Titel: | Ueber die Erzeugung eines brauchbaren Gährungsmittels für die Weißbrodbäckerei statt der gewöhnlichen Bierhefe; von Prof. Balling. |
Fundstelle: | Band 112, Jahrgang 1849, Nr. LXV., S. 293 |
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LXV.
Ueber die Erzeugung eines brauchbaren
Gährungsmittels für die Weißbrodbäckerei statt der gewöhnlichen Bierhefe; von Prof.
Balling.
Aus der encyklopädischen Zeitschrift des Gewerbw., 1848,
S. 457.
Balling, über die Erzeugung eines brauchbaren Gährungsmittels statt
der Bierhefe..
Gewiß ist es, daß für die Gährung des Mehlteiges ebenso wie für die Gährung der
Branntweinmaische ein aus sich selbst fortpflanzendes Gährungsmittel erzeugt werden könne, nämlich ein in fortwährender, bald
beschleunigter, bald verlangsamter Gährung befindlicher Mehlteig, wovon ein Theil
als Gährungsmittel, der andere Theil zur Fortpflanzung derselben zu verwenden seyn
wird, ganz analog wie dieß mit der Kunsthefe bei der Gährung der Branntweinmaische
geschieht. Es kann jedoch bei diesem Verfahren von einer abgesonderten Fabrication
dieses Gährungsmittels kaum die Rede seyn; der Bäcker müßte dasselbe am besten
bereiten; und es ist in der That nichts neues, denn in Frankreich, wo meist
Weizenbrod gebacken wird, macht man davon schon lange Gebrauch. Es ist dabei nur
manchmal Nachhülfe mit wenig frischer Hefe nothwendig, und nicht zu bezweifeln, daß
man auch hier bei Annahme eines dem französischen ähnlichen Verfahrens der
Brodteigbereitung zu befriedigenden Ergebnissen gelangen werde.
Allein dennoch können dabei Fälle vorkommen, daß unter Umständen der Hefenteig sich
matt gährt, und es wären demnach Mittel erforderlich. einestheils dieß zu verhindern,
anderntheils die Gährung zu erkräftigen.
Bisher war man nur immer darauf bedacht, zur Gährung des Mehlteiges eine hinreichende
Menge kräftiger Hefe zu beschaffen, ohne zu bedenken daß diese allein dazu nicht
unter allen Umständen ausreicht. Zu einer jeden geistigen Gährung, wozu auch die des
Weißbrodteiges gehört, sind zwei Factoren erforderlich,
nämlich nebst der Hefe, als des die Gährung erregenden
Mittels, auch Zucker, als der die Gährung erleidende
Körper. In dem Mehl, also auch in dem daraus bereiteten Mehlteig, wie er zum Backen
des Weißbrodes und zur Erzeugung anderer Mehlspeisen aus gegohrenem Teig verwendet
wird, ist etwas gährungsfähiger Zucker enthalten. Reines Weizenstärkmehl, reines
Kartoffelstärkmehl, mit Wasser zu Teig angemacht und mit Hefe versetzt gehen nicht
auf; hat man aber dem Wasser etwas Zucker zugesetzt, so geht der Teig auf, und man
bereitet so aus bloßem Kartoffelstärkmehl mit Zusatz von Eigelb, Zucker und Wasser
sehr schmackhafte Torten, worin das Eigelb den Kleber des Weizenmehls in
gewöhnlichem Weißbrod und dergl. Mehlspeisen ersetzt.
Allen Hausfrauen ist bekannt, daß man einen jeden Weizenmehlteig durch Zusatz von
etwas Zucker nebst Hefe zum schnellen und kräftigen Aufgehen bringen könne, und wird
davon vielfach in den Haushaltungen Gebrauch gemacht. Auch die Bäcker machen davon
zu verschiedenem weißem Gebäcke vielfachen Gebrauch, theils um es schmackhafter zu
machen, theils um das Aufgehen des Teiges zu befördern.
In jedem Mehlteig ist die Menge des darin vorhandenen oder gebildeten Zuckers
gewissermaßen vom Zufalle abhängig; es ist nur wenig darin enthalten. Der
Zuckergehalt desselben reicht wohl zum ersten oder einmaligen Aufgehen des
Mehlteiges hin; allein wenn es sich um die Fortpflanzung der Teiggährung von einem
Einmachen zum andern handelt, würde jedenfalls ein Mattgähren desselben eintreten,
wodurch der Fortschritt der Gährung, wenn auch nicht ganz gehindert, doch sehr
verzögert und verlangsamt würde.
