Titel: Bericht der von dem Franklin Institute in Philadelphia niedergesezten Commission zur Prüfung der Explosionen der Dampfkessel. Zweiter Theil.
Fundstelle: Band 71, Jahrgang 1839, Nr. LXIV., S. 337
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LXIV. Bericht der von dem Franklin Institute in Philadelphia niedergesezten Commission zur Pruͤfung der Explosionen der Dampfkessel. Zweiter Theil. Im Auszuge aus dem Franklin Journal im Mechanics' Magazine, No. 698 u. f. Mit Abbildungen auf Tab. V. (Fortsezung und Beschluß von H. 4, S. 292.) Bericht uͤber die Explosionen der Dampfkessel. III. Von den Explosionen in Folge fehlerhaften Baues der Kessel oder der dazu gehoͤrigen Theile. 71. In diesen Abschnitt gehoͤrt die Discussion uͤber die Form, das Material und die Art und Weise, auf welche der Kessel und die dazu gehoͤrigen Theile gefertigt oder fabricirt wurden. Die Commission beabsichtigt jedoch nicht den gegenwaͤrtigen oder zukuͤnftigen Zustand der Maschine in diesen Beziehungen weiter zu beleuchten, als es in ihrer Pflicht liegt, dem Publicum ihre Ansicht uͤber bekannte Thatsachen mitzutheilen. 72. 1) Von der Form. Die Form, welche der Kessel hat, ist allerdings von großem Einfluͤsse; unmoͤglich, aber ist es, in diesem Berichte alle die zahlreichen in dieser Hinsicht vorkommenden Verschiedenheiten einzeln abzuhandeln. Jeder Kessel soll zum Beweise, daß er die gehoͤrige Staͤrke besizt, haͤufigen Proben unterliegen, obschon jeder bei urspruͤnglich angemessener Staͤrke sehr verschiedene Eigenschaften bei seinem Dienste zeigen kann. 73. Im Allgemeinen gilt, daß man sich da, wo mit Dampf von sehr niederem Druke gearbeitet wird, nur des alten waggonfoͤrmigen Kessels von Watt bedienen soll. Auf den Dampfbooten unserer Fluͤsse sind die verschiedenen Abarten der cylinderfoͤrmigen Kessel mit oder ohne Feuerzuͤge in deren Innerem am haͤufigsten im Gebrauche. Von diesen sind, wie die Erfahrung gezeigt hat, jene ohne Feuerzuͤge sicherer, und jene mit solchen oͤkonomischer. Die Haͤupter dieser Kessel sind in Amerika flach; in England halbkugelfoͤrmig; leztere Form muͤssen sie in Frankreich dem Geseze gemaͤß haben. Es ist uͤbrigens kein Grund vorhanden, an der genuͤgenden Staͤrke der diken, flachen schmiedeisernen Kesselhaͤupter zu zweifeln. Von den gebraͤuchlichen Feuerzuͤgen sind jene der kleineren Cylinder, welche direct durch beide Kesselhaͤupter sezen, die mehr sicherenDie Erfahrung scheint dieß zu bestaͤtigen, und es scheint nicht wahrscheinlich, daß die zwischen dem Feuerzuge und dem aͤußeren Gehaͤuse bestehende Differenz in der Temperatur, selbst an Kesseln mit inneren Feuerzuͤgen, so groß werden kann, daß ein schmiedeisernes Haupt durch die uͤbermaͤßige Ausdehnung des Feuerzuges Schaden leiden koͤnnte. Anders verhaͤlt sich's, wenn das Haupt aus Gußeisen besteht. A. d. O.; die sogenannten L foͤrmigen Feuerzuͤge, welche durch die convexe Oberflaͤche sezen, und jene, welche in den groͤßeren Kesseln zuruͤkkehren, ohne durch beide Haͤupter zu sezen, tragen nichts zur Staͤrke der Cylinder bei. Man hat beobachtet, daß an den Kesseln mit inneren Feuerzuͤgen gewoͤhnlich die Feuerzuͤge nachgeben, oder daß die Haͤupter weggeschleudert werden. – Die Woolf'schen Roͤhrenkessel wurden, soviel der Commission bekannt ist, in Amerika nur ein einziges Mal, und zwar zu Richmond, in Anwendung gebracht. Von den anderen Arten von Roͤhrenkesseln, in denen das zu verdampfende Wasser in sehr kleinen Roͤhren enthalten ist, gab unseres Wissens bei voller Probe keiner ein ganz guͤnstiges Resultat. Ganz anders, und zwar aus augenfaͤlligen Gruͤnden, verhaͤlt sich die Sache, wenn die Roͤhren, wie an den Kesseln der Locomotiven, als Feuerzuͤge benuͤzt werden. Derlei Kessel werden jedoch erst in der neuesten Zeit auf Dampfbooten in Anwendung gebracht. Es scheint der Commission kein Beweis dafuͤr zu bestehen, daß eine dieser Formen besonders gefaͤhrlich waͤre; obschon es, wie bereits erwaͤhnt, bei nachlaͤssiger Behandlung derselben verschiedene Gradationen der Gefahrlosigkeit unter ihnen gibt. Einigermaßen, ausgenommen hievon sind jedoch die L foͤrmigen Feuerzuͤge, bei denen, wie spaͤter gezeigt werden wird, von einer Seite her bestaͤndig Gefahr droht. Diese Bemerkungen beziehen sich auf die einfachen nicht verbundenen Kessel. 74. Die verbundenen Kessel sind, wie bereits oben unter §. 