Titel: | Miszellen. |
Fundstelle: | Band 89, Jahrgang 1843, Nr. XL., S. 154 |
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XL.
Miszellen.
Miszellen.
Zollvereinsvertrag in Betreff der Erfindungspatente.
Zur Ausfuͤhrung des bei dem Abschlusse der Zollvereinsvertraͤge
niedergelegten Vorbehalts einer weiteren Vereinbarung uͤber die Annahme
gemeinschaftlicher Grundsaͤze hinsichtlich der Erfindungspatente und
Privilegien ist von den zum Zoll- und Handelsverein verbundenen Regierungen
fuͤr die Dauer des Zoll- und Handelsvereins nachstehende Uebereinkunft
wegen Ertheilung von Erfindungspatenten und Privilegien unter dem 21. Sept. 1842
verabredet und geschlossen worden: Es bleibt zwar im allgemeinen einem jeden
Vereinsstaate vorbehalten uͤber die Ertheilung von Patenten oder Privilegien
zur ausschließlichen Benuzung neuer Erfindungen im Gebiete der Industrie, es
moͤge von einem Privilegium fuͤr eine inlaͤndische Erfindung
(Erfindungspatent) oder von einem Privilegium fuͤr die Uebertragung einer
auslaͤndischen Erfindung (Einfuͤhrungspatent) sich handeln, nach
seinem Ermessen zu beschließen und die ihm geeignet scheinenden Vorschriften zu
treffen; die saͤmmtlichen Vereinsstaaten verstaͤndigen sich jedoch, um
einestheils die aus dergleichen Privilegien hervorgehenden Beschraͤnkungen
der Freiheit des Verkehrs unter den Vereinsstaaten moͤglichst zu beseitigen,
anderntheils eine Gleichmaͤßigkeit in den wesentlichen Punkten zu erreichen,
in Folge des bei Eingehung der Zollvereinigungsvertraͤge gemachten Vorbehalts
allerseits dahin, die nachfolgenden Grundsaͤze uͤber das Patentwesen
zur Ausfuͤhrung zu bringen:
I. Es sollen Patente uͤberall nur fuͤr
solche Gegenstaͤnde ertheilt werden, welche wirklich neu und
eigenthuͤmlich sind. Die Ertheilung eines Patents darf mithin nicht
stattfinden fuͤr Gegenstaͤnde, welche vor dem Tage der Ertheilung des
Patents innerhalb des Vereinsgebiets schon ausgefuͤhrt, gangbar, oder auf
irgend eine Weise bekannt waren, insbesondere bleibt dieselbe ausgeschlossen bei
allen Gegenstaͤnden, die bereits in oͤffentlichen Werken des
In- oder Auslandes, sie moͤgen in der deutschen oder in einer fremden
Sprache geschrieben seyn, dergestalt durch Beschreibung oder Zeichnung dargestellt
sind, daß darnach deren Ausfuͤhrung durch jeden Sachverstaͤndigen
erfolgen kann. Die Beurtheilung der Neuheit und Eigenthuͤmlichkeit des zu
patentirenden Gegenstandes bleibt dem Ermessen einer jeden Regierung
uͤberlassen. Fuͤr eine Sache, welche als eine Erfindung eines
vereinslaͤndischen Unterthans anerkannt und zu Gunsten des leztern bereits in
einem Vereinsstaate patentirt worden ist, soll außer jenem Erfinder selbst oder
dessen Rechtsnachfolger Niemanden ein Patent in einem andern Vereinsstaate ertheilt
werden.
II. Unter den im Art. I.
ausgedruͤkten Voraussezungen kann auf die Verbesserung eines schon bekannten
oder eines bereits patentirten Gegenstandes ein Patent gleichfalls ertheilt werden,
sofern die angebrachte Aenderung etwas Neues und Eigenthuͤmliches ausmacht;
es wird jedoch durch ein solches Patent in dem Fall wenn die Verbesserung einen
bereits patentirten Gegenstand betrifft, das fuͤr diesen leztern ertheilte
Patent nicht beeintraͤchtigt, vielmehr muß das Recht zur Mitbenuzung des
urspruͤnglich patentirten Gegenstandes besonders erworben werden.
