Titel: | Untersuchung über die Gährung des Biers, mit Rücksicht auf Steuerverhältnisse; durchgeführt von Graham, A. W. Hofmann und Redwood. |
Fundstelle: | Band 131, Jahrgang 1854, Nr. LVIII., S. 220 |
Download: | XML |
LVIII.
Untersuchung über die Gährung des Biers, mit
Rücksicht auf Steuerverhältnisse; durchgeführt von Graham, A.
W. Hofmann und Redwood.Aus Liebig's und Kopp's
Jahresbericht über die Fortschritte der reinen, pharmaceutischen und technischen
Chemie, Physik etc. für 1852. Gießen, 1853.
Graham's Untersuchung über die Gährung des Biers, mit Rücksicht auf
Steuerverhältnisse.
Bei dieser (im Chem. Soc. Quart. Journal, Vol. V p. 229
mitgetheilten) Untersuchung handelt es sich wesentlich um eine Methode, wie bei Ballings
Dessen Gährungschemie Bd. I S. 186, Bd. II S. 440 und Bd. IV (Supplement) S.
55. saccharometrischer Bierprobe, aus dem bekannten Einfluß, den der
Extractgehalt einer-, sowie der Alkoholgehalt andererseits auf das
specifische Gewicht eines Biers ausübt, rückwärts das spec. Gew. der Würze zu
berechnen, woraus dieses Bier hervorgegangen. – Der erste Theil dieser
Untersuchung befaßt sich mit der Ermittelung des spec. Gewichts der wässerigen
Lösungen derjenigen Substanzen einzeln oder vereint, welche bei der Biergährung im
weiteren Sinn eine Rolle spielen; dabei ergab sich Gelegenheit, mehrere Thatsachen,
darunter einige von allgemeinerem Interesse, zu beobachten. Wenn eine Lösung von
Rohrzucker in Wasser (die in den brittischen Brauereien eine, wenn auch beschränkte
Anwendung findet) mit Hefe versetzt wird, so findet vor dem Eintritt der Gährung und
der damit verbundenen Verminderung des specifischen Gewichts eine vorübergehende
deutliche Erhöhung desselben statt, welche die Umsetzung des Rohrzuckers in
Stärkezucker bezeichnet. Die Umwandlung des Dextrins in Zucker, sowie die des Zuckers
in Caramel, bewirkt eine Verminderung des specifischen Gewichts der betreffenden
Auflösungen. Noch mehr thut dieß eine eigenthümliche Substanz, welche sich stets bei
der Gährung des Zuckers, wie weit man diese auch treiben mag, neben Kohlensäure und
Alkohol bildet, und zwar in reinen Rohr- oder Traubenzuckerlösungen so gut
als in Bierwürzen. Eine Lösung von Rohrzucker in 7 Th. Wasser in drei Versuchen mit
beziehungsweise 1,5, 3 und 6 Volumprocent flüssiger Hefe versetzt, enthielt nach
beendigter Gährung beziehungsweise 4,4 3,72 und 3,7 Procent dieser in einigen ihrer
Eigenschaften an Caramel oder Glucinsäure erinnernden, nicht mehr gährungsfähigen
Substanz. Man erhielt sie durch Filtriren und Abdampfen als einen dunkelbraunen,
extractivstoffartigen Syrup von etwas bitterem und wegen Milchsäuregehalt zugleich
deutlich saurem Geschmack. Sie erwies sich als ein Gemenge verschiedener Stoffe,
aber frei von Dextrin und Stärkezucker, obwohl sie aus alkalischen
Kupferoxydlösungen im Sieden Oxydul niederschlug. – Eine starke gehopfte
Würze von hellem Malz, von spec. Gewicht = 1,088 und nahe 21 Procent Extractgehalt,
gab vor der Gährung 0,217 Proc. Stickstoff, entsprechend 3,43 Pflanzeneiweiß, nach
der Gährung 0,134 Procent Stickstoff oder 2,11 Pflanzeneiweiß; das Fehlende geht in
die Hefe. Lösungen von 3,43 und von 2,11 Procent Eiweiß von Hühnereiern hatten die
specifischen Gewichte 1,0042 und 1,0031; die von dem Eiweiß abhängende Verminderung
des spec. Gewichts der Würzen durch Gährung entspricht daher ungefähr 0,0011 und ist
also gering. Sie ist Null bei den Mineralbestandtheilen der Würzen, die nach einem
darüber angestellten Versuch durch die Gährung nicht vermindert werden. Die
numerischen Resultate der Versuche der ersten Abtheilung sind in Tabelle I
mitgetheilt.