59 u. f. angegeben wurde, auf den Dampfbooten stets gefaͤhrlich; und die Commission muß sich nach genauer Pruͤfung aller der hiegegen in Vorschlag gebrachten Schuzmittel dahin aussprechen, daß diese Kessel, da immer noch nicht alle Gefahr bei deren Benuzung beseitigt ist, verboten werden sollen. Die dermalen bestehenden Kessel dieser Art ließen sich leicht von einander trennen oder hoͤchstens paarweise miteinander verbinden, wo dann jedes Paar seine eigene Speisungspumpe bekommen muͤßte. 75. Die Commission hat in dem vorhergehenden Abschnitte dieses Berichtes auf die große Gefahr hingedeutet, die eintritt, wenn stark uͤberhiztes Metall in einem Kessel vorhanden ist.Einen merkwuͤrdigen Fall von Ueberhizung eines Feuerzuges durch Ansammlung und spaͤtere Entzuͤndung von Ruß gibt Hr. Hebert an.. Hieraus folgt, daß jeder Kessel, an welchem Theile, die nicht mit Wasser in Beruͤhrung stehen, der Einwirkung der Hize ausgesezt sind, sehr fehlerhaft ist. Ein Kessel dieser Art ist nun der mit L foͤrmigem Feuerzuge, obschon, da man einen solchen nur an kleinen Cylinderkesseln benuzt, nur ein unbedeutender Theil der Ueberhizung ausgesezt ist. An dem Kessel mit Dampfschornstein ist dieß in groͤßerer Ausdehnung der Fall, weil der Kessel hier an dem einen Ende so nach Aufwaͤrts verlaͤngert ist, daß der Feuerzug dadurch umschlossen wirdZur Ehre dessen, der das Patent auf diese Art von Feuerzug besizt, muͤssen wir erwaͤhnen, daß er uns alle Gelegenheit zur Ermittelung seiner Fehlbot, und daß er, als er sich von dem Gefaͤhrlichen einiger seiner Theile uͤberzeugt hatte, sogleich auf Abhuͤlfe bedacht war. A. d. O. Die Absicht bei dieser Einrichtung ist Ersparniß und Benuzung der Waͤrme dieses Feuerzuges zur Erhizung des ihn umgebenden Dampfes, um auf diese Weise eine kleine Ueberhizung des Dampfes zu bewirken, und dadurch seiner Verdichtung in der Dampfroͤhre und im Cylinder vorzubeugen. Die Folge hievon ist, daß die Feuerzuͤge, welche von den Schornsteinen umschlossen sind, leicht uͤberhizt werden. Bei zwei Explosionen, die auf Dampfbooten mit solchen Dampfschornsteinen vorfielen, wurde derselbe Theil des Feuerzuges zersprengt; und uͤberhaupt waren beide Faͤlle einander so aͤhnlich, daß sie nothwendig einem Fehler im Baue zugeschrieben werden muͤssenDie Commission fuͤhlt sich zur Unterstuͤzung dieses Schlusses gezwungen, Auszuͤge aus den trefflichen Beschreibungen beizufuͤgen, welche Hr. Thom. Ewbank von den auf den beiden Dampfbooten Ohio und William Gibbons in den Jahren 1832 und 1836 vorgefallenen Explosionen gab. Fig. 2 ist ein Durchschnitt und Fig. 3 ein Grundriß des geborstenen Feuerzuges des Ohio. W, W ist die Wasserlinie; C der Feuerzug, um den herum der Dampfschornstein sich befand; S die von diesem Schornsteine wegfuͤhrende Roͤhre. Der Riß entstand 15 bis 20 Zoll uͤber der Wasserlinie an einer Stelle, welche bestaͤndig der heißen Luft der horizontalen Feuerzuͤge, die sich in den Feuerzug E vereinigen, ausgesezt und nie mit Wasser bedekt war. Die Linie des Bruches wich um nicht mehr als 6 Zoll von einer horizontalen ab; sie lief zum Theile laͤngs einer Reihe von Nieten, hauptsaͤchlich aber durch die Mitte der Bleche. An einigen Stellen war das Metall, welches urspruͤnglich 1/4 Zoll Dike hatte, bis auf 1/8 und selbst bis auf 1/6 Zoll verduͤnnt. (Franklin Journal Vol. X, P. 226.) – Der William Gibbons hatte einen schmiedeisernen Kessel, der dem Baue nach jenem des Ohio aͤhnlich war, und nur eine groͤßere Anzahl horizontaler Feuerzuͤge hatte. In Fig. 4 sieht man einen Durchschnitt. Der innerhalb des Dampfschornsteines befindliche Feuerzug B, B war so eingesunken, daß er die Gestalt hatte, welche man aus dem Durchschnitte Fig. 4 ersieht. Der Riß R befand sich vier Zoll uͤber dem Scheitel des Kessels und war beinahe gaͤnzlich auf eine der horizontalen Fugen beschraͤnkt, so daß er beinahe ein Drittheil des Umfanges des Feuerzuges einnahm. Der Feuerzug war aus Eisen gefertigt, hatte Zoll Dike, und durch den Bruch erlitt er keine besondere Verduͤnnung. Als Brennmaterial wurde gewoͤhnlich ein Gemenge aus Anthracit und Holz genommen; bei dieser Gelegenheit jedoch scheint es, daß das Feuer mittelst Holz gesteigert wurde (Franklin Journal Bd. XVII, S. 298.), A. d. O.. Schon die Gegenwart eines Metalles, durch welches ein stark erhizter Luftzug streicht, waͤhrend es lediglich mit Dampf, der ihm die Hize nicht so rasch zu entziehen vermag, in Beruͤhrung steht, spricht maͤchtig gegen diese Art von Kesseln, selbst wenn nicht mehrere, leider ungluͤklich abgelaufene Faͤlle gegen sie vorlagen. 76. Die Commission fuͤhlt sich demnach gezwungen, vor der Benuzung der verbundenen Kessel sowohl als jener mit L foͤrmigen Feuerzuͤgen und solcher, an denen eine Verlaͤngerung dieser Feuerzuͤge einen sogenannten Dampfschornstein bildet, zu warnen. 77. Wir koͤnnen diesen Gegenstand nicht verlassen, ohne auch noch auf einen anderen Punkt, welcher bei dem Baue der Kessel umgangen werden soll, aufmerksam zu machen. Wir meinen hierunter die Bildung verschiedener kleiner Raͤume, welche Wasser enthalten und mit Feuer umgeben seyn sollen.Man sehe Ewbank uͤber die Explosion des Bootes New England im Franklin Journal Vol. XIII, S. 292. A. d. O. Die Erfahrung hat dargethan, daß in kleinen Roͤhren nicht Dampf erzeugt werden kann, ohne daß das Wasser aus ihnen ausgetrieben wird. Dasselbe gilt auch von den erwaͤhnten kleinen Raͤumen, die, abgesehen davon, daß sich in ihnen leicht Niederschlage bilden, gleichfalls dem Uebelstande unterliegen, daß das Wasser aus ihnen ausgetrieben wird, ausgenommen, sie sind einem bedeutenden Druke ausgesezt. Die Schwaͤche der Kessel von diesen unregelmaͤßigen Formen soll nie außer Acht gelassen werden. 