Titel: | Ueber den Grad der Genauigkeit der hallymetrischen Methode zur Bieruntersuchung; von Prof. L. A. Buchner. |
Fundstelle: | Band 134, Jahrgang 1854, Nr. XVIII., S. 48 |
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XVIII.
Ueber den Grad der Genauigkeit der
hallymetrischen Methode zur Bieruntersuchung; von Prof. L. A. Buchner.Aus Buchner's neuem
Repertorium für Pharmacie vom Verfasser mitgetheilt.
Buchner, über den Grad der Genauigkeit der hallymetrischen Methode
zur Bieruntersuchung.
Seitdem Fuchs durch seine hallymetrische Probe uns ein
eben so sinnreiches als leicht und schnell ausführbares Verfahren, das Bier auf die
Menge seiner wesentlichen Bestandtheile zu untersuchen, kennen gelernt, welches nun
von mehreren Chemikern mit großer Vorliebe zu Bieruntersuchungen gewählt wird, und
sogar in Bayern nahe daran ist, gesetzliche Geltung zu erlangen, haben sich hin und
wieder doch auch Zweifel gegen die Genauigkeit dieses Verfahrens erhoben, welche
ihren Ausdruck besonders darin finden, daß noch immer Bieruntersuchungen bekannt
gemacht werden, die
mittelst der langwierigen rein analytisch-chemischen Methode ausgeführt sind.
Hauptsächlich ist der hallymetrischen Probe der Vorwurf gemacht worden, daß sie
bezüglich der Richtigkeit ihrer Angaben durch keine directen Versuche controlirt
worden sey, welcher Vorwurf aber nur aus völliger Unkenntniß der Sache entspringen
konnte, indem diejenigen, die ihn gemacht haben, nicht zu wissen scheinen, daß der
Erfinder der Hallymetrie einer der gewissenhaftesten und genauesten Forscher ist,
der nie etwas der Oeffentlichkeit übergeben hat, was er nicht zuvor einer strengen
Prüfung unterworfen, und daß Fuchs mithin auch die
Genauigkeit seines hallymetrischen Verfahrens durch eine lange Reihe vergleichender
Versuche theils selbst erprobt hat und theils durch Andere erproben ließ, bevor er
dasselbe als eine polizeilich-chemische Bierprobe empfahl, von deren Ergebniß
leicht die Ehre und das Wohl einer ganzen Familie abhängen kann.
Zu neuen Versuchen über die Tauglichkeit der hallymetrischen Bierprobe hat vor sechs
Jahren die königl. Regierung von Oberbayern eine sehr erwünschte Veranlassung
gegeben; dieselbe hat nämlich an unseren polytechnischen Verein auf höchste
Aufforderung die Aufgabe gestellt, genaue Untersuchungen über
die Verlässigkeit und den Werth der bisher bekannten Vierproben anzustellen und
für den gerichtlichen Gebrauch die tauglichste vorzuschlagen. Zu dieser
Prüfung wurde eine Commission gebildet, welche sich in mehrere Sectionen theilte,
von denen jede unabhängig von den übrigen gleichzeitig ein und dasselbe Bier
mittelst einer anderen bestimmten Methode auf den Gehalt an wesentlichen
Bestandtheilen zu untersuchen hatte. Mir war als Commissionsmitglied die Aufgabe,
die Untersuchung in Verbindung mit dem verstorbenen Hrn. Leibapotheker Dr. Pettenkofer
sen. und meinem verehrten Collegen Dr. Pettenkofer
jun. nach dem gewöhnlichen analytisch-chemischen
Verfahren vorzunehmen, während die HHrn. Professoren Kaiser und Schafhäutl hierzu die hallymetrische
Methode zu befolgen hatten.
Zu diesen vergleichenden Versuchen wurde Schenkbier aus einer der ersten Brauereien
Münchens, nämlich aus jener des Hrn. Gabriel Sedelmayr
genommen. Da ich die detaillirte Aufschreibung derselben nicht mehr besitze, so muß
ich mich begnügen, davon das bloße Resultat in Beziehung auf die gewöhnliche
chemische und hallymetrische Untersuchung anzuführen, wie solches schon früher von
Dr. Schafhäutl in einem
im Kunst- und Gewerbeblatt des polytechnischen Vereins für Bayern, Maiheft
von 1848 S. 277 (im Auszug im polytechn. Journal Bd. CIX S. 51) veröffentlichten Aufsatze „Untersuchungen und Betrachtungen über die Fuchs'sche hallymetrische Bierprobe in
Bezug auf eine allgemeine Norm zur Bestimmung der Tarifmäßigkeit der
bayerischen Biere“ mitgetheilt worden ist.
Bestimmung der Kohlensäure.
Der Kohlensäuregehalt wurde aus der Menge kohlensauren Baryts bestimmt, die man beim
längeren Kochen einer bestimmten Menge Bieres in einem Kolben und Einleiten des
Dampfes in Barytwasser erhielt. Man bekam aus 100 Theilen Bieres Kohlensäure:
I.
II.
III.
Mittel.
0,260
0,244
0,284
0,263.
Die hallymetrische Probe gab 0,180 Proc. Kohlensäure, also etwas weniger als die rein
chemische Bestimmung, was in der Natur der Sache liegt, denn nach dem
hallymetrischen Verfahren wird die Kohlensäure nur annäherungsweise aus dem
Gewichtsverlust bestimmt, den das mit Kochsalz versetzte und in einem Kölbchen
befindliche Vier erfährt, wenn man es bis zum Aufhören des Schäumens in lauwarmem
Wasser von ungefähr 28 bis 30° R. stehen läßt, wobei natürlich die
Kohlensäure nicht so vollständig ausgetrieben werden kann wie beim längeren Kochen
des Bieres. Uebrigens hat die genaue Bestimmung des Kohlensäuregehaltes bei
Bierproben keinen sonderlichen Werth, weil die richtige Kohlensäuremenge, die dem
Bier den angenehmen erfrischenden Geschmack ertheilt und ohne welche dieses Getränke
matt und schal schmecken würde, ganz leicht durch den Geschmack oder die Gaumenprobe
erkannt wird.
