Titel: | Bericht der von dem Franklin Institute in Philadelphia niedergesezten Commission zur Prüfung der Explosionen der Dampfkessel. Zweiter Theil. |
Fundstelle: | Band 71, Jahrgang 1839, Nr. LXIV., S. 337 |
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LXIV.
Bericht der von dem Franklin
Institute in Philadelphia niedergesezten Commission
zur Pruͤfung der Explosionen der Dampfkessel. Zweiter Theil.
Im Auszuge aus dem Franklin Journal im Mechanics' Magazine,
No. 698 u. f.
Mit Abbildungen auf Tab.
V.
(Fortsezung und Beschluß von H. 4, S. 292.)
Bericht uͤber die Explosionen der Dampfkessel.
III. Von den Explosionen in Folge
fehlerhaften Baues der Kessel oder der dazu gehoͤrigen
Theile.
71. In diesen Abschnitt gehoͤrt die Discussion uͤber die Form, das
Material und die Art und Weise, auf welche der Kessel und die dazu gehoͤrigen
Theile gefertigt oder fabricirt wurden. Die Commission beabsichtigt jedoch nicht den
gegenwaͤrtigen oder zukuͤnftigen Zustand der Maschine in diesen
Beziehungen weiter zu beleuchten, als es in ihrer Pflicht liegt, dem Publicum ihre
Ansicht uͤber bekannte Thatsachen mitzutheilen.
72. 1) Von der Form. Die Form, welche der Kessel hat, ist
allerdings von großem Einfluͤsse; unmoͤglich, aber ist es, in diesem
Berichte alle die zahlreichen in dieser Hinsicht vorkommenden Verschiedenheiten
einzeln abzuhandeln. Jeder Kessel soll zum Beweise, daß er die gehoͤrige
Staͤrke besizt, haͤufigen Proben unterliegen, obschon jeder bei
urspruͤnglich angemessener Staͤrke sehr verschiedene Eigenschaften bei
seinem Dienste zeigen kann.
73. Im Allgemeinen gilt, daß man sich da, wo mit Dampf von sehr niederem Druke
gearbeitet wird, nur des alten waggonfoͤrmigen Kessels von Watt bedienen soll. Auf den Dampfbooten unserer
Fluͤsse sind die verschiedenen Abarten der cylinderfoͤrmigen Kessel
mit oder ohne Feuerzuͤge in deren Innerem am haͤufigsten im Gebrauche.
Von diesen sind, wie die Erfahrung gezeigt hat, jene ohne Feuerzuͤge
sicherer, und jene mit solchen oͤkonomischer. Die Haͤupter dieser
Kessel sind in Amerika flach; in England halbkugelfoͤrmig; leztere Form
muͤssen sie in Frankreich dem Geseze gemaͤß haben. Es ist
uͤbrigens kein Grund vorhanden, an der genuͤgenden Staͤrke der
diken, flachen schmiedeisernen Kesselhaͤupter zu zweifeln. Von den
gebraͤuchlichen Feuerzuͤgen sind jene der kleineren Cylinder, welche
direct durch beide
Kesselhaͤupter sezen, die mehr sicherenDie Erfahrung scheint dieß zu bestaͤtigen, und es scheint nicht
wahrscheinlich, daß die zwischen dem Feuerzuge und dem aͤußeren
Gehaͤuse bestehende Differenz in der Temperatur, selbst an Kesseln
mit inneren Feuerzuͤgen, so groß werden kann, daß ein schmiedeisernes
Haupt durch die uͤbermaͤßige Ausdehnung des Feuerzuges Schaden
leiden koͤnnte. Anders verhaͤlt sich's, wenn das Haupt aus
Gußeisen besteht. A. d. O.; die sogenannten L foͤrmigen
Feuerzuͤge, welche durch die convexe Oberflaͤche sezen, und jene,
welche in den groͤßeren Kesseln zuruͤkkehren, ohne durch beide
Haͤupter zu sezen, tragen nichts zur Staͤrke der Cylinder bei. Man hat
beobachtet, daß an den Kesseln mit inneren Feuerzuͤgen gewoͤhnlich die
Feuerzuͤge nachgeben, oder daß die Haͤupter weggeschleudert werden.
– Die Woolf'schen Roͤhrenkessel wurden,
soviel der Commission bekannt ist, in Amerika nur ein einziges Mal, und zwar zu
Richmond, in Anwendung gebracht. Von den anderen Arten von Roͤhrenkesseln, in
denen das zu verdampfende Wasser in sehr kleinen Roͤhren enthalten ist, gab
unseres Wissens bei voller Probe keiner ein ganz guͤnstiges Resultat. Ganz
anders, und zwar aus augenfaͤlligen Gruͤnden, verhaͤlt sich die
Sache, wenn die Roͤhren, wie an den Kesseln der Locomotiven, als
Feuerzuͤge benuͤzt werden. Derlei Kessel werden jedoch erst in der
neuesten Zeit auf Dampfbooten in Anwendung gebracht. Es scheint der Commission kein
Beweis dafuͤr zu bestehen, daß eine dieser Formen besonders
gefaͤhrlich waͤre; obschon es, wie bereits erwaͤhnt, bei
nachlaͤssiger Behandlung derselben verschiedene Gradationen der
Gefahrlosigkeit unter ihnen gibt. Einigermaßen, ausgenommen hievon sind jedoch die
L foͤrmigen Feuerzuͤge, bei denen, wie
spaͤter gezeigt werden wird, von einer Seite her bestaͤndig Gefahr
droht. Diese Bemerkungen beziehen sich auf die einfachen nicht verbundenen
Kessel.
74. Die verbundenen Kessel sind, wie bereits oben unter §. 59 u. f. angegeben
wurde, auf den Dampfbooten stets gefaͤhrlich; und die Commission muß sich
nach genauer Pruͤfung aller der hiegegen in Vorschlag gebrachten Schuzmittel
dahin aussprechen, daß diese Kessel, da immer noch nicht alle Gefahr bei deren
Benuzung beseitigt ist, verboten werden sollen. Die dermalen bestehenden Kessel
dieser Art ließen sich leicht von einander trennen oder hoͤchstens paarweise
miteinander verbinden, wo dann jedes Paar seine eigene Speisungspumpe bekommen
muͤßte.