III. Die Ertheilung eines Patents darf fortan niemals ein
Recht begruͤnden: a) die Einfuhr solcher
Gegenstaͤnde, welche mit dem patentirten uͤbereinstimmen, oder b) den Verkauf und Absaz derselben zu verbieten oder zu
beschraͤnken. Eben so wenig darf dadurch dem Patentinhaber ein Recht
beigelegt werden c) den Ge- oder Verbrauch von
dergleichen Gegenstaͤnden, wenn solche nicht von ihm bezogen oder mit seiner
Zustimmung anderweitig angeschafft sind, zu untersagen, mit alleiniger Ausnahme des
Falles, wenn von Maschinen und Werkzeugen fuͤr die Fabrication und den
Gewerbebetrieb, nicht aber von allgemeinen, zum Ge- und Verbrauche des
groͤßeren Publicums bestimmten Handelsartikeln die Rede ist.
IV. Dagegen bleibt es jeder Vereinsregierung
uͤberlassen, durch Ertheilung eines Patents innerhalb ihres Gebiets dem
Patentinhaber 1) ein Recht zur ausschließlichen Anfertigung oder Ausfuͤhrung
des in Rede stehenden Gegenstandes zu gewaͤhren. Ingleichen bleibt es jeder
Regierung anheimgestellt, innerhalb ihres Gebiets dem Patentinhaber 2) das Recht zu
ertheilen, a) eine neue Fabricationsmethode, oder b) neue Maschinen oder Werkzeuge fuͤr die
Fabrication in der Art ausschließlich anzuwenden, daß er berechtigt ist, allen
denjenigen die Benuzung der patentirten Methode, oder den Gebrauch des patentirten
Gegenstandes zu untersagen, welche das Recht dazu nicht von ihm erworben oder den
patentirten Gegenstand nicht von ihm bezogen haben.
V. Es sollen in jedem Vereinsstaate die Unterthanen der
uͤbrigen Vereinsstaaten sowohl in Betreff der Verleihung von Patenten, als
auch hinsichtlich des Schuzes fuͤr die durch die Patentertheilung
begruͤndeten Befugnisse, den eigenen Unterthanen gleich behandelt werden. Die
in einem Staat erfolgte Patentertheilung soll jedoch keineswegs als eine
Ruͤksicht geltend gemacht werden duͤrfen, aus welcher nun auch in
andern Vereinsstaaten ein Patent auf denselben Gegenstand nicht zu versagen
waͤre. Die Entscheidung der Frage, ob ein Gegenstand zur Patentertheilung
geeignet sey oder nicht, bleibt vielmehr innerhalb der gemeinsam vereinbarten
Graͤnzen dem freien Ermessen jedes einzelnen Staats nach den von ihm
fuͤr raͤthlich befundenen Grundsaͤzen vorbehalten, ohne daß
diesem Ermessen durch die Vorgaͤnge in andern Vereinsstaaten vorgegriffen
werden darf. Die Gewaͤhrung eines Patents begreift ferner fuͤr den
Unterthan eines andern Vereinsstaats die Befugniß zur selbststaͤndigen
Niederlassung und Ausuͤbung des Gewerbes, in welches der patentirte
Gegenstand einschlaͤgt, nicht in sich; vielmehr ist die Befugniß hiezu nach
Maaßgabe der Verfassung jedes Staates besonders zu erwerben.
VI. Wenn nach Ertheilung eines Patents der Nachweis
gefuͤhrt wird, daß die Voraussezung der Neuheit und Eigenthuͤmlichkeit
nicht gegruͤndet gewesen sey, so soll dasselbe sofort zuruͤkgenommen
werden. In solchen Faͤllen, wo der patentirte Gegenstand zwar Einzelnen schon
fruͤher bekannt gewesen, von diesen jedoch geheim gehalten worden ist. bleibt
das Patent, so weit dessen Aufhebung nicht etwa durch anderweite Umstaͤnde
bedingt wird, zwar bei Kraͤften, jedoch gegen die gedachten Personen ohne
Wirkung.
VII. Die Ertheilung eines Patents in einem Vereinsstaat
ist sogleich mit allgemeiner Bezeichnung des Gegenstandes, des Namens und Wohnortes
des Patentinhabers, so wie der Dauer des Patents in den zu amtlichen Mittheilungen
bestimmten Blaͤttern oͤffentlich zu verkuͤnden. In gleicher Art
ist auch die Prolongation eines Patents oder die Zuruͤknahme desselben vor
Ablauf des urspruͤnglich bestimmten Zeitraums oͤffentlich bekannt zu
machen.
VIII. Die saͤmmtlichen Vereinsregierungen werden
sich nach dem Ablauf jedes Jahrs vollstaͤndige Verzeichnisse der im Laufe
desselben ertheilten Patente gegenseitig mittheilen. Vorstehende Uebereinkunft wird,
nachdem solche allseitig ratificirt worden ist, hiedurch zur oͤffentlichen
Kenntniß gebracht. Berlin, 29. Jun. 1843. Fuͤr den Minister der
auswaͤrtigen Angelegenheiten, Graf v. Alvensleben.
(Allg. Preuß. Zeitung.)
Eisenbahnschienen von Glas.
Vor mehreren Jahren wurde von einem Belgier die Frage aufgeworfen, ob es nicht
moͤglich und zwekdienlich sey, Schienen aus Glas zu fabriciren, worauf Wagen
mit hoͤlzernen Raͤdern laufen koͤnnten. Diese Idee wurde, wie
so vieles Andere, unbeachtet gelassen.
In Frankreich schien man spaͤter diesen Gegenstand doch einer naͤheren
Untersuchung werth gehalten zu haben, indem in Folge gemachter Versuche und
Forschungen eine Erfindung daraus sich ergab, Schienen aus einer Glasmasse
anzufertigen.
Das Journal des connaissances usuelles zu Paris hat in
einer seiner lezten Lieferungen die eigenthuͤmliche Verfahrungsweise zu
dieser Gattung Schienen
veroͤffentlicht, welche wir nachstehend mittheilen, da sie nicht ohne
Interesse ist:
Schienen von Glas.
1) Der Fundationsmoͤrser (mortier de fondation).
Derselbe wird aus harten Steinen, Steinschroten oder Kieselsteinen von
entsprechender Dike, so wie sie sich auf den Baustellen vorfinden, gemacht und mit
einem guten Béton oder Moͤrtel aus Kalk, Sand und zerstampftem Cement, der
gut praͤparirt und in richtigem Verhaͤltniß zusammengesezt seyn muß,
verbunden. Dieser Fundationsmoͤrser muß 60 bis 80 Centimeter Breite an der
Basis, 30 bis 40 an der Spize, und 60 bis 80 Centimeter Hoͤhe haben, so daß
er eine abhaͤngige Flaͤche oder auf beiden Seiten eine
Boͤschung bildet.
2) Der Kitt oder besondere Moͤrtel, der vermoͤge seiner großen
Festigkeit zur Anfertigung der Schienen sehr geeignet ist, besteht aus 60 Theilen
Harz, 50 Theilen Schwefel, 45 Theilen trokener Erde und 160 Theilen
gewoͤhnlichen Glases oder Scherben von Fayence und Porzellan, die in
mittelmaͤßige Stuͤke zerstoßen sind.
3) Der Teig oder die Composition fuͤr die neuen Schienen wird mittelst der
bekannten alkalischen, erdigen, mineralischen, metallischen oder andern Agentien in
verhaͤltnißmaͤßigen Dosen, als: Alaunerde, Magnesia, Soda, Potasche,
Kalk, weißem Arsenik, Blei- oder Eisenoxyd, Pétunzé etc. verglast.
Die erste Sorte besteht aus 100 Theilen gewoͤhnlichem Sand, 25 Theilen
ausgelaugter oder frischer Asche, 25 Theilen roher Soda, 40 Theilen Thon, 20 Theilen
calcinirter Knochen, 20 Theilen geloͤschtem Kalk, 100 Theilen
Bouteillenscherben.
Die zweite Sorte wird aus 200 Theilen Basalt, 20 Theilen Kalk, 10 Th. calcinirter
Knochen und 5 Th. Braunstein gebildet.
Die dritte Sorte besteht aus 100 Theilen Feldspath oder Kaolin, 100 Th. Sand, 20 Th
Pétunzé, 10 Th. Kalk und 10 Th. Braunstein.
Die vierte Sorte aus 100 Th. Sand, 50 Th. Bimsstein, 50 Th. Pouzollane, 20 Th. Kalk,
5 Th. Bleioxyd und 5 Theilen Braunstein.
Die Praͤparationen finden in Oefen oder Tiegeln von Glashuͤtten statt;
das Baken und Schmelzen muß in allen Faͤllen bis zur Verglasung gebracht
werden.
Endlich werden die aus einer oder der andern dieser Compositionen zu erzeugenden
Schienen in Gießformen gegossen und dann noch einmal gebaken; der untere Theil der
Schiene muß laͤngslaufende Falzen oder rautenfoͤrmige Kreuzschnitte
von 16 bis 20 Centimeter Tiefe und eben so viel Breite haben. Die Schienen werden,
bei 70 bis 80 Millimeter Dike und Hoͤhe, mindestens 1 Meter lang, und durch
den eigenthuͤmlichen vorn beschriebenen Kitt befestigt. Von Außen werden sie
mit eisernen Naͤgeln von 3 bis 4 Centimeter Dike mit gespaltenem Ende
festgehalten, auf die ganze Laͤnge des Mauerwerks verkittet und in
Entfernungen von 12 bis 13 Centimeters mit einem Keile von Eichenholz, der 4 Centim.
Hoͤhe auf 2 Dike hat, zwischen Schiene und Nagel geschlossen. (Archiv
fuͤr Eisenbahnen, 1843, Nr. 8.)
Wirkung des Blizes auf die Eisenbahnen.
Bei einem heftigen Gewitter beobachtete man in England eine merkwuͤrdige
Erscheinung; man sah naͤmlich den Bliz laͤngs der Eisenbahnschienen
hinlaufen, wodurch selbst die unerschrokensten Leute eingeschuͤchtert wurden.
(Recueil de la Société polytechnique, Mai 1843.)
Ch. Dyer, über feuersichere
Gebäude.
Dyer ward kuͤrzlich damit beauftragt, in der City
von London ein weitlaͤusiges Gebaͤude zu errichten, bei dessen
Erbauung die Bedingniß festgesezt war, daß es ganz feuersicher seyn sollte (siehe
Echo du monde savant, No. 7.).
Man wendete daher statt des gewöhnlichen Zimmerholzes Durchzugbalken von Gußeisen an.
In den Mauern wurden in jedem Stokwerke fuͤnf bis sechs Eisenstangen von
0,037 Meter Breite und 0,003 Meter Dike von Unten nach Aufwaͤrts in
unmittelbarer Beruͤhrung mit der Mauer eingefuͤgt. An den
Vereinigungsstellen
sind sie an den Raͤndern der Ziegel uͤbergebogen, und um das Anhaften
des Moͤrtels zu erleichtern, mit Theer bestrichen und mit Sand bestreut,
wodurch zugleich die nachherige Zerstoͤrung durch Rost verhindert wird.
Von den gußeisernen Durchzugsbalken hatten einige eine Laͤnge von 3,34 Meter,
andere von 5,63 Meter und waren in der Mauer um 0,225 Meter versenkt. In der Mitte
hatten sie eine Hoͤhe von 0,304 Meter und an den beiden Extremitaͤten
von 0,200 Meter. — Zwischen den Durchzugsbaͤumen wurden mittelst
Cement Woͤlbungen von einer halben Ziegeldike so eng eingefuͤgt, daß
die Seitenraͤnder am Obertheile sich beruͤhrten. — Der Fußboden
wurde auf die gewoͤhnliche Weise belegt, und die eisernen Durchzugbalken
wurden an der unteren Flaͤche, wo sie den Plafond bilden, mit Papier
uͤberzogen.
Um zu sehen, wie weit man sich auf diese Construction in Betreff der Feuersicherheit
verlassen koͤnnte, machte man in jedem Gemache des
Rez-de-Chaussée ein Feuer mit Kohks, dessen Flamme uͤber 2
Meter hoch erhalten wurde. Obgleich das Feuer waͤhrend mehrerer Tage
unterhalten wurde, zeigte sich jedoch keine andere Wirkung, als daß der Fußboden
sich etwas aufblaͤhte und einige Spruͤnge erhielt, was den
Wasserdaͤmpfen zugeschrieben werden muß, die sich theils aus dem Cemente,
theils aus dem aufgegossenen Gyps entwikelten. (Gewerbeblatt fuͤr Hannover
1843, 3. Heft, S. 71.)
Ramstädt's Verfahren eiserne Lasten
am Grunde des Wassers auszumitteln und aus jeglicher Tiefe hervorzuholen.
Das neue von dem Hrn. Flottenlieutenant Ramstaͤdt
erfundene Verfahren, um durch einen elektro-galvanischen Apparat gußeiserne
und eiserne Lasten aus jeglicher Tiefe hervorzuholen, hat die Neugier vieler rege
gemacht. Am 23 Maͤrz (4. April) wurde auf der Newa, der neuen Admiralitaͤt gegenuͤber, ein Versuch mit dieser
Entdekung angestellt. Hr. Ramstaͤdt hob in 20
Minuten einen 30 Pud (das Pud = 40 Pfd.) schweren Anker und eine 15 Pud schwere
Kette, die in einer Tiefe von 6 Faden lagen, in die Hoͤhe. Zu diesem Versuch
war eigens das Eis ausgehauen worden. Der Erfolg dieses neuen Verfahrens ist noch
jezt zu sehen; der aufgezogene Anker befindet sich noch an der Stelle, wo in
Gegenwart vieler Admiraͤle und anderer Personen, die den Erfinder mit ihrer
Gegenwart beehrten, der Versuch angestellt worden.
