Titel: | Einiges über den Hopfenbau in Frankreich und über die Aufbewahrung des Hopfens. Von Hrn. A. Chevalier. |
Fundstelle: | Band 63, Jahrgang 1837, Nr. XLV., S. 230 |
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XLV.
Einiges uͤber den Hopfenbau in Frankreich
und uͤber die Aufbewahrung des Hopfens. Von Hrn. A. Chevalier.
Aus dem Journal des connaissances usuelles. Januar
1836, S. 13.
Chevalier, uͤber den Hopfenbau.
Die Wichtigkeit des Hopfenbaues fuͤr Frankreich ergibt sich aus den
Mauthregistern; denn nach diesen wurden
i. J.
1822
eingefuͤhrt
835,142
Kilogr.
im Werth von
1,670,284
Fr.
—
1823
—
521,629
—
—
1,043,258
—
—
1824
—
487,549
—
—
975,098
—
—
1825
—
803,856
—
—
1,004,820
—
—
1826
—
611,814
—
—
674,768
—
—
1827
—
549,194
—
—
686,492
—
—
1828
—
563,606
—
—
548,289
—
Frankreich bezog also innerhalb 7 Jahren nicht weniger als 4,372,790 Kilogramme
Hopfen aus dem Auslande, dem es dafuͤr 6,693,009 Fr. bezahlte,
waͤhrend es auf feinem eigenen Boden eben so guten Hopfen mit Vortheil
haͤtte ziehen koͤnnen. Daß dem wirklich so ist, davon
uͤberzeugten mich die Versuche, die ich in Gemeinschaft mit Hrn.Payen in der Umgegend von Paris uͤber den
Hopfenbau anstellte.
Die Brauer pflegen den Hopfen dadurch zu pruͤfen, daß sie dessen Zapfen
zwischen den Haͤnden abreiben, und hienach annaͤherungsweise dessen
Gehalt an dem gelben Hopfenmehle ermitteln und dessen Geruch erproben. Payen und ich befolgten nachstehende Methode. Wir nahmen
eine bestimmte Quantitaͤt vollkommen trokenen Hopfen, und blaͤtterten
die Zapfen auf einem Siebe ab, dessen Maschen wohl das Hopfenmehl, keineswegs aber
die Blaͤtter durchfallen ließen. Die einzelnen Blaͤtter wurden gut
ausgebreitet, und dann uͤber Papier gehoͤrig gesiebt; das auf lezterem
gesammelte Hopfenmehl wurde endlich gewogen. Die 13 Hopfensorten, die wir
untersuchten, gaben hienach folgende Resultate.
1
Hopfen von
Poperingue gab uns in 1000 Th.
18
Th. gelbe
Subst. Od.
Hopfenmehl.
2
—
Nordamerika, alter
16,90
—
—
—
5
—
Bourges
16
—
—
—
4
—
Crécy
12
—
—
—
5
—
Bussiguier
11,50
—
—
—
6
—
den Vogesen
11
—
—
—
7
—
englischer alter
10
—
—
—
8
—
Luneville
10
—
—
—
9
—
Luͤttich
9
—
—
—
10
—
franzoͤsischer, unbek. Ursprungs
10
—
—
—
11
Hopfen von
Alort gab uns in 1000 Th.
8
Th. gelbe
Substanz oder
Hopfenmehl.
12
—
Spalt
8
—
—
—
13
—
Toul
8
—
—
—
Die Untersuchung des Hopfens hat sich jedoch nicht bloß auf dessen Gehalt an
Hopfenmehl zu beschraͤnken, sondern man hat namentlich auch darauf
Ruͤksicht zu nehmen, wie viel fremdartige Substanzen den Hopfenzapfen
beigemengt sind. So fanden wir in dem Hopfen von Poperingue 12, in jenem aus
Nordamerika 14, in dem Luͤtticher 10, in jenem von Alort 16 Proc.
Unreinigkeiten, die aus Blatttheilen, Ranken, Staͤngelstuͤken etc.
bestanden, waͤhrend die franzoͤsischen Hopfen viel reiner sind. Hopfen
von Bourges gab uns naͤmlich nur ½, jener von Oisy 1,80, jener von den
Vogesen 3, jener von Luneville 1,50, jener von Toul eben so viel und jener von
Bussiguier im franzoͤsischen Flandern 7 Proc. Unreinigkeit.
In Hinsicht auf den Ertrag des Hopfenbaues in Frankreich kann ich nach Hrn. Demerville in Crécy bei Clermont angeben, daß daselbst
der Morgen Akerland nach Abzug aller Auslagen in einem mittleren Jahre 60 Fr.
abwirft, waͤhrend dasselbe Stuͤk Land mit Hopfen bebaut nach Abzug
aller Kosten, und die Unsicherheit der Ernten sowohl als die Schwankungen im Preise
in Anschlag gebracht, ein jaͤhrliches Ertraͤgniß von wenigstens 100
Fr. gibt.
Die Aufbewahrungsmethoden des Hopfens waren der Gegenstand sorgfaͤltiger
Untersuchungen, seitdem man erkannt hat: 1) daß der Hopfen, wenn er gehoͤrig
emballirt wird, mehrere Jahre seine Kraft behaͤlt, waͤhrend er leicht
in Saͤke gepakt schnell einen Theil seines wesentlichen Oehles und mithin
einen großen Theil seines Werthes verliert; 2) daß der auf mehrere Male gesammelte
Hopfen weit weniger Kraft hat, als jener, der auf ein Mal gesammelt, schnell und
zwekmaͤßig getroknet, und dann so verpakt wird, daß die Luft nicht zwischen
den Zapfen circuliren und ihnen ihr wesentliches Oehl entziehen kann.
Im franzoͤsischen Flandern wird der Hopfen in dunklen, ausgetaͤfelten
Kammern stark eingedruͤkt aufbewahrt; in diesen nehmen die Brauer die Muster,
und aus diesen lassen sie ihn, nachdem der Kauf abgeschlossen ist, so fest als
moͤglich in Saͤke fuͤllen. Diese Methode, die zwar an und
fuͤr sich gut ist, bietet jedoch nichts weniger, als eine hinreichende
Garantie gegen das Schlechterwerden des Hopfens; denn die Luft kann dabei immer noch
zwischen den minder fest eingepreßten Hopfenzapfen circuliren und ihnen nach und
nach einen Theil ihres fluͤchtigen Bestandtheiles entziehen. Es ist dieß so
richtig, daß man gefunden hat, daß solcher Hopfen nach einem und nach zwei Jahren
schon die Haͤlfte und selbst zwei Dritttheile seiner Kraft verlor, waͤhrend der
nach der englischen Methode in festen Massen aufbewahrte Hopfen seine Kraft mehrere
Jahre lang beibehaͤlt, so daß der Brauer wirklich nicht im Stande ist, an dem
englischen Hopfen das Alter zu erkennen.
Um nach der englischen Methode behandelt werden zu koͤnnen, muß der Hopfen
hoͤchst sorgfaͤltig bis auf einen gewissen Grad getroknet seyn; denn
waͤre er zu troken, so wuͤrde er einen Theil seines Mehles, seiner
Farbe, seines Geruches, feines Geschmakes und seines Werthes verlieren; und
waͤre er nicht genug getroknet, so wuͤrde er braun werden, einen
unangene men schimmeligen Geruch bekommen, und in diesem Falle von allen guten
Brauern zuruͤkgewiesen werden. Man erkennt, daß der Hopfen gehoͤrig
getroknet ist, wenn der Stiel, an welchem sich der Zapfen befindet, hart und
bruͤchig ist, und wenn sich die Blaͤtter des Zapfens leicht
abloͤsen, und unter Entwiklung eines starken und angenehmen Geruches leicht
brechen. Die zum Troknen des Hopfens in der Trokenstube angewendete Hize darf nicht
zu groß seyn. Der auf diese Weise getroknete Hopfen wird dann in große Saͤke
aus starkem Zeuge eingestampft, so daß die moͤglich groͤßte Menge in
den kleinsten Raum gebracht wird, und hierauf in diesen Saͤken dem Druke
einer starken Schraubenpresse oder auch jenem einer hydraulischen Presse ausgesezt.
Der Sak wird hiedurch zu groß und bekommt Falten; damit sich der Hopfen daher, wenn
der Druk nachlaͤßt, nicht neuerdings wieder aufblaͤhen kann, wird der
Sak so viel als moͤglich angespannt, worauf man die sich bildenden Falten
doppelt und sehr fest einnaͤht. Das Resultat dieser Behandlung ist, daß der
Hopfen gegen den Zutritt der Luft und des Lichtes geschuͤzt ist, daß hiedurch
der Verfluͤchtigung der fluͤchtigen Bestandtheile vorgebaut ist; daß
die Ballen leichter zu transportiren und leichter aufzubewahren sind, indem sie bei
gleichem Gewichte einen viel geringeren Raum einnehmen, und daß der Hopfen bei
feuchtem Wetter keine Feuchtigkeit einsaugen kann. Die Ballen muͤssen jedoch
an einem geschlossenen, trokenen Orte, wie z. B. auf einem hoͤlzernen
Speicher aufbewahrt werden, denn an feuchten Orten koͤnnten sie des Drukes
ungeachtet, dennoch eine bestimmte Quantitaͤt Feuchtigkeit einsaugen, welche
in das Innere eingedrungen eine Gaͤhrung bedingen und Schimmelgeruch
entwikeln wuͤrde. Will man den Hopfen laͤnger aufbewahren, so ist es
gut, wenn man die auf die angegebene Weise behandelten Ballen außen mit fettem
mineralischem, Theer uͤberzieht, und dann Papierbogen darauf klebt. Beim
Einfuͤllen des Hopfens in die Saͤke ist besonders darauf zu achten,
daß nichts von dem gelben Hopfenmehle verloren geht.