75. Die Commission hat in dem vorhergehenden Abschnitte dieses Berichtes auf die
große Gefahr hingedeutet, die eintritt, wenn stark uͤberhiztes Metall in
einem Kessel vorhanden ist.Einen merkwuͤrdigen Fall von Ueberhizung eines Feuerzuges durch
Ansammlung und spaͤtere Entzuͤndung von Ruß gibt Hr. Hebert an.. Hieraus folgt,
daß jeder Kessel, an welchem Theile, die nicht mit Wasser in Beruͤhrung
stehen, der Einwirkung der Hize ausgesezt sind, sehr fehlerhaft ist. Ein Kessel
dieser Art ist nun der mit L foͤrmigem Feuerzuge,
obschon, da man einen solchen nur an kleinen Cylinderkesseln benuzt, nur ein
unbedeutender Theil der Ueberhizung ausgesezt ist. An dem Kessel mit
Dampfschornstein ist dieß in groͤßerer Ausdehnung der Fall, weil der Kessel
hier an dem einen Ende so nach Aufwaͤrts verlaͤngert ist, daß der
Feuerzug dadurch umschlossen wirdZur Ehre dessen, der das Patent auf diese Art von Feuerzug besizt,
muͤssen wir erwaͤhnen, daß er uns alle Gelegenheit zur
Ermittelung seiner Fehlbot, und daß er, als er sich von dem
Gefaͤhrlichen einiger seiner Theile uͤberzeugt hatte, sogleich
auf Abhuͤlfe bedacht war. A. d. O. Die Absicht bei dieser Einrichtung ist Ersparniß und Benuzung der
Waͤrme dieses Feuerzuges zur Erhizung des ihn umgebenden Dampfes, um auf
diese Weise eine kleine Ueberhizung des Dampfes zu bewirken, und dadurch seiner
Verdichtung in der Dampfroͤhre und im Cylinder vorzubeugen. Die Folge hievon
ist, daß die Feuerzuͤge, welche von den Schornsteinen umschlossen sind,
leicht uͤberhizt werden. Bei zwei Explosionen, die auf Dampfbooten mit
solchen Dampfschornsteinen vorfielen, wurde derselbe Theil des Feuerzuges
zersprengt; und uͤberhaupt waren beide Faͤlle einander so
aͤhnlich, daß sie nothwendig einem Fehler im Baue zugeschrieben werden
muͤssenDie Commission fuͤhlt sich zur Unterstuͤzung dieses Schlusses
gezwungen, Auszuͤge aus den trefflichen Beschreibungen
beizufuͤgen, welche Hr. Thom. Ewbank von den auf den beiden Dampfbooten Ohio und
William Gibbons in den Jahren 1832 und 1836 vorgefallenen Explosionen gab.
Fig.
2 ist ein Durchschnitt und Fig. 3 ein
Grundriß des geborstenen Feuerzuges des Ohio. W, W ist die Wasserlinie; C der Feuerzug, um den herum der Dampfschornstein sich befand; S die von diesem Schornsteine
wegfuͤhrende Roͤhre. Der Riß entstand 15 bis 20 Zoll
uͤber der Wasserlinie an einer Stelle, welche bestaͤndig der
heißen Luft der horizontalen Feuerzuͤge, die sich in den Feuerzug E vereinigen, ausgesezt und nie mit Wasser
bedekt war. Die Linie des Bruches wich um nicht mehr als 6 Zoll von einer
horizontalen ab; sie lief zum Theile laͤngs einer Reihe von Nieten,
hauptsaͤchlich aber durch die Mitte der Bleche. An einigen Stellen
war das Metall, welches urspruͤnglich 1/4 Zoll Dike hatte, bis auf
1/8 und selbst bis auf 1/6 Zoll verduͤnnt. (Franklin Journal Vol. X, P. 226.)
– Der William Gibbons hatte einen
schmiedeisernen Kessel, der dem Baue nach jenem des Ohio aͤhnlich
war, und nur eine groͤßere Anzahl horizontaler Feuerzuͤge
hatte. In Fig. 4 sieht man einen Durchschnitt. Der innerhalb des
Dampfschornsteines befindliche Feuerzug B, B war
so eingesunken, daß er die Gestalt hatte, welche man aus dem Durchschnitte
Fig.
4 ersieht. Der Riß R befand sich vier
Zoll uͤber dem Scheitel des Kessels und war beinahe gaͤnzlich
auf eine der horizontalen Fugen beschraͤnkt, so daß er beinahe ein
Drittheil des Umfanges des Feuerzuges einnahm. Der Feuerzug war aus Eisen
gefertigt, hatte Zoll Dike, und durch den Bruch erlitt er keine besondere
Verduͤnnung. Als Brennmaterial wurde gewoͤhnlich ein Gemenge
aus Anthracit und Holz genommen; bei dieser Gelegenheit jedoch scheint es,
daß das Feuer mittelst Holz gesteigert wurde (Franklin Journal
Bd. XVII, S. 298.), A. d. O.. Schon die Gegenwart eines Metalles, durch welches ein stark erhizter
Luftzug streicht, waͤhrend es lediglich mit Dampf, der ihm die Hize nicht so
rasch zu entziehen
vermag, in Beruͤhrung steht, spricht maͤchtig gegen diese Art von
Kesseln, selbst wenn nicht mehrere, leider ungluͤklich abgelaufene
Faͤlle gegen sie vorlagen.
76. Die Commission fuͤhlt sich demnach gezwungen, vor der Benuzung der
verbundenen Kessel sowohl als jener mit L
foͤrmigen Feuerzuͤgen und solcher, an denen eine Verlaͤngerung
dieser Feuerzuͤge einen sogenannten Dampfschornstein bildet, zu warnen.
77. Wir koͤnnen diesen Gegenstand nicht verlassen, ohne auch noch auf einen
anderen Punkt, welcher bei dem Baue der Kessel umgangen werden soll, aufmerksam zu
machen. Wir meinen hierunter die Bildung verschiedener kleiner Raͤume, welche
Wasser enthalten und mit Feuer umgeben seyn sollen.Man sehe Ewbank uͤber die Explosion des
Bootes New England im Franklin Journal Vol.