Das Verfahren des Hrn. Ramstaͤdt, um Metalle vom
Grunde des Wassers hervorzuholen, besteht in Folgendem: in eine Schaluppe stellte
man einen besonderen elektro-galvanischen Apparat, von welchem aus zwei
Conductors aus Draht bis zum Grunde des Wassers herabgehen. Indem man nun in der
Schaluppe in der Gegend umherfaͤhrt, wo man das untergegangene Metall
vermuthet, muß man immer zwei Finger auf den beiden metallischen Punkten des
Apparats halten. Die Hand fuͤhlt dann fortwaͤhrend leichte
Schlaͤge des Elektro-Galvanismus, so wie aber die beiden Enden des
herabgelassenen Conductors irgend ein Metall beruͤhren, so hoͤren die
Schlaͤge sogleich auf, und dadurch wird die Anwesenheit des Metalls auf dem
Grunde des Wassers kund gethan. Um aber zu wissen, von welcher Art dieses Metall
ist, laͤßt man an einem Strik einen kuͤnstelichen Magnet ins Wasser,
der seine Wirksamkeit von einer elektro-galvanischen Batterie erhaͤlt;
faßt der Magnet an die auf dem Boden befindliche Sache, so ist dieß ein Beweis, daß
sie von Eisen oder von Gußeisen ist, und dann zieht man sie aus jeder beliebigen
Tiefe mit einem besonders eingerichteten Krahn empor; bleibt der Magnet ohne Kraft,
so ist dieß ein Beweis, daß die auf dem Boden befindliche Sache von Kupfer oder von
einem anderen Metall ist. Dann wird sie, je nach der Tiefe, durch andere
gewoͤhnlich angewandte Mittel hervorgezogen. Der Hauptnuzen dieser Erfindung
ist das Auffinden jeglichen Metalls in jeder Tiefe; die Resultate dieser Entdekung
sind folglich augenfaͤllig. (Aus der St. Petersburgischen Zeitung.)
Anwendung des stark erhizten Wasserdampfs zum Wiederbeleben
der Knochenkohle in den Zukerfabriken.
In einer Abhandlung der HHrn. Laurens und Thomas im ersten Junius-Heft (Bd. LXXXVIII) S. 349 des polyt. Journals findet sich die
Bemerkung, daß
Wasserdampf auf 300° C. erhizt, Steinkohlen, Holz und Torf vollkommen
verkohlt, wobei sich brennbare Gase erzeugen, welche nach ihrem Uebergang in einen
Condensator zu verschiedenen Zweken anwendbar sind. Es scheint, daß man schon vor
dieser Anwendung den uͤberhizten Dampf zum Wiederbeleben der Knochenkohle in
den Zukerraffinerien benuzt hat. Nach einer Notiz im Journal
de Chimie médicale, Jul. 1843, S. 436 explodirte naͤmlich
kuͤrzlich in der Fabrik des Hrn. Seghers zu Gent
einer der eisernen Cylinder, in die man, um Knochenkohle wieder zu beleben,
Wasserdampf leitet, welcher in einem rothgluͤhenden Schlangenrohr stark
erhizt worden ist. Wenn dieser Dampf, heißt es daselbst, die vom Erfinder des
Verfahrens vorgeschriebene Temperatur von 350° C. uͤberschreitet, so
zersezen sich die in der Knochenkohle enthaltenen zukerigen Substanzen und bilden
Kohlenwasserstoffgas; dieses wird sich mit der Luft im oberen Theile des Cylinders
vermischen und ein detonirendes Gasgemisch bilden, welches sich durch den
rothgluͤhenden Dampf oder durch die Kohlen, die er zum Gluͤhen bringt,
entflammen kann. Daß die erfolgte Explosion nicht der Spannung des Dampfes
zugeschrieben werden darf, geht schon daraus hervor, daß unten am Cylinder ein Rohr
zum Auslassen der gasfoͤrmigen Producte angebracht ist und folglich der Dampf
mit der aͤußeren Luft communicirt.
Bereitung einer blauen Farbe mittelst Aloësäure.