Diese Tabelle enthält in Columne 3 bis 9 die spec. Gewichte von Auflösungen der über
den Columnen angegebenen Stoffe in Wasser, und zwar des Rohrzuckers (Z), Stärkezuckers (Stz),
Caramels (Cml), Dextrins (Dxt) und Gährungsextractivstoffs (Ext); sowie
von Bierwürzen, und zwar aus hellem Malz (hM) und
braunem Malz (bM). Sämmtliche zu einer Querreihe
gehörigen Flüssigkeiten sind solche von gleichem, in Columne 2 verzeichnetem
Kohlenstoffgehalt, welcher den in 1000 G.-Th. Lösung enthaltenen
Rohrzuckermengen der Columne 1 entspricht. Die specifischen Gewichte beziehen sich
auf das des Wassers = 1000.
I.
Z
Stz
hM
bM
Cml
Dxt
Ext
25
10,53
1010,1
1010,4
1010,0
1010,0
1008,7
1009,7
1008,9
50
21,05
1020,2,
1020,8
1020,3
1020,2
1017,3
1019,3
1017,8
75
31,58
1030,2
1031,3
1030,6
1030,6
1026,2
1028,8
1026,5
100
42,10
1040,6
1042,4
1041,2
1041,2
1034,9
1038,3
1035,5
125
52,63
1051,0
1053,5
1052,1
1052,0
1043,8
1047,9
1044,7
150
63,16
1061,8
1064,9
1063,0
1062,9
1052,8
1057,3
1053,9
175
73,68
1072,9
1076,0
1074,2
1074,0
1062,3
1066,9
1063,0
200
84,21
1083,8
1087,8
1085,5
1085,5
1071,8
1067,6
1072,7
225
94,73
1095,2
1099,4
1097,2
1097,2
1081,3
1086,3
1082,3
250
105,26
1106,7
1111,4
1109,0
1109,0
1091,0
1095,8
–
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Die zweite Abtheilung handelt von der Attenuation. d.h. von der Verminderung des
spec. Gewichts der zuckerigen Flüssigkeiten durch die Gährung. Die bei der Gährung
sich bildende extractivstoffartige Substanz erhöht das spec. Gewicht des Wassers bei
der Auflösung weniger, als eine gleichen Kohlenstoffgehalt repräsentirende Menge
Zucker; diese Substanz übt daher auf die Attenuation einen merklichen Einfluß dahin,
daß sie das spec. Gewicht der gegohrenen Flüssigkeit ohne entsprechende Vermehrung
des Alkoholgehalts herabdrückt. Die Menge dieser Substanz nimmt nun im Allgemeinen
in gährenden Flüssigkeiten mit der Menge des sich bildenden Alkohols zu (bei Bieren
selbst noch während der Nachgährung), und zwar der letzteren glücklicherweise sehr
nahe proportional, wie die Versuche erwiesen. Ohne diesen Umstand würde die gesuchte
Methode unausführbar seyn. – Zur Feststellung der Attenuation unterwarf man
die in den Tabellen näher bezeichneten Flüssigkeiten der Gährung und entnahm, in 10
bis 12 aufeinander folgenden Stadien derselben, Proben zu je zwei Bestimmungen,
nämlich 1) des spec. Gewichts (bei 15,5° C.) der Flüssigkeit nach der
Entfernung des Alkohols durch Kochen und Auffüllen mittelst destillirten Wassers auf
das ursprüngliche Volum (extract gravity), 2) des spec.
Gewichts des von gleichviel Flüssigkeit abdestillirten Weingeistes (bei
15,5°), ebenfalls auf das anfängliche Volum derselben verdünnt (spirit gravity). Die mittelbaren Ergebnisse dieser
Versuche sind in der Tabelle II zusammengestellt. – Anstatt die spirit gravity durch Destillation zu ermitteln, was zwar
mehr Genauigkeit gewährt, aber für die Praxis zu schwierig und mühsam ist, kann man
auch, nach dem Vorgang Balling's, die Differenz aus dem
spec. Gewicht der
gegohrenen unveränderten Flüssigkeit und ihrer extract
gravity, als spirit gravity nehmen. Die so
gewonnenen Werthe sind indessen nicht mit denen auf dem anderen Wege erhaltenen
identisch, und zwar, wie sich bei dieser Gelegenheit erwies, um deßwillen nicht,
weil beim Vermischen des Alkohols mit zuckerhaltigen Flüssigkeiten die Verdichtung
größer ist, als beim Vermischen des Alkohols mit Wasser. Es war aus diesem Grunde
nothwendig, eine zweite Reihe von Beobachtungen durchzuführen, welchen die
Bestimmungen der spirit gravity nach der Methode von Balling zu Grunde liegen. Die Resultate sind in der
Tabelle III enthalten und entsprechen ganz denen der Tabelle II. In beiden Tabellen
ist das Essigsäurehydrat als ein selbst bei normaler Gährung nie fehlender
Bestandtheil mit 0,001 Gewichtstheil der Würzen in Anschlag und die dem Aequivalent
Alkohol entsprechende spirit indication in Rechnung
gebracht.
In Tabelle II und III bezeichnen die Zahlen der Columne I die Differenzen zwischen
dem spec. Gewicht des Wassers = 1000 und der spirit
gravity (die degrees of spirit indication). Die
Zahlen der Columnen 2 bis 6 incl. bezeichnen die entsprechenden Differenzen zwischen
dem specifischen Gewicht der unvergohrenen Flüssigkeit und der extract gravity (den degree of
extract gravity lost); dasselbe gilt von den Zahlen der Columne 7, welche
aus besonderen Versuchen mit Malzwürze von höherer Concentration hervorgegangen
sind. Jede der Columnen 2 bis 7 incl. bezieht sich auf Lösungen und Auszüge der
darübergeschriebenen Stoffe; gleiche Zeichen bezeichnen dasselbe wie in Tabelle I;
außerdem (hMh) gehopste Würze aus Hellem Malz,
(hMbM) ungehopfte aus gleichen Theilen hellem
und braunem Malz. Aus den Mittelwerthen der verschiedenen Würzen dieser Tabellen
sind im Original die Gebrauchstafeln für Biere berechnet. Man findet darin, wie viel
man der extract gravity eines Biers von bekannter spirit indication zuzuzählen hat, um die Dichte seiner
Würze zu finden.
II.
Z
Stz
hM
hMh
hM
bM
hMh
1
1,9
3,0
3,2
2,8
3,1
–
2
5,0
6,6
7,0
6,3
6,6
–
3
9,5
10,7
11,2
10,5
10,5
–
4
13,8
15,0
15,5
15,0
14,8
–
5
18,3
19,7
20,0
19,5
19,0
–
6
22,7
24,5
24,6
23,9
23,5
24,0
7
27,1
29,3
29,3
28,4
28,2
28,7
8
32,0
34,0
34,2
33,2
33,5
33,6
9
37,2
39,0
39,5
–
–
38,7
10
42,4
44,5
–
–
–
43,8
11
47,7
–
–
–
–
49,0
12
–
–
–
–
–
54,3
13
–
–
–
–
–
59,4
14
–
–
–
–
–
64,8
15
–
–
–
–
–
70,5
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
III.
Z
Stz
hM
hMh
hM
bM
hMh
1
2,3
3,2
3,9
3,0
3,8
–
2
5,8
7,1
8,0
6,7
7,9
–
3
9,9
11,3
12,0
10,8
12,0
–
4
14,4
15,6
16,3
15,0
16,2
–
5
18,7
20,0
20,5
19,4
20,5
21,0
6
23,4
24,7
25,0
23,8
25,0
25,4
7
28,1
29,7
29,8
28,3
29,6
30,0
8
32,8
34,4
34,8
33,2
34,4
34,8
9
37,8
39,6
40,8
–
–
39,8
10
42,8
44,8
–
–
–
45,0
11
48,5
–
–
–
–
50,3
12
–
–
–
–
–
55,6
13
–
–
–
–
–
61,0
14
–
–
–
–
–
66,5
15
–
–
–
–
–
72,0
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.