XIII, S. 292. A. d. O. Die Erfahrung hat dargethan, daß in kleinen Roͤhren nicht Dampf
erzeugt werden kann, ohne daß das Wasser aus ihnen ausgetrieben wird. Dasselbe gilt
auch von den erwaͤhnten kleinen Raͤumen, die, abgesehen davon, daß
sich in ihnen leicht Niederschlage bilden, gleichfalls dem Uebelstande unterliegen,
daß das Wasser aus ihnen ausgetrieben wird, ausgenommen, sie sind einem bedeutenden
Druke ausgesezt. Die Schwaͤche der Kessel von diesen unregelmaͤßigen
Formen soll nie außer Acht gelassen werden.
78. 2) Von dem Materiale und dessen Verarbeitung. Das
englische Parlament riech schon im Jahr 1818 auf die Ansicht von Praktikern und
Technikern gestuͤzt, die Benuzung von Gußeisen an den Dampfkesseln zu
vermeiden; und man hielt sich auch so allgemein hieran, daß kaum weitere Bemerkungen
uͤber dessen Maͤngel noͤthig seyn duͤrften. Selbst die
gußeisernen Kesselhaͤupter, welche seit einigen Jahren auf dem Missisippi
gebraͤuchlich sind, weichen jezt den schmiedeisernen, so daß man zu den
Dampfkesseln beinahe nur mehr Schmiedeisen und Kupfer verwendet.
79. Die Commission hat eine ausgedehnte Reihe von Versuchen uͤber die
Staͤrke der verschiedenen Sorten Schmiedeisen und Kupfer, welche in den
Vereinigten Staaten fuͤr Dampfkessel fabricirt werden, angestellt. Sie ward
leider verhindert, das Resultat dieser Versuche, wie sie es wuͤnschte, noch
vor gegenwaͤrtigem Berichte vorzulegen; sie muß daher in Betreff dieses
Punktes die Entwikelung ihrer Ansichten, sowie auch die Aufschluͤsse
uͤber die fuͤr Dampfkessel geeigneten Metalldiken auf einen
spaͤteren eigenen Bericht verweisen. Nur soviel bemerkt sie, daß sie die
Ansichten, welche man gewoͤhnlich bezuͤglich der Wichtigkeit des
Abarbeitens des Eisens hegt, vollkommen bestaͤtiget fand. Denn die
aͤußerste Staͤrke eines Eisenstabes oder eines Eisenbleches faͤllt
um so mehr mit der Staͤrke, mit welcher der ganze Stab dem ersten Bruche zu
widerstehen strebt, zusammen, oder der Stab und das Blech bekommen eine um so mehr
gleichmaͤßige Staͤrke, und sind folglich um so mehr zur Verwendung zu
Dampfkesseln geeignet, je mehr das Eisen uͤberarbeitet worden. Die
Zaͤhigkeit von Eisen, welches beinahe zum Rothgluͤhen erhizt worden,
wird permanent geschwaͤcht, obwohl in geringerem Grade, als dieß beim Kupfer
der Fall zu seyn pflegt; die Schwaͤche, welche lezteres in einem solchen
Falle erlangt, ist laͤngst hergestellt.
80. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Staͤrke der Kessel durch constanten
und oft ungleichen Druk Schaden leidet, so zwar, daß das Material, aus dem sie
bestehen, endlich unter einem geringeren Druke nachgibt, als es einst auszuhalten
vermochte. Ebenso nimmt seine Staͤrke in Folge der gewoͤhnlichen
Abnuzung, durch Oxydation etc. ab.
81. Wenn Salzwasser oder Quellwasser, welches sehr viele salzige Theile
enthaͤlt, zur Speisung der Kessel verwendet wird, so wird das Eisen sehr
schnell angegriffen, und es ist in solchen Faͤllen die groͤßte
Sorgfalt auf die Reinigung derselben zu verwenden.Sehr schaͤzenswerthe Aufschluͤsse uͤber die Einwirkung
des See- oder Salzwassers auf das Eisen gab Faraday vor der von dem englischen Parlament im J. 1822
niedergesezten Commission. A. d. O. Achtsame Schiffseigenthuͤmer werden daher unter derlei
Umstaͤnden oͤfter zur Pruͤfung der Kessel mit der Drukpumpe
schreiten; denn dieß wuͤrde zur Entdekung der Corrosionen fuͤhren,
denen das Material an bestimmten Stellen so sehr ausgesezt ist. Da die kupfernen
Kessel diesen Einwirkungen nicht auf gleiche Weise unterliegen, so sind sie unter
diesen Umstaͤnden sicherer, wodurch jedoch nicht gesagt ist, daß man sich bei
gehoͤriger Vorsicht nicht auch des Eisens mit Sicherheit bedienen kann.
82. Es ist nur zu wohl erwiesen, daß manche Unfaͤlle durch Fehler im Baue oder
durch Mangel, welche aus solchen erwuchsen, hervorgebracht wurden. Die Explosion des
Bootes Helen M'Gregor, bei welcher 30 Personen ums Leben
kamen, erfolgte, indem das gußeiserne Haupt eines Kessels abgesprengt und der Kessel
nach der entgegengesezten Richtung hinweggeschleudert wurde. Man wußte, daß dieses
Haupt schon einen Sprung hatte, bevor die Explosion erfolgte; dagegen ist nicht
ausgemacht, ob die Explosion durch eine allmaͤhliche Zunahme des Drukes, oder
dadurch, daß das Boot, nachdem es waͤhrend des Landens eine Zeit lang
umgelegt gewesen, wieder auf sein Niveau zuruͤkkehrte, hervorgebracht wurde.
Zur Zeit der Explosion
ward kein Dampf zum Betriebe der Maschine in den Cylinder eingelassen. Der Kessel
bestand aus sechs miteinander verbundenen Kesseln von 3 Fuß Durchmesser. Nie soll
ein gußeisernes Haupt an einem schmiedeisernen Kessel mit Feuerzuͤgen
angebracht werden; denn abgesehen von den Fehlern, welche das Gußeisen haben kann,
wird es wegen der Ungleichheit der Ausdehnung leicht dem Zerspringen ausgesezt
seyn.Nach den Angaben, welche John Taylor vor der
Commission des englischen Parlamentes machte, zersprang ein gußeisernes
Haupt, welches sich an einem schmiedeisernen Kessel befand, und bei der
Probe einen Druk von 100 Pfd. ausgehalten hatte, in der Hize bei einem Druke
von nicht mehr als 20 Pfd. A. d. O.
