Titel: | Verbesserungen in der Holzpflasterung, worauf sich Richard Gurney, Esq. zu Trevinnion in der Grafschaft Cornwall, am 25. Nov. 1841 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 86, Jahrgang 1842, Nr. XCVII., S. 414 |
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XCVII.
Verbesserungen in der Holzpflasterung, worauf
sich Richard Gurney,
Esq. zu Trevinnion in der Grafschaft Cornwall, am 25.
Nov. 1841 ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of arts. August 1842, S.
19.
Mit Abbildungen auf Tab.
VIII.
[Gurney, Holzpflasterung.]
Die Blöke werden, wie Fig. 27 zeigt, in der
Richtung der punktirten Linie a aus Balken schief
abgeschnitten. Fig.
28 zeigt einen solchen Blok.
Fig. 29
stellt einen Theil des aus solchen Blöken zusammengesezten Holzpflasters im Grundriß
dar. In Folge dieser eigenthümlichen Form wird das Ende jedes Blokes von den
hinteren Enden zweier in
der vorhergehenden Reihe befindlichen Blöke getragen, während das hintere Ende des
vorhergehenden Blokes die Vorderenden der beiden in der nächstfolgenden Reihe
befindlichen Blöke trägt. Die Blöke werden mit einer Mischung aus Reißblei und
Gastheer, womit man die Vorderflächen und den Boden jedes Blokes bestreicht,
aneinander gekittet und auf die Fig. 29 dargestellte
Weise zusammengesezt. Die bestrichenen Seiten kommen mit den unbestrichenen Seiten
der zu der vorhergehenden Reihe gehörigen Blöke in Berührung, und theilen ihnen
einen Theil der Mischung mit, so daß nun fünf Seiten eines jeden Blokes mit der
erwähnten Substanz überzogen sind. Um den Pferden einen sicheren Fußhalt zu
gewähren, kann man auch noch die Oberflächen der Blöke mit einer Composition aus
Asphalt und Bitumen mit etwas Sand gemengt, überziehen. Diese Masse wird mittelst
Walzen oder Schlagens mit Hämmern in die Blöke hineingetrieben, nachdem diese vorher
durch Behandlung mit Dämpfen zur Aufnahme der Masse vorbereitet worden sind.
Der Vortheil der in Rede stehenden Pflasterungsmethode liegt erstens in der größeren
Dauerhaftigkeit, zweitens in einem sicherern Fußhalt für Pferde und andere
Zugthiere, drittens in dem Umstand, daß kein Wasser in die Räume zwischen den Blöken
eindringen kann.