Titel: | Miscellen. |
Fundstelle: | Band 109, Jahrgang 1848, Nr. , S. 148 |
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Miscellen.
Miscellen.
Rocke's hämmerbare Artikel aus
umgeschmolzenem Stabeisen.
William Rocke, Ingenieur zu Dudley in der Grafschaft
Worcester, ließ sich am 18. Novbr. 1847 folgende Behandlung und Anwendung des
Stabeisens patentiren. Er schmilzt altes Schmiedeisen im Kupolofen bei schwachem
Gebläse, oder auch in einem Flammofen gerade so wie man Gußeisen schmilzt und läßt
es dann in Formen auslaufen welche auf gewöhnliche Weise zugerichtet sind. Die so
gegossenen Artikel sind hart und spröde und man muß sie daher glühen und wieder
abkühlen lassen, um ihnen Hämmerbarkeit zu ertheilen. Zu diesem Behufe bringt man
sie in eiserne Kästen und umgibt sie darin vollständig mit Notheisenstein oder
Holzkohle oder mit einem Gemenge dieser Substanzen in feingepulvertem Zustande; die
eisernen Kästen werden dann so gut als möglich verschlossen um die Luft
auszuschließen. In diesen Kästen werden die Artikel so stark erhitzt, daß sie den
erforderlichen Grad von Hämmerbarkeit erlangen. Diese Operation erfordert Sorgfalt
und bis der Arbeiter darin hinreichende Erfahrung erlangt hat, sollte er immer eine
kleine Probirstange von demselben Material in das die Artikel enthaltende Gehäuse
bringen und dieselbe gelegentlich herausziehen um den Fortschritt der Operation zu
ermitteln.
Wenn das Material keine so große Dichtigkeit und kein so compactes Gesüge zu haben
braucht, wie man es durch Anwendung von bloßem Schmiedeisen erhält, kann man das
Schmiedeisen bis zu seinem gleichen Gewicht mit Gußeisen zusammenschmelzen; und wenn
die Artikel das Gefüge und die Natur des Stahls erhalten sollen, so daß sie sich wie
dieser härten lassen, so schmilzt man das Schmiedeisen in verschiedenem Verhältniß,
bis zu seinem gleichen Gewicht, mit Stahl zusammen. Diese Gemenge werden nach dem
Schmelzen in Formen gegossen und auf oben angegebene Weise weiter behandelt. (London Journal of arts, Jul 1848, S. 447.)
Salmen's Fabricat welches das Leder
zu verschiedenen Artikeln ersetzen kann.
Die Composition welche sich der Erfinder am 11. November 1847 für England patentiren
ließ, erhält man durch Vermischen von gekochtem Leinöl mit Bleiglätte und Umbra in
solchem Verhältniß, daß fie zum Auftragen auf Gewebe noch flüssig genug ist.
Dieselbe wird auf die einzelnen über einander zu legenden Gewebe entweder in kaltem
oder in heißem Zustande aufgetragen. Dann bringt man die einzelnen Tuchstücke in
genaue Berührung (indem man sie von Hand auf einander drückt) und läßt sie trocknen;
nach dem Trocknen werden die Zeuge in eine Presse gebracht oder zwischen Walzen
passirt, wodurch sie härter und gleichförmiger vereinigt werden. Das so weit fertige
Material wird nun in der Art auf einen Rahmen gespannt, daß beide Seiten desselben
zugänglich sind, worauf man es auf einer oder beiden Seiten noch mit obiger
Composition, die aber mit mehr Bleiglätte versetzt wurde, überzieht. Nachdem die
Composition auf der Oberfläche trocken geworden ist, wird sie mit Bimsstein
geglättet und dann gefirnißt oder lackirt, worauf das Material zum Gebrauch geeignet
ist. Dasselbe kann das Leder für Kappenschirme, Treibriemen, Hängriemen,
Spritzleder, Pferdegeschirre etc. ersetzen. (London Journal
of arts, Jul. 1848, S. 442.)
Ueber verschiedene Benutzungsarten einer Auflösung von
Gutta-percha in Schwefelkohlenstoff; von Prof. Vogel
jun. in München.
In kochendem Terpenthinöl löst sich die Gutta-percha sehr gut auf; aber diese
Auflösung besitzt einige Uebelstände; auf Marmor, Glas etc aufgetragen, trocknet sie
langsam aus und hinterläßt auf deren Oberfläche etwas Klebriges. Auf Papier
hinterläßt sie Flecken und der unangenehme Geruch des Terpenthinöls verschwindet nur
langsam.
Die in Alkohol und Aether vollkommen unauflösliche Gutta-percha löst sich aber
leicht und in allen Verhältnissen in Schwefelkohlenstoff auf, ohne daß man die
Temperatur zu erhöhen braucht. Der im Handel vorkommende Schwefelkohienstoff enthält
Spuren von Schwefelwasserstoff, wovon man ihn zuvor durch Schütteln mit etwas
Bleiglätte oder Bleiweiß reinigen muß.
Da eine Auflösung von Gutta-percha in Schwefelkohlenstoff, auf eine Fläche
ausgegossen, sehr schnell verdampft und dann eine vor dem Einfluß des Wassers und
der Luft schützende dünne Schicht von Gutta-percha zurückläßt, so ist diese
Lösung zur Deckung von Schnittwunden gut zu benutzen. Da der Schwefelkohlenstoff
wegen seiner großen Flüchtigkeit beim Verdampfen auf der Haut Kälte erzeugt, so
wirkt diese Lösung außer der schnellen Vereinigung der Wundränder noch als
antiphlogistisches Mittel.
Diese Gutta-percha-Lösung kann auch zum Ueberziehen von Früchten
verwendet werden. Bekanntlich werden Früchte, wenn sie versendet oder in
wissenschaftlichem Interesse aufbewahrt werden sollen, mit Wachs überzogen. Neben
der Unsicherheit der Conservirung auf diese Weise, ergibt sich noch der Nachtheil,
daß es nicht leicht ist, das Wachs ohne Verletznng der Frucht vollkommen zu
entfernen. Ueberstreicht man dagegen eine Frucht mit der
Gutta-percha-Lösung, so wird sie durch diese dünne Schicht vor Luft
und Wasser geschützt und somit auch das Eintrocknen verhindert, abgesehen davon, daß
der Ueberzug von Gutta-percha sehr leicht auf mechanischem Wege oder auch
durch heißes Wasser abgenommen werden kann.