78. 2) Von dem Materiale und dessen Verarbeitung. Das englische Parlament riech schon im Jahr 1818 auf die Ansicht von Praktikern und Technikern gestuͤzt, die Benuzung von Gußeisen an den Dampfkesseln zu vermeiden; und man hielt sich auch so allgemein hieran, daß kaum weitere Bemerkungen uͤber dessen Maͤngel noͤthig seyn duͤrften. Selbst die gußeisernen Kesselhaͤupter, welche seit einigen Jahren auf dem Missisippi gebraͤuchlich sind, weichen jezt den schmiedeisernen, so daß man zu den Dampfkesseln beinahe nur mehr Schmiedeisen und Kupfer verwendet. 79. Die Commission hat eine ausgedehnte Reihe von Versuchen uͤber die Staͤrke der verschiedenen Sorten Schmiedeisen und Kupfer, welche in den Vereinigten Staaten fuͤr Dampfkessel fabricirt werden, angestellt. Sie ward leider verhindert, das Resultat dieser Versuche, wie sie es wuͤnschte, noch vor gegenwaͤrtigem Berichte vorzulegen; sie muß daher in Betreff dieses Punktes die Entwikelung ihrer Ansichten, sowie auch die Aufschluͤsse uͤber die fuͤr Dampfkessel geeigneten Metalldiken auf einen spaͤteren eigenen Bericht verweisen. Nur soviel bemerkt sie, daß sie die Ansichten, welche man gewoͤhnlich bezuͤglich der Wichtigkeit des Abarbeitens des Eisens hegt, vollkommen bestaͤtiget fand. Denn die aͤußerste Staͤrke eines Eisenstabes oder eines Eisenbleches faͤllt um so mehr mit der Staͤrke, mit welcher der ganze Stab dem ersten Bruche zu widerstehen strebt, zusammen, oder der Stab und das Blech bekommen eine um so mehr gleichmaͤßige Staͤrke, und sind folglich um so mehr zur Verwendung zu Dampfkesseln geeignet, je mehr das Eisen uͤberarbeitet worden. Die Zaͤhigkeit von Eisen, welches beinahe zum Rothgluͤhen erhizt worden, wird permanent geschwaͤcht, obwohl in geringerem Grade, als dieß beim Kupfer der Fall zu seyn pflegt; die Schwaͤche, welche lezteres in einem solchen Falle erlangt, ist laͤngst hergestellt. 80. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Staͤrke der Kessel durch constanten und oft ungleichen Druk Schaden leidet, so zwar, daß das Material, aus dem sie bestehen, endlich unter einem geringeren Druke nachgibt, als es einst auszuhalten vermochte. Ebenso nimmt seine Staͤrke in Folge der gewoͤhnlichen Abnuzung, durch Oxydation etc. ab. 81. Wenn Salzwasser oder Quellwasser, welches sehr viele salzige Theile enthaͤlt, zur Speisung der Kessel verwendet wird, so wird das Eisen sehr schnell angegriffen, und es ist in solchen Faͤllen die groͤßte Sorgfalt auf die Reinigung derselben zu verwenden.Sehr schaͤzenswerthe Aufschluͤsse uͤber die Einwirkung des See- oder Salzwassers auf das Eisen gab Faraday vor der von dem englischen Parlament im J. 1822 niedergesezten Commission. A. d. O. Achtsame Schiffseigenthuͤmer werden daher unter derlei Umstaͤnden oͤfter zur Pruͤfung der Kessel mit der Drukpumpe schreiten; denn dieß wuͤrde zur Entdekung der Corrosionen fuͤhren, denen das Material an bestimmten Stellen so sehr ausgesezt ist. Da die kupfernen Kessel diesen Einwirkungen nicht auf gleiche Weise unterliegen, so sind sie unter diesen Umstaͤnden sicherer, wodurch jedoch nicht gesagt ist, daß man sich bei gehoͤriger Vorsicht nicht auch des Eisens mit Sicherheit bedienen kann. 82. Es ist nur zu wohl erwiesen, daß manche Unfaͤlle durch Fehler im Baue oder durch Mangel, welche aus solchen erwuchsen, hervorgebracht wurden. Die Explosion des Bootes Helen M'Gregor, bei welcher 30 Personen ums Leben kamen, erfolgte, indem das gußeiserne Haupt eines Kessels abgesprengt und der Kessel nach der entgegengesezten Richtung hinweggeschleudert wurde. Man wußte, daß dieses Haupt schon einen Sprung hatte, bevor die Explosion erfolgte; dagegen ist nicht ausgemacht, ob die Explosion durch eine allmaͤhliche Zunahme des Drukes, oder dadurch, daß das Boot, nachdem es waͤhrend des Landens eine Zeit lang umgelegt gewesen, wieder auf sein Niveau zuruͤkkehrte, hervorgebracht wurde. Zur Zeit der Explosion ward kein Dampf zum Betriebe der Maschine in den Cylinder eingelassen. Der Kessel bestand aus sechs miteinander verbundenen Kesseln von 3 Fuß Durchmesser. Nie soll ein gußeisernes Haupt an einem schmiedeisernen Kessel mit Feuerzuͤgen angebracht werden; denn abgesehen von den Fehlern, welche das Gußeisen haben kann, wird es wegen der Ungleichheit der Ausdehnung leicht dem Zerspringen ausgesezt seyn.Nach den Angaben, welche John Taylor vor der Commission des englischen Parlamentes machte, zersprang ein gußeisernes Haupt, welches