Nach den Versuchen, welche ich in Verbindung mit den HH.
Payen und Chapelet angestellt habe, ist es ausgemacht,
daß das gelbe Hopfenmehl oder das sogenannte Lupulin allein es ist, welches dem
Biere einen bitteren Geschmak mittheilen und zu dessen Aufbewahrung beitragen kann;
und daß die Zapfenblaͤtter des Hopfenmehles beraubt keinen besonderen
Geschmak besizen, und mit Wasser behandelt einen Absud geben, der beinahe wie ein
Heuabsud schmekt. Hr. Gabriel Pelletan druͤkt sich
im Journal de Chimie medicale folgender Maßen
hieruͤber aus. „Die chemische Analyse der Wurzelrinde, der
Staͤngel, der Blaͤtter, der Blattstiele und der Dekblaͤtter
oder der Schuppen der Zapfen (mit Ausschluß des Blumenstaubes) zeigt, daß alle
diese Theile dieselben Bestandtheile, und zwar in nicht sehr verschiedenen
Verhaͤltnissen enthalten. Sie faͤrben mit Wasser aufgegossen oder
damit abgekocht dieses mehr oder weniger roͤthlichgelb, und geben ihm
einen widerlichen, ekelhaften, hinterher zusammenziehenden und herben, keineswegs aber bitteren Geschmat“.
Hieraus ergibt sich also, daß das Hopfenmehl allein dem Viere den bitteren Geschmak
und seine Haltbarkeit ertheilt, waͤhrend die Hopfenzapfen allein ihm nur
einen unangenehmen, herben Geschmak geben koͤnnen.
Die Fasern der Hopfenstaͤngel und die daraus verfertigten Zeuge koͤnnen
in Hinsicht auf Feinheit allerdings nicht mit der Hanffaser und mit den
haͤnfenen Zeugen verglichen werden; allein jedenfalls laͤßt sich aus
der Hopfenpflanze ein Faserstoff gewinnen, der zu groben Zeugen fuͤr den
Landgebrauch und zur Verfertigung von Bindfaden und Striken vollkommen geeignet ist.
Man laͤßt die Hopfenstaͤngel zu diesem Behufe, nachdem die
Bluͤthen gepfluͤkt sind, auf dieselbe Weise, auf welche dieß mit dem
Hanfe zu geschehen pflegt, in gewoͤhnlichem Wasser roͤsten. Dieses
Roͤsten erfordert gehoͤrige Vorsicht; denn wuͤrde es nicht
lange genug fortgesezt, so ließen sich die Fasern nicht trennen, waͤhrend sie
sich nach zwekmaͤßiger Leitung der Roͤstung eben so vollkommen
trennen, wie die Hanffasern. Nach dem Roͤsten werden die
Hopfenstaͤngel an der Sonne getroknet, wie Hanf gebrochen, und endlich auch
eben so gehechelt. Im Jahre 1760 und im Jahre 1785 schrieb die Société d'encouragement
pour les
arts etc. einen Preis auf die Verfertigung von Zeugen
aus den Hopfenstaͤngeln aus; ich weiß nicht ob dieser Preis je ertheilt
worden ist, so viel weiß ich aber, daß in den Annales des
arts et manufactures 1. collect. Tab. XLVIII.
S. 64 eine sehr schaͤzbare Abhandlung hieruͤber erschien.
Ich kann diesen Aufsaz nicht schließen, ohne darauf aufmerksam zu machen, wie
nothwendig es ist, daß die Verwaltung auf die sogenannten Hopfen-Surrogate,
zu denen man hauptsaͤchlich den kleinen und großen Wermuth, die Buchsblaͤtter, den
Fieberklee und das Strychnin zaͤhlt, die groͤßte Aufmerksamkeit
verwende. Eine große Quantitaͤt der lezteren hoͤchst giftigen
Substanz, wovon in Frankreich allein in einem Jahre fuͤr 40,000 Fr. verkauft
und ausgefuͤhrt wurde, wird eingezogenen Erkundigungen zu Folge auf
hoͤchst straͤfliche und Gefahr drohende Weise zur Verfaͤlschung
des Bieres verwendet. Mit groͤßter Strenge sollten derlei Verbrechen
gestraft, und die verfaͤlschten Fabricate vernichtet werden, wenn man nicht
allenfalls den in ihnen enthaltenen Alkohol zur Firnißbereitung verwenden
koͤnnte.