Ein Zusatz von Zucker in geeigneter Form zum Mehl beim
Einmachen würde die Dauer der Gährung des Mehlteiges verlängern und erkräftigen,
weil dadurch der Zuckergehalt desselben vergrößert, der Zeitpunkt seiner völligen
Zersetzung durch die Gährung aber hinausgeschoben würde.
Ein Zusatz von Zucker in geeigneter Form zum Hefenteig,
mittelst dessen die Fortpflanzung der Gährung desselben bewirkt werden soll, erscheint hier demnach als
unumgänglich nothwendig. Es fragt sich dabei bloß, welche Art von Zucker ist dazu
die geeignetste, und in welcher Menge soll derselbe dazu angewendet werden?
Reiner Zucker, es sey dieß gewöhnlicher Rohrzucker und Rübenzucker oder
Stärkmehlzucker in starrer und flüssiger Form, aus Stärkmehl mittelst Schwefelsäure
erzeugt, sind wohl geeignet das Aufgehen des Mehlteiges zu befördern, wenn dabei
zugleich auch eine hinreichende Menge Hefe angewendet wird; indeß ist ein Zusatz
derselben nicht geeignet einen Mehlteig herzustellen, mittelst dessen ohne weitern
Hefenzusatz die Gährung fortgepflanzt werden kann, weil diese Zuckerarten die Hefe
consumiren, und weil sie bei ihrer Gährung keine neue Hefe bilden. Es muß mithin bei
Anwendung solcher Zuckerarten ein vollständiges Mattgähren des Teiges eintreten, in
dem die Gährung nur durch Zusatz von wirklicher Hefe wieder belebt werden kann
– ein Zusatz, denn man eben wegen Abgang an brauchbarer Hefe zu ersparen
strebt.
Von einer vortheilhaften Anwendung solcher Zuckerarten hierfür kann demnach keine
Rede seyn. Es ist dazu vielmehr eine Zuckerart oder Zucker in einer solchen Form, in
einer Vereinigung mit solchen Stoffen nothwendig, aus welchen auch neue Hefe
gebildet werden kann, d. i. Zucker, wie er mit Gummi und Kleber in den aus
Gerstenmalz und Getreide erzeugten Würzen, Syrupen und trocknen Extracten enthalten
ist, und wie er selbst im Mehlteig vorkömmt.
Bei der Gährung des Mehlteiges wird in demselben ebenfalls neue Hefe gebildet, jedoch
nur in sehr geringer, der zersetzten Zuckermasse proportionaler Menge, die aber
dennoch hinreicht, um, wenn man einen solchen in Selbstgährung gekommenen
Weizenmehlteig in Bierwürze einrührt, diese in Gährung zu versetzen. Wird das Mehl
statt mit Wasser oder Milch mit gewöhnlicher Malzwürze (und ebenfalls Zusatz von
Milch) zu Teig angemacht, und dieser Teig mit Zusatz von etwas Hefe zum Aufgehen
gebracht, so entsteht in demselben während des Aufgehens, und zwar wegen der
Anwendung der Malzwürze, eine größere Menge neugebildeter Hefe, als in dem
gewöhnlichen Mehlteig, ein wirklicher Hefenteig, und wenn nun ein Theil davon
gewöhnlichem Mehlteig zugesetzt wird, ist er im Stande, ohne besondern Hefenzusatz
die Teigmasse zum gehörigen Aufgehen zu bringen, denn die dazu erforderliche Hefe
ist in dem Hefenteig selbst gebildet worden und darin schon enthalten.
Man hätte mithin zur Erreichung dieses Zieles nur folgende Bedingungen zu
erfüllen:
1) einen solchen Hefenteig mit Zusatz von Malzwürze zu bereiten, um in demselben
selbst die zum Auftreiben des Mehlteiges erforderliche Hefe zu bilden;
2) von diesem Hefenteig eine gewisse Portion dem zu erzeugenden Mehlteig als
Gährungsmittel zuzusetzen;
3) den Hefenteig aber dadurch fortzupflanzen, daß in den Rest desselben wieder eine
entsprechende Menge Würze und Mehl zugesetzt und eingeknetet wird.
4) Zum ersten Ansatz des Hefenteiges ist wirkliche Hefe erforderlich, weiter wird
derselbe aus sich selbst fortgepflanzt. Zeitweilig dürfte ein geringer Zusatz von
Hefe zu demselben nützlich und vielleicht auch nothwendig seyn. Man sieht hieraus,
daß ein solches Verfahren vorzugsweise nur der Bäcker selbst annehmen und befolgen
kann, daß eine separate Fabrication solchen Hefenteigs nicht wohl Platz zu greifen
vermöchte, daß er kaum Handelsartikel werden könnte, daß es aber den Bäcker
befriedigen und von dem Bauer unabhängiger stellen würde, was eben verlangt
wird.
Wie soll sich aber der Bäcker diese Gährungsmittel erzeugen oder verschaffen?
Die Malzwürze könnte man sich wohl im ungekochten und
ungehopften Zustande, wie sie eben aus dem Maischbottig abfließt, aus den Brauereien
verschaffen; allein dieß würde voraussetzen, daß sie von da immer und zu jeder Zeit
zu erhalten wäre, was nicht der Fall ist. Da wo sie eben zu haben wäre, mag man
davon Gebrauch machen. Der Bäcker könnte sich dieselbe aber auch täglich selbst
erzeugen, und dazu nebst Gerstenmalz auch Kartoffelstärkmehl, rohen Weizen oder
Gerste (als Schrot), so wie selbst auch Mehl aus den genannten Getreidearten
anwenden. Die Einrichtung an Geräthschaften dazu wäre höchst einfach und
unbedeutend, sowie auch das dabei zu befolgende Verfahren nicht schwierig ist.
Diese ungekochte Würze würde jedenfalls das kräftigste Gährungsmittel abgeben, weil
sie unter den genannten Substanzen die größte Vergährungsfähigkeit besitzt, welche
zugleich die Bildung der größten Menge neuer Hefe bedingt.
Will sich der Bäcker mit der Erzeugung dieses Mittels nicht selbst befassen, sondern
es durch den Handel oder von Andern beziehen, so würde sich für diesen Zweck
immerhin ein in großen Städten rentirender der neuer Industriezweig gründen lassen, wobei es sich von
selbst versteht, daß der Gehalt der Würze an Extract, wovon ihr Werth abhängt, mit
einem Aräometer, am besten mit einem Saccharometer bestimmt werden müßte, und
dieselbe noch ganz frisch und warm an den Bäcker abgegeben werden könnte.
Außerdem aber müßte die gewonnene Würze zu Syrup oder
trockenem Extract eingelocht und in diesen Formen in den
Handel gebracht werden. Der Syrup hat die bequeme flüssige Form für sich, vermöge
welcher er sich sehr leicht im Wasser vertheilen und auflösen läßt; das trockene
Extract läßt sich leichter verpacken und versenden. In England bildet dieses Extract
bereits einen Handelsartikel für die Zwecke der Bierbrauereien, und man darf wohl
hoffen, daß auch bei uns bald Fabriken zu dessen Erzeugung behufs der Verwendung für
die Weißbrodbäckerei entstehen werden.
Nur muß hervorgehoben werden, daß der Syrup und das trockene Extract durch Kochen der
Würze bereitet werden, und daß eben durch dieses Kochen die Vergährungsfähigkeit
derselben etwas leibet, indeß kaum in einem solchen Grade, daß dadurch ihr Gebrauch
beeinträchtigt würde.
Die Menge anlangend, in welcher jenes Extract anzuwenden
wäre, so dürfte uns der Zuckergehalt des Weizenmehls dazu einen Anhalt bieten.
Dieser Zuckergehalt beträgt nach den vorhandenen Analysen desselben 3–4 Proc.
In dem Hefenteig müßte er bedeutend vergrößert, z.B. zum Einmachen von Hefenteig aus
100 Pfund Weizenmehl 8–10 Pfund solches Extract oder eine Menge Würze, worin
soviel Extract enthalten, angewendet werden. Vom Hefenteig aber dürften wieder je
10–20 Pfund auf 100 einzumachendes Weizenmehl genügen, weßhalb der Aufwand an
Extract auf 100 Pfund Mehl im Ganzen nicht groß wäre und nur 1–2 Pfund
betrüge.
100 Pfd. trockenes Weizenmehl bedürfen zur Teigbereitung etwa 75 Wasser. Für die
Bereitung des Hefenteigs wäre demnach eine Würze von 12 Proc. Extractgehalt
anzuwenden.