Da durch Benetzen mit der Gutta-percha-Lösung in Schwefelkohlenstoff,
Druckpapier augenblicklich in Schreibpapier umgewandelt wird, so ist diese
Flüssigkeit sehr zweckmäßig auf radirten Stellen statt des Sandaraks anwendbar.
Zeichnungen auf Papier, welche mit dem Zeichnenstift, Kreide oder Kohle gemacht sind,
lassen sich vermittelst der erwähnten Gutta-percha-Lösung fixiren, so
daß die Striche durch Reibung nicht mehr vertilgt werden können. In der Folge dürfte
daher die Auflösung der Gutta-percha in Schwefelkohlenstoff von den Malern
und Zeichnern zum Ueberziehen der Cartons anstatt des jetzt gebräuchlichen Leims
angewandt werden. (Journal de Pharmacie, Mai 1848, S.
333.)
Ueber Regulirung der Brodtaxe.
Die in Württemberg bestehende polizeiliche Taxe des Brodes
wird im größten Theile des Landes nicht auf den Grund einer jährlich vorgenommenen
Prüfung der Ausgiebigkeit der Brodfrüchte für das Verbacken, sondern nach einem seit
langer Zeit angenommenen Satze über die Quantität des aus einem gewissen Quantum
Frucht zu producirenden Brodes in der Art festgesetzt, daß die übrigen
Erzeugungskosten nicht besonders in Berechnung genommen werden, und namentlich
zwischen dem veränderlichen und relativ unveränderlichen Aufwande nicht
unterschieden wird. (Die bekannte Formel für die Berechnung des Brodpreises ist: so
viele Gulden 1 Schäffel Dinkel kostet, so viele Groschen kosten 6 Pfd. Brod.) Da
dieses Verfahren nicht nur hinsichtlich der verschiedenartigen Beschaffenheit der
Früchte, sondern insbesondere auch wegen gänzlicher Veraltung der demselben zu
Grunde liegenden Anschläge und Berechnungen nur als ganz unsicher und schwankend
angesehen werden kann, so forderte das königl. Ministerium des Innern die
Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins zum Gutachten darüber auf, ob und
was zur Verbesserung des bei Regulirung der Brodtaxe dermalen gebräuchlichen
Verfahrens etwa geschehen könnte.
Dieser Auftrag hatte die Folge, daß die Centralstelle nicht nur die Anstellung
umfassender Mahl- und Backproben durch das landwirthschaftliche Institut zu
Hohenheim einleitete, sondern auch mit der Verwaltung des Bürgerhospitals zu
Stuttgart, woselbst auf öffentliche Rechnung eine größere Bäckerei eingerichtet und
unter der sorgfältigsten Aufsicht einer besondern städtischen Commission in
regelmäßigen Betrieb gesetzt worden war, sich in Vernehmen setzte.
Diese beiden Quellen in Verbindung mit der auf eben so gründlichen als ausgedehnten
Mahl- und Backproben beruhenden großherzogl. badischen Verordnung über
Regulirung der Brodpreise vom 10. Mai 1847 lieferten das Material zu dem
Gutachten.
Die angestellten Versuche bezogen sich:
1) auf Ermittelung der Ergiebigkeit der Früchte an Mehl (zu Wecken, Weißbrod und
Schwarzbrod);
2) auf Ermittelung des Brodergebnisses aus den verschiedenen Mehlsorten;
3) auf Erhebung des mit dem Bäckereibetrieb verbundenen Fabricationsaufwandes,
indem aus diesen drei Factoren in Verbindung mit den
Durchschnittspreisen der Früchte die Taxe des Brodes sich vildet.
Wir schicken voraus, daß wir den folgenden Berechnungen ausschließlich stets das
Gewicht zu Grunde gelegt, dagegen das Maaß (als schon beim Getreide schwankend, beim
Mehl aber ganz unzuverlässig) gänzlich beseitigt haben, und deßhalb auch die
Erhebung der Durchschnittspreise nach dem Gewichte und wo möglich stets von Kernen
und Weizen und nicht von unenthülstem Dinkel als eine der ersten Bedingungen zu
Herstellung einer richtigen Brodtaxe ansehen.
I. Mahlproben. Nach den uns
gemachten Mittheilungen hat die Hospitalbäckerei in Stuttgart während eines
dreimonatlichen Betriebes beim Mahlen von 100 Pfd. Kernen oder Weizen folgende
Ergebnisse erlangt:
Weckmehl (II)
8,9
Pfd.
Weißbrodmehl (III)
62,7
Pfd.
Schwarzbrodmehl (IV)
8,4
Pfd.
–––––––––
80
Pfd.
Hiezu
Kleie und Nachmehl
11,65
Pfd.
Abgang
2,1
Pfd.
Milter
6,25
Pfd.
–––––––––
100
Pfd.
Das Institut zu Hohenheim erhielt von 100 Pfd. Weizen oder Kernen
Schwingmehl (I)
20,8
Pfd.
Weckmehl (II)
16,3
Pfd.
Weißbrodmehl (III)
37,5
Pfd.
Schwarzbrodmehl (IV u. V)
6,2
Pfd.
–––––––––
80,8
Pfd.
Hiezu
Kleie und Nachmehl
12,45
Pfd.
Abgang
0,50
Pfd.
Milter
6,25
Pfd.
–––––––––
100
Pfd.
Nach der badischen Verordnung lieferten 100 Pfd. Kernen
Schwingmehl 1ste Sorte
23,6
Pfd.
Schwingmehl 2te Sorte
16,3
Pfd.
Schwingmehl 3te Sorte
3,2
Pfd.
Vollmehl
22,4
Pfd.
Schwarzmehl
15,7
Pfd.
–––––––––
81,2
Pfd.
Hiezu
Kleie und Nachmehl
9,8
Pfd.
Milter und Abgang
9
Pfd.
–––––––––
100
Pfd.
Indessen dürfte bei diesen Versuchen die immerhin vortheilhaftere Ausbeutung der
Früchte auf Weißmehl, der jedoch stets auch eine größere Menge von Nachmehl und
Kleie gegenüber steht, vorherrschend gewesen seyn, was namentlich bei Baden dadurch
erklärt wird, weil dort auch das feinere Backwerk, Milchbrod etc. der Taxe
unterliegt und dagegen zur Bereitung des schwarzen Mehles der Roggen ausgedehnter
als bei uns in Anwendung kommt.
