Titel: | Ueber zweckmäßige Dimensionen der Decimal- oder sogenannten (Quintenz-) Brückenwaagen; von Hrn. Prof. Dr. Rühlmann. |
Fundstelle: | Band 132, Jahrgang 1854, Nr. LXXVI., S. 255 |
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LXXVI.
Ueber zweckmäßige Dimensionen der Decimal-
oder sogenannten (Quintenz-) Brückenwaagen; von Hrn. Prof. Dr. Rühlmann.
Aus den Mittheilungen des hannoverschen
Gewerbe-Vereins, 1854, Heft 1.
Mit Abbildungen auf Tab.
IV.
Rühlmann, über zweckmäßige Dimensionen der Decimal- oder
Brückenwaagen.
Eine im Königreiche Hannover seit dem 3. November 1836 bestehende Vorschrift über das
Eichen der gewöhnlichen, doppelarmigen, aus einem einzigen Hebel gebildeten
Gewichtswaagen hatte sich in Bezug auf die immer mehr in Anwendung gekommenen
sogenannten Brückenwaagen, nach der Erfindung des Mechanikers Quintenz in Straßburg, in vielen Fällen als unzulänglich erwiesen; das
königliche Ministerium des Innern veranlaßte demzufolge die Direction des
Gewerbevereins zur Entwerfung besonderer auf das Eichen dieser Waagen hingerichteten
Bestimmungen.
Bei dieser Gelegenheit stellte sich auch zugleich eine Instruction zur Beurtheilung
der erforderlichen Stärkenverhältnisse für die Eichmeister als höchst wünschenswerth
heraus, namentlich um bei sonst richtig und gut construirten Waagen Unrichtigkeiten
zu vermeiden, die aus nachtheiligen Biegungen bei zu großen Belastungen der Waagen
hervorgehen konnten. Gedachten Zweck glaubte man am besten dadurch zu erreichen, daß
man sich die Zusammenstellung einer Tabelle zur Aufgabe machte, aus welcher die
Tragfähigkeit einer jeden Waage ohne Weiteres zu entnehmen seyn würde.
Mit letzterer Arbeit wurde von der Direction des Gewerbevereins der Hr.
Maschinendirector Kirchweger und der Berichterstatter
beauftragt.
Was bei den eigenthümlichen, fast unregelmäßigen Formen der verschiedenen
Brückenwaagenhebel im Voraus beinahe erwartet wurde, bestätigte sich bald, nämlich
daß eine Ermittelung der erforderlichen Stärkenverhältnisse gedachter Hebel auf rein
theoretischem Wege zu keinem der Praxis entsprechenden Resultate führen konnte. Eben
so wenig Erfolg ließen Biegungsversuche mit besonders hierzu gefertigten Hebeln
hoffen, weil man kostspielige Versuchsapparate nicht anschaffen wollte, wozu noch
der fernere Grund trat, daß durch die mancherlei Vorbereitungen und anderweitigen
oft vergeblichen Bemühungen zur Erreichung des gesteckten Zieles, die Zeit längst
verstrichen war, binnen welcher vom königlichen Ministerium des Innern die
Abgabe der gedachten Instruction verlangt wurde.
Man entschloß sich daher, unter Controle durch einige theoretische Sätze, aus den
Dimensionsverhältnissen zahlreicher, eben so gut construirter wie ausgeführter
Brückenwaagen anerkannter inländischer und benachbarter Meister (wie Inspector Meyerstein in Göttingen, Hofmechaniker Hohnbaum und Mechaniker König
in Hannover, ferner Schlossermeister Bornemann in
Bückeburg u.a.) durch Auftragung von Curven ein Zunahme-Gesetz der
Querschnittsverhältnisse für die größte Belastung der Waagen abzuleiten, und aus den
so gefundenen Resultaten mittelst Interpolirens eine Tabelle der Dimensionen nach
runden Zahlen der Belastungsgewichte zu entwerfen, wie sie nachstehend abgedruckt
ist.
Auf die Länge der Balken brauchte in der Tabelle keine Rücksicht genommen zu werden,
weil sich diese bei allen für dasselbe Maximalgewicht bestimmten Waagen ziemlich
übereinstimmend zeigte.
Selbstverständlich konnten ferner nur die Punkte B, C und
G, in Fig. 1, theoretisch
verglichen werden, da auf dem Wege der Rechnung die Punkte A,
D, F und H eine Stärke gleich Null erhalten
würden.
Zum Ueberfluß wird noch in Erinnerung gebracht, daß nach dem Charakter der
Brückenwaage als Decimalwaage BC gleich 1/10 AB ist, und BC
zu BD sich verhalten muß wie HG zu HF; so
daß, wenn (wie gebräuchlich) BC gleich 1/6 BD, auch HG
gleich 1/6 HF. Dabei sind die Entfernungen von
Schneide zu Schneide der Zapfen in geraden Linien – wie xyz am Hebel FH
– zu messen.
Die Tragfähigkeit der Brückenwaagen ist nach den aus der beigefügten Tabelle zu
entnehmenden Dimensionen der Waagbalken zu bestimmen.
Die in der Tabelle gebrauchten Buchstaben beziehen sich auf Fig. 1 und 2.
Durch die in der zweiten und vierten Spalte der Tabelle angegebenen Höhenmaaße (Höhe
bei B und C ausschließlich
der Zapfenhöhe) wird die Summe der kleinsten Dimensionen bezeichnet, nach welchen
der Waagbalken, wie in Fig. 3 angedeutet ist,
durchbrechen würde.
Die Tragfähigkeit ist nur dann als vorhanden anzunehmen, wenn sämmtliche in Frage kommende Dimensionen des Waagbalkens die aus der
Tabelle ersichtliche Größe haben.
Tabelle zur Feststellung der Tragfähigkeit einfacher
Decimal-Brückenwaagen.
Textabbildung Bd. 132, S. 257
Größte Belastung der Waage; Oberer
Balken; Unterer Balken; Höhe bei B ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei B;
Höhe bei C ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei C; Höhe bei A und D
ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei A und D; Entfernung von B bis C; Höhe bei
G ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei G; Höhe bei F und H ausschließl. der
Zapfenhöhe; Dicke bei F und H; Entfernung von G bis H; Zoll; Pfund
Textabbildung Bd. 132, S. 258
Größte Belastung der Waage; Oberer
Balken; Unterer Balken; Höhe bei B ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei B;
Höhe bei C ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei C; Höhe bei A und D
ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei A und D; Entfernung von B bis C; Höhe bei
G ausschließl. der Zapfenhöhe; Dicke bei G; Höhe bei F und H ausschließl. der
Zapfenhöhe; Dicke bei F und H; Entfernung von G bis H; Zoll; Pfund