten; und nimmt man
Catechu allein, so wird das Leder weder die gewuͤnschte Festigkeit, noch die
verlangte Farbe bekommen. Das beste Resultat ergibt sich immer bei gehoͤriger
Vermengung des Divi-Divi mit Kino-Gummi und Catechu. Da die Preise der
vier fraglichen Substanzen so hoch steigen koͤnnen, daß sie ihrer
groͤßeren gerbenden Kraft ungeachtet manchmal die Anwendung der Eichenrinde
oder der sonstigen zum Gerben gebraͤuchlichen Substanzen nicht vollkommen
ersezen koŬnnen, so erklaͤre ich, daß man die angegebenen Stoffe auch
in Verbindung mit diesen Substanzen mit Vortheil anwenden kann, und zwar in
folgenden Verhaͤltnissen. Man kann naͤmlich jede beliebige
Quantitaͤt der oben angegebenen Mischung von Kino-Gummi-,
Divi-Divi- und Catechu-Aufloͤsung mit einer beliebigen
Quantitaͤt Eichenrinde vermengen; oder man kann diese Vermengung mit einer
beliebigen Quantitaͤt einer Mischung vornehmen, die man sich aus 6/12 lichtem
Catechu, 4/12 Divi-Divi und 2/12 Kino-Gummi bereitet, und der man eine
gleiche Menge Mimosarinde oder Kermacwurzel zusezt, oder man kann eine beliebige
Quantitaͤt einer aus gleichen Theilen Kino-Gummi, Divi-Divi und
Catechu bestehenden Mischung mit 2/8 Valonia und 2/8 Eichenrinde vermengen; oder
endlich man kann 8 Theile Kino-Gummi, Divi-Divi und Catechu mit 2/8
Eichenrinde und ⅛ Sumach vermengen. Wenn man Kino-Gummi,
Divi-Divi oder Catechu zugleich mit Eichen- oder einer anderen Rinde
anwenden will, so muͤssen dieselben zuerst in einer gewoͤhnlichen
Lohmuͤhle klein gemahlen und dann mit der Rinde vermengt werden; oder man
kann die Rinden und das Divi-Divi fuͤr sich einweichen, und die
abgezogene und erhizte Fluͤssigkeit hierauf in solcher Quantitaͤt in
den oben erwaͤhnten Bottich bringen, als es zur Aufloͤsung des
Kino-Gummi oder des Catechu erforderlich ist: eine Methode, der ich den
Vorzug einraͤume; oder man kann Wasser oder schwache Lohbruͤhe allein,
und zwar entweder heiß oder kalt, zur Aufloͤsung der neuen Materialien
anwenden, bevor man dieselben mit den gewoͤhnlichen
Gerbefluͤssigkeiten vermengt. Die mit diesen verschiedenen Gemengen
bereiteten Gerbebruͤhen haben am besten dieselbe Staͤrke, welche ich
oben fuͤr die neuen Bruͤhen angegeben; und obschon mir die
Verhaͤltnisse, nach denen obigen Angaben gemaͤß das Kino-Gummi,
das Divi-Divi und das Catechu mit einander und mit den sonstigen Gerbestoffen
vermengt werden sollen, als die entsprechendsten und geeignetsten erscheinen, so
koͤnnen dieselben von dem praktischen Gerber doch je nach Umstaͤnden,
je nach der gewuͤnschten Qualitaͤt des Fabricates, je nach der
Vorliebe der Abnehmer fuͤr diese oder jene Farbe, und je nach den Preisen, in
welchen die einzelnen Stoffe zu verschiedenen Zeiten stehen, mannigfach
abgeaͤndert werden.
Um Leder, welches nach dem gewoͤhnlichen Verfahren gegerbt worden ist,
nachzugerben oder zu verbessern, bringe ich dasselbe in eine Bruͤhe, wie ich
sie oben fuͤr Sohlleder angegeben habe; in dieser arbeite ich es, nachdem es
einen Tag lang darin verweilt hat, durch, um es hierauf noch 8 bis 14 Tage darin zu
belassen und endlich zu troknen.