Wenn wir daher die Erzeugung von Schwingmehl ganz ausschließen und den daraus
fließenden Nutzen der Privatindustrie des Bäckers überlassen und lediglich die
Bereitung der zu den taxirten Sorten vom Backwerk (Weck, Weißbrod und Schwarzbrod)
erforderlichen Mehlsorten voraussetzen, so werden wir das von dem 1846er Getreide zu
erwartende nutzbare Mehl wohl, abzüglich des Milters, auf 82 Proc. und das
Verhältniß der einzelnen Mehlsorten folgendermaßen feststellen dürfen:
Weckmehl (II)
20
Pfd.
Weißbrodmehl (III)
37
Pfd.
Schwarzbrodmehl (IV)
25
Pfd.
–––––––––
82
Pfd.
Hiezu
Kleie und Nachmehl
10
Pfd.
Abgang
1,75
Pfd.
Milter
6,25
Pfd.
–––––––––
100
Pfd.
Diese Annahme hat sich auch durch einen eigens nach dem angegebenen Sortiment in der
Spitalbäckerei angestellten Mahlversuch sowohl an Quantität als Qualität des
erhaltenen Mehles bestätigt.
Da im ganzen Neckarkreis und auch in einzelnen Theilen des Donau-,
Schwarzwald- und Jaxtkreises der Roggen als Brodfrucht so wenig beliebt ist
und daher auch meist in so geringer Ausdehnung gebaut wird, daß sich ein fester, für
den größeren Verkehr gültiger Marktpreis dafür gar nicht bildet, so bleibt in diesen
Landestheilen die Brodschätzung, sowie die dieser vorgehende Werthsberechnung der
verschiedenen Mehlsorten lediglich auf den Preis des Kernen oder Weizen beschränkt.
Insofern der Roggen jedoch für andere Theile des Donau-, Jaxt- und
Schwarzwaldkreises gleichwohl in Betracht kommt, so führen wir hier an, daß nach den
Mahlproben von Hohenheim 100 Pfd. oder abzüglich des Milters 93¾ pfd. guter
Roggen,
80
Pfd.
Hausbrodmehl,
8
Pfd.
Nachmehl,
9,50
Pfd.
Kleie,
1,25
Pfd.
Abgang,
––––––––––––––––––––
93,75
Pfd.,
daß die gleiche Menge von Mittelqualität nach den Erfahrungen
von Seybold in Heilbronn
71
Pfd.
Hausbrodmehl,
18¾
Pfd.
Nachmehl und Kleie,
4
Pfd.
Abgang,
––––––––––––––––––––
93¾
Pfd.,
nach der mehr berührten großh. badischen Verordnung
76
Pfd.
Hausbrodmehl,
13
Pfd.
Nachmehl und Kleie,
4¾
Pfd.
Abgang,
––––––––––––––––––––
93¾
Pfd.
liefert und daß hienach und bis durch weitere Mahlproben noch
festere Anhalte gewonnen sind, das Ergebniß durchschnittlich auf
75
Pfd.
Hausbrodmehl,
14
Pfd.
Nachmehl und Kleie,
4¾
Pfd.
Abgang,
––––––––––––––––––––
93¾
Pfd.
wird angenommen werden können.
II. Werthsverhältniß der
verschiedenen Mehlsorten. Was den relativen Werth der verschiedenen
Mehlsorten betrifft, so fanden wir die Aufstellung fester Grundsätze hierüber
besonders schwierig, und erst, als uns die Einsicht in die Rechnungen eines größern
Kunstmühlenbetriebes gestattet wurde, und wir auf den Grund derselben größere
Durchschnitte über den Kaufswerth der einzelnen Mehlsorten gegenüber dem Preis des
gemahlenen Kernen oder Weizen zu berechnen im Stande waren, gelang es uns, auch
diese Frage etwas mehr ins Licht zu setzen. Wir fanden nämlich, daß bei gewöhnlichem
Mittelstande der Fruchtpreise
1) Kleie und Nachmehl einen annähernden Werth von 5 Proc. des gemahlenen Kernen oder
Weizen habe;
2) daß das Weißbrodmehl (III) als Mittelsorte auf
denjenigen Preis sich stellt, der aus dem Kaufswerth des zu der Mahlung verwendeten
Getreides unter Zuschlag der Unkosten und nach Abzug des Werths der Kleie und des
Nachmehles sich berechnet;
3) daß der Preis des Weckmehles (II) um ¼ höher
stehe, als derjenige des Weißbrodmehles, und
4) daß der Preis des Hausbrodmehles (IV) um 1/5 niedriger
sich verhält als der des Weißbrodmehles;
5) daß jedoch dieses Werthsverhältniß, wie bereits erwähnt, nur bei dem gewöhnlichen
Stande der Fruchtpreise festzuhalten sey, daß es sich aber verändere, sobald der
Centner Weizen oder Kernen den Preis von 7 Fl. übersteige, wo der Verbrauch an
weißem Mehle beschränkter, der an schwarzem ausgedehnter wird, und daß in diesem
Fall
6) der Werth des Weckmehles nur 15 Proc. höher, der des Hausbrodmehles nur 10 Proc.
niedriger zu achten sey als derjenige der Mittelsorte.
Ein Beispiel wird die Sache anschaulich machen:
a) 100 Pfd. Weizen sollen
kosten
5
Fl.
—
Kr.
hievon für Kleie und Nachmehl 5 Proc.
—
Fl.
15
Kr.
–––––––––––––––––
bleiben
4
Fl.
45
Kr.
hiezu Mahlunkosten (s. unten)
—
Fl.
9
Kr.
–––––––––––––––––
Es kosten mithin die aus diesen 100 Pfd. Frucht zu erwartenden 82 Pfd.
nutzbaren Mehles
4
Fl.
54
Kr.
und 100 Pfd.
5
Fl.
59
Kr.
Hienach liquidiren sich nun die gemahlenen 100 Pfd. Getreide wie folgt:
37
Pfd.
Weißbrodmehl à 5 Fl. 59 Kr
2
Fl.
12
Kr.
20
Pfd.
Weckmehl, ¼ mehr, 7 Fl. 18 Kr
1
Fl
30
Kr.
25
Pfd.
Schwarzbrodmehl, 1/5 weniger, 4 Fl. 47 Kr.
1
Fl.
12
Kr.
––––––––
–––––––––––––––––
82
Pfd.
Zusammen wie oben
4
Fl
54
Kr.
b) Kosten 100 Pfd. Weizen
10
Fl.
