Titel: Verbesserungen im Zängen des Puddeleisens, worauf sich George Allarton, zu West Bromwich, in der Grafschaft Stafford, am 11. Nov. 1841 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 87, Jahrgang 1843, Nr. VI., S. 23
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VI. Verbesserungen im Zaͤngen des Puddeleisens, worauf sich George Allarton, zu West Bromwich, in der Grafschaft Stafford, am 11. Nov. 1841 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of arts. Okt. 1842, S. 168. Mit Abbildungen auf Tab. II. Allarton's Verbesserungen im Zaͤngen des Puddeleisens. Bekanntlich unterliegen die Luppen, sobald sie aus dem Puddelofen genommen worden sind, der Operation des Zängens, um sie durch Ausquetschen der flüssigen Schlake u.s.w. in Stabeisen zu verwandeln. Dieses Auspressen geschieht in der Regel mittelst eines Stirnhammers oder auch eines Hebels, welcher durch einen Krummzapfen oder ein Excentricum in Bewegung gesezt wird. Da diese Quetschhebel auf einem unbeweglichen Lager ruhen, so muß, wenn man das Eisen zu sehr erkalten läßt, wegen des hiedurch veranlaßten bedeutenden Widerstandes ein Theil des Mechanismus unvermeidlich brechen, und Kosten und Zeitverlust nach sich ziehen. Der Nuzen der Quetschhebel wird dadurch bedeutend vermindert, indem eine hinreichende Kraft nicht ohne Gefahr in Wirksamkeit gesezt werden kann. Um diesen Uebelstand zu beseitigen, trifft der Patentträger eine Anordnung, der zufolge die Maschine so adjustirt werden kann, daß sich jeder beliebige Druk (etwa von 100 bis 1000 Tonnen) mit Vollkommener Sicherheit ausüben läßt; sollte aber ein noch größerer Widerstand vorkommen, so dreht sich die ganze Maschine um einen am Ende der Bodenplatte befindlichen Zapfen, und verhütet auf diese Weise einen Bruch. Die Figuren 12 und 13 stellen die Maschine in der Seitenansicht dar und zwar in zwei Lagen. In dem Hinteren Theile der gußeisernen Bodenplatte a, a befindet sich ein Schliz, in welchem das Ende des Hebels b auf- und niederspielen kann. An dieser Bodenplatte sind zwei Träger c befestigt, von denen jedoch in der Zeichnung nur der eine in der Seitenansicht sichtbar seyn kann. Ein durch diese Träger gestekter starker, schmiedeiserner Zapfen d bildet die Drehungsachse des Hebels b. Auf der Bodenplatte ist ein Schlitten e angeordnet, auf dem der Amboß f ruht. Durch etwa vier gußeiserne Gewichte g, g, jedes wenigstens fünf Tonnen schwer, wird die Bodenplatte niedergedrükt. Sie ist an ihrem vorderen Ende um einen Zapfen h drehbar, dessen starke schmiedeiserne Lagerbaken mit dem Fundamente fest verbunden sind. Um diesen Zapfen läßt sich die Bodenplatte wie ein Hebel drehen, ohne jedoch eine seitliche Verschiebung zuzulassen. In Fig. 12 befinden sich zwei glühende Eisenstöke oder Luppen zur Bearbeitung zwischen der Bake des Quetschhebels b und dem Amboß. Wenn aber das Eisen kalt ist, wie man von dem unter der Bake des Hebels b in Fig. 13 annehmen mag, so wird die Bake durch die Unzusammendrükbarkeit des Eisens verhindert, auf dem Amboß sich nieder zu bewegen. In diesem Falle müßte bei der gewöhnlichen Anordnung der gegen das Hebelende wirkenden gleichförmigen Kraft wegen des Widerstandes des Eisenstüks irgend ein Theil der Maschine nachgeben oder brechen. Lezteres nun kann bei vorliegendem Apparate nicht geschehen, weil die Lagerplatte, um den Zapfen h sich drehend, nachgibt, wie Fig. 13 zeigt. Der Patentträger bemerkt, daß die so eben beschriebene Maschine seit einigen Monaten in einem Puddelwerk, welches wöchentlich ungefähr 150 Tonnen Eisen liefere, mit bestem Erfolge im Gange sey, daß er sich übrigens nicht an die in der Abbildung dargestellte Form des Hebels und seines Zugehörs oder an sonstige Einzelnheiten binde, sondern daß sich seine Patentansprüche lediglich auf die Mittel beziehen, welche den Apparat in den Stand sezen, einen beliebig starken Druk mit vollkommener Sicherheit auszuhalten.

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