Titel: | Verbessertes Bleichverfahren für baumwollene Zeuge, von James Higgin in Manchester. |
Fundstelle: | Band 131, Jahrgang 1854, Nr. LXXVI., S. 273 |
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LXXVI.
Verbessertes Bleichverfahren für baumwollene
Zeuge, von James Higgin in
Manchester.
Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Januar
1854, S. 55.
Higgin's verbessertes Bleichverfahren für baumwollene
Zeuge.
Bei der nachfolgenden Beschreibung des Verfahrens setze ich voraus, daß 3500 Pfund
rohe Baumwollenzeuge in Arbeit genommen werden. Nachdem dieselben gesengt und
gewaschen worden sind, haspelt man sie in eine sogenannte Laugkufe und schüttet
während des Einfaltens eine mit 224 Pfd. gebranntem Kalk bereitete Kalkmilch nach
und nach über sie, so daß letztere gleichförmig in den Zeugen verbreitet wird.
Hierauf setzt man eine hinreichende Menge Wasser und 11 bis 21 Pfd.
Chlorkalkauflösung von 8° Twaddel (6° Baumé, 1040 spec. Gew.)
zu, worauf man den Dampf in die Kufe einströmen läßt und die Flüssigkeit etwa 14
Stunden lang im Kochen erhält. Nach dieser Zeit werden die Zeuge aus der Kufe genommen, in Wasser
gewaschen, und durch verdünnte Schwefelsäure von 3° Twaddel (2 1/5°
Baumé, 1015 spec. Gew.) passirt, oder durch Salzsäure von 2° Twaddel
(1 1/2° Baumé, 1010 spec. Gew.). Die gesäuerten Zeuge müssen in Wasser
gewaschen werden, worauf man sie mit einer Composition laugt, welche folgendermaßen
bereitet wird:
Man gibt in einen eisernen Kessel 300 Pfd. Wasser, 120 Pfd. calcinirte Soda und 80
Pfd. amerikanisches Harz oder Weihrauch, welche Mischung man acht Stunden lang
kochen läßt; dann setzt man einen mit 25 Pfd. gebranntem Kalk bereiteten Kalkbrei
zu, und läßt dieses Gemisch noch sechs Stunden kochen, worauf es in die Laugkufe
geschüttet wird.
Nachdem erwähnte Composition in die Laugkufe gebracht ist, haspelt man die
Baumwollzeuge hinein, setzt dann die hinreichende Menge Wasser zu, und läßt die
Flüssigkeit mittelst Dampfs etwa vierzehn Stunden lang kochen.
Nach hinreichendem Kochen werden die Zeuge aus dieser Lauge genommen und mit Wasser
gewaschen, worauf man sie in eine schwache Chlorkalkauflösung einweicht, welche
einen Viertelgrad an Twaddel's Aräometer (1001,25 spec. Gew.) zeigt, und hernach
durch verdünnte Schwefelsaure von 3° Twaddel, oder Salzsäure von 2°
Twaddel passirt, hernach wascht und trocknet. Nöthigenfalls werden die Stücke ein
zweites Mal mit obiger Mischung von Harz, Soda und Kalk, aber mit einem geringem
Quantum gelaugt, oder auch bloß mit (calcinirter) Soda.Das bisherige Verfahren die Baumwollzeuge behufs des Bleichens mit Zusatz
einer Auflösung von Harz (Weihrauch) in Soda zu laugen, wurde im polytechn.
Journal, 1847, Bd. CIV S. 133 beschrieben. Hr. Higgin, bekanntlich ein im Zeugdruck bewanderter praktischer
Chemiker, gibt in der Patentbeschreibung den Zweck nicht an, welcher durch
die Behandlung der Auflösung des Harzes in Soda mit Kalkhydrat und das
Laugen der Stücke mit dieser Composition erreicht werden soll;
wahrscheinlich beabsichtigt er durch das erzeugte Gemisch von Harzseife mit
kohlensaurem und caustischem Natron das Brechen der Laugflüssigkeit und
dadurch die Entstehung von Flecken in den Stücken zu vermeiden, welche
Flecken beim nachherigen Färben der gebleichten Zeuge in Krapp etc.,
Farbstoff anziehen.A. d. Red.