—
Kr.
so sind hievon auch hier für Kleie und Nachmehl zunächst 5 Proc.
in Abzug zu bringen mit
—
Fl.
30
Kr.
und für Mahlunkosten zuzuschlagen
—
Fl.
9
Kr.
–––––––––––––––––
wonach 82 Pfd. Mehl kosten
9
Fl.
39
Kr.
also 100 pfd.
11
Fl.
46
Kr.
und die Calculation fürs Ganze sich so stellt:
37
Pfd.
Weißbrodmehl à 11 Fl. 46 Kr. für 100
Pfd.
4
Fl.
21
Kr.
18
Pfd.
Weckmehl (bei vermindertem Bedarf 2 Pfd. weniger, dagegen vom schwarzen
eben so viel mehr) 15 Proc. höher als der Mittelpreis, mithin 13 Fl. 31 Kr.
per 100 Pfd.
2
Fl.
26
Kr.
27
Pfd.
Schwarzbrodmehl, 10 Proc. niedriger als der Mittelpreis, mithin 10 Fl. 36
Kr. per 100 Pfd
2
Fl
52
Kr.
–––––––––––––––––
Thut wieder obige
9
Fl.
39
Kr.
Wir glauben um so weniger Anstand nehmen zu dürfen, diese Grundsätze bei unseren
ferneren Vorschlägen in Anwendung zu bringen, als sie, wie oben erwähnt, nicht nur
den glaubwürdigen Aufzeichnungen eines mehrjährigen größern Betriebes entnommen,
sondern auch von den Kunstmühlenpächtern Seybold zu
Heilbronn und Geiger zu Eßlingen, wenn auch nicht als Basis des
Mehlhandels, so doch zum Zweck der Berechnung der Brodschätzung gebilligt, auch von
den Mitgliedern der für Beaufsichtigung der Hospitalbäckerei niedergesetzten
städtischen Commission nichts dagegen erinnert worden ist.
Was den Werth des Roggenmehles betrifft, so sind die
Erfahrungen hierüber zwar noch nicht in gleicher Weise festgestellt, wie beim Kernen
und Weizen, doch wird es der Wirklichkeit ziemlich entsprechen, wenn wir ihn
vorbehaltlich weiterer Versuche demjenigen des Schwarzbrodmehles aus Kernen oder
Weizen gleichsetzen, worin auch Seybold mit uns
übereinstimmt. Nachstehende Berechnung wird diese Ansicht bestätigen.
Bei einem Kernenpreis von 5 Fl. per 100 Pfd.
werden 100 Pfd. Roggen etwa kosten
3
Fl.
48
Kr.
Hievon Werth von Kleie und Nachmehl (da der Roggen hievon mehr gibt als
der Kernen, statt 5 Proc.) 7 Proc.
—
Fl.
17
Kr.
–––––––––––––––––
Bleiben
3
Fl.
31
Kr.
Hiezu Mahlunkosten wie oben höchstens
—
Fl.
9
Kr.
–––––––––––––––––
Zusammen für 75 Pfd. Brodmehl
3
Fl.
40
Kr.
Thut auf 100 Pfd
4
Fl.
53
Kr.
Schwarzbrodmehl würde bei einem Kernenpreis von 5 Fl., wie oben berechnet, 4 Fl. 47
Kr. kosten und die geringe Differenz sich durch verhältnißmäßig niedrigere
Roggenpreise oder durch etwas höhere Mehlergiebigkeit des Roggens leicht
ausgleichen.
II. Backproben. Nach den uns
mitgetheilten Backergebnissen lieferte Hohenheim durchschnittlich bei drei
Versuchen
aus 100 Pfd. Weckmehl
117
Pfd.
Wecken,
aus 100 Pfd. Weißbrodmehl
131
Pfd.
Weißbrod,
aus 100 Pfd. Schwarzbrodmehl
150
Pfd.
Schwarzbrod.
Die Spitalbäckerei in Stuttgart während des Betriebes vom Januar bis März
durchschnittlich
aus 100 Pfd. Weckmehl
131,8
Pfd.
Wecken,
aus 100 Pfd. Weißbrodmehl
140,8
Pfd.
Weißbrod,
aus 100 Pfd. Schwarzbrodmehl
152,4
Pfd.
Schwarzbrod.
Die badische Verordnung weist bei dem dort üblichen, dem Vernehmen nach durchgehends
weißeren Backwerk ein Erzeugniß nach
aus 100 Pfd. Weckmehl
127 Pfd. Wecken,
aus 100 Pfd. Weißbrodmehl.
139 Pfd. Weißbrod,
aus 100 Pfd. Schwarzbrodmehl
146,6–150 Pfd. Schwarzbrod.
Da die Backergebnisse im Bürgerhospital auch späterhin den obigen gleich geblieben
sind, so geben wohl sie den nächsten und sichersten Anhalt und wir stehen daher
nicht an,
130
Pfd.
Wecken,
140
Pfd.
Weißbrod und
150
Pfd.
Schwarzbrod
als diejenigen Quantitäten zu bezeichnen, welche je aus 100
Pfd. der betreffenden Mehlsorten bei der Qualität der 1846er Früchte sich erzielen
lassen.
Mit reinem Roggenmehl wurden in der Spitalbäckerei keine Backversuche gemacht; in
Hohenheim lieferte es bei einem freilich sehr beschränkten Versuch aus 139 Pfd. Mehl
196 Pfd. Brod, mithin 141 Proc. Da aber nach den ausgedehnteren Backproben von Baden
aus Roggenmehl 150 Proc. erzielt wurden, so nehmen wir auch unsererseits keinen
Anstand, das erreichbare Brodquantum auf das Anderthalbfache des verwendeten
Roggenmehles festzustellen.
IV. Fabricationsaufwand.
1) Kosten, die mit dem Ankauf und dem
Mahlen der Früchte in Verbindung stehen.
a) Milter. Den
Hauptbestandtheil dieser Kosten bildet das Milter, das 1/24–1/10, am
häufigsten jedoch 1/16 der zu mahlenden Früchte betragend, gegenwärtig zwar von den
meisten Bäckern in Geld entrichtet wird, das wir aber gleichwohl in dem
aufgestellten Schema von dem Mahlergebniß in Natur in Abzug bringen zu müssen
glaubten, ohne übrigens damit aussprechen zu wollen, daß nicht in jedem einzelnen
Bezirke der durchschnittliche Betrag des Milters, wie er sich dort für die Bäcker
gebildet hat, der Taxe zu Grunde gelegt werden soll. Nur das von den Müllern da und
dort noch besonders in Anspruch genommene Kleienmilter(1/14–1/20 des
Kleienergebnisses als besondere Abgabe für den Transport) glaubten wir gegenüber dem
Vortheil, der den Bäckern durch Abschluß von Accorden mit den Müllern zugeht, und
weil es nur hie und da vorkommt, außer Berechnung lassen zu sollen.
b) Nebenkosten. Sie betragen
außer dem Milter nach den Aufzeichnungen bei der Spitalbäckerei von 60 Schäffel
Dinkel oder 64 Cntr. Kernen
Messerlohn (per Schäffel Dinkel 2 Kr.)