sich an einem schmiedeisernen Kessel befand, und bei der Probe einen Druk von 100 Pfd. ausgehalten hatte, in der Hize bei einem Druke von nicht mehr als 20 Pfd. A. d. O. 83. Einer unserer Correspondenten entdekte an einem schmiedeisernen Kesselhaupte einen Fehler, von dem es uns Wunder nimmt, daß ihn ein Kesselfabrikant passiren ließ. Beim Abdrehen des Randkranzes, womit das Haupt an den Kessel genietet zu werden pflegt, war naͤmlich so scharf gedreht worden, daß das Metall durch mehr als die Haͤlfte seiner Dike gesprungen war, und also unmoͤglich haͤtte die Probe aushalten koͤnnen. – Ebenso unterliegt es keinem Zweifel, daß die Reparaturen an der Caledonia unzwekmaͤßig vorgenommen wurden, indem man eine Eisenplatte mit kupfernen Nieten auf dem Kessel befestigte. Dieser Fehler scheint wenigstens theilweise das Ungluͤk, welches spaͤter auf diesem Schiffe vorfiel, veranlaͤßt zu haben. 84. Man scheint sich fruͤher der Idee hingegeben zu haben, daß an den schmiedeisernen Kesseln keine gefaͤhrlichen Explosionen, sondern nur Riffe von verhaͤltnißmaͤßig unbedeutenden Folgen entstehen koͤnnen. Wie irrig diese Ansicht ist, bedarf kaum der Erwaͤhnung. Schmiedeisen kann bekanntlich eben so gut in Stuͤke zersprengt werden; aber abgesehen hievon, beruht ja die Gefahr hauptsaͤchlich auf dem Ausstroͤmen des heißen Wassers und des aus diesem entwikelten Dampfes, wodurch die Menschen verbruͤht, und auf die jaͤmmerlichste Art um ihr Leben gebracht werden. 85. Die Dampfkessel sollen nicht bloß nachdem sie vollendet worden, sondern von Zeit zu Zeit probirt werden, um sich gegen deren allmaͤhliche Abnuzung oder gegen zufaͤllige Beschaͤdigungen, welche sie erlitten, sicher zu stellen. Besonders hat dieß nach jeder an ihnen vorgenommenen Reparatur zu geschehen. Diese Proben wurden auch von der Mehrzahl unserer schaͤzbarsten Correspondenten anempfohlen. 86. Die Kesselbauer scheinen bei der Zusammenfuͤgung der Metallplatten zu Kesseln und bei der Befestigung der Kesselhaͤupter außer Acht gelassen zu haben, daß die Platten durch das Ausschlagen der Loͤcher fuͤr die Nieten geschwaͤcht werden, und zwar in einem wesentlichen Grade. Aus der Untersuchung der Faͤlle, in welchen durch directen Druk und ohne vorausgegangene Ueberhizung oder besondere Schwache eines Theiles Explosionen entstanden, scheint es, daß die Nietenlinie gewoͤhnlich die Richtung bestimmt, in welcher der Riß oder Bruch beginnt.Man vergleiche Ewbank's Bericht uͤber die Explosion der Dampfkessel auf dem Boote New England im Franklin Journal Bd. XIII; S. 293. A. d. O. Ein schoͤnes Beispiel hiefuͤr gab die Explosion, welche wir an unserem eisernen Experimentirkessel bewirkten. Bei dieser ward das Kesselhaupt abgerissen, und zugleich nahm es das Metall mit sich, welches uͤber die Nietenlinie hinausragte. Durch die Nietenloͤcher war mehr als die Haͤlfte des Umfanges des Metalles, welches die Convexitaͤt laͤngs des durch die Mittelpunkte der Nietenloͤcher gehenden Kreises bildete, weggeschnitten, und dadurch wurde die Kraft, womit die Convexitaͤt in einer gegen die Achse des Cylinders senkrechten Richtung dem Bruche widerstand, geringer als die Kraft, womit es einem Bruche in der Richtung der Achse zu widerstehen vermochte.Bei gleicher Metalldike wuͤrde die Staͤrke in ersterem Falle um das Doppelte großer gewesen seyn, als im lezteren. A. d. O. 87. Wenn jene Stellen, an denen die Kesselplatten zusammengefuͤgt worden, der Wirkung des Feuers ausgesezt sind, so erfolgt die Abnuzung sehr rasch, weil an diesen Stellen die Hize nicht so schnell weiter fortgepflanzt wird, als an anderen Stellen, und weil hiedurch die untere Platte einer raschen Oxydation ausgesezt ist. 88. 3) Von den zum Kessel gehoͤrigen Theilen. Das Wesentlichste hieruͤber kam bereits in fruͤheren Paragraphen vor. Die Drukpumpe verdient hier als eines der wichtigsten Geraͤthe besondere Erwaͤhnung. Wir haben nicht im Sinne irgend eine Art von Pumpe besonders zu empfehlen, und finden uns um so weniger hiezu veranlaͤßt, als die gewoͤhnlich gebraͤuchliche Pumpe allen ihren Zweken gaͤnzlich entspricht. Doch muͤssen wir bemerken, daß wir mehrere Ventile zwischen dem Wasserbehaͤlter und der Pumpe, sowie auch zwischen lezterer und dem Kessel von groͤßter Wichtigkeit halten. Ferner wuͤrden wir rathen, an der Ausfuͤhrungsroͤhre einen Hahn anzubringen, wie man sich seiner an den Locomotiven bedient. Mit diesem Hahne waͤre eine Stange und ein Griff so zu verbinden, daß sich der Maschinist durch Umdrehen des Hahnes uͤberzeugen kann, ob die Pumpe spielt oder nicht. Wenn eine derlei Vorrichtung es auch keineswegs uͤberfluͤssig macht, daß man auf die zur Erforschung der Hoͤhe des Wasserstandes dienlichen Mittel die gehoͤrige Aufmerksamkeit verwendet, so kann sie doch dadurch sehr nuͤzlich werden, daß sie bei Zeiten die mangelhafte Speisung darthut, wo dann die zur Abhuͤlfe geeigneten Mittel getroffen werden koͤnnen. 89. Die Commission glaubt, daß die Bemerkungen, die sie bezuͤglich der Art und Weise, auf welche man die Hize auf die Kessel wirken laͤßt, machte, genuͤgen duͤrften. Sie sieht nicht ein, wie sich bezuͤglich der Heizung eines Dampfkessels ein schmelzbares Metall oder ein fluͤssiges Bad praktisch anwendbar machen laͤßt, oder wie, wenn dasselbe auch wirklich anwendbar waͤre, die Vortheile daraus erwachsen sollen, welche man sich davon verspricht. IV. Von den Explosionen in Folge von Nachlaͤssigkeit oder Unwissenheit der mit der Bedienung der Maschinen Betrauten. 