Titel: | Der Kohksofen von G. A. Michaut zu Epieds in Frankreich; patentirt für England am 15. Decbr. 1847. |
Fundstelle: | Band 109, Jahrgang 1848, Nr. LI., S. 284 |
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LI.
Der Kohksofen von G. A. Michaut zu Epieds in Frankreich; patentirt für
England am 15. Decbr. 1847.
Aus dem London Journal of arts, Jul. 1848, S.
417.
Mit Abbildungen auf Tab.
VI.
Michaut's Kohksofen.
Die Erfindung besteht in der Construction und Verbindung einer Reihe von Oefen zur
Verwandlung der Steinkohlen in Kohks.
Fig. 17 ist
ein horizontaler Durchschnitt, Fig. 18 ein Aufriß, Fig. 19 ein
Grundriß und Fig.
20 ein senkrechter Durchschnitt von drei mit einander verbundenen Oefen
a, b, c. Jeder derselben ist mit Roststangen d versehen, welche nur einen kleinen Theil der
Bodenfläche des Ofens einnehmen. e bezeichnet die
Aschenräume unter den Roststangen. f, f sind die Ofenthüren und g,
g die Thüren der Aschenräume. Die Oefen sind von
einander durch Scheidewände h getrennt, in deren oberem
Theil Oeffnungen angebracht sind, damit die Flammen und Verbrennungsproducte von
einem Ofen in den andern ziehen können. Auch sind Oeffnungen i in der Decke jedes Ofens angebracht, durch welche Flammen und heiße Gase
austreten können, um Gasretorten, Kalköfen, Dampfkessel etc., die sich über den
Kohksöfen befinden, zu erhitzen und so die bei der Kohksbereitung erzeugte Wärme
vortheilhafter zu verwenden.
Wenn eine so verbundene Ofenreihe im Gang ist, bringt man die
Steinkohlenbeschickungen nach einander hinein und zwar in der Weise, daß von den
drei Oefen zwei in stark glühendem Zustande sind, während der dritte mit frischen
Steinkohlen beschickt wird. Den Zeitpunkt wo eine Beschickung herausgeschafft werden
kann, erkennt man daran, daß die Flamme auf ihrer Oberfläche aufhört; sobald dieß
der Fall ist, muß die Beschickung herausgezogen und mit Wasser abgekühlt werden; man
trägt dann neuerdings eine Post Steinkohlen in den Ofen ein, welche, nachdem die
Feuerthür geschlossen wurde, durch die Hitze dieses Ofens und die Flamme der anderen
Oefen bald in Brand kommen wird. Die Thüren der Aschenräume muß man stets
geschlossen halten, ausgenommen wenn es nöthig ist zur Beschleunigung der
Verbrennung Luft einziehen zu lassen; in diesem Falle wird die
Aschenraum-Thür desjenigen Ofens, in welchen Luft zugelassen werden soll,
geöffnet.