2
Fl.
—
Kr.
Fürs Fassen (per Schäffel Dinkel 3 Kr.)
3
Fl.
—
Kr.
Trinkgeld dem Fuhrknecht und dem Müllerknecht
3
Fl.
30
Kr.
–––––––––
Zusammen
8
Fl.
30
Kr.
Thut per Centner Kernen
—
Fl.
8
Kr.
Hiezu Reisekosten des Bäckers zum Zweck des Einkaufs
—
Fl.
1
Kr.
–––––––––––––––––
Zusammen per Centner
–
Fl.
9
Kr.
Bei größerer Entfernung des Einkaufplatzes von der Mühle mögen sich zwar auch die
Kosten des Transports, den übrigens in der Regel immerhin der Müller besorgt, etwas
höher stellen; wir lassen dieß aber unberücksichtigt in der Annahme, daß bei solchen
Aukäufen in größerer Entfernung am Kaufpreis mindestens das gewonnen werde, was an
den Fuhrkosten bis zur Mühle zuzulegen ist.
2) Kosten, welche mit dem Backen der
verschiedenen Brodsorten verbunden sind.
Unser bisheriger Brodtarif macht, wie oben erwähnt wurde, zwischen den
Getreidepreisen und den Fabricationskosten keinen Unterschied und die Taxe steigt
und fällt nach dem Steigen und Fallen jener Preise, ohne zu beachten, daß nur jene
wandelbar, diese aber relativ sich gleichbleibend sind. Eine Trennung dieser beiden
Factoren ist für richtigere Regulirung der Taxe unerläßlich, eben so aber auch die
Feststellung sicherer Anhaltspunkte für die Berechnung jener Kosten. Die Trennung
findet in sämmtlichen uns zugekommenen ausländischen Tarifen statt, nur sind die
Kosten nach den eigenthümlichen örtlichen Verhältnissen modificirt, so daß sie eine
festere Grundlage für uns nicht abgeben könnten und wir uns hiebei hauptsächlich auf
die Ergebnisse der von uns selbst eingeleiteten Versuche beschränkt sehen. Auch die
großh. badische Verordnung bestimmt Sätze, die für unsere Verhältnisse zu hoch und
dort nur aus dem Grunde gerechtfertigt erscheinen, weil daselbst auch die feinere
Bäckerei (von Milchbroden etc.) taxirt ist, durch deren Freigebung den Bäckern bei
uns Vortheile zugehen, für deren Entziehung sie dort durch Bewilligung höheren
Gewerbeverdienstes zu entschädigen gewesen seyn mochten. Nach der berührten
Verordnung wird nämlich für
100 Pfd.
Weckmehl ein Betriebsaufwand von
3
Fl.
7
Kr.
100 Pfd
Weißbrodmehl
1
Fl.
52
Kr.
100 Pfd
Schwarzbrodmehl
1
Fl.
15
Kr.
festgestellt. Nach den Ergebnissen von Hohenheim kommen
auf 100 Pfd.
Weckmehl
2
Fl.
50
Kr.
auf 100 Pfd.
Weißbrodmehl
—
Fl.
56
Kr.
auf 100 Pfd.
Schwargbrodmehl
—
Fl.
42
Kr.
Nach den Ergebnissen der Spitalbäckerei in Stuttgart
auf 100 Pfd. Weckmehl
1
Fl.
58½
Kr.
auf 100 Pfd. Weißbrodmehl
—
Fl.
42½
Kr.
auf 100 Pfd. Schwarzbrodmehl
—
Fl.
42½
Kr.
Wir glauben zunächst die Ergebnisse der Spitalbäckerei als Grundlage unserer weitern
Berechnungen annehmen zu sollen, da sie vergleichungsweise mit den Versuchen
Hohenheims einer längern Betriebsperiode entnommen sind, immerhin aber bei dem erst
in der Entstehung und Ausbildung begriffenen Betriebe sich eher zu hoch als zu
niedrig gestellt haben dürften und daher wenigstens keinen für die Bäcker
nachtheiligen Anhalt abgeben.Die Kosten würden sich entschieden noch niedriger gestellt haben, wenn die
Arbeit der Gehülfen, die in kleinerer Zahl nicht angestellt werden konnten,
aber bei dem Betriebe nicht vollständig beschäftigt waren, auf ein größeres
Quantum Brod, das sie im Falle des Bedarfs wohl haͤtten fertigen
können, vertheilt würde In Rücksicht auf die von Privatbetrieben
zu entrichtende Gewerbesteuer (von mittlern Betrieben in Stuttgart 15–17
Fl.), auf etwaiges Risico und auf einen dem Bäcker zu sichernden Gewerbsprofit
würden wir jedoch vorschlagen, den Fabricationsaufwand für die dermaligen
Verhältnisse der hiesigen Gegend von
100 Pfd. Weckmehl auf
2
Fl.
20
Kr.
100 Pfd. Weißbrodmehl auf
1
Fl.
—
Kr.
100 Pfd. Schwarzbrodmehl auf
1
Fl.
—
Kr.
festzustellen. Da jedoch die Versuche zur Zeit, wo die
höchsten Lebensmittelpreise bestanden, angestellt wurden, so wird beim Sinken dieser
Preise auch das Kostgeld der Bäckerknechte sinken und hiedurch der
Fabricationsaufwand sich niedriger stellen. Nach Ansicht des Hospitalpflegers in
Stuttgart dürfte die Differenz an den Kostgeldern etwa ⅓ betragen und diese
Verminderung eintreten, sobald die Kernenpreise auf 7 Fl. per Centner zurückgegangen sind. In diesem Falle wäre von dem
Fabricationsaufwande
für Wecken
12
Kr. per 100 Pfd.