90. Man sollte meinen, daß der Umstand, daß ein Maschinist oder Heizer, welcher durch sein Verschulden einen Kessel zur Explosion bringt, beinahe immer das erste Opfer seiner Schuld wird, allein schon hinreichen muͤßte, um diese Leute zur groͤßten Sorgfalt anzutreiben. Dem ist aber, wie die Erfahrung lehne, leider keineswegs so, so daß es die Commission fuͤr ihre Pflicht haͤlt, Maßregeln hiegegen anzurathen. 91. Die Vertrautheit mit irgend einer Art von Gefahr erzeugt so sicher Gleichguͤltigkeit, und die geeignete Vorsicht wird in der Ansicht der zunaͤchst Betheiligten so leicht zur Furchtsamkeit gestaͤmpelt, daß man in der Stellung des Maschinisten und der Heizer die Neigung zur Sorglosigkeit fuͤr eine ganz natuͤrliche Folge halten muß. Die Ursachen der Explosionen der Dampfkessel wurden bisher so wenig zum Gegenstande von Forschungen gemacht, daß selbst wissenschaftlich gebildete Maͤnner in dieser Hinsicht einer wohl zu entschuldigenden Unwissenheit zu bezuͤchtigen sind; man darf daher auch im Tabel der Maschinisten nicht zu voreilig seyn, damit man nicht ihnen zur Last legt, was eigentlich in der Natur des Gegenstandes seinen Grund hat. 92. Bei dem dermaligen Zustande der allgemeinen Erziehung in den Vereinigten Staaten ist es offenbar unpraktisch zu verlangen, daß die Heizer oder selbst die Maschinisten der Dampfmaschinen mit den der Anwendung des Dampfes und ihrer Regulirung zu Grunde liegenden wissenschaftlichen Principien vertraut seyen. Dagegen hat das Publicum das Recht, von den Unternehmern zu verlangen, daß ihre Agenten, denen das Leben vieler Personen anvertraut ist, praktisch mit der Dampfmaschine vertraut seyen; und ebenso kann es fordern, daß diejenigen, dieß die Quellen, aus denen die Gefahren hervorgehen, kennen, verstaͤndliche Verhaltungsmaßregeln fuͤr jene geben, welche mit der Praxis betraut sind. Als Schuz gegen Sorglosigkeit hat ferner das Publicum das Recht, von den Vorgesezten, vom Hauptmaschinisten angefangen bis zum Capitaͤn hinauf, zu fordern, daß sie allen ihren moralischen Einfluß zur Erzielung von Wachsamkeit aufbieten. Endlich kann es an die Gesezgebung die Anforderung stellen, daß jede Pflichtversaͤumniß eine angemessene Strafe nach sich ziehe. Diese Momente leiteten die Commission bei dem Gesezesvorschlage, den sie am Schluͤsse vorlegen wird. V. Von dem Einsinken in Folge eines theilweisen Vacuums im Kessel oder in den Feuerzuͤgen. 93. Diese Faͤlle finden auf den Zustand der Dampfmaschine in den Vereinigten Staaten so wenig Anwendung, daß sich die Commission deren Beleuchtung bis zulezt verspart hat. Es ist gewiß, daß der Kessel einer Maschine von hohem Druke, wenn er die zu dem gewoͤhnlichen Dienste erforderliche Staͤrke besizt, auch jene Gewalt auszuhalten im Stande seyn wird, die durch das ploͤzliche Entstehen eines Vacuums in seinem Inneren hervorgebracht werden koͤnnte. Kessel von niederem Druke wurden durch den atmosphaͤrischen Druk eingedruͤkt, wenn ein Vacuum in ihnen entstand. Gegen diese Unfaͤlle kann man sich, so weit die Erfahrung geht, durch ein Ventil schuͤzen, welches sich nach Innen oͤffnet und deßgleichen die Watt'schen Kessel eines haben. 94. Der von John Taylor erzaͤhlte Fall einer Explosion, welche an den Mold Mines in Flintshire vorfielDen Bericht hieruͤber findet man im ersten Bande des Philosophical Magazine; man sehe aber auch ebendaselbst die Bemerkungen, welche W. J. Henwood und ein Praktiker hieruͤber machten. A. d. O., scheint zu beweisen, daß die im Inneren der Feuerzuͤge eines Hochdrukkessels entstandene Verduͤnnung eine Explosion der heftigsten Art bewirken koͤnne. Der Kessel, welcher explodirte, war einer von dreien, die von einer und derselben Maschine gespeist wurden. Die Heizung geschah mit Steinkohle; die Thuͤren aller drei Oefen stunden offen; die Register von zweien waren geschlossen, als man ploͤzlich die Muͤndungen der beiden lezteren Flammensaͤulen ausspeien sah, worauf unmittelbar die Explosion folgte. Der innere Feuerzug dieses Kessels war von den Seiten her platt gedruͤkt; sowohl er als das ihn umschließende Gehaͤuse waren an Ort und Stelle geblieben, und das an lezterem befindliche Sicherheitsventil hatte nicht Schaden