Titel: | Verfahren die wesentlichen Oehle auf eine Verfälschung mit Alkohol zu prüfen; von Hrn. Borsarelli. |
Fundstelle: | Band 78, Jahrgang 1840, Nr. XXVI., S. 136 |
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XXVI.
Verfahren die wesentlichen Oehle auf eine
Verfaͤlschung mit Alkohol zu pruͤfen; von Hrn. Borsarelli.
Aus dem Journal de Pharmacie, Jun. 1840, S.
429.
Borsarelli's Verfahren Oehle auf eine Verfaͤlschung mit
Alkohol zu pruͤfen.
Der Verfasser bedient sich einer kleinen cylindrischen unten verschlossenen Glasröhre
von beiläufig 1 Zoll Durchmesser und 4 Zoll Höhe, füllt diese zu zwei Drittel mit
dem Oehl an, bringt dann kleine Stüke von geschmolzenem salzsaurem Kalk hinein,
verkorkt die Oeffnung der Röhre und erhizt sie 4–5 Minuten lang im Wasserbad
auf 80° R., wobei er sie von Zeit zu Zeit schüttelt; hierauf läßt er sie
langsam erkalten.
Enthält das wesentliche Oehl eine beträchtliche Menge Alkohol, so löst sich der
salzsaure Kalk ganz auf und bildet eine Flüssigkeitsschichte, welche den unteren
Theil der Röhre einnimmt, während das wesentliche Oehl sich darüber sammelt. Ist
hingegen nur sehr wenig Alkohol im Oehl enthalten, so wittern die Stüke des
Kalksalzes aus, verlieren ihre Form und sammeln sich am Boden der Röhre als eine
weiße zusammenhängende Masse. War endlich das Oehl ganz rein, so erleiden die
Kalksalzstüke selbst in ihrer Form keine Veränderung.
Bei der Prüfung eines wesentlichen Oehls muß man anfangs nur sehr wenig salzsauren
Kalk zusezen und nur nach und nach mehr davon beifügen, denn wenn es nur eine sehr
unbedeutende Quantität Alkohol enthält, könnte eine größere Menge Kalksalz denselben
ganz verschluken, ohne daß das Kalksalz eine bemerkbare Veränderung erleiden würde.
Bei einem Gemisch von Alkohol und wesentlichem Oehl läßt sich die Menge des lezteren
also leicht bestimmen, indem man entweder das Volum oder das Gewicht des über der
geistigen Kalksalzlösung schwimmenden Oehls ermittelt.
Wenn man eine längere Röhre anwendet und sie nicht genau verkorkt, kann man mittelst
desselben Verfahrens auch den Alkoholgehalt des Aethers bestimmen.