Titel: Briefwaage von Hrn. Guérin.
Fundstelle: Band 128, Jahrgang 1853, Nr. LXXX., S. 342
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LXXX. Briefwaage von Hrn. Guérin. Aus Armengaud's Génie industriel, Februar 1853, S. 95. Mit Abbildungen auf Tab. V. Guérin's Briefwaage. Seit Einführung der neuen Postverordnungen ist das Wiegen der Briefe eine sehr wichtige Sache geworden, weßhalb man verschiedene zu dieser Operation geignete Instrumente zu construiren versucht hat. Hr. Guérin hat zu diesem Zweck das Princip der Schnellwaagen angewandt. Bei seinem System bemerkt man eine zweite Zeigerzunge, deren Gewicht zu der erstem hinzukommt, um das Gleichgewicht mit dem der Briefe herzustellen, wenn dieses 15 bis 20 Gramme übersteigt; die Waagschale, welche die Gegenstände aufzunehmen hat, befindet sich, statt am untern Theile des Apparates angebracht zu seyn, im Gegentheil oben, und ist durch eine Art von Parallelogramm mit der Achse der Zungen verbunden. Fig. 14 stellt eine vordere Ansicht dieser Briefwaage, Fig. 15 eine Seitenansicht derselben dar. Das Gestell oder der Träger a, welcher das Hauptstück bildet, ist von Messing gegossen, und trägt an seinem oberen Ende die feststehende Achse, welche auf der einen Seite die Dille oder die bewegliche Hülse aufnimmt, an welcher die erste das Gewicht angebende Zunge b angebracht ist, und auf der andern Seite die zweite Zunge b', welche nur bei Lasten über 20 Gramme in Wirksamkeit tritt. Ein ähnlicher Arm c ist parallel c' am untern Theile angebracht, um sich wie dieser letztere durch ein Gelenke mit der senkrechten Stange d zu verbinden, welche die horizontale Platte oder Waagschale f über sich hat. Der Winkel c nimmt eine kleine Kugel oder ein Gegengewicht auf, welches dazu dient, das ganze System im Zustande der Ruhe, d.h. wenn die Waagschale nicht, wie in der Figur, beschwert ist, ins Gleichgewicht zu setzen. Die beiden Zungen nehmen alsdann die in dieser Figur angezeigte Stellung ein; die erstere b, welche im Punkte Null vertical steht, erhebt sich zur ersten auf der Theilscheibe verzeichneten Theilung, sobald der auf die Waagschale gelegte Brief 7 1/2 Gramme wiegt, der andere Zeiger b' dagegen, welcher frei auf seiner Achse steht und nicht einen Körper mit der Dille bildet, rührt sich nicht, da er nicht angezogen werden kann, indem er auf einem Stift h ruht, der fest in den Support eingelassen ist. Ebenso wirkt bei einem Brief, dessen Gewicht sich auf 15 und auf 20 Gramme beläuft, immer nur die erste Zunge, aber sowie diese letztere Zahl überschritten wird, beginnt die zweite Zunge b' ihre Thätigkeit, weil sie alsdann von dem Bolzen i berührt wird, der auf der ersten Zunge angebracht ist und die zweite nothwendig mit sich fortzieht, wie wenn beide nur eine einzige ausmachten.

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