100 Pfd. Weizenmehl liefern 110 (kleine Brode oder Semmeln) bis 130 Pfd. (größere
Brode von 3–4 Pfd. Schwere) gebackenes Brod, im Mittel 120 Pfd., und dazu
wäre im Hefenteig eine Menge Extract nothwendig von 1–2 Pfd., wovon das Pfund
höchstens 10 Kr. C.-M. kosten kann. Jeder Bäcker wird hiernach die Kosten der
Anwendung dieses neuen Nahrungsmittels gegen jene der Bier- oder Preßhefe zu
beurtheilen im Stande seyn.
Ob vielleicht bei der Bereitung des Backteiges mit Anwendung von Hefenteig auch ein
kleiner Zusatz von Malzwürze oder Extract nützlich wäre, um die Gährung zu
erkräftigen, wird die Erfahrung im Großen am besten entscheiden; er scheint aber
nicht nothwendig zu seyn, und die Versuche haben auch ohne jenen Zusatz ein
günstiges Resultat gegeben.
Daß aber ein solcher Hefenteig dem Weißbrod keinerlei unangenehmen oder
Nebengeschmack ertheilen kann (wie auch die Preßhefe), und daß dabei jeder
hopfenbittere Geschmack, welcher selbst der besten Bieroberhefe immer noch eigen,
beseitigt ist, liegt auf der Hand.
Man könnte sich versucht fühlen zu glauben, daß ein solcher Vorgang zur Bereitung und
Anwendung des Hefenteigs nicht nothwendig sey, und daß man die Würze, womit derselbe
angemacht wird, für sich vergähren, und die dabei jedesmal gebildete neue Hefe
unmittelbar zur Gährung des Backteigs anwenden könne? Darauf aber ist zu
erinnern:
a) daß die Wirkung des Hefenteigs jedenfalls kräftiger
ist, als die der geringen Menge der Würzehefe im isolirten Zustande;
b) daß bei der abgesonderten Gährung der Würze dem
Bäcker eine gegohrene Würze verbleibt, die er nicht wohl zu verwerthen im Stande
ist, und die nur auf Branntwein oder Essig benutzt werden kann; endlich
c) daß der im Hefenteig verbleibende Antheil
unzersetzten Extractes der Würze das Gewicht des Brodes um soviel vergrößert, mithin
ein Theil des Extractes im Brode wieder bezahlt wird.
Nach den vorstehend entwickelten Ansichten hat der Verfasser folgenden praktischen
Versuch angestellt:
Erster Tag. 1 Pfd. Weizenmehl wurde mit 3/4 Pfd. Würze von 15° R. Temperatur
und 12 Proc. Extractgehalt, welcher vorerst 2 Loth gute, frische, breiige
Bieroberhefe zugesetzt und damit so lange stehen gelassen worden, bis die Gährung
eintrat, zu Teig gemacht, welcher ziemlich consistent war. Da jedoch anzunehmen
stand, daß die Gährung des Hefenteigs und die Bildung der neuen Hefe in einem dünnen
Teige besser und ungehinderter vor sich gehen werde, als in einem consistentern, so
wurde noch 1/4 Pfd. derselben Würze zugesetzt und eingerührt, worauf das Ganze der
Ruhe überlassen wurde, um den Eintritt und Fortgang der Gährung des Hefenteigs
abzuwarten.
Zweiter Tag. Der Hefenteig war sehr gut aufgegangen, dabei hoch gestiegen und sehr
blasig; die Hefenbildung war bereits eingetreten; die Gährung dauerte noch fort.
Etwa 1 Pfd. davon wurde abgenommen, mit 1/2 Pfd. Milch (und Wasser) versetzt
aufgerührt und nun 1 Pfd. Weizenmehl eingearbeitet, um Backteig herzustellen,
welcher in einem irdenen Gefäße an einen warmen Ort gestellt wurde, um das Aufgehen
desselben abzuwarten.
Hierauf wurde dem Hefenteig 1/2 Pfd. derselben Würze und 1/2 Pfd. Weizenmehl
zugesetzt, gleichförmig eingerührt und derselbe wieder in einem Locale von
14° R. Temperatur zur Fortgährung hingestellt. Nach 1 1/2 Stunden war der
Backteig gehörig aufgegangen; es wurden zwei Brode daraus geformt, und nachdem
dieselben in 1/2 Stunde wieder aufgegangen waren, auf einem Bleche in einer
Bratröhre von Eisenblech (in einem sogenannten Sparherde) gebacken. Nach dem
Erkalten waren diese Brode gut ausgebacken, locker und wohlschmeckend.
Dritter Tag. Der Hefenteig war wieder gut aufgegangen. Etwa 1/2 Pfd. davon wurde mit
3/4 Pfd. Milch und Wasser angerührt und 1 Pfd. Weizenmehl zur Bereitung von Backteig
eingeknetet, zum Aufgehen hingestellt.
In den zurückgebliebenen Hefenteig wurde 1/4 Pfd. derselben Würze und 1/4 Weizenmehl
eingerührt und der Fortgährung überlassen. Der Backteig aber wurde wie unter 2.
behandelt, daraus vier kleinere Brode geformt und gebacken. Die Qualität des
Gebäckes war dieselbe.
Vierter Tag. Der Hefenteig wieder gut aufgegangen. Es wurde wie am vorigen Tage
verfahren und dasselbe Resultat erhalten.
Fünfter Tag. Der Hefenteig gut aufgegangen. Bei gleichem Verfahren wurde ein gleiches
Resultat erzielt.
Sechster Tag. Die Resultate waren den vorigen gleich.
Siebenter Tag. Zum Ankneten des Backteigs wurde statt des Wassers etwas Würze von 2
Proc. Gehalt zugesetzt. Das erhaltene Resultat war dasselbe.
Achter Tag. Das Verfahren zum Anmachen des Backteigs und zur Fortpflanzung des
Hefenteigs wurde wie früher fortgesetzt und ein gleiches Resultat erhalten.
Neunter Tag. An diesem Tage wurden die Versuche beendigt.
Eine kleine Menge des gährenden Hefenteigs wurde in warme abgekochte Milch
eingerührt; sie kam augenblicklich zum Gerinnen.
In dem ganzen übrigen noch vorhandenen Hefenteig wurde soviel Weizenmehl eingeknetet,
als zur Herstellung des consistentern Backteigs nothwendig erschien, dieser dem
Aufgehen überlassen, dann vier Brode daraus geformt und diese gebacken. Sie waren
sehr gut aufgegangen, hatten aber, zwar keinen bittern, jedoch einen merkbaren Hefengeschmack. Es war
mithin zu viel Hefenteig angewendet worden, was jedoch nur der Beendigung der
Versuche wegen geschah.
Aus den Resultaten dieser vorläufigen Versuche im Kleinen geht hervor:
1) daß sich der gährende Hefenteig nach dem vorgeschlagenen und in Anwendung
gebrachten Verfahren wirklich fortpflanzen läßt;
2) daß ein Zusatz von 1/4 (im Großen gewiß noch weniger) solchen Hefenteigs zum
Backteige genügt, um denselben zum gehörigen Aufgehen zu bringen;
3) daß ein Zusatz von Würze zum Backteige zur Beförderung seines Aufgehens nicht
unumgänglich nothwendig erscheint;
4) daß die dem Backteige zugesetzte Milch bei dem Aufgehen desselben gerinnt, und
derselbe demnach ein gleichartiges Gemenge mit dem daraus ausgeschiedenen Käse und
Molken ist.
5) Jede Probe Backteig wurde gesalzen und das zugesetzte Salz zeigte sich der Gährung
ebenfalls nicht hinderlich.
6) Die Versuche wurden nur durch acht Tage fortgesetzt; der zu dieser Zeit vorhandene
Hefenteig war aber von einer solchen Beschaffenheit, daß er noch eine weitere
Fortpflanzung gestattet hätte. Wie lange eine solche möglich ist, ehe ein Zusatz von
neuer Hefe zur Erkräftigung oder eine neue Herstellung desselben nothwendig ist,
wurde nicht ermittelt. Jedenfalls wäre es schon ein großer Gewinn, wenn man nur
jeden achten Tag frische Hefe bedürfte.
7) Ein Sauerwerden des Hefenteigs ist in dieser Zeit nicht eingetreten; der Geruch
des gährenden Hefenteigs schien etwas Aromatisches zu besitzen. Jedenfalls aber
steht ein endliches Sauerwerden desselben zu befürchten, in welchem Falle dann
angezeigt wäre, ihn mit frischer Hefe und Würze von Neuem zu bereiten. Seine
Aufbewahrung in einem bedeckten Gefäße in einem Locale, dessen Temperatur nicht über
14° R. steigt, und der Gebrauch einer Würze zu seinem Anmachen von wenigstens
12 Proc. Gehalt, dürften dieses Sauerwerden am besten hinhalten.