Wenn man Aloësaͤure (welche man durch Behandlung von Aloë mit concentrirter
Salpetersaͤure bereitet) mit Kolophonium zusammenschmilzt, so erhaͤlt
man nach Hrn. Barreswill eine ganz dunkle blaue Farbe. Es
war demselben bis jezt nicht moͤglich, diesen Farbstoff zu isoliren; er hat
aber gefunden, daß das so geblaͤute Harz sich leicht in Alkohol, wesentlichen
Oehlen und Fetten aufloͤst, so daß diese damit gefaͤrbt werden
koͤnnen. Einige Decigramme ungereinigter Aloësaͤure, mit 20 Grammen
Harz zusammengeschmolzen, reichen hin, um 1 Pfd. Talg zu faͤrben. (Journal de Pharmacie, Jun. 1843.)
Rousseau, über die Fermente.
1) Die wesentlichste Bedingung, damit ein Ferment die alkoholische Gaͤhrung
erregen koͤnne, ist, auf die farbigen Papiere sauer zu reagiren. Diese saure
Eigenschaft muß uͤbrigens von gewissen vegetabilischen Saͤuren
herruͤhren, welche die Faͤhigkeit haben, bei ihrer freiwilligen
Zersezung sich in Carbonate oder in Kohlensaͤure zu verwandeln. Es ist
bemerkenswerth, daß eben die Saͤuren in den
Fermenten sich finden, welche in allen gaͤhrungsfaͤhigen
Fruͤchten enthalten sind und die sich zu Carbonaten umbilden, wenn sie in den
thierischen Organismus hineingefuͤhrt werden; solcher Art sind
naͤmlich die Weinstein-, Citronen-, Aepfel-,
Milchsaͤure etc.
2) Wenn das Ferment ziemlich stark sauer ist, so vermoͤgen die vegetabilischen
und mineralischen Gifte, die aͤtherischen Oehle etc. in der Gaͤhrung
keine Modification zu bewirken, waͤhrend dieß im Gegentheile stattfindet,
wenn das Ferment, bis daß es neutral wird, gewaschen worden ist. Durch einen
entgegengesezten Einfluß kann die Gaͤhrung bedeutend verstaͤrkt werden
durch die Gegenwart eines weinstein-, citronen-, aͤpfel-
oder milchsauren Salzes. Uebrigens haben schon vor langer Zeit Colin und Thénard den guͤnstigen Einfluß
bemerkt, welchen der Weinsteinrahm auf die Gaͤhrung ausuͤbt.
3) Wenn das Ferment, anstatt sauer zu seyn, durch freiwillige Zersezung
veraͤndert, eine alkalische Reaction auf das Papier hervorbringt, so bewirkt
es nicht mehr, mit Rohrzuker in Beruͤhrung gebracht, die Bildung von Alkohol
oder von Kohlensaͤure, sondern es entsteht Milchzuker und spaͤter
Milchsaͤure. So verhalten sich auch das Caseïn, die Diastase, die thierischen
Membranen, welche Milchsaͤure geben, wenn man sie zu einer
Zukerloͤsung mischt, wie dieses Boutron und Frémy beobachtet haben. Wenn man mit Sorgfalt alle die
Umstaͤnde untersucht, unter welchen das Phaͤnomen eintritt, so wie die
Natur der Koͤrper, welche dabei gebildet werden, so hat diese Einwirkung
nichts Auffallendes; denn wenn die Heft alkalisch geworden ist, so hat sie ihre
Natur veraͤndert und ist in eine Materie umgewandelt, welche alle
Eigenschaften des Caseins besizt. (Echo du monde savant
1843, No. 33.
Ueber Brodbäkerei.
Ein Baͤker in Belgien, Hr. James, hat in Folge der
Wahrnehmung, daß bei der gewoͤhnlichen Teigbereitung das Wasser weder
gleichmaͤßig, noch genuͤgend mit dem Mehl vermischt wird, um darin
zuruͤkgehalten zu werden, und daß deßhalb seine Verduͤnstung beim
Baken staͤrker als erforderlich und nicht gleichfoͤrmig vor sich geht,
wodurch ein festes und schwer verdauliches Brod erzeugt wird, folgendes Verfahren
zur Abhuͤlfe dieses Uebelstandes erfunden.
Auf einen Sak Mehl von 140 Kilogr. (280 Pfd.) nehme man 5 Kilogr. feinstes Mehl und lasse diese in 49 Liter (38 Pfd.)