83. Einer unserer Correspondenten entdekte an einem schmiedeisernen Kesselhaupte
einen Fehler, von dem es uns Wunder nimmt, daß ihn ein Kesselfabrikant passiren
ließ. Beim Abdrehen des Randkranzes, womit das Haupt an den Kessel genietet zu
werden pflegt, war naͤmlich so scharf gedreht worden, daß das Metall durch
mehr als die Haͤlfte seiner Dike gesprungen war, und also unmoͤglich
haͤtte die Probe aushalten koͤnnen. – Ebenso unterliegt es
keinem Zweifel, daß die Reparaturen an der Caledonia
unzwekmaͤßig vorgenommen wurden, indem man eine Eisenplatte mit kupfernen
Nieten auf dem Kessel befestigte. Dieser Fehler scheint wenigstens theilweise das
Ungluͤk, welches spaͤter auf diesem Schiffe vorfiel, veranlaͤßt
zu haben.
84. Man scheint sich fruͤher der Idee hingegeben zu haben, daß an den
schmiedeisernen Kesseln keine gefaͤhrlichen Explosionen, sondern nur Riffe
von verhaͤltnißmaͤßig unbedeutenden Folgen entstehen koͤnnen.
Wie irrig diese Ansicht ist, bedarf kaum der Erwaͤhnung. Schmiedeisen kann
bekanntlich eben so gut in Stuͤke zersprengt werden; aber abgesehen hievon,
beruht ja die Gefahr hauptsaͤchlich auf dem Ausstroͤmen des heißen
Wassers und des aus diesem entwikelten Dampfes, wodurch die Menschen
verbruͤht, und auf die jaͤmmerlichste Art um ihr Leben gebracht
werden.
85. Die Dampfkessel sollen nicht bloß nachdem sie vollendet worden, sondern von Zeit
zu Zeit probirt werden, um sich gegen deren allmaͤhliche Abnuzung oder gegen
zufaͤllige Beschaͤdigungen, welche sie erlitten, sicher zu stellen.
Besonders hat dieß nach jeder an ihnen vorgenommenen Reparatur zu geschehen. Diese
Proben wurden auch von der Mehrzahl unserer schaͤzbarsten Correspondenten
anempfohlen.
86. Die Kesselbauer scheinen bei der Zusammenfuͤgung der Metallplatten zu
Kesseln und bei der Befestigung der Kesselhaͤupter außer Acht gelassen zu
haben, daß die Platten durch das Ausschlagen der Loͤcher fuͤr die
Nieten geschwaͤcht werden, und zwar in einem wesentlichen Grade. Aus der
Untersuchung der Faͤlle, in welchen durch directen Druk und ohne
vorausgegangene Ueberhizung oder besondere Schwache eines Theiles Explosionen
entstanden, scheint es, daß die Nietenlinie gewoͤhnlich die Richtung
bestimmt, in welcher der Riß oder Bruch beginnt.Man vergleiche Ewbank's
Bericht uͤber die Explosion der Dampfkessel auf dem Boote New England
im Franklin Journal Bd. XIII; S. 293. A. d.
O. Ein schoͤnes Beispiel hiefuͤr gab die Explosion, welche wir an
unserem eisernen Experimentirkessel bewirkten. Bei dieser ward das Kesselhaupt
abgerissen, und zugleich nahm es das Metall mit sich, welches uͤber die
Nietenlinie hinausragte. Durch die Nietenloͤcher war mehr als die
Haͤlfte des Umfanges des Metalles, welches die Convexitaͤt
laͤngs des durch die Mittelpunkte der Nietenloͤcher gehenden Kreises
bildete, weggeschnitten, und dadurch wurde die Kraft, womit die Convexitaͤt
in einer gegen die Achse des Cylinders senkrechten Richtung dem Bruche widerstand,
geringer als die Kraft, womit es einem Bruche in der Richtung der Achse zu
widerstehen vermochte.Bei gleicher Metalldike wuͤrde die Staͤrke in ersterem Falle um
das Doppelte großer gewesen seyn, als im lezteren. A. d. O.
87. Wenn jene Stellen, an denen die Kesselplatten zusammengefuͤgt worden, der
Wirkung des Feuers ausgesezt sind, so erfolgt die Abnuzung sehr rasch, weil an
diesen Stellen die Hize nicht so schnell weiter fortgepflanzt wird, als an anderen
Stellen, und weil hiedurch die untere Platte einer raschen Oxydation ausgesezt
ist.
88. 3) Von den zum Kessel gehoͤrigen Theilen. Das
Wesentlichste hieruͤber kam bereits in fruͤheren Paragraphen vor. Die
Drukpumpe verdient hier als eines der wichtigsten Geraͤthe besondere
Erwaͤhnung. Wir haben nicht im Sinne irgend eine Art von Pumpe besonders zu
empfehlen, und finden uns um so weniger hiezu veranlaͤßt, als die
gewoͤhnlich gebraͤuchliche Pumpe allen ihren Zweken gaͤnzlich
entspricht. Doch muͤssen wir bemerken, daß wir mehrere Ventile zwischen dem
Wasserbehaͤlter und der Pumpe, sowie auch zwischen lezterer und dem Kessel
von groͤßter Wichtigkeit halten. Ferner wuͤrden wir rathen, an der
Ausfuͤhrungsroͤhre einen Hahn anzubringen, wie man sich seiner an den
Locomotiven bedient. Mit diesem Hahne waͤre eine Stange und ein Griff so zu
verbinden, daß sich der Maschinist durch Umdrehen des Hahnes uͤberzeugen
kann, ob die Pumpe spielt oder nicht. Wenn eine derlei Vorrichtung es auch
keineswegs uͤberfluͤssig macht, daß man auf die zur Erforschung der
Hoͤhe des Wasserstandes dienlichen Mittel die gehoͤrige Aufmerksamkeit
verwendet, so kann
sie doch dadurch sehr nuͤzlich werden, daß sie bei Zeiten die mangelhafte
Speisung darthut, wo dann die zur Abhuͤlfe geeigneten Mittel getroffen werden
koͤnnen.
