Titel: Verbesserungen an den Thürschlössern und Fallen, worauf sich John Young, Schlosser von Wolverhampton in der Grafschaft Stafford, am 27. Julius 1831 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 65, Jahrgang 1837, Nr. LXXIII., S. 325
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LXXIII. Verbesserungen an den Thuͤrschloͤssern und Fallen, worauf sich John Young, Schlosser von Wolverhampton in der Grafschaft Stafford, am 27. Julius 1831 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of Arts. Julius 1837, S. 207. Mit Abbildungen auf Tab. V. Young's verbesserte Thuͤrschloͤsser und Fallen. Der erste Gegenstand, den der Patenttraͤger beschreibt, ist ein sogenanntes Zuhaltungsschloß mit einer neuen Art von fliegendem Eingerichte (fleg-guard). Dieses ist eigentlich ein Zuhaltungshebel mehr, welcher zum Ab- und Aufsperren der gewoͤhnlichen Zuhaltungen (tumblers) dient. Fig. 42 zeigt das Innere dieses Schlosses in einer perspektivischen Ansicht, und zwar in einer Stellung, in welche dessen Theile gelangen wuͤrden, wenn ein falscher Schluͤssel angestekt worden waͤre. a, a ist der Riegel; b das fliegende Eingerichte; c dessen Drehpunkt; d dessen Feder. e sind drei, vier oder mehrere Hebel, die ihren Drehpunkt in f haben; g ist der Zapfen am Riegel. Sollte einer der Hebel durch das Einfuͤhren eines Dietriches oder sonstigen falschen Instrumentes oder auch eines falschen Schluͤssels uͤber die Stellung, in welcher er sperrt, emporgehoben werden, so wuͤrde er den bei d befindlichen Arm des fliegenden Eingerichtes aufheben, und also, indem der spize Arm des fliegenden Eingerichtes an dem spizigen Ende der Feder d voruͤberginge, bewirken, daß sich das Eingerichte gegen den Zapfen i stemmt, und an dem Ende der Hebel e in eine quere Stellung geraͤth. Das fliegende Eingerichte deutet daher jeden Einbruchsversuch an, und gewaͤhrt zugleich große Sicherheit; denn in diesem Falle wird selbst der wahre Schluͤssel nur dann aufsperren, bis er wie beim doppelten Absperren umgedreht worden ist. Das Eingerichte und dessen Feder bewegt sich naͤmlich hiebei zugleich mit dem Riegel; und da es auf den Zapfen i zu druͤken fortfaͤhrt, so bewegt es sich uͤber die spizige Feder d zuruͤk, wo es dann bloß mit dem wahren Schluͤssel aufgesperrt werden kann. Wenn der Riegel a zuruͤkgetrieben worden und das obere Ende des fliegenden Eingerichtes unter den Zahn der Feder d gelangt ist, so wird der obere Arm h des fliegenden Eingerichtes auf den oberen Rand der Zuhaltungshebel e zu liegen kommen, und wenn der untere Arm b in horizontale Stellung gelangt ist, in die Auskerbung der Zuhaltungen einfallen. Der Patenttraͤger bringt fuͤr verschiedene andere Arten von Schloͤssern und Fallen verschiedene Modificationen eines solchen fliegenden Eingerichtes in Vorschlag, die jedoch, da sie saͤmmtlich auf einem und demselben Principe beruhen, keiner weiteren Erlaͤuterung beduͤrfen. Eine zweite Erfindung des Patenttraͤgers besteht darin, daß er dem Riegel die Gestalt eines rechtwinkeligen, in der Naͤhe seines Winkels an einem Stifte aufgehaͤngten Hebels geben will, der, indem sein unterster Theil die groͤßte Schwere haͤtte, durch seine eigene Schwere in seine schließende Stellung gelangen wuͤrde. Endlich will er auch noch den Kasten und den Stulp aus einem Stuͤke gegossen haben, damit das Schloß auf keine Weise von Außen geoͤffnet werden kann, ausgenommen man zerschlaͤgt es.

Tafeln

Tafel Tab.
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