Titel: | Verbesserter Sicherheitsapparat an Eisenbahnwagen, zum Schutze der Passagiere gegen die nachtheiligen Folgen des Zusammenstoßens der Züge, worauf sich Edwin Chesshire zu Birmingham am 3. Februar 1846 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 103, Jahrgang 1847, Nr. LXXIII., S. 330 |
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LXXIII.
Verbesserter Sicherheitsapparat an
Eisenbahnwagen, zum Schutze der Passagiere gegen die nachtheiligen Folgen des
Zusammenstoßens der Züge, worauf sich Edwin Chesshire zu Birmingham am 3.
Februar 1846 ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of arts, Oct. 1846, S.
170.
Mit einer Abbildung auf Tab. VII.
Chesshire's Sicherheitsapparat für Eisenbahnwagen.
Der Zweck dieser Erfindung ist: die zum Transport von Passagieren dienenden
Eisenbahnwagen im Falle eines Zusammenstoßens vor Beschädigung zu schützen, wo
entweder gegen das hintere Ende des Wagenzuges eine überholende Locomotive oder ein
Zug anrennt, oder wo beim Zusammentreffen der Locomotive an der Spitze des Zuges mit
einer andern, oder bei irgend einem auf der Bahn befindlichen Hinderniß ein Stoß
erfolgt; oder wo absichtlich um ein Zusammenstoßen zu verhüten, sowie unabsichtlich
beim Abweichen von den Schienen der Train plötzlich angehalten oder sein Lauf
verlangsamt wird. In dem Falle, daß das Zusammenstoßen hinten erfolgt, wird der
hinterste Wagen den ersten und stärksten Stoß erhalten und dieser wird sich mit
stets verminderter Heftigkeit von Wagen zu Wagen fortsetzen bis zu dem
Locomotive-Tender, der, obgleich besser als die Passagierwagen geeignet den
größten Antheil des Stoßes auszuhalten, den geringsten Stoß erleidet. Das Umgekehrte
wird in dem Falle des Zusammenstoßens an der Spitze des Zuges stattfinden. Der
Patentinhaber empfiehlt, bei der Anwendung seiner Erfindung auf Eisenbahnwagen, an
das hintere Ende des
Zuges einen Gepäckwagen zu setzen; es wird dann im Falle eines Stoßes von hinten her
die größte Gewalt desselben von dem Packwagen gebrochen und ohne die
zwischenstehenden Personenwagen viel leiden zu lassen, dem Tender am vorderen Ende
des Zuges, oder dem hinter dem Tender befindlichen Packwagen mitgetheilt werden.
Dagegen wird, wenn ein Zusammenstoßen vorn am Zug stattfindet, die Neigung des
Packwagens am hinteren Ende den Passagierwagen zuzulaufen, gemindert und der
Hauptstoß von dem Tender oder von dem Packwagen an der Spitze, mit Uebergehung der
zwischenlaufenden Passagierwagen, unmittelbar auf den Packwagen am hinteren Ende
fortgeleitet werden.
Die in Rede stehende Erfindung besteht nun darin, daß an jedem Passagierwagen neben
den gewöhnlichen Buffers, Noth- oder Hülfsbuffers angebracht werden. Diese
Hülfsbuffers bestehen in einer Stange mit Bufferköpfen an jedem Ende. Sie bewegen
sich gemeinschaftlich in Lagern, welche am unteren Gestell des Wagens angebracht
sind, und sind von einer solchen Länge, daß wenn die Köpfe der gewöhnlichen Buffers
sich in vollkommener Berührung befinden, ihre Köpfe einen kleinen Zwischenraum
zwischen sich haben und nur im Fall einer Collision in Berührung mit einander
gebracht werden, wo sie dann gleichsam eine fortlaufende feste Stange bilden, welche
den Stoß von dem Packwagen, der denselben zuerst erleidet, unmittelbar demjenigen am
andern Ende des Zuges mittheilt.
Fig. 45
stellt im Grundrisse den unteren Theil eines Eisenbahnwagenzuges mit der daran
angebrachten Erfindung dar. a ist der dem Tender
folgende Gepäckwagen, oder statt dessen der Tender selbst; b,
b* sind mit Sicherheitsbuffern c, c versehene
Personenwagen und d stellt den am hinteren Ende des
Zuges angehängten Packwagen vor. Die Wagen sind auf gewöhnliche Weise durch
Kuppelketten oder adjustirbare Schraubenringe, welche an die Haken der Zugstangen an
jedem Ende des Wagens befestigt sind, mit einander vereinigt (in der Abbildung sieht
man nur die Federn e, e für die Zugstangen; die andern
Theile sind durch die Stangen der Sicherheitsbuffer verdeckt). Auch sind besondere
Sicherheits-Zugketten f, f angebracht; durch die
gewöhnlichen Buffers g, g aber werden die Wagen
auseinander gehalten. Die Bufferfedern h für die
vorderen Buffers des hintersten Packwagens d so wie die
Bufferfedern i für die hinteren Buffers des letzten
Personenwagens b* sind nachgiebiger als die andern; auch
die Kuppelketten zwischen dem Wagen b* und dem Packwagen
d sind schwächer als gewöhnlich: die
Sicherheits-Zugketten aber zwischen diesen beiden Wagen dürfen hier ganz
fehlen, damit im Falle eines heftigen und gefährlichen Stoßes der Waggon d seine Kuppelketten zerreißen und sich von dem Zuge
entfernen kann. Als hintere Buffers des Waggons d können
einfache Anhaltklötze oder elastische Buffers ohne Schiebstangen und Bufferfedern
dienen. Die einzelnen Stangen der Sicherheitsbuffers haben an jedem Ende einen
Bufferkopf; sie ruhen in passenden Trägern i, i, in
denen sie sich frei zusammen bewegen lassen, jedoch an Bewegung bei der gewöhnlichen
Fahrt durch leichte Stricke gehindert werden, welche im Falle einer Collision
reißen. Die Stangen der Sicherheitsbuffers für die Wagen a und d können eben sowohl an das Wagengestell
festgemacht seyn, als in daselbst angebrachten Hülsen gleiten. An ihrem inneren Ende
besitzen diese Stangen sehr starke Federn j, j, welche
durch flache Eisenstangen k, k an das Gestell befestigt
und, jedoch mit einem guten Spielraum, zurückgehalten werden. Diese letzteren
Stangen können auch länger seyn als die Zeichnung sie darstellt, so daß zwei oder
vier solche Federn, wie j, j, durch sie gehalten werden,
wenn ein größerer Grad von Elasticität nöthig erscheinen sollte.