89. Die Commission glaubt, daß die Bemerkungen, die sie bezuͤglich der Art und
Weise, auf welche man die Hize auf die Kessel wirken laͤßt, machte,
genuͤgen duͤrften. Sie sieht nicht ein, wie sich bezuͤglich der
Heizung eines Dampfkessels ein schmelzbares Metall oder ein fluͤssiges Bad
praktisch anwendbar machen laͤßt, oder wie, wenn dasselbe auch wirklich
anwendbar waͤre, die Vortheile daraus erwachsen sollen, welche man sich davon
verspricht.
IV. Von den Explosionen in Folge von
Nachlaͤssigkeit oder Unwissenheit der mit der Bedienung der Maschinen
Betrauten.
90. Man sollte meinen, daß der Umstand, daß ein Maschinist oder Heizer, welcher durch
sein Verschulden einen Kessel zur Explosion bringt, beinahe immer das erste Opfer
seiner Schuld wird, allein schon hinreichen muͤßte, um diese Leute zur
groͤßten Sorgfalt anzutreiben. Dem ist aber, wie die Erfahrung lehne, leider
keineswegs so, so daß es die Commission fuͤr ihre Pflicht haͤlt,
Maßregeln hiegegen anzurathen.
91. Die Vertrautheit mit irgend einer Art von Gefahr erzeugt so sicher
Gleichguͤltigkeit, und die geeignete Vorsicht wird in der Ansicht der
zunaͤchst Betheiligten so leicht zur Furchtsamkeit gestaͤmpelt, daß
man in der Stellung des Maschinisten und der Heizer die Neigung zur Sorglosigkeit
fuͤr eine ganz natuͤrliche Folge halten muß. Die Ursachen der
Explosionen der Dampfkessel wurden bisher so wenig zum Gegenstande von Forschungen
gemacht, daß selbst wissenschaftlich gebildete Maͤnner in dieser Hinsicht
einer wohl zu entschuldigenden Unwissenheit zu bezuͤchtigen sind; man darf
daher auch im Tabel der Maschinisten nicht zu voreilig seyn, damit man nicht ihnen
zur Last legt, was eigentlich in der Natur des Gegenstandes seinen Grund hat.
92. Bei dem dermaligen Zustande der allgemeinen Erziehung in den Vereinigten Staaten
ist es offenbar unpraktisch zu verlangen, daß die Heizer oder selbst die
Maschinisten der Dampfmaschinen mit den der Anwendung des Dampfes und ihrer
Regulirung zu Grunde liegenden wissenschaftlichen
Principien vertraut seyen. Dagegen hat das Publicum das Recht, von den Unternehmern
zu verlangen, daß ihre Agenten, denen das Leben vieler Personen anvertraut ist, praktisch mit der Dampfmaschine vertraut seyen; und
ebenso kann es fordern, daß diejenigen, dieß die Quellen, aus denen die Gefahren hervorgehen, kennen,
verstaͤndliche Verhaltungsmaßregeln fuͤr jene geben, welche mit der
Praxis betraut sind. Als Schuz gegen Sorglosigkeit hat ferner das Publicum das
Recht, von den Vorgesezten, vom Hauptmaschinisten angefangen bis zum Capitaͤn
hinauf, zu fordern, daß sie allen ihren moralischen Einfluß zur Erzielung von
Wachsamkeit aufbieten. Endlich kann es an die Gesezgebung die Anforderung stellen,
daß jede Pflichtversaͤumniß eine angemessene Strafe nach sich ziehe. Diese
Momente leiteten die Commission bei dem Gesezesvorschlage, den sie am
Schluͤsse vorlegen wird.
V. Von dem Einsinken in Folge eines
theilweisen Vacuums im Kessel oder in den Feuerzuͤgen.
93. Diese Faͤlle finden auf den Zustand der Dampfmaschine in den Vereinigten
Staaten so wenig Anwendung, daß sich die Commission deren Beleuchtung bis zulezt
verspart hat. Es ist gewiß, daß der Kessel einer Maschine von hohem Druke, wenn er
die zu dem gewoͤhnlichen Dienste erforderliche Staͤrke besizt, auch
jene Gewalt auszuhalten im Stande seyn wird, die durch das ploͤzliche
Entstehen eines Vacuums in seinem Inneren hervorgebracht werden koͤnnte.
Kessel von niederem Druke wurden durch den atmosphaͤrischen Druk
eingedruͤkt, wenn ein Vacuum in ihnen entstand. Gegen diese Unfaͤlle
kann man sich, so weit die Erfahrung geht, durch ein Ventil schuͤzen, welches
sich nach Innen oͤffnet und deßgleichen die Watt'schen Kessel eines haben.