Mehl
für Brod
6
Kr. per 100 Pfd.
Mehl
in Abzug zu bringen, so daß er sich
für jene auf 2 Fl. 8 Kr. per 100 pfd.
Mehl
für dieses (in beiden Sorten) auf 54 Kr. per
100 Pfd.
stellt.
Schlagen wir einen mittlern Bäckereibetrieb in Stuttgart auf einen wöchentlichen
Bedarf von 30 Cntr. Mehl an, so beträgt der jährliche 1560 Cntr. Rechnen wir ferner,
daß hievon ¼ zur Bereitung von Weck, 2/4 zu Weißbrod und ¼ zu
Schwarzbrod verwendet werden, so ergibt sich nach dem erstern Vorschlag (als Ersatz
für den Betriebsaufwand) eine jährliche Einnahme von 2080 Fl., von der abzüglich des
baaren Aufwandes für Gewerbsrequisiten und Hausmiethe und abzüglich der
Gewerbssteuer ein Ueberschuß von circa 340 Fl. bliebe,
der bei Zugrundlegung des von der Hospitalbäckerei berechneten Betriebscapitals von
1600 Fl. immerhin eine Rente von 20–22 Proc. aus diesem Capital repräsentirt
und der sich noch durch Mitarbeiten des Meisters, namentlich aber durch
rechtzeitigen vortheilhaften Einkauf der benöthigten Früchte beträchtlich erhöhen
läßt, sowie auch durch den Mehlhandel und die Bereitung von Luxusbroden, für die
keine Taxe besteht, zu deren Anfertigung aber die besseren Mehlsorten aus dem zu
verarbeitenden Getreide zum voraus weggenommen werden. Auf dem Lande sind freilich
die Betriebe beschränkter, auch bietet sich weniger Gelegenheit zu Steigerung des
Ertrages durch feine Bäckerei; da gegen vermindert sich in manchen Beziehungen der
Aufwand, die Ansprüche an Vorzüglichkeit der Waare sind bei beschränkterer
Concurrenz geringer, der Absatz sicherer, der Bäcker ist zugleich Grundbesitzer, er
arbeitet häufig ohne Knechte und findet daher in anderer Weise gleichwohl
verhältnißmäßigen Gewerbsnutzen.
VDie Brodschätzung Zuerst ist der Mittelpreis des Kernen
oder Weizen, sowie in einzelnen Landesgegenden auch derjenige des Roggens per 100 Pfd. festzustellen. Nehmen wir für die beiden
ersten Getreidearten je 5 Fl. per 100 Pfd. an. Von
diesen 100 Pfd. sind in Abzug zu bringen
a) das Milter in der Größe, wie es in den
einzelnen Gegenden von den Bäckern gewöhnlich entrichtet wird, hier in dem
am häufigsten vorkommenden Betrage von 1/15 mit
6¼
Pfd.
b) die Verstaubung
1¾
Pfd.
c) Nachmehl und Kleie, die dem Bäcker zu
besonderer Verwendung überlassen bleibt, mit
10
Pfd.
–––––––––––
Zusammen
18
Pfd.
Es bleiben sonach an zum Verbacken tauglichem Mehl übrig
82
Pfd.
und zwar nach dem oben bestimmten Sortiment
Weckmehl
20
Pfd.
Weißbrodmehl
37
Pfd.
Schwarzbrodmehl
25
Pfd.
–––––––––––
82
Pfd.
Mit der Werthsberechnung dieser Mehlsorten wird verfahren, wie schon oben gezeigt
wurde, und dabei gefunden, daß sich bei obigem Kernen- oder Weizenpreis 5 Fl.
per 100 Pfd.
Weckmehl per 100 Pfd. auf
7
Fl.
29
Kr.
Weißbrodmehl auf
5
Fl.
59
Kr.
Schwarzbrodmehl auf
4
Fl.
47
Kr.
stellt. Hiezu den Productionsaufwand, wie er oben angezeigt
wurde, oder wie er sich nach dem Preise des Holzes, der Arbeit etc. in den
verschiedenen Bezirken modisicirt, so ergibt sich die Taxe oder der Verkaufswerth
der verschiedenen einzelnen Backwerke. Er wird betragen
1) für Weck:
100 Pfd. Mehl
7
Fl.
29
Kr.
Betriebsaufwand
2
Fl.
8
Kr.
–––––––––––––––––
9
Fl.
37
Kr.
Diese geben 130 Pfd. Weck, mithin wird ein Kreuzerweck wiegen müssen 7,2 Loth.
2) Für Weißbrod:
100 Pfd. Mehl
5
Fl.
59
Kr.
Betriebsaufwand
—
Fl.
54
Kr.
–––––––––––––––––
6
Fl.
53
Kr.
3) Für Schwarzbrod oder Roggenbrod:
100 Pfd. Mehl
4
Fl.
47
Kr.
Betriebsaufwand
—
Fl.
54
Kr.
–––––––––––––––––
5
Fl.
41
Kr.
Diese geben 150 Pfd. Hausbrod, mithin werden 6 Pfd. kosten 13,7 Kr.
Diese Ergebnisse mit der bisherigen Schätzung verglichen und dabei angenommen, daß
ein Kernenpreis von 5 Fl. per 100 Pfd. einem Dinkelpreis
von 5 Fl. 45 Kr. per Schäffel gleich steht, so würde die
Schätzung des weißen Brodes 17 Kr. per 6 Pfd. betragen,
das schwarze, bei einem Stand von 2 Kr. unter dem weißen, 15 Kr. kosten und der
Kreuzerweck (4 Pfd. Weck = 6 Pfd. Weißbrod) 7,5 Loth wiegen müssen.
Beim gewöhnlichen Stand der Fruchtpreise würde hienach die Bereitung von Wecken und
Weißbrod dem Bäcker, was er so sehr wünscht, etwas mehr Nutzen als bisher abwerfen, dagegen im
Interesse der ärmern Classe das schwarze Brod etwas billiger zu stehen kommen. Bei
höheren Fruchtpreisen dagegen würde durch die beantragte Ausscheidung der
Fabricationskosten aus der Scala des Auf- und Abschlags neben billigerm
Preise des Schwarzbrodes auch die Taxe des Weißbrodes und der Wecken sich zum
Vortheil des Publicums gestalten. Wir haben oben gezeigt, daß bei einem Kernenpreis
von 10 Fl. per 100 Pfd.
das Weckmehl per 100 Pfd
13
Fl.
