Titel: | Verfahrungsarten zum Aufbewahren thierischer und vegetabilischer Nahrungsmittel, worauf sich Robert Warington, Chemiker an der Apothekerhalle zu London, am 5. März 1846 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 103, Jahrgang 1847, Nr. XCV., S. 412 |
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XCV.
Verfahrungsarten zum Aufbewahren thierischer und
vegetabilischer Nahrungsmittel, worauf sich Robert Warington, Chemiker an der Apothekerhalle zu
London, am 5. März 1846 ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem London Journal of arts, Oct. 1846, S.
200.
Warington's Verfahrungsarten zum Aufbewahren von Fleisch
etc.
Der erste Theil dieser Erfindung besteht darin, thierische und vegetabilische
Substanzen zu conserviren, indem man sie mit gewöhnlichem Leim, Gallerte oder
concentrirter Fleischbrühe überzieht, so daß darüber eine luftdichte Haut oder Decke
gebildet wird. Man erhitzt nämlich eine Quantität Leim, Gallerte oder concentrirter
Fleischbrühe in einem geeigneten Gefäß und taucht dann das Fleisch etc., welches man
an einem Strick schwebend hält, hinein; ist die Schicht von Leim etc. fest geworden,
so taucht man das Fleisch wieder hinein und wiederholt dieß, bis man eine harte Haut
von der gewünschten Dicke erzielt hat. Oder man taucht die zu conservirende Substanz
in eine Mischung von Gyps und Wasser, und wenn der Ueberzug hart geworben ist,
sättigt man ihn mit geschmolzenem Talg, Stearin, Wachs oder einer sonstigen
Substanz, die ihn luftdicht machen kann. Oder der Patentträger wickelt um die zu
conservirende Substanz einen dünnen Streifen von Kautschuk oder Gutta-Percha,
oder wasserdichtem Zeug, so daß jeder Streifen ein wenig über den andern
hinausragt; bei Anwendung von Kautschuk oder Gutta-Percha werden die Ränder
des Streifens durch Eintauchen in kochendes Wasser zusammengekittet oder durch eine
Auflösung von Kautschuk in Terpenthinöl mit einander verbunden. Auch überzieht der
Patentträger die Oberfläche der zu conservirenden Substanz vor oder nach der zuletzt
beschriebenen Operation mit einem Firniß oder Cement von Kautschuk oder
Gutta-Percha.
Der zweite Theil der Erfindung besteht darin, die so überzogenen Artikel dadurch
aufzubewahren, daß man sie in Decksyrup, Glycerin, Elain, Oele oder sonstige
Substanzen eintaucht, welche sich in Berührung mit der Luft nicht so weit oxydiren
oder zersetzen können, daß dieß auf die Conservirung der thierischen und
vegetabilischen Artikel von Einfluß wäre; zum Aufbewahren der letzteren auf diese
Weise muß man dichte Gefäße anwenden, die jedoch offen bleiben können; die
thierischen oder vegetabilischen Substanzen müssen unverrückt darin bleiben, bis man
sie zum Gebrauch herausnimmt.
Fleisch für die Tafel sollte vor dem Ueberziehen und Eintauchen halb gekocht werden,
durch Sieden oder Rösten. Wenn man die Artikel in Oelen aufbewahrt, sollten letztere
zuerst auf 220° F. (83° R.) erhitzt werden, worauf man die Artikel
eintaucht und das Oel erkalten läßt. Fette etc., welche bei gewöhnlicher
Lufttemperatur in festem Zustand sind, müssen vor dem Eintauchen der Artikel durch
Schmelzen in flüssigen Zustand versetzt werden.