Titel: | Verbesserungen in der Fabrication von Ziegeln, Backsteinen, Röhren, so wie der Zubereitung plastischer Materialien zu solchem Zweck, worauf sich Frederik Ransome, Ingenieur zu Ipswich, und John Warren aus Little-Horksley in der Grafschaft Essex, am 7. Jul. 1846 ein Patent ertheilen ließen. |
Fundstelle: | Band 106, Jahrgang 1847, Nr. XXXIX., S. 176 |
Download: | XML |
XXXIX.
Verbesserungen in der Fabrication von Ziegeln,
Backsteinen, Röhren, so wie der Zubereitung plastischer Materialien zu solchem Zweck,
worauf sich Frederik
Ransome, Ingenieur zu Ipswich, und John Warren aus Little-Horksley in der
Grafschaft Essex, am 7. Jul. 1846 ein Patent
ertheilen ließen.
Aus dem London Journal of arts, April 1847, S.
171.
Mit Abbildungen auf Tab.
IV.
Ransome's Verbesserungen in der Fabrication von Ziegeln
etc.
Die Erfindung besteht 1) in der Mengung gewisser Ingredienzien mit dem Thon oder
anderem plastischen Material, bevor derselbe in die verlangten Artikel geformt wird,
wodurch das Material zur Fabrication von Ziegeln, Backsteinen, Trockenlegungsröhren
u.s.w. tauglicher gemacht wird; 2) in einer neuen oder verbesserten Maschine zum
Formen von Ziegeln u.s.w. aus Lehm oder andern plastischen Stoffen.
Der erste Theil meiner Erfindung besteht in der Einverleibung und innigen Mischung
des Thons mit irgend einer vegetabilischen, bituminösen oder anderen Substanz,
welche durch Feuer zerstört oder aus den Ziegeln, Röhren u.s.w. ausgebrannt werden
kann, wenn man dieselben dem gewöhnlichen Proceß des Brennens unterwirft. Die
vegetabilischen, bituminösen etc. Substanzen sind: Sägespäne, Abfälle der
Gerberlohe, Hobelspäne, Holzkohle, Häckerling, Spreu; ferner Kleinkohle, Asphalt,
Pech oder andere geeignete bituminöse oder mineralische Substanzen, welche sich
durch Feuer ausbrennen oder zersetzen lassen.
Das Verhältniß in welchem diese Stoffe mit dem Thon gemengt werden sollen, hängt von
der Beschaffenheit des zuzusetzenden Materials ab. Man muß dabei nur Sorge tragen,
daß die zersetzbaren Stoffe nicht einen so großen Theil ausmachen, daß die Zähigkeit
des Thons beeinträchtigt wird, oder die Stärke des plastischen Materials d.h. der
unzerstörbaren Substanz nach erfolgtem Brennen nicht geschwächt und für den
beabsichtigten Zweck untauglich wird. Da der einzige Zweck des Zusatzes solcher
zerstörbarer Ingredienzien der ist, die Artikel porös zu machen, so wird ein Zusatz
von 1/10 zerstörbarer Stoffe (dem Gewichte nach) zur Erreichung dieses Zwecks
genügen. Die Materialien müssen in einer Knetmühle gemischt werden, um von ihrer
vollkommenen Einverleibung versichert zu seyn. Hierauf kann die plastische Mischung auf die
gewöhnliche Weise entweder von Hand oder mittelst einer geeigneten Maschine in die
verlangten Artikel geformt werden. Diese werden sodann getrocknet und gebrannt,
indem man sie einem starken Feuer aussetzt, so daß alle oder der größte Theil der
zerstörbaren vegetabilischen oder bituminösen Stoffe auf eine wirksame Weise
verbrennen, während der Ziegel oder Backstein u.s.w. seine ursprüngliche Gestalt und
eine für den zu erreichenden Zweck hinreichende Stärke beibehält. Die Erfahrung
zeigt, daß die auf diese Weise bereiteten Ziegel, Backsteine und Röhren überaus
porös sind; und zum Trockenlegen angewandt, werden sie das Wasser von der
anliegenden Erde in den hohlen Raum in ihrem Innern durchseihen und filtriren,
zugleich aber dem Sand und andern fremdartigen Stoffen den Eintritt in die Röhre
vollkommen verwehren, während die auf gewöhnliche Art bereiteten Ziegel, wenn man
sie zur unterirdischen Trockenlegung benützt, so wenig porös sind, daß es, um sie
mit Erfolg zum Austrocknen des Landes benützen zu können, nöthig erscheint, eine
lockere Verbindung herzustellen, oder einen kleinen Zwischenraum an den Fugen zu
lassen, damit das Wasser in die Röhre gelangen kann, da dieß auf andere Weise nicht
leicht möglich ist. Daher kommt es, daß in einigen Böden die Passage sehr bald durch
Anhäufung von Schlamm oder Sand, der mit dem Wasser durch die Oeffnungen an den
Fugen in die Röhre hereingeführt wurde, verstopft wird, so daß die Austrocknung
vollkommen stockt. Schließen dagegen die Fugen zu genau, so daß sie das Wasser nicht
ganz leicht einlassen, so gelangt dasselbe nicht überall in die Röhren, sondern
sammelt sich um dieselben an und kann nur auf dem Weg des natürlichen Verdunstens
entfernt werden. Wendet man dagegen die verbesserten Trockenziegel oder Röhren an,
so macht man die Fugen so genau als möglich, das Wasser kann daher, da es frei durch
die Röhre hindurchsickert, keine fremdartigen Bestandtheile, welche sich ablagern
würden, mit sich führen. Somit wird ein unterirdischer Abzug gebildet, der ohne
alles Nachsehen oder Reparatur Jahre lang sich hält.
Der zweite Theil der Erfindung besteht in einer verbesserten Maschine zur Anfertigung
von Ziegeln, Backsteinen, Röhren und andern Artikeln aus Thon oder plastischem
Material.
Fig. 11 ist
eine Seitenansicht der Maschine zum Theil im Durchschnitt, um die innere
Construction derselben zu zeigen; Fig. 12 stellt dieselbe
im Grundriß und zum Theil im Durchschnitt dar. Es sind zwei feste horizontale
Cylinder angeordnet, mit Formen an ihren äußern Enden und mit Thüren an ihrer oberen
Seite zur Einführung des Thons, welcher mittelst Kolben, die innerhalb der Cylinder
arbeiten durch die
Formen gedrückt wird. Das Eigenthümliche dieses Theils der Erfindung besteht in der
Bewegungsweise der Kolben. a, a sind die an eine
Bodenplatte festgeschraubten oder auf sonstige Weise befestigten horizontalen
Cylinder; b, b sind Formplatten von geeigneter Gestalt,
welche an die äußeren Enden der Cylinder a, a
festgeschraubt sind; c, c Thüren, welche mittelst eines
Riegels d für gewisse Operationen der Maschine
geschlossen werden; e, e die durch eine Platte f, f mit einander verbundenen und gleichzeitig sich
bewegenden Kolben. Auf der einen Fläche dieser Platte befindet sich eine Reihe von
Stiften, in welche ein Getriebe h abwechselnd auf der
unteren und oberen Seite eingreift. i, i sind
halbkreisförmige an der Platte f, f angebrachte
Führungen, welche dazu bestimmt sind, das Getriebe, wenn es an das eine Ende der
Stiftreihe gelangt ist, mit derselben stets im Eingriff zu erhalten, damit der Lauf
des Kolbens nicht unterbrochen wird. Das Getriebe h ist
in einem geschlitzten Träger k gelagert; seine Welle
kann mit einer Kurbel versehen werden, durch deren Umdrehung das Getriebe in
Rotation gesetzt wird. Die Cylinder a werden nach dem
Hinwegziehen des Riegels d und Oeffnen der Thür c mit Thon gefüllt, worauf die Thür wieder geschlossen
und befestigt wird. Die Umdrehung des Getriebe k bringt
dann den Kolben vorwärts und zwingt den eben eingefüllten Thon einen Ausgang durch
die Form b zu suchen. Während dieses geschieht, kann der
andere Cylinder leicht mit Thon gefüllt werden, welcher durch die rückgängige
Bewegung des Kolbens gleichfalls ausgetrieben wird. Es ist nun klar, daß die
ununterbrochene Drehung des Getriebe h in derselben
Richtung die Kolben abwechselnd in ihren Cylinder vorwärtsdrängen und den darin
enthaltenen Thon durch die an den Enden der Cylinder befestigten Formen
herauspressen wird.
Für einige Fälle schlagen die Patentträger vor, anstatt die Cylinder mit den Händen
zu füllen, an jedem Cylinder einen Trichter anzubringen, durch welchen der Thon
mittelst der Umdrehung von strahlenförmig von der Centralwelle ausgehenden geneigten
Armen eingefüllt würde. Beim Gebrauch solcher Trichter wird es aber nöthig seyn, den
Zufluß des Thons zu hemmen, so wie die Kolben vorrücken, um ihn durch die Formen zu
pressen. Man könnte dieß vermittelst einer Schieberplatte oder eines einwärts sich
öffnenden Ventils, welches den Boden des Trichters schließen müßte, bewerkstelligen;
oder die Kolben selbst könnten mit einem Schilde versehen werden, um den weiteren
Zufluß von Thon bei ihrem Vorrücken zu verhindern. In beiden Fällen wird es aber
nöthig seyn, die Drehung der Arme der Knetmühle einzustellen. Es ist einleuchtend daß sich,
je nach Erforderniß, verschiedene Formen anwenden lassen, und daß die Maschine von
Hand oder durch eine andere Kraft getrieben werden kann.