31
Kr.
das Weißbrodmehl
11
Fl.
46
Kr.
das Schwarzbrodmehl
10
Fl.
36
Kr.
kostet. Hienach wird die Schätzung betragen
1) für Weck:
100 Pfd. Mehl
13
Fl.
31
Kr.
Betriebsaufwand
2
Fl.
20
Kr.
–––––––––––––––––
15
Fl.
51
Kr.
Diese geben 130 Pfd. Weck, mithin wird ein Kreuzerweck wiegen müssen 4,4 Loth (in
Baden bei viel weißerm Stoff 3,3 Loth).
2) Für Weißbrod:
100 Pfd. Mehl
11.
Fl.
46
Kr.
Betriebsaufwand
1
Fl.
—
Kr.
–––––––––––––––––
12
Fl.
46
Kr.
Diese geben 140 Pfd. Weißbrod, mithin werden 6 Pfd. kosten 32,8 Kr. (in Baden 32,6
Kr.).
3) Für Schwarzbrod oder Roggenbrod:
100 Pfd Mehl
10
Fl.
36
Kr.
Betriebsaufwand
1
Fl.
—
Kr.
–––––––––––––––––
11
Fl.
36
Kr.
Diese geben 150 Pfd. Schwarzbrod, mithin werden 6 Pfd. kosten 28 Kr. (in Baden 27,5
Kr.).
Ein Kernenpreis von 10 Fl. per 100 Pfd. wird einem
Dinkelpreis von 11 Fl. 30 Kr. per Schäffel entsprechen
und bei letzterm würde die gewöhnliche Schätzung des weißen Brodes 34½ Kr.,
die des schwarzen bei einer Differenz von 3 Kr. gegenüber dem weißen auf 31½
Kr. stehen und der Kreuzerweck 4 Loth wiegen müssen.
Aus dem am Schlusse gegenwärtigen Gutachtens angehängten Schema, das die formelle
Behandlung der Regulirung der Brodtaxe anschaulich macht und worin die nach den
örtlichen Verhältnissen der verschiedenen Bezirke sich modificirenden wandelbaren
Zahlen mit fetter Schrift eingetragen sind, ist das Nähere zu ersehen. Indessen
bliebe vorerst noch die Aufgabe, durch jährlich zu wiederholende, in der Regel bald
nach der Ernte anzustellende Mahl- und Backproben das die Brodtaxe zunächst
bedingende Ergebniß der Früchte eines jeden Jahrganges an Mehl und Brod wenigstens
in so lange, bis einmal festere Durchschnitte gewonnen seyn werden, auch fernerhin
und zwar auf möglichst ausgedehnte und zuverlässige Weise zu ermitteln und
festzustellen, was bei der großen Genauigkeit, welche solche Versuche erfordern, und
den eigenthümlichen Schwierigkeiten, denen sie unterliegen, nur in Anstalten, die
unter öffentlicher Verwaltung und Controle stehen, und nur in ähnlicher Weise, wie
sie bei den vorbeschriebenen Versuchen in Anwendung kam, geschehen kann.
Entwurf zu Regulirung der
Brodtaxe.
Mittelpreis des Kernen oder Weizen.
Fl.
Kr.
Dieser betrug auf der
Winnender Schranne den 13. Julius 1845.
4 Fl. 45
Kr. per Cntr.
Eßlinger Schranne den 14. Julius 1845
5 Fl. 15
Kr. per Cntr.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
10 Fl.
Durchschnittspreis per 100
Pfd.
5
Mahlergebniß.
Pfd.
Von dem Gesammtgewicht des Kernen oder Weizen à
100
ist in Abzug zu bringen
Milter 1/16
6¼ Pfd.
Verstaubung
1¾ Pfd.
Zusammen
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
8
bleiben
92
—
hievon Kleie und Nachmehl
10
Bleibt an zum Verbacken tauglichem Mehl übrig
—
—
und zwar
Weckmehl (II)
20 Pfd.
Weißbrodmehl (III)
37 Pfd.
Schwarzbrodmehl (IV)
25 Pfd.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
82
Berechnung des
Mehlpreises.
Von dem Preis von 100 Pfd. Kernen oder Weizen à
5 Fl. — Kr.
ist zunächst in Abzug zu bringen der Werth der Kleie und des
Nachmehls mit 5 Proc. vom Durchschnittspreis des Weizen
— Fl. 15 Kr.
bleiben
4 Fl. 45 Kr.
Hiezu die baaren Auslagen beim Abfassen, Mahlen etc.
— Fl. 9 Kr.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Wonach sich als Preis obiger 82 Pfd. ergeben
4 Fl. 54 Kr.
Mithin für 100 Pfd. (durchschnittlich)
5 Fl. 59 Kr.
Preisverhältniß der
verschiedenen Mehlsorten.
1 Cntr. Weckmehl (II)
¼ mehr als das Weißbrodmehl per 100 Pfd.
7 Fl. 29 Kr.
1 Cntr. Weißbrodmehl (III)
nach obigem Durchschnittspreis
5 Fl. 59 Kr.
1 Cntr. Schwarzbrodmehl (IV)
1/5 weniger als Weißbrodmehl
4 Fl. 47 Kr.
Berechnung des
Wecks.
1 Cntr. Weckmehl kostet
7
29
hiezu Fabricationsaufwand
Salz
— Fl. 4 Kr.
Hefe
— Fl. 14 Kr.
Holz;⅓ Cntr. à
36 Kr. per
Cntr.
— Fl. 12 Kr.
Lichter und Oel
— Fl. 9 Kr.
Miethzins, Geräthunterhaltung
— Fl. 11 Kr.
Kost und Lohn der Bäckerknechte, Gewerbsteuer,
Zins aus dem Betriebscapital, Gewerbsnutzen
1 Fl. 18 Kr.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
2
8
Fl.
Kr.
100 Pfd. Weckmehl geben 130 Pfd. Weck
9
37
mithin muß ein Kreuzer-Weck wiegen
7,2 Loth.
Berechnung des
Weißbrodes.
1 Cntr. Weißbrodmehl kostet
5
59
hiezu Fabricationsaufwand
Holz ⅓ Cntr. à
36 Kr. per 100
Pfd.