94. Der von John Taylor erzaͤhlte Fall einer
Explosion, welche an den Mold Mines in Flintshire vorfielDen Bericht hieruͤber findet man im ersten Bande des Philosophical Magazine; man sehe aber auch
ebendaselbst die Bemerkungen, welche W. J. Henwood und ein Praktiker
hieruͤber machten. A. d. O., scheint zu beweisen, daß die im Inneren der Feuerzuͤge eines
Hochdrukkessels entstandene Verduͤnnung eine Explosion der heftigsten Art
bewirken koͤnne. Der Kessel, welcher explodirte, war einer von dreien, die
von einer und derselben Maschine gespeist wurden. Die Heizung geschah mit
Steinkohle; die Thuͤren aller drei Oefen stunden offen; die Register von
zweien waren geschlossen, als man ploͤzlich die Muͤndungen der beiden
lezteren Flammensaͤulen ausspeien sah, worauf unmittelbar die Explosion
folgte. Der innere Feuerzug dieses Kessels war von den Seiten her platt
gedruͤkt; sowohl er als das ihn umschließende Gehaͤuse waren an Ort
und Stelle geblieben, und das an lezterem befindliche Sicherheitsventil hatte nicht
Schaden gelitten. Hr. Taylor
nimmt als wahrscheinlich an, daß der Druk des Dampfes zur Zeit, wo sich der Unfall ereignete, nicht
uͤber 30 Pfd. betrug, und daß sich das Wasser auf gehoͤriger
Hoͤhe befand. Fuͤr die wahrscheinliche Ursache des Einsinkens des
Feuerzuges haͤlt er die Entzuͤndung eines Gemisches des aus den
Steinkohlen erzeugten Gases mit atmosphaͤrischer Luft, indem das, was in dem
Ofen enthalten war, wegen Absperrung des Registers nicht in den Schornstein gelangen
konnte, und ein theilweises Vacuum entstand. Wenn die Staͤrke des Kessels nur
um etwas Weniges geringer war, als sie seyn mußte, um einem Dampfdruke von 30
Pfunden zu widerstehen, so konnte die angegebene Ursache wohl die besagte Wirkung
hervorgebracht haben. Man darf aber nicht vergessen, daß die Aussage des einzigen
Heizers, welcher den Unfall uͤberlebte, und der also im Falle einer
Nachlaͤssigkeit fuͤr alle seine Cameraden die Schuld zu tragen gehabt
haͤtte, es zweifelhaft laͤßt, ob der Dampfdruk und der Wasserstand
auch wirklich so waren, wie er es behauptet. Jedenfalls gebietet aber dieser Fall
die Vorsichtsmaßregel, bei der Heizung mit Steinkohlen oder mit Holz das Register
nicht unmittelbar nach Eintragung von frischem Brennstoffe abzuschließen. Befindet
sich der Ofen innerhalb des Kessels, so koͤnnen sehr ernstliche und selbst
noch bedeutendere Folgen daraus erwachsen, als da, wo die Stellung des Ofens eine
andere ist.
95. Daß innerhalb eines in Thaͤtigkeit befindlichen Kessels ein Vacuum
entstehen koͤnne, wie dieß vor einigen Jahren behauptet wurde, ist eine
Annahme, welcher die Thatsachen zu sehr entgegen sind, als daß wir auf eine
Untersuchung in Betreff ihrer einzugehen hatten.
96. Nachdem die Commission somit die Mittel zur Verhuͤtung der Explosionen der
Dampfkessel abgehandelt, bleibt ihr nur mehr zu erwaͤgen, in wiefern es
moͤglich ist, sich gegen die Wirkungen der wirklich eingetretenen Explosionen
zu schuͤzen. Mehrere ehrenwerthe Gelehrte und Praktiker beschaͤftigten
sich zu verschiedenen Zeiten hiemit. Die Vorschlaͤge, welche gemacht wurden,
gingen saͤmmtlich darauf hinaus, daß man die Passagiere auf ein eigenes Boot,
welches dem die Maschine tragenden Boote angehaͤngt wird, bringen soll; daß
die Kessel an den Seitenraͤndern (guards) der
Boote anzubringen seyen, oder daß man sie durch ein geeignetes Bollwerk von den
fuͤr die Passagiere bestimmten Raͤumen scheiden soll.
97. Was den ersten dieser Vorschlaͤge betrifft, so fand er von Seite des
Publicums so wenig Gunst, daß er aufgegeben werden mußte. Das Publicum scheint
uͤberhaupt nur solchen Vorsichtsmaße regeln seinen Beifall geschenkt zu
haben, die der Geschwindigkeit der Maschinen keinen Eintrag thaten.
98. Auf den groͤßeren unserer die atlantischen Gewaͤsser befahrenden
Dampfboote befinden
sich die Kessel gewoͤhnlich an den Seiten (guards), jedoch ohne von den inneren Theilen des Bootes geschieden zu seyn.
Dieser Bau gewahrt nur eine theilweise Sicherheit, in deren Folge wohl manches
Menschenleben verschont bleiben duͤrfte, die aber immer noch nicht ausreicht.
Was endlich die Errichtung eines Bollwerkes betrifft, welches hinreichenden Schuz
gegen die Wirkungen der Explosionen gewaͤhren koͤnnte, ohne dabei die
Schwere des Bootes zu sehr zu vermehren, so glaubt die Commission allerdings an die
Moͤglichkeit eines solchen; doch ist sie nicht darauf vorbereitet, sich mit
Bestimmtheit hieruͤber auszusprechen.
99. Die Absicht der Commission ging hauptsaͤchlich dahin, den Passagieren
dadurch, daß den Explosionen der Kessel gesteuert wuͤrde, groͤßere
Sicherheit zu schaffen;, und sie glaubt, daß dieß erzwekt werden koͤnne, ohne
daß fuͤr die dermalen gebraͤuchlichen Boote eine Verlegenheit daraus
erwachst, und ohne daß wenigstens in der Mehrzahl der Faͤlle eine
gaͤnzliche Veraͤnderung der Maschine erheischt wuͤrde. Um
jedoch laut gewordenen Meinungen, welche sie hoch zu schaͤzen weiß, zu
genuͤgen, hat sie in den ihrem Berichte angehaͤngten Gesezesvorschlag
eine Clausel aufgenommen, gemaͤß welcher dem ersten Boote, auf welchem das
Innere durch ein gehoͤriges Bollwerk von dem Kessel geschieden ist, eine
Praͤmie zuerkannt werden soll.
100. Die Commission fuͤgt am Schluͤsse dieser ihrer Untersuchungen
einen Gesezesvorschlag bei, durch den sie glaubt, daß den wichtigeren jener
Resultate, die sich aus ihren Forschungen herauswarfen, Folge gegeben werden
koͤnnte. Sie beschraͤnkte sich hiebei lediglich auf die Mittel, welche
die Explosionen der Dampfkessel verhuͤten oder Schuz gegen deren Wirkungen
gewahren sollen. Unberuͤksichtigt ließ sie hiebei die in Betreff der
Schifffahrt und namentlich auf den Dampfschiffen einzufuͤhrenden
Polizeilmaßregeln, so wichtig diese auch seyn moͤgen. Die bezuͤglich
dieser noͤthige Erfahrung wird sich in den Mitgliedern des Congresses, dem
dieser Gesezesvorschlag vorgelegt werden soll, nicht vermissen lassen. Es ist die
feste Ueberzeugung der Commission, daß auf diese Weise dem Publicum weit
groͤßere Sicherheit gewahrt werden wird, als bisher, ohne daß die bei der
Dampfschifffahrt oder bei der Fabrikation der Dampfmaschinen Betheiligten dadurch
beeintraͤchtigt werden.