Wasser zergehen, fuͤge dann 52–57 Liter Wasser hinzu, welches
beilaͤufig ¼ Stunde auf einem Ofen siedend erhalten worden seyn muß,
und ruͤhre es fortwaͤhrend um, bis die Mischung vollstaͤndig
ist. Nachdem die Masse die Consistenz einer duͤnnen Staͤrke
angenommen, lasse man sie durch ein Sieb gehen, und wenn ihre Temperatur auf
17° R. gefallen ist, vermische man sie mit dem Mehl im Baktroge, indem man
das Wasser wie beim alten Verfahren hinzuthut. Das Kneten geschieht wie
gewoͤhnlich und nur etwas mehr Salz ist noch hinzuzufuͤgen, etwa 360
Gramme (circa 24 Loth) auf das oben angegebene
Quantum.
Der Erfinder versichert, daß sein Brod nicht allein von einer weit schoͤneren
Qualitaͤt sey, sondern daß man auch ein groͤßeres Quantum dadurch
erziele, als nach dem alten Verfahren. (Berliner Gewerb- und Industrieblatt
1843, Nr. 25.)
Milchsaure süße Maische als Ersazmittel der
Branntweinschlempe.
Die Kartoffeln oder das Getreideschrot werden mit 2–3 Proc. Malz auf die
gewoͤhnliche Weise, jedoch mit doppelt so viel heißem Wasser, als man bei dem
Einmaischen auf Branntwein anzuwenden pflegt, eingemaischt und bei 53° R.
zugedekt 4–5 Stunden lang der Zukerbildung uͤberlassen. Nach dieser
Zeit bleibt die suͤße Maische 6–9 Stunden im Vormaischbottiche, wird
nun aber von Stunde zu Stunde zur Befoͤrderung der jezt folgenden
Milchsaͤurebildung einmal gut durchgearbeitet. Nach 10–14 Stunden ist
die Maische saͤuerlichsüß geworden und wird nun, je nachdem sie als
Bruͤhfutter mit Haͤksel (Siede, Haͤkerling,) oder auch als Trank verfuͤttert werden soll, entweder mit
siedendheißem oder mit kaltem Wasser bis zur Consistenz der gewoͤhnlichen
Branntweinschlempe verduͤnnt. Nach zahlreichen Erfahrungen ersezen 100 Pfd.
Kartoffeln, auf diese Weise taͤglich frisch zubereitet, die Schlempe von 500
Pfd., ja, wie viele behaupten, sogar von 600 Pfd. Kartoffeln; und wer einmal gesehen
hat, wie luͤstern alles Vieh nach diesem angenehmen Futter ist, der wird
ficher auch in Zeiten des Ueberflusses bewogen werden, vor der Ruͤkkehr zur
Branntweinbrennerei erst genau zu berechnen, ob Branntweinschlempe oder diese
suͤße, milchsaͤuerliche Maische groͤßere Vortheile darbiete.
(Riecke's Wochenblatt, 1843, Nr. 22.)
Reinigung der Fässer von Schimmel.
Es ist bekannt, wie schwer es halb, schimmlich gewordene hoͤlzerne
Gefaͤße, namentlich Faͤsser, wieder so vollstaͤndig zu
reinigen, daß sie den hineingegossenen Fluͤssigkeiten keinen Schimmelgeruch
mittheilen, wodurch selbst der allerbeste Wein ungenießbar wird. Verschiedene Mittel
werden angewendet, um so schimmlich gewordene Gefaͤße zu reinigen, wie
Kalilauge, Kalklauge, Branntwein, ja sogar Chlor, aber es haͤlt schwer, den
Zwek vollstaͤndig zu erreichen.
Folgendes von Hrn. Rudolph Huͤnerwadel in Lenzburg
mitgetheilte Verfahren liefert aber ein ganz befriedigendes Resultat. Man
laͤßt das schimmliche Faß ganz austroknen und gießt so viel concentrirte
Schwefelsaͤure hinein, daß durchs Umrollen des Fasses alle Stellen im
Inwendigen desselben von der Saͤure benezt werden. Nach einer viertel oder
halben Stunde wird das Faß mit Wasser gut ausgewaschen und aller schimmliche Geruch
hat sich verloren. Uebrigens richtet sich die Menge der Saͤure und die
Laͤnge der Zeit, waͤhrend welcher man dieselbe wirken laͤßt,
nach dem Grad des Schimmels im Faß. Ganz große Faͤsser, die sich nicht rollen
lassen, muͤssen aus einander geschlagen, und die Dauben und Boͤden
sorgfaͤltig mit der Saͤure angestrichen werden. Auf gleiche Weise
koͤnnen Sauerkrautkufen, die manchmal unausstehlich uͤbel riechen,
gereinigt werden, nur
muͤssen sie vor der Reinigung sorgfaͤltig getroknet seyn, damit die
Schwefelsaͤure nicht durch die Feuchtigkeit verduͤnnt wird. (Schweiz.