Bestimmung des Alkohols.
Zur quantitativen Bestimmung des Alkohols nach dem gewöhnlichen Verfahren wurden drei
Destillationsversuche gemacht. Die Berechnung des Alkohols aus dem specifischen
Gewicht des Destillats hat folgendes Resultat für 100 Theile Bieres gegeben:
I.
II.
III.
Mittel.
3,750
3,704
3,743
3,732.
Zur Controle dieser Bestimmungsweise des Alkohols wurde von Dr. Pettenkofer
jun. ein Theil des abdestillirten Weingeistes mit
Kupferoxyd verbrannt und aus der Menge der erhaltenen Kohlensäure diejenige des
wasserfreien Alkohols für 100 Theile Bieres berechnet. Die dabei gefundene Zahl
ist
3,730,
also mit den obigen so übereinstimmend, daß dadurch bewiesen
wird, daß die geringe Menge Fuselöles im Destillat auf das Resultat keinen Einfluß
hat, und daß sich mittelst des specifischen Gewichtes eines wässerigen Weingeistes
der darin vorhandene Alkohol sehr genau bestimmen läßt, wenn man die bezüglich der
Temperatur zu machenden Correctionen nicht vernachlässigt.
Die hallymetrische Bestimmung hat nur 3,00 und die saccharometrischaräometrische
Probe von Balling, die auch in das Bereich der
vergleichenden Untersuchung gezogen wurde, 3,15 Proc. Alkohol gegeben, also etwas
weniger als die Destillationsprobe, und dieß war constant der Fall bei allen bis
dahin unternommenen vergleichenden Versuchen. Da aber aus dem Alkohol des Bieres der
Zuckergehalt der Bierwürze manchmal berechnet werden muß, um daraus auf den
ursprünglichen Würzegehalt zurückzuschließen, so ist klar, daß auch dieser bei zu
geringem Alkohol zu gering ausfällt.
Dieser Umstand veranlaßte meinen verehrten Collegen Dr.
Schafhäutl, die Elemente näher zu untersuchen, auf
welche die den Beschreibungen der Fuchs'schen
hallymetrischen Bierprobe zur Berechnung des Alkohols aus dem Weingeiste
beigegebenen Tafeln basirt waren, um so bei sorgfältiger Prüfung des ganzen Ganges
der Interpolation vielleicht den Fehler aufzufinden, welcher etwa einen Irrthum in
den Tafeln veranlassen konnte.
Bekanntlich gibt nämlich die hallymetrische Probe den im Bier vorhandenen Alkohol
nicht im wasserfreien Zustande, sondern als mehr oder weniger wässerigen Weingeist
an, weil der Alkohol dem Kochsalz gegenüber auch Wasser in Anspruch nimmt. Um nun
aus dem gefundenen Weingeist genau die demselben entsprechende Alkoholmenge zu
ersehen, hat Fuchs eine bekannte Menge destillirten
Wassers mit gewogenen Quantitäten absoluten Alkohols gemischt und dann den
wirklichen Alkoholgehalt so genau als möglich durch das specifische Gewicht
berechnet. So bereitete er sich zehn Sorten Weingeist von genau bekanntem
Alkoholgehalt in 1000 Theilen, nämlich von 5,4 bis zu 497,5. Diese alkoholhaltigen
Flüssigkeiten wurden nun mit Kochsalz versetzt und nach hallymetrischer Weise aus
dem gelösten Salze das Wasser berechnet, welches das Kochsalz dem Weingeist entzog.
Das übrigbleibende Wasser hielt nun die in jeder Flüssigkeit bekannte Alkoholmenge
gebunden, und man erfuhr dadurch, wie viel Wasser der Weingeist von verschiedener
Stärke der Kochsalzlösung gegenüber, oder vielmehr in Verbindung mit der
Kochsalzlösung zurückbehielt. Die Resultate dieser Versuche wurden in Tabellen
zusammengestellt, bei
deren Durchrechnung Schafhäutl nun bald fand, daß in den
Versuchen c, d und e der
Tafel in der Columne 3 und 4, von welchen die eine den Weingeist der Salzlösung
gegenüber, die andere den Procentgehalt dieses Weingeistes an Alkohol enthielt, und
aus deren Interpolation gerade diese Tafel entstanden ist, beim Eintragen
miteinander verwechselt worden waren, woraus sich also die obige Differenz dieser
Tafel mit den Experimenten der Destillation sehr leicht ergab. Nachdem die Resultate
der zwei Columnen wieder geordnet waren, fand sich jedoch, daß der Umfang der
obigen, den Beschreibungen der hallymetrischen Probe beigegebenen Tafel gerade
zwischen die Experimente e und f fiel, die sehr weit auseinander lagen, so daß es nicht räthlich schien,
selbst mit Berücksichtigung der vorausgehenden und nachfolgenden Glieder eine Reihe
zu interpoliren, deren Exponenten und Natur überhaupt nicht mit voller Sicherheit zu
entwickeln war. Es wurden deßhalb neue Experimente zwischen den zwei oben
angegebenen Gränzen e und f
rathsam, um einige Zwischenglieder zu erhalten, welche als Basis der Interpolation
dienen konnten. Dