Titel: | Röhrenverbindung mittelst Hülsen oder Muffen, von den HHrn. Bouillon und Moyne zu Paris. |
Fundstelle: | Band 130, Jahrgang 1853, Nr. XLIII., S. 179 |
Download: | XML |
XLIII.
Röhrenverbindung mittelst Hülsen oder Muffen, von
den HHrn. Bouillon und
Moyne zu
Paris.
Aus Armengaud's Génie industriel, August 1853, S.
89.
Mit Abbildungen auf Tab.
III.
Bouillon's Röhrenverbindung mittelst Hülsen.
Die Verbesserungen, welche diese Art der Röhrenverbindung auszeichnen, bestehen in
den Vorrichtungen eines doppelten und eines dreifachen Ineinandergreifens, welches
einen doppelten Verschluß bildet, der durch eine an der Hülse angebrachte Schraube
erhalten wird. Diese Einrichtung macht alle Entweichungen nach Außen unmöglich,
erleichtert das Legen der Röhren und ist wohlfeil.
Die Hülsen oder Muffe können von Schmiedeisen, Gußeisen, Eisenblech, Zinkblech,
Kupferblech oder Rothguß angefertigt werden, indem man ein jedes von diesen Metallen
für sich benutzt, oder die verschiedenen Theile aus verschiedenen derselben
darstellt.
Es besteht diese Hülse aus zwei Ringen, die über einander liegen oder aus einem Stück
von Eisen, Zink oder Messing gegossen sind; jeder von diesen Ringen muß an dem Ende
der zu vereinigenden Röhren angebracht werden und nach der Vereinigung nur ein
einziges Stück bilden.
Wenn die Röhren, welche mit einander verbunden werden sollen, ineinander eingreifen,
was am häufigsten bei den Röhren von Eisen-, Kupfer- und Zinkblech der
Fall ist, so ist der Ring, der auf dem kleinen Ende, welches in das andere tritt,
angebracht wird, mit einem Absatz in seinem untern Theile versehen, um einen Falz zu
bilden, in den das weitere Ende der anderen Röhre tritt. Dieser Falz muß eine mit
fettigen Substanzen überzogene Stopfung aufnehmen, um den ersten Verschluß der Hülse
zu bewirken. Am Aeußeren des Stückes befindet sich ein scharfer oder flacher
Schraubengang, der sogleich daran gegossen werden kann.
Der andere Ring hat ebenfalls einen Absatz, jedoch einen höhern, und zeigt einen
stärkern Falz, der mit der Stärke des andern Ringes, den er umgibt, im Verhältniß
steht, und für den er als Schraubenmutter dient, zu welchem Ende er mit inneren
Schraubengängen versehen ist. Es muß dieser Falz ebenfalls mit einer Stopfung
versehen seyn, welche den andern Ring aufnimmt und den zweiten Verschluß bildet.
Diese beiden Ringe sind mit den beiden Röhren durch Niete, Schweißung, oder auf
irgend eine andere Art verbunden; der erstere, wie wir schon bemerkt haben, ist an
dem kleinern Ende der Büchse so angebracht, daß die Röhre 1 bis 3 Centimeter
vortritt, während der auf der weitern Röhre angebrachte Ring über deren Ende
hervorragt. Man versteht den Boden bei dem Falz mit einer Stopfung, welche mit
Mennigkitt oder einem sonstigen fettigen Körper überzogen ist; man steckt die beiden
Röhrenenden ineinander, und sobald die Schraubengänge einander berühren, dreht man
die eine Röhre so, daß Schraube und Schraubenmutter ineinander treten. Beide Enden
der Röhre treten alsdann auch gegen die Stopfung in den Falzen, so daß alles
Entweichen von Flüssigkeiten oder Gasen verhindert wird.
Wenn die Röhren gänzlich cylindrisch sind und ihre Enden nicht ineinander gesteckt
werden können (was unerläßlich ist, um im Innern der Röhre keine hervorstehenden
Ränder zu erhalten), so wird auf der einen Röhre ein metallener Ring angebracht und
mittelst Nieten oder auf irgend eine andere Weise darauf befestigt. Dieser Ring hat einen
hinreichenden innern Durchmesser, um das Ende der andern Röhre aufnehmen zu können.
Er tritt, wie bei der vorhin beschriebenen Einrichtung, in den Falz des kleinern
Ringes der Hülse oder des Muffs, und es wird auf diese Weise ganz derselbe Verschluß
hervorgebracht, wie der oben beschriebene.
Fig. 25
stellt einen Längendurchschnitt zweier Röhren von Blech A dar, deren Enden gegen und nicht ineinander treten; B ist der ihre Verbindung bewirkende Muff; D ist der innere Ring der Hülfe mit flachen
Schraubengängen und E der andere Ring, welcher die
Mutter bildet. Die Falze, welche die Stopfung aufnehmen, sind durch H angedeutet.
Fig. 26 ist
ein Längendurchschnitt zweier Röhren A und B, deren Enden ineinander treten, und deren beide
Hülsenringe D und E mit
dreieckigen Schraubengängen versehen sind.