Gesezesvorschlag zur Regulirung der Kessel und der Maschinen
der Schiffe, welche gaͤnzlich oder zum Theil durch Dampf getrieben
werden.
§. 1. Alle Eigner von Dampfbooten oder von Schiffen, die gaͤnzlich oder
zum Theil mittelst Dampf getrieben werden, haben ihre Fahrzeuge bis zum 1. Okt. 1838
neu inrolliren zu lassen, und bei dem Hafeneinnehmer oder Aufseher, bei welchem die
Inrollirung geschah, eine neue Licenz zu erholen und zwar unter den von
gegenwaͤrtigem Geseze geforderten Bedingungen.
§. 2. Keinem Schiffseigner, Schiffsmeister oder Capitaͤn eines
Dampfbootes ist es vom 1. Okt. 1838 an gestattet, auf den Bayen, Seen,
Fluͤssen oder sonstigen schiffbaren Gewaͤssern der Vereinigten Staaten
Guͤter, Waaren oder Passagiere zu verschissen, ohne sich vorher eine neue
Licenz verschafft zu haben, und den in gegenwaͤrtigem Geseze enthaltenen
Bestimmungen nachgekommen zu seyn. Fuͤr jede Übertretung dieses
§. verfallen der oder die Eigner in eine Strafe von 500 Dollars, wovon die
Haͤlfte dem Angeber zufaͤllt, und wofuͤr sie vor jedem
Districtsgerichtshofe, welcher uͤber Gesezesuͤbertretungen zu richten
befugt ist, belangt und verfolgt werden koͤnnen.
§. 3. Jeder Districtsrichter, in dessen Gerichtssprengel Ein- oder
Ausgangshaͤfen gelegen sind, hat auf das Ansuchen eines jeden
Dampfschiffeigners eine oder mehrere Personen zu bestellen, welche die Dampfboote
und die auf ihnen gebraͤuchlichen Kessel und Maschinen zu untersuchen im
Stande und dabei nicht bei der Fabrication solcher Kessel und Maschinen betheiligt
sind. Diese Personen haben, so oft sie dazu aufgefodert werden, die Dampfboote zu
visitiren, und den Eignern uͤber die geschehene Untersuchung in duplo ein Zeugniß auszustellen. Sie sind jedesmal, so
oft sie in Function treten, vor der geeigneten Behoͤrde zu beeidigen.
§. 4. Die zur Untersuchung des Rumpfes der Dampfboote Berufenen haben nach
genau gepflogener Untersuchung dem Eigner ein Zeugniß auszustellen, worin das Alter
des Fahrzeuges und die Zeit, waͤhrend der es Dienste geleistet, so wie die
Meinung abgegeben ist, ob dasselbe in gutem Zustande, seetauglich und zum Transporte
von Waaren und Guͤtern geeignet ist. Jeder der hiezu verwendeten Inspektoren
hat fuͤr die vorgenommene Untersuchung von dem Eigner die Summe von 5 Dollars
zu beziehen.
§. 5. Jeder auf einem Dampfboote befindliche Kessel soll so gebaut seyn, daß
er folgenden Bedingungen entspricht.
1) Es muͤssen zwei Sicherheitsventils vorhanden seyn, von denen jedes den bei
dem gewoͤhnlichen Betriebe des Kessels erzeugten Dampf entweichen lassen
kann.
2) Das erste dieser Ventile ist von dem Maschinenbauer zu graduiren, und auf den
Hebel, womit es belastet wird, ist der Druk zu praͤgen, bei welchem sich das
Ventil der Berechnung zu Folge oͤffnet, wenn das geeignete bewegliche Gewicht
auf die verschiedenen Merkzeichen gebracht wird. Dieser Druk soll die Differenz seyn, welche zwischen
dem Druke des Dampfes im Kessel und dem Druke der Luft auf das Ventil besteht.
3) Wenn das bewegliche Gewicht seinen groͤßten Druk ausuͤbt, so soll
der Gesammtdruk auf dieses Ventil den gemaͤß §. 4 dieses Gesezes
bescheinigten Druk nicht uͤbersteigen.
4) Das zweite der genannten Ventile, welches unter Verschluß zu halten ist, soll eine
unbewegliche Belastung bekommen, deren Gesammtdruk gleichfalls den gemaͤß
§. 4 bescheinigten Druk nicht uͤbersteigen darf.
5) Dieses zweite Ventil sammt seinem Hebel und den uͤbrigen dazu
gehoͤrigen Theilen ist mit einem vergitterten oder anderen Gehaͤuse so
zu umschließen, daß es wohl von seinem Size aufgehoben, nicht aber auf denselben
niedergedruͤkt werden kann, ausgenommen auf die oben vorgesehene Weise.
6) Das Gehaͤuse ist mit einem Schlosse zu versehen, zu welchem nur der
Capitaͤn oder der Schiffsmeister allein den Schluͤssel
fuͤhrt.
7) Das Gehaͤuse soll ein Emporsteigen des Ventiles, welches wenigstens den
vierten Theil des Durchmessers des Ventilsizes ausmacht, gestatten.
8) Der Hebel dieses Ventiles soll so gebaut seyn, daß er beim Emporsteigen des
Ventiles den Druk des Belastungsgewichtes wenigstens um den zehnten Theil
vermindert.
9) Wenn zwei Kessel, von denen keiner uͤber 40 Zoll im Durchmesser hat, durch
eine Dampfroͤhre mit einander verbunden sind, so ist jedes derlei Kesselpaar
mit ebensolchen Ventilen auszustatten, wie es in diesem §. fuͤr die
einfachen Kessel gefodert wurde.