Gewerbeblatt.)
Prosser's ceramische
Pflasterung.
Prosser fand, daß wenn man ein Gemenge von gepulvertem
Feldspath und feinem Thon zwischen zwei staͤhlernen Matrizen stark preßt, das
Pulver sich auf den vierten Theil seines Volumens reducirt und ein compacter
Koͤrper wird, welcher viel haͤrter und weniger poroͤs ist als
das gewoͤhnliche mattweiße Porzellan. Die erste Anwendung machte man von
diesem Verfahren zur Fabrication von Kleiderknoͤpfen, welche dauerhafter und
wohlfeiler sind, als die gewoͤhnlichen Knoͤpfe; alsdann verfiel man
darauf, es auch zu Pflastersteinen fuͤr die Straßen zu benuzen. Die
Maschinerie zur Verfertigung dieser Steine ist sehr einfach: eine senkrechte
Schraube, welche mittelst eines 2 Fuß langen horizontalen Hebels umgedreht wird, ist
mit einer Matrize aus Stahl von der Breite und Laͤnge des zu erzielenden
Steins versehen; diese Matrize, welche hervorstehend ist, paßt in eine andere hohle
Matrize, welche unmittelbar unter ihr angebracht und mit dem moͤglichst
troknen Feldspathpulver gefuͤllt ist; wird dieses Pulver mittelst der Presse
stark zusammengedruͤkt, so reducirt es sich auf das Viertel seiner Dike und
wird sehr hart. Die fertigen Pflastersteine nimmt man aus der Form, indem man deren
beweglichen Boden mittelst einer senkrechten Stange, welche durch ein Pedal gehoben
wird, hinauf treibt; man bringt sie dann in den Ofen; dadurch werden sie ungemein
hart und ertragen, ohne sich zu veraͤndern, einen raschen Wechsel von
Kaͤlte und Waͤrme. Um sie zu faͤrben, versezt man sie mit
Metalloxyden, ehe man sie in den Ofen bringt.
Man kann daraus auch sehr harte und feuerfeste Baksteine verfertigen; in diesem Falle
muß man aber die hydraulische Presse anwenden. (Civil
engineer's Journal, April 1843.)
Ueber den Brand im Weizen und Dinkel.
Wegen dieser Plage ist in landwirthschaftlichen Blaͤttern und Schriften schon
seit vielen Jahren viel geschrieben worden, namentlich uͤber die Mittel,
diese haͤßliche und schaͤdliche Krankheit des Getreides zu
verhuͤten. Man hat fruchtlos fast alle nur
ersinnlichen Beizen vor dem Saͤen der Fruͤchte vorgeschlagen. Man
erschoͤpfte sich uͤber die naͤhern und entfernten Ursachen der
Krankheit, bis man endlich herausbrachte, daß unreife und
schwaͤchliche Samenkoͤrner die
Hauptursache, in Verbindung mit unguͤnstiger Witterung, sind. Wie die Natur
in so vielen Sachen der menschlichen Einsicht zurecht hilft, wo leztere noch im
Zweifel ist, so that sie es auch hier in der Erfahrung der lezten drei Jahre
dadurch, daß diese drei Jahre wegen außerordentlicher Trokenheit keinen Brand im
Dinkel und Weizen erzeugten und die Samenkoͤrner allermeist voͤllig ausreifen konnten. So lag also das
Hauptresultat, daß nur voͤllig reife, voͤllig
ausgewachsene Samenkoͤrner keinen Brand geben, zu Tage. Die Lehre
ergibt sich also von selbst; „man lasse den Samen, Dinkel und Weizen
voͤllig ausreifen, sondere zur Aussaat die vollkommensten Koͤrner
ab, beseitige alle schwaͤchlichen Koͤrner
aus der Saatfrucht, so wird man vom Brand verschont
bleiben.“ Diese von der Natur gegebene Lehre ist unfehlbar, und wenn
nicht zu dike Saat das ganze Wachsthum hindert oder zu unguͤnstige Witterung das Gedeihen
stoͤrt, so kann man auf vollkommen gesunde Fruͤchte hoffen. Alle Beizen werden nie zum gewuͤnschten Ziele
fuͤhren. (Riecke's Wochenblatt 1843, Nr 26.)
Knoͤller.