Titel: | Hillmer's Rettungsapparat; mitgetheilt von L. v. Malinowsky I. |
Autor: | Louis Malinowsky [GND] |
Fundstelle: | Band 96, Jahrgang 1845, Nr. XLVI., S. 207 |
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XLVI.
Hillmer's
Rettungsapparat; mitgetheilt von L. v.
Malinowsky I.
Malinowsky, über Hillmer's Rettungsapparat.
Auf der im vorigen Jahre zu Berlin stattgefundenen großen Gewerbeausstellung befand
sich auch ein Rettungsapparat, welchen der Erfinder, der pensionirte königliche
Kammermusikus Hillmer daselbst (Köthener Straße Nr. 13),
als Rauch-, Rettungs- und Löschapparat bezeichnet, und dem er den
Namen Rauchschirm gegeben hat, der aber seiner
Eigenthümlichkeit nach eine andere Benennung haben müßte. Da dieser Apparat bei
Feuersbrünsten von Nuzen seyn kann und mit geringen Kosten herzustellen ist, so
wollen wir im Folgenden eine kurze Beschreibung von demselben mittheilen.
Die Veranlassung zu dieser Erfindung gab der Brand des Berliner Opernhauses, bei dem
eine Menge Gegenstände deßhalb nicht gerettet werden konnten, weil es nicht möglich
war, in dem dabei stattfindenden ungeheuren Rauch nur wenige Minuten auszudauern.
Hillmer kam deßhalb auf die Idee, ein Luftreservoir
zu construiren, welches man leicht mit sich umhertragen, und aus dem man die zum
Athmen erforderliche Luft schöpfen könnte. Der einschließende Raum durfte hiebei
natürlich nur klein seyn, damit er bei den Bewegungen des Körpers nicht hinderlich
würde; dieß schien aber mit dem Zwek im Widerspruch zu stehen, da wenige Kubikfuß
Luft nicht hinreichend schienen, das Athmen nur auf eine kurze Zeit möglich zu
machen. Gleichwohl hat der Erfinder insofern seine Absicht erreicht, als er selbst 1
3/4 Stunden mit Hülfe dieses Apparates geathmet hat, ohne die äußere atmosphärische
Luft in Anspruch zu nehmen. Er machte einen luftdichten, außerhalb lakirten Kasten
von Pappe, welcher 1 Fuß breit, 2 Fuß hoch, 6 Zoll tief und oben nach der Gestalt
des Rükens etwas gebogen ist. An diesem Kasten ist ein Gurt befestigt, den man über
den Kopf wirft, und so den ersteren wie einen Kober auf dem Rüken trägt. Oben ist an
dem Kasten ein beweglicher, von Schafleder gefertigter und mit pappenen Ringen
ausgesteifter Canal angebracht, welcher auf der linken Schulter liegt und am vordem
Ende mit einer kurzen hölzernen Röhre versehen ist, die man in den Mund nimmt und
mittelst derselben das Aus- und Einathmen verrichtet. Wäre dieser Canal
steif, z.B. von Blech, so würde das Athmen nicht möglich werden, da alsdann die
eingeschlossene Luft nicht hin und her bewegt werden könnte; da aber das Schafleder
sich aufblasen und zusammenziehen läßt, so ist auch das Athmen durch die Röhre
möglich. Wenn nun freilich das Bedenken entstehen kann, ob die wenige
eingeschlossene Luft in einem Raum von 1 Kubikfuß Inhalt auch längere Zeit zum
Athmen tauglich bleiben werde, so spricht einestheils das von dem Erfinder
angegebene Resultat dagegen, anderntheils bedingt das Retten von Gegenständen von
selbst, daß man wiederholentlich in die freie Luft komme, und so Gelegenheit finde,
durch Bewegung des Canals sich mit frischer Luft zu versehen.
Um nun auch die Augen gegen die Einwirkung des Rauchs zu schüzen, gehört zu dem
Apparat noch eine Larve von weichem Leder, die mit einer Brille von Fensterglas und
innerhalb mit einer ovalen, die Augen umschließenden gepolsterten Wulst versehen
ist. Diese Larve wird durch Gurte vor den Augen festgehalten und kann auch leicht
mit einer Kopfbedekung in Verbindung gesezt werden.
Nun läßt sich endlich noch der Einwand machen, daß dieser Apparat selbst dem
Verbrennen zu leicht ausgesezt sey und dann seinen Zwek nicht erfülle; allein
einerseits möchte es nicht schwer halten, ihn mehr gegen herabfallende Funken zu
sichern, andererseits kann ein Mensch an Stellen, wo das Feuer schon zu sehr
überhand genommen hat, überhaupt nicht ausdauern, und wo der Apparat verbrennen
würde, ist auch der Körper und die Kleidung nicht mehr geeignet Widerstand zu
leisten.