12 Kr.
Miethzins, Geräthunterhaltung
11 Kr.
Mehl zum Korbstreuen (½ Pfd. von Nr. V)
2 Kr.
Kost und Lohn der Bäckerknechte, Gewerbesteuer, Zins aus dem
Betriebscapital, Gewerbsnutzen
29 Kr.
–––––––––––––––
—
54
100 Pfd. Weißbrodmehl geben 140 Pfd. Weißbrod, mithin
kostet
—
—
ein Laib von 6 Pfd. oder zwei Laibe à
3 Pfd.
6
53
17,7 Kr.
Berechnung des
Schwarzbrodes.
1 Cntr. Schwarzbrodmehl kostet
4
47
hiezu Fabricationsaufwand, eben so wie beim weißen
—
54
100 Pfd. Schwarzbrodmehl geben 150 Pfd. Schwarzbrod,
mit-
—
—
hin kostet ein Laib von 6 Pfd. oder zwei Laibe à 3 Pfd.
5
41
13,7 Kr.
Da das Roggenmehl in der Regel dem Schwarzbrodmehl aus Kernen oder Weizen im Preise
gleichsteht, so kann eine besondere Berechnung für die Schätzung des Roggenbrodes
unterbleiben. (Wochenblatt für Land- und Hauswirschaft, 1848 Nr. 19.)
Entdeckung der Verfälschung des Weizenmehls mit
Türkischkornmehl.
Wenn man auf 2 Gramme Weizenmehl 4 Gramme Salpetersäure gießt und umrührt, dann 60
Gramme destillirten Wassers unter gelindem Umrühren, und hierauf 2 Gramme
einfach-kohlensaures Kali in 8 Gram. destillirten Wassers aufgelöst zusetzt,
so fallen, nachdem die Gasentwickelung vorüber ist, gelbliche Flocken nieder. Ist
das Weizenmehl aber mit Türkischkornmehl vermengt, so lagern sich auf diese Flocken
eine große Menge orangegelbe Punkte. Hrn. Mauviel-Lagrange, Apotheker, kamen mehrere auf diese Weise
verfälschte Mehle vor. (Weißbohnenmehl reagirt nicht so.) Nicht nur Beimengungen von
10–30 Proc., sondern bis auf 4 bis 5 Proc. herab, konnten auf diese Weise
entdeckt werden. Ist das Maismehl nur grobem Weizenmehl zugesetzt, so genügt es, das
Mehl durch ein Seidensieb zu schlagen, wo dann das Maismehl mit dem feinen
Weizenmehl durchfällt. (Journal de Chimie médicale, Jun.
1848.)
Ueber den in England gebräuchlichen Malzessig und die Prüfung
dieses Essigs, von Dr. Andr. Ure.
Der Essig kommt in England von der verschiedensten Stärke und Reinheit im Handel vor.
Der aus Malz bereitete enthält in der Regel soviel Kleber, daß er bald in Fäulniß
übergehen würde, wenn man derselben nicht durch Zusatz von Vitriolöl begegnete
— eine durch das Gesetz sanctionirte Verfälschung!
Um den Malzessig zu untersuchen, dampfe ich 1000 Gran desselben in einer
Porzellanschale in einem Salzwasserbad (86° R.) ab, wiege den Rückstand,
wasche ihn dann mit Alkohol von 0,840 spec. Gew. und filtrire. Der Alkohol zieht die
Schwefelsäure aus, welche man mit einem Barytsalz niederschlägt und so quantitativ
bestimmt. Der Kleber kann durch Verbrennen des vorher trocken gewogenen Filters
bestimmt werden; die salzigen oder alkalischen Unreinigkeiten bleiben hiebei zurück.
Letztere bestehen gewöhnlich aus kohlensaurem Natron, weil verdorbener oder schlecht
gegohrener Malzessig nicht selten durch Zusatz von Holzessig verstärkt wird, welcher
bisweilen essigsaures Natron enthält. Die vorgeschriebene Behandlung des Rückstands
mit Alkohol ist durchaus nöthig, um die freie Schwefelsäure vom schwefelsauren Kalk
abzusondern, welcher letztere im Product aller Essigsiedereien vorkommt deren Wasser
gypshaltig ist. Der schwefelsaure Kalk ist im Weingeist von der erwähnten Stärke
unauflöslich. — Schwache Essige werden bisweilen mit Salpetersäure oder
Salzsäure geschärft. Um erstere zu entdecken, läßt man einen oder zwei Tropfen
schwefelsauren Indig in den Essig fallen und erhitzt ihn dann; enthielt er
Salpetersäure, so verschwindet die blaue Farbe und die Flüssigkeit wird
bräunlichgelb. Um Salzsäure zu entdecken, destillirt man eine Portion des Essigs und
bringt in die Vorlage einige Tropfen salpetersauren Silbers; ein weißer klumpiger
Niederschlag zeigt Salzsäure an. — Zum Prüfen des Essigs auf seinen
Säuregehalt verwendet man am besten flüssiges Aetzammoniak von bekannter Stärke.
Um die Fäulniß des Malzessigs ganz zu verhüten, müßte man den Kleber desselben
oxydiren und dadurch unauflöslich machen, wie es bei dem bayerischen
Bierbrauerei-Verfahren geschieht. Eine solche Oxydation des Klebers findet
auch bei Ham's bekannter Bereitungsart des Malzessigs
statt. (Mechanics' Magazine, 1848 Nr. 1293.)
Lefrançois' Fleckwasser.
Man nehme
getrocknete Seifenkrautwurgel
64
Gramme
getrocknetes Seifenkraut
64
Gramme
geklärten Zitronensaft
45
Gramme
Weingeist von 34° Tralles
185
Gramme
reines Flußwasser
1700
Gramme
Man zerstößt die Wurzel gröblich, läßt sie eine Viertelstunde kochen, setzt dann die
klein zerhackten Blätter hinzu und läßt noch weitere 20 Minuten kochen, seiht dann
durch, filtrirt und läßt erkalten. Andererseits wird der Zitronensaft dem Weingeist
zugesetzt und das Ganze mit dem Seifenkraut-Decoct vermischt. Man erhält 1
Liter Flüssigkeit, die 14° am Cartier'schen Aräometer zeigen soll.
Man bedient sich derselben kalt, oder besser lauwarm, indem man den Flecken
hineintaucht, bei Seidenzeugen mit der Hand zu Schaum reibt, bei Baumwoll-
und Leinenzeugen aber sich einer Bürste bedient. Man spült in reinem Wasser aus und
bügelt auf ¾ Trockne. Wenn ein Artikel durchaus damit gereinigt werden soll,
beginnt man mit den Flecken besonders. (Journal de Chimie
méd., Jun. 1848.)