Titel: Verbesserungen in der Fabrication von Ziegeln, Backsteinen, Röhren, so wie der Zubereitung plastischer Materialien zu solchem Zweck, worauf sich Frederik Ransome, Ingenieur zu Ipswich, und John Warren aus Little-Horksley in der Grafschaft Essex, am 7. Jul. 1846 ein Patent ertheilen ließen.
Fundstelle: Band 106, Jahrgang 1847, Nr. XXXIX., S. 176
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XXXIX. Verbesserungen in der Fabrication von Ziegeln, Backsteinen, Röhren, so wie der Zubereitung plastischer Materialien zu solchem Zweck, worauf sich Frederik Ransome, Ingenieur zu Ipswich, und John Warren aus Little-Horksley in der Grafschaft Essex, am 7. Jul. 1846 ein Patent ertheilen ließen. Aus dem London Journal of arts, April 1847, S. 171. Mit Abbildungen auf Tab. IV. Ransome's Verbesserungen in der Fabrication von Ziegeln etc. Die Erfindung besteht 1) in der Mengung gewisser Ingredienzien mit dem Thon oder anderem plastischen Material, bevor derselbe in die verlangten Artikel geformt wird, wodurch das Material zur Fabrication von Ziegeln, Backsteinen, Trockenlegungsröhren u.s.w. tauglicher gemacht wird; 2) in einer neuen oder verbesserten Maschine zum Formen von Ziegeln u.s.w. aus Lehm oder andern plastischen Stoffen. Der erste Theil meiner Erfindung besteht in der Einverleibung und innigen Mischung des Thons mit irgend einer vegetabilischen, bituminösen oder anderen Substanz, welche durch Feuer zerstört oder aus den Ziegeln, Röhren u.s.w. ausgebrannt werden kann, wenn man dieselben dem gewöhnlichen Proceß des Brennens unterwirft. Die vegetabilischen, bituminösen etc. Substanzen sind: Sägespäne, Abfälle der Gerberlohe, Hobelspäne, Holzkohle, Häckerling, Spreu; ferner Kleinkohle, Asphalt, Pech oder andere geeignete bituminöse oder mineralische Substanzen, welche sich durch Feuer ausbrennen oder zersetzen lassen. Das Verhältniß in welchem diese Stoffe mit dem Thon gemengt werden sollen, hängt von der Beschaffenheit des zuzusetzenden Materials ab. Man muß dabei nur Sorge tragen, daß die zersetzbaren Stoffe nicht einen so großen Theil ausmachen, daß die Zähigkeit des Thons beeinträchtigt wird, oder die Stärke des plastischen Materials d.h. der unzerstörbaren Substanz nach erfolgtem Brennen nicht geschwächt und für den beabsichtigten Zweck untauglich wird. Da der einzige Zweck des Zusatzes solcher zerstörbarer Ingredienzien der ist, die Artikel porös zu machen, so wird ein Zusatz von 1/10 zerstörbarer Stoffe (dem Gewichte nach) zur Erreichung dieses Zwecks genügen. Die Materialien müssen in einer Knetmühle gemischt werden, um von ihrer vollkommenen Einverleibung versichert zu seyn. Hierauf kann die plastische Mischung auf die gewöhnliche Weise entweder von Hand oder mittelst einer geeigneten Maschine in die verlangten Artikel geformt werden. Diese werden sodann getrocknet und gebrannt, indem man sie einem starken Feuer aussetzt, so daß alle oder der größte Theil der zerstörbaren vegetabilischen oder bituminösen Stoffe auf eine wirksame Weise verbrennen, während der Ziegel oder Backstein u.s.w. seine ursprüngliche Gestalt und eine für den zu erreichenden Zweck hinreichende Stärke beibehält. Die Erfahrung zeigt, daß die auf diese Weise bereiteten Ziegel, Backsteine und Röhren überaus porös sind; und zum Trockenlegen angewandt, werden sie das Wasser von der anliegenden Erde in den hohlen Raum in ihrem Innern durchseihen und filtriren, zugleich aber dem Sand und andern fremdartigen Stoffen den Eintritt in die Röhre vollkommen verwehren, während die auf gewöhnliche Art bereiteten Ziegel, wenn man sie zur unterirdischen Trockenlegung benützt, so wenig porös sind, daß es, um sie mit Erfolg zum Austrocknen des Landes benützen zu können, nöthig erscheint, eine lockere Verbindung herzustellen, oder einen kleinen Zwischenraum an den Fugen zu lassen, damit das Wasser in die Röhre gelangen kann, da dieß auf andere Weise nicht leicht möglich ist. Daher kommt es, daß in einigen Böden die Passage sehr bald durch Anhäufung von Schlamm oder Sand, der mit dem Wasser durch die Oeffnungen an den Fugen in die Röhre hereingeführt wurde, verstopft wird, so daß die Austrocknung vollkommen stockt. Schließen dagegen die Fugen zu genau, so daß sie das Wasser nicht ganz leicht einlassen, so gelangt dasselbe nicht überall in die Röhren, sondern sammelt sich um dieselben an und kann nur auf dem Weg des natürlichen Verdunstens entfernt werden. Wendet man dagegen die verbesserten Trockenziegel oder Röhren an, so macht man die Fugen so genau als möglich, das Wasser kann daher, da es frei durch die Röhre hindurchsickert, keine fremdartigen Bestandtheile, welche sich ablagern würden, mit sich führen. Somit wird ein unterirdischer Abzug gebildet, der ohne alles Nachsehen oder Reparatur Jahre lang sich hält. Der zweite Theil der Erfindung besteht in einer verbesserten Maschine zur Anfertigung von Ziegeln, Backsteinen, Röhren und andern Artikeln aus Thon oder plastischem Material. Fig. 11 ist eine Seitenansicht der Maschine zum Theil im Durchschnitt, um die innere Construction derselben zu zeigen; Fig. 12 stellt dieselbe im Grundriß und zum Theil im Durchschnitt dar. Es sind zwei feste horizontale Cylinder angeordnet, mit Formen an ihren äußern Enden und mit Thüren an ihrer oberen Seite zur Einführung des Thons, welcher mittelst Kolben, die innerhalb der Cylinder arbeiten durch die Formen gedrückt wird. Das Eigenthümliche dieses Theils der Erfindung besteht in der Bewegungsweise der Kolben. a, a sind die an eine Bodenplatte festgeschraubten oder auf sonstige Weise befestigten horizontalen Cylinder; b, b sind Formplatten von geeigneter Gestalt, welche an die äußeren Enden der Cylinder a, a festgeschraubt sind; c, c Thüren, welche mittelst eines Riegels d für gewisse Operationen der Maschine geschlossen werden; e, e die durch eine Platte f, f mit einander verbundenen und gleichzeitig sich bewegenden Kolben. Auf der einen Fläche dieser Platte befindet sich eine Reihe von Stiften, in welche ein Getriebe h abwechselnd auf der unteren und oberen Seite eingreift. i, i sind halbkreisförmige an der Platte f, f angebrachte Führungen, welche dazu bestimmt sind, das Getriebe, wenn es an das eine Ende der Stiftreihe gelangt ist, mit derselben stets im Eingriff zu erhalten, damit der Lauf des Kolbens nicht unterbrochen wird. Das Getriebe h ist in einem geschlitzten Träger k gelagert; seine Welle kann mit einer Kurbel versehen werden, durch deren Umdrehung das Getriebe in Rotation gesetzt wird. Die Cylinder a werden nach dem Hinwegziehen des Riegels d und Oeffnen der Thür c mit Thon gefüllt, worauf die Thür wieder geschlossen und befestigt wird. Die Umdrehung des Getriebe k bringt dann den Kolben vorwärts und zwingt den eben eingefüllten Thon einen Ausgang durch die Form b zu suchen. Während dieses geschieht, kann der andere Cylinder leicht mit Thon gefüllt werden, welcher durch die rückgängige Bewegung des Kolbens gleichfalls ausgetrieben wird. Es ist nun klar, daß die ununterbrochene Drehung des Getriebe h in derselben Richtung die Kolben abwechselnd in ihren Cylinder vorwärtsdrängen und den darin enthaltenen Thon durch die an den Enden der Cylinder befestigten Formen herauspressen wird. Für einige Fälle schlagen die Patentträger vor, anstatt die Cylinder mit den Händen zu füllen, an jedem Cylinder einen Trichter anzubringen, durch welchen der Thon mittelst der Umdrehung von strahlenförmig von der Centralwelle ausgehenden geneigten Armen eingefüllt würde. Beim Gebrauch solcher Trichter wird es aber nöthig seyn, den Zufluß des Thons zu hemmen, so wie die Kolben vorrücken, um ihn durch die Formen zu pressen. Man könnte dieß vermittelst einer Schieberplatte oder eines einwärts sich öffnenden Ventils, welches den Boden des Trichters schließen müßte, bewerkstelligen; oder die Kolben selbst könnten mit einem Schilde versehen werden, um den weiteren Zufluß von Thon bei ihrem Vorrücken zu verhindern. In beiden Fällen wird es aber nöthig seyn, die Drehung der Arme der Knetmühle einzustellen. Es ist einleuchtend daß sich, je nach Erforderniß, verschiedene Formen anwenden lassen, und daß die Maschine von Hand oder durch eine andere Kraft getrieben werden kann.

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