10) Wenn der gemaͤß §. 4 bescheinigte Druk nicht uͤber zwei
Atmosphaͤren betraͤgt, so ist jeder Kessel mit einem
Queksilbermanometer (mercurial-gauge) zu
versehen, welcher mittelst eines Schwimmers oder einer Stange auf einer
gehoͤrig graduirten Scala in Queksilberzollen anzeigt, um wieviel der Druk im
Kessel groͤßer ist als der atmosphaͤrische Druk.
11) Dieser Manometer und seine Scala sollen so angebracht seyn, daß jeder auf dem
Boote befindliche Passagier sich von dessen Andeutungen leicht uͤberzeugen
kann.
12) Jeder Kessel ist mit einem aus leichtfluͤssigem Metalle bestehenden
Apparate von gehoͤriger Form und Dimension zu versehen, und dieser Apparat
ist an dem Kessel selbst oder an dessen Feuerzuͤgen da anzubringen, wo die
Hize am groͤßten ist, oder wo am leichtesten ein Mangel an Wasser
eintritt.
13) Das leichtfluͤssige Metall soll sich, damit es keinem Druke ausgesezt ist, in einer
Roͤhre befinden, und im Falle es welch wird, mit einer gehoͤrig
eingerichteten, laͤrmgebenden Vorrichtung in Verbindung gebracht seyn.
14) Genannter Apparat ist auf die bei dem unter Verschluß gehaltenen Ventile
angegebene Weise so zu versichern, daß er nicht unwirksam gemacht werden kann.
15) Das leichtfluͤssige Metall ist von dem Inspector zu bereiten und von ihm
in den Apparat zu bringen, wobei er sich zu uͤberzeugen hat, daß das Ganze
gehoͤrig angeordnet ist.
16) Dieses Metall ist dem bescheinigten Kesseldruke gemaͤß nach folgender
Tabelle zusammenzusezen. (Es ist dieß die bereits fruͤher abgedrukte
Tabelle.)
§. 7. Jedermann, der die Sicherheitsventile absichtlich uͤberladet, den
genannten Queksilbermanometer durch Verstopfung oder auf irgend andere Weise
unwirksam macht, oder das Spiel des Apparates mit dem leichtfluͤssigen
Metalle auf irgend eine Art beeintraͤchtigt, verfaͤllt jedesmal in
eine Strafe von – Dollars und in eine Einkerkerung, welche nicht uͤber
– betragen soll, und von dem Gerichte verfuͤgt werden kann.
Wuͤrde aus der Uebertretung eine Explosion erwachsen, in Folge deren Menschen
ums Leben kaͤmen, so waͤre der Uebertreter des Todschlages fuͤr
schuldig zu erklaͤren, und nach den gegen diesen bestehenden Gesezen zu
strafen.
§. 8. Nie sollen auf einem Dampfboote mehr dann zwei Kessel, welche sich
unmittelbar neben einander befinden muͤssen, verbundene Wasserroͤhren
haben. Der Inspector hat dem Eigner die nachgesuchte Licenz nicht eher zu ertheilen,
als bis er sich ausdruͤklich hievon uͤberzeugt bat.
§. 9. Fuͤr jedes Bersten eines Dampfkessels, welches wegen Ansammlung
von Bodensaz im Kessel eintrat, soll der Schiffsmeister um die Summe von –
Dollars gebuͤßt werden. Im Falle Jemand sein Leben hiebei verlor,
waͤre der Schiffsmeister des Todschlages schuldig und hienach gerichtlich zu
verfolgen.
§. 10. Keinem Dampfboote soll eine Licenz ertheilt werden, als bis sich der
Inspector uͤberzeugt hat, daß auf demselben kein Theil des Kessels
gewoͤhnlich der directen Einwirkung von Feuer oder heißer Luft ausgesezt ist,
ohne zugleich auch in unmittelbarer Beruͤhrung mit dem Wasser zu stehen.
§. 11. Derjenige oder diejenigen, welche mit der Untersuchung der Kessel und
der Maschinerie eines Dampfbootes beauftragt sind, haben ihre Ansicht uͤber
den guten Zustand derselben auszusprechen. Sie haben sich ferner mit einer
hydraulischen Presse zu versehen, und mit dieser nach vorgaͤngiger
Untersuchung zu pruͤfen, ob der Kessel einen drei Mal groͤßeren Druk auszuhalten vermag
als jenen, den dem Zeugnisse gemaͤß der Dampf auf ihn ausuͤbt.
§. 12. Wenn der Schiffsmeister oder jene, welche mit der Steuerung beauftragt
sind, das Dampfboot unterwegs anhalten, oder wenn das Anhalten zum Behufe von
Einnehmen und Ausladen von Guͤtern oder Passagieren geschieht, so ist die
Maschine in so weit in Thaͤtigkeit zu erhalten, daß die Pumpe ihr Spiel
fortsezt und das noͤthige Speisungswasser liefert.
§. 13. Kein anderer als ein erfahrener Mechaniker, welcher wenigstens 21 Jahre
zaͤhlt, zwei Jahre in einer Dampfmaschinen- oder uͤberhaupt in
einer Maschinenfabrik gedient hat, das Spiel der Maschine durch und durch kennt, und
genuͤgende Zeugnisse uͤber geseztes Benehmen beibringen kann, soll als
Maschinist auf einem Dampfboote aufgenommen, werden.
§. 14. Jedes Dampfboot, an dem die Kessel an den Seiten angebracht sind, und
an dem zwischen den Kesseln und dem Inneren des Bootes fuͤr ein Bollwerk
gesorgt ist, durch welches im Falle einer eintretenden Explosion den Passagieren
hinreichender Schuz gewaͤhrt ist, soll auf ein ihm von dem Inspektor
auszustellendes Zeugniß hin taxfrei licentirt werden. Ebenso soll ihm die
Haͤlfte der fuͤr das Probiren und andere Vorsichtsmaßregeln zu
entrichtenden Taxen nachgelassen werden.Welche Abaͤnderungen dieser Gesezesvorschlag in den vor dem Congresse
der Vereinigten Staaten gepflogenen Verhandlungen erlitt, ersieht man, wenn
man ihn mit dem unterm 7. Jul. 1838 wirklich erlassenen Geseze (polyt.
Journal Bd. LXX. S. 391) vergleicht.
A. d. R.