gelitten. Hr. Taylor nimmt als wahrscheinlich an, daß der Druk des Dampfes zur Zeit, wo sich der Unfall ereignete, nicht uͤber 30 Pfd. betrug, und daß sich das Wasser auf gehoͤriger Hoͤhe befand. Fuͤr die wahrscheinliche Ursache des Einsinkens des Feuerzuges haͤlt er die Entzuͤndung eines Gemisches des aus den Steinkohlen erzeugten Gases mit atmosphaͤrischer Luft, indem das, was in dem Ofen enthalten war, wegen Absperrung des Registers nicht in den Schornstein gelangen konnte, und ein theilweises Vacuum entstand. Wenn die Staͤrke des Kessels nur um etwas Weniges geringer war, als sie seyn mußte, um einem Dampfdruke von 30 Pfunden zu widerstehen, so konnte die angegebene Ursache wohl die besagte Wirkung hervorgebracht haben. Man darf aber nicht vergessen, daß die Aussage des einzigen Heizers, welcher den Unfall uͤberlebte, und der also im Falle einer Nachlaͤssigkeit fuͤr alle seine Cameraden die Schuld zu tragen gehabt haͤtte, es zweifelhaft laͤßt, ob der Dampfdruk und der Wasserstand auch wirklich so waren, wie er es behauptet. Jedenfalls gebietet aber dieser Fall die Vorsichtsmaßregel, bei der Heizung mit Steinkohlen oder mit Holz das Register nicht unmittelbar nach Eintragung von frischem Brennstoffe abzuschließen. Befindet sich der Ofen innerhalb des Kessels, so koͤnnen sehr ernstliche und selbst noch bedeutendere Folgen daraus erwachsen, als da, wo die Stellung des Ofens eine andere ist. 95. Daß innerhalb eines in Thaͤtigkeit befindlichen Kessels ein Vacuum entstehen koͤnne, wie dieß vor einigen Jahren behauptet wurde, ist eine Annahme, welcher die Thatsachen zu sehr entgegen sind, als daß wir auf eine Untersuchung in Betreff ihrer einzugehen hatten. 96. Nachdem die Commission somit die Mittel zur Verhuͤtung der Explosionen der Dampfkessel abgehandelt, bleibt ihr nur mehr zu erwaͤgen, in wiefern es moͤglich ist, sich gegen die Wirkungen der wirklich eingetretenen Explosionen zu schuͤzen. Mehrere ehrenwerthe Gelehrte und Praktiker beschaͤftigten sich zu verschiedenen Zeiten hiemit. Die Vorschlaͤge, welche gemacht wurden, gingen saͤmmtlich darauf hinaus, daß man die Passagiere auf ein eigenes Boot, welches dem die Maschine tragenden Boote angehaͤngt wird, bringen soll; daß die Kessel an den Seitenraͤndern (guards) der Boote anzubringen seyen, oder daß man sie durch ein geeignetes Bollwerk von den fuͤr die Passagiere bestimmten Raͤumen scheiden soll. 97. Was den ersten dieser Vorschlaͤge betrifft, so fand er von Seite des Publicums so wenig Gunst, daß er aufgegeben werden mußte. Das Publicum scheint uͤberhaupt nur solchen Vorsichtsmaße regeln seinen Beifall geschenkt zu haben, die der Geschwindigkeit der Maschinen keinen Eintrag thaten. 98. Auf den groͤßeren unserer die atlantischen Gewaͤsser befahrenden Dampfboote befinden sich die Kessel gewoͤhnlich an den Seiten (guards), jedoch ohne von den inneren Theilen des Bootes geschieden zu seyn. Dieser Bau gewahrt nur eine theilweise Sicherheit, in deren Folge wohl manches Menschenleben verschont bleiben duͤrfte, die aber immer noch nicht ausreicht. Was endlich die Errichtung eines Bollwerkes betrifft, welches hinreichenden Schuz gegen die Wirkungen der Explosionen gewaͤhren koͤnnte, ohne dabei die Schwere des Bootes zu sehr zu vermehren, so glaubt die Commission allerdings an die Moͤglichkeit eines solchen; doch ist sie nicht darauf vorbereitet, sich mit Bestimmtheit hieruͤber auszusprechen. 99. Die Absicht der Commission ging hauptsaͤchlich dahin, den Passagieren dadurch, daß den Explosionen der Kessel gesteuert wuͤrde, groͤßere Sicherheit zu schaffen;, und sie glaubt, daß dieß erzwekt werden koͤnne, ohne daß fuͤr die dermalen gebraͤuchlichen Boote eine Verlegenheit daraus erwachst, und ohne daß wenigstens in der Mehrzahl der Faͤlle eine gaͤnzliche Veraͤnderung der Maschine erheischt wuͤrde. Um jedoch laut gewordenen Meinungen, welche sie hoch zu schaͤzen weiß, zu genuͤgen, hat sie in den ihrem Berichte angehaͤngten Gesezesvorschlag eine Clausel aufgenommen, gemaͤß welcher dem ersten Boote, auf welchem das Innere durch ein gehoͤriges Bollwerk von dem Kessel geschieden ist, eine Praͤmie zuerkannt werden soll. 100. Die Commission fuͤgt am Schluͤsse dieser ihrer Untersuchungen einen Gesezesvorschlag bei, durch den sie glaubt, daß den wichtigeren jener Resultate, die sich aus ihren Forschungen herauswarfen, Folge gegeben werden koͤnnte. Sie beschraͤnkte sich hiebei lediglich auf die Mittel, welche die Explosionen der Dampfkessel verhuͤten oder Schuz gegen deren Wirkungen gewahren sollen. Unberuͤksichtigt ließ sie hiebei die in Betreff der Schifffahrt und namentlich auf den Dampfschiffen einzufuͤhrenden Polizeilmaßregeln, so wichtig diese auch seyn moͤgen. Die bezuͤglich dieser noͤthige Erfahrung wird sich in den Mitgliedern des Congresses, dem dieser Gesezesvorschlag vorgelegt werden soll, nicht vermissen lassen. Es ist die feste Ueberzeugung der Commission, daß auf diese Weise dem Publicum weit groͤßere Sicherheit gewahrt werden wird, als bisher, ohne daß die bei der Dampfschifffahrt oder bei der Fabrikation der Dampfmaschinen Betheiligten dadurch beeintraͤchtigt werden. Gesezesvorschlag zur Regulirung der Kessel und der Maschinen der Schiffe, welche gaͤnzlich oder zum Theil durch Dampf getrieben werden. §. 1. Alle Eigner von Dampfbooten oder von Schiffen, die gaͤnzlich oder zum Theil mittelst Dampf getrieben werden, haben ihre Fahrzeuge bis zum 1. Okt. 1838 neu inrolliren zu lassen, und bei dem Hafeneinnehmer oder Aufseher, bei welchem die Inrollirung geschah, eine neue Licenz zu erholen und zwar unter den von gegenwaͤrtigem Geseze geforderten Bedingungen. §. 2. Keinem Schiffseigner, Schiffsmeister oder Capitaͤn eines Dampfbootes ist es vom 1. Okt. 1838 an gestattet, auf den Bayen, Seen, Fluͤssen oder sonstigen schiffbaren Gewaͤssern der Vereinigten Staaten Guͤter, Waaren oder Passagiere zu verschissen, ohne sich vorher eine neue Licenz verschafft zu haben, und den in gegenwaͤrtigem Geseze enthaltenen Bestimmungen nachgekommen zu seyn. Fuͤr jede Übertretung dieses §. verfallen der oder die Eigner in eine Strafe von 500 Dollars, wovon die Haͤlfte dem Angeber zufaͤllt, und wofuͤr sie vor jedem Districtsgerichtshofe, welcher uͤber Gesezesuͤbertretungen zu richten befugt ist, belangt und verfolgt werden koͤnnen. §. 3. Jeder Districtsrichter, in dessen Gerichtssprengel Ein- oder Ausgangshaͤfen gelegen sind, hat auf das Ansuchen eines jeden Dampfschiffeigners eine oder mehrere Personen zu bestellen, welche die Dampfboote und die auf ihnen gebraͤuchlichen Kessel und Maschinen zu untersuchen im Stande und dabei nicht bei der Fabrication solcher Kessel und Maschinen betheiligt sind. Diese Personen haben, so oft sie dazu aufgefodert werden, die Dampfboote zu visitiren, und den Eignern uͤber die geschehene Untersuchung in duplo ein Zeugniß auszustellen. Sie sind jedesmal, so oft sie in Function treten, vor der geeigneten Behoͤrde zu beeidigen. §. 4. Die zur Untersuchung des Rumpfes der Dampfboote Berufenen haben nach genau gepflogener Untersuchung dem Eigner ein Zeugniß auszustellen, worin das Alter des Fahrzeuges und die Zeit, waͤhrend der es Dienste geleistet, so wie die Meinung abgegeben ist, ob dasselbe in gutem Zustande, seetauglich und zum Transporte von Waaren und Guͤtern geeignet ist. Jeder der hiezu verwendeten Inspektoren hat fuͤr die vorgenommene Untersuchung von dem Eigner die Summe von 5 Dollars zu beziehen. §. 5. Jeder auf einem Dampfboote befindliche Kessel soll so gebaut seyn, daß er folgenden Bedingungen entspricht. 1) Es muͤssen zwei Sicherheitsventils vorhanden seyn, von denen jedes den bei dem gewoͤhnlichen Betriebe des Kessels erzeugten Dampf entweichen lassen kann. 2) Das erste dieser Ventile ist von dem Maschinenbauer zu graduiren, und auf den Hebel, womit es belastet wird, ist der Druk zu praͤgen, bei welchem sich das Ventil der Berechnung zu Folge oͤffnet, wenn das geeignete bewegliche Gewicht auf die verschiedenen Merkzeichen gebracht wird. Dieser Druk soll die Differenz seyn, welche zwischen dem Druke des Dampfes im Kessel und dem Druke der Luft auf das Ventil besteht. 3) Wenn das bewegliche Gewicht seinen groͤßten Druk ausuͤbt, so soll der Gesammtdruk auf dieses Ventil den gemaͤß §. 4 dieses Gesezes bescheinigten Druk nicht uͤbersteigen. 4) Das zweite der genannten Ventile, welches unter Verschluß zu halten ist, soll eine unbewegliche Belastung bekommen, deren Gesammtdruk gleichfalls den gemaͤß §. 4 bescheinigten Druk nicht uͤbersteigen darf. 5) Dieses zweite Ventil sammt seinem Hebel und den uͤbrigen dazu gehoͤrigen Theilen ist mit einem vergitterten oder anderen Gehaͤuse so zu umschließen, daß es wohl von seinem Size aufgehoben, nicht aber auf denselben niedergedruͤkt werden kann, ausgenommen auf die oben vorgesehene Weise. 6) Das Gehaͤuse ist mit einem Schlosse zu versehen, zu welchem nur der Capitaͤn oder der Schiffsmeister allein den Schluͤssel fuͤhrt. 7) Das Gehaͤuse soll ein Emporsteigen des Ventiles, welches wenigstens den vierten Theil des Durchmessers des Ventilsizes ausmacht, gestatten. 8) Der Hebel dieses Ventiles soll so gebaut seyn, daß er beim Emporsteigen des Ventiles den Druk des Belastungsgewichtes wenigstens um den zehnten Theil vermindert. 9) Wenn zwei Kessel, von denen keiner uͤber 40 Zoll im Durchmesser hat, durch eine Dampfroͤhre mit einander verbunden sind, so ist jedes derlei Kesselpaar mit ebensolchen Ventilen auszustatten, wie es in diesem §. fuͤr die einfachen Kessel gefodert wurde. 10) Wenn der gemaͤß §. 4 bescheinigte Druk nicht uͤber zwei Atmosphaͤren betraͤgt, so ist jeder Kessel mit einem Queksilbermanometer (mercurial-gauge) zu versehen, welcher mittelst eines Schwimmers oder einer Stange auf einer gehoͤrig graduirten Scala in Queksilberzollen anzeigt, um wieviel der Druk im Kessel groͤßer ist als der atmosphaͤrische Druk. 11) Dieser Manometer und seine Scala sollen so angebracht seyn, daß jeder auf dem Boote befindliche Passagier sich von dessen Andeutungen leicht uͤberzeugen kann. 12) Jeder Kessel ist mit einem aus leichtfluͤssigem Metalle bestehenden Apparate von gehoͤriger Form und Dimension zu versehen, und dieser Apparat ist an dem Kessel selbst oder an dessen Feuerzuͤgen da anzubringen, wo die Hize am groͤßten ist, oder wo am leichtesten ein Mangel an Wasser eintritt. 13) Das leichtfluͤssige Metall soll sich, damit es keinem Druke ausgesezt ist, in einer Roͤhre befinden, und im Falle es welch wird, mit einer gehoͤrig eingerichteten, laͤrmgebenden Vorrichtung in Verbindung gebracht seyn. 14) Genannter Apparat ist auf die bei dem unter Verschluß gehaltenen Ventile angegebene Weise so zu versichern, daß er nicht unwirksam gemacht werden kann. 15) Das leichtfluͤssige Metall ist von dem Inspector zu bereiten und von ihm in den Apparat zu bringen, wobei er sich zu uͤberzeugen hat, daß das Ganze gehoͤrig angeordnet ist. 16) Dieses Metall ist dem bescheinigten Kesseldruke gemaͤß nach folgender Tabelle zusammenzusezen. (Es ist dieß die bereits fruͤher abgedrukte Tabelle.) §. 7. Jedermann, der die Sicherheitsventile absichtlich uͤberladet, den genannten Queksilbermanometer durch Verstopfung oder auf irgend andere Weise unwirksam macht, oder das Spiel des Apparates mit dem leichtfluͤssigen Metalle auf irgend eine Art beeintraͤchtigt, verfaͤllt jedesmal in eine Strafe von – Dollars und in eine Einkerkerung, welche nicht uͤber – betragen soll, und von dem Gerichte verfuͤgt werden kann. Wuͤrde aus der Uebertretung eine Explosion erwachsen, in Folge deren Menschen ums Leben kaͤmen, so waͤre der Uebertreter des Todschlages fuͤr schuldig zu erklaͤren, und nach den gegen diesen bestehenden Gesezen zu strafen. §. 8. Nie sollen auf einem Dampfboote mehr dann zwei Kessel, welche sich unmittelbar neben einander befinden muͤssen, verbundene Wasserroͤhren haben. Der Inspector hat dem Eigner die nachgesuchte Licenz nicht eher zu ertheilen, als bis er sich ausdruͤklich hievon uͤberzeugt bat. §. 9. Fuͤr jedes Bersten eines Dampfkessels, welches wegen Ansammlung von Bodensaz im Kessel eintrat, soll der Schiffsmeister um die Summe von – Dollars gebuͤßt werden. Im Falle Jemand sein Leben hiebei verlor, waͤre der Schiffsmeister des Todschlages schuldig und hienach gerichtlich zu verfolgen. §. 10. Keinem Dampfboote soll eine Licenz ertheilt werden, als bis sich der Inspector uͤberzeugt hat, daß auf demselben kein Theil des Kessels gewoͤhnlich der directen Einwirkung von Feuer oder heißer Luft ausgesezt ist, ohne zugleich auch in unmittelbarer Beruͤhrung mit dem Wasser zu stehen. §. 11. Derjenige oder diejenigen, welche mit der Untersuchung der Kessel und der Maschinerie eines Dampfbootes beauftragt sind, haben ihre Ansicht uͤber den guten Zustand derselben auszusprechen. Sie haben sich ferner mit einer hydraulischen Presse zu versehen, und mit dieser nach vorgaͤngiger Untersuchung zu pruͤfen, ob der Kessel einen drei Mal groͤßeren Druk auszuhalten vermag als jenen, den dem Zeugnisse gemaͤß der Dampf auf ihn ausuͤbt. §. 12. Wenn der Schiffsmeister oder jene, welche mit der Steuerung beauftragt sind, das Dampfboot unterwegs anhalten, oder wenn das Anhalten zum Behufe von Einnehmen und Ausladen von Guͤtern oder Passagieren geschieht, so ist die Maschine in so weit in Thaͤtigkeit zu erhalten, daß die Pumpe ihr Spiel fortsezt und das noͤthige Speisungswasser liefert. §. 13. Kein anderer als ein erfahrener Mechaniker, welcher wenigstens 21 Jahre zaͤhlt, zwei Jahre in einer Dampfmaschinen- oder uͤberhaupt in einer Maschinenfabrik gedient hat, das Spiel der Maschine durch und durch kennt, und genuͤgende Zeugnisse uͤber geseztes Benehmen beibringen kann, soll als Maschinist auf einem Dampfboote aufgenommen, werden. §. 14. Jedes Dampfboot, an dem die Kessel an den Seiten angebracht sind, und an dem zwischen den Kesseln und dem Inneren des Bootes fuͤr ein Bollwerk gesorgt ist, durch welches im Falle einer eintretenden Explosion den Passagieren hinreichender Schuz gewaͤhrt ist, soll auf ein ihm von dem Inspektor auszustellendes Zeugniß hin taxfrei licentirt werden. Ebenso soll ihm die Haͤlfte der fuͤr das Probiren und andere Vorsichtsmaßregeln zu entrichtenden Taxen nachgelassen werden.Welche Abaͤnderungen dieser Gesezesvorschlag in den vor dem Congresse der Vereinigten Staaten gepflogenen Verhandlungen erlitt, ersieht man, wenn man ihn mit dem unterm 7. Jul. 1838 wirklich erlassenen Geseze (polyt. Journal Bd. LXX. S. 391) vergleicht. A. d. R.

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