Titel: | Verbesserungen an den Thürschlössern und Fallen, worauf sich John Young, Schlosser von Wolverhampton in der Grafschaft Stafford, am 27. Julius 1831 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 65, Jahrgang 1837, Nr. LXXIII., S. 325 |
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LXXIII.
Verbesserungen an den
Thuͤrschloͤssern und Fallen, worauf sich John Young, Schlosser von
Wolverhampton in der Grafschaft Stafford, am 27. Julius 1831 ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem London Journal of Arts. Julius 1837, S.
207.
Mit Abbildungen auf Tab.
V.
Young's verbesserte Thuͤrschloͤsser und
Fallen.
Der erste Gegenstand, den der Patenttraͤger beschreibt, ist ein sogenanntes
Zuhaltungsschloß mit einer neuen Art von fliegendem Eingerichte (fleg-guard). Dieses ist eigentlich ein
Zuhaltungshebel mehr, welcher zum Ab- und Aufsperren der gewoͤhnlichen
Zuhaltungen (tumblers) dient. Fig. 42 zeigt das Innere
dieses Schlosses in einer perspektivischen Ansicht, und zwar in einer Stellung, in
welche dessen Theile gelangen wuͤrden, wenn ein falscher Schluͤssel
angestekt worden waͤre. a, a ist der Riegel; b das fliegende Eingerichte; c dessen Drehpunkt; d dessen Feder. e sind drei, vier oder mehrere Hebel, die ihren
Drehpunkt in f haben; g ist
der Zapfen am Riegel. Sollte einer der Hebel durch das Einfuͤhren eines
Dietriches oder sonstigen falschen Instrumentes oder auch eines falschen
Schluͤssels uͤber die Stellung, in welcher er sperrt, emporgehoben
werden, so wuͤrde er den bei d befindlichen Arm
des fliegenden Eingerichtes aufheben, und also, indem der spize Arm des fliegenden
Eingerichtes an dem spizigen Ende der Feder d
voruͤberginge, bewirken, daß sich das Eingerichte gegen den Zapfen i stemmt, und an dem Ende der Hebel e in eine quere Stellung geraͤth. Das fliegende
Eingerichte deutet daher jeden Einbruchsversuch an, und gewaͤhrt zugleich
große Sicherheit; denn in diesem Falle wird selbst der wahre Schluͤssel nur
dann aufsperren, bis er wie beim doppelten Absperren umgedreht worden ist. Das
Eingerichte und dessen Feder bewegt sich naͤmlich hiebei zugleich mit dem
Riegel; und da es auf den Zapfen i zu druͤken
fortfaͤhrt, so bewegt es sich uͤber die spizige Feder d zuruͤk, wo es dann bloß mit dem wahren
Schluͤssel aufgesperrt werden kann. Wenn der Riegel a zuruͤkgetrieben worden und das obere Ende des fliegenden
Eingerichtes unter den Zahn der Feder d gelangt ist, so
wird der obere Arm h des fliegenden Eingerichtes auf den
oberen Rand der Zuhaltungshebel e zu liegen kommen, und
wenn der untere Arm b in horizontale Stellung gelangt
ist, in die Auskerbung der Zuhaltungen einfallen.
Der Patenttraͤger bringt fuͤr verschiedene andere Arten von
Schloͤssern und Fallen verschiedene Modificationen eines solchen fliegenden
Eingerichtes in Vorschlag, die jedoch, da sie saͤmmtlich auf einem und
demselben Principe beruhen, keiner weiteren Erlaͤuterung
beduͤrfen.
Eine zweite Erfindung des Patenttraͤgers besteht darin, daß er dem Riegel die
Gestalt eines rechtwinkeligen, in der Naͤhe seines Winkels an einem Stifte
aufgehaͤngten Hebels geben will, der, indem sein unterster Theil die
groͤßte Schwere haͤtte, durch seine eigene Schwere in seine
schließende Stellung gelangen wuͤrde. Endlich will er auch noch den Kasten
und den Stulp aus einem Stuͤke gegossen haben, damit das Schloß auf keine
Weise von Außen geoͤffnet werden kann, ausgenommen man zerschlaͤgt
es.