Titel: Verbesserte Construction der Rettungsboote und Verfahren die Schwimmfähigkeit der Boote überhaupt zu erhöhen, worauf sich Arthur Holdsworth zu Brookhill, Grafschaft Devon, am 29. August 1846 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 106, Jahrgang 1847, Nr. L., S. 253
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L. Verbesserte Construction der Rettungsboote und Verfahren die Schwimmfähigkeit der Boote überhaupt zu erhöhen, worauf sich Arthur Holdsworth zu Brookhill, Grafschaft Devon, am 29. August 1846 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of arts, April 1847, S. 169. Mit einer Abbildung auf Tab. VI. Holdsworth's Rettungsboote. Die Erfindung besteht in der Anwendung von Röhren, Gefäßen oder Apparaten aus vulkanisirtem Kautschuk zur Bildung von Rettungsbooten und zur Erhöhung der Schwimmfähigkeit der Boote überhaupt. Die von dem Patentträger construirten Rettungsboote sind mit Luft gefüllte röhrenförmige Gefäße aus präparirtem Kautschuk. In der That bildet jedes lufthaltende Gefäß, das aus dem Boot ins Wasser geworfen wird, ein Rettungsboot. An diesen röhrenförmigen Gefäßen kann man Seile befestigen, so daß ein Mensch im Stande ist sich damit zu retten. „Wacht-Boote (watching buoys) können von jeder beliebigen Form angefertigt werden, doch gibt der Patentträger der Kugelgestalt oder dem Cylinder mit hemisphärischen Enden den Vorzug. Sie werden in ein Netz von starken Seilen eingeschlossen und die Mündung des Netzes wird an einem Ring befestigt, an welchen die Ankerkette anzubinden ist. Um die Schwimmfähigkeit der Boote zu erhöhen, wendet der Patentträger röhrenförmige mit Luft gefüllte Gefäße von Kautschuk an. Diese können an die Rippen unter dem Verdeck vom Vorder- bis zum Hintertheil mittelst Seilen angebunden, oder sie können unter dem Verdecke quer über das Boot gelegt und mit Seilen daran befestigt werden. An den Seiten des Bootes sind 5 Zoll lange und 3 Zoll weite Oeffnungen angebracht, deren unteres Ende sich mit dem Verdeck in gleicher Höhe befindet, und jede Oeffnung ist mit einer Thür oder Klappe versehen, die sich nach außen öffnet, so daß das Wasser durch dieselben entfernt werden, aber nicht hereinbringen kann. Soll diese Erfindung an dem Quarterboot eines großen Schiffs in Anwendung gebracht werden, so macht der Patentträger vier Oeffnungen an den Seiten, die er mit Klappen versieht. An jede Seite des Bootes befestigt er sechs 6 Fuß lange und 6 Zoll im Durchmesser haltende Röhren, deren vier an die Rippen unter dem Deck und zwei an die Rippen über dem Deck befestigt werden. Jede dieser Röhren hat im Wasser eine Tragkraft von 74 bis 80 Pfd. Boote, welche bloß als Rettungsboote gebraucht werden sollen, haben 6 oder 8 Oeffnungen in ihren Seiten, und außer den gewöhnlichen unter dem Deck befindlichen Rippen sind noch eine oder zwei derselben mehr und an diese die Röhren befestigt. Fig. 26 stellt ein meiner Erfindung gemäß gebautes Boot im Querdurchschnitte dar. a, a sind die Seiten- und Bodenplanken; b, b die Rippen; c, c das Deck; d, d die inneren Bodenbretter; e, e die unter Deck befindlichen Schienen; f ist eines der daran befestigten Gefäße; g, g sind die zugesetzten Schienen; h, h die entsprechenden röhrenförmigen Gefäße; i ist eine an die untere Seite des Verdecks mit Seilen befestigte Röhre, zu welchem Zweck die Schienen j angebracht sind; k, k sind die Klappen zur Verschließung der an den Seiten des Bootes befindlichen Oeffnungen; sie drehen sich oben um ein Scharnier, sind mit Gewichten beschwert, damit sie sich leicht schließen und können nöthigenfalls mittelst Schnüren geschlossen gehalten werden.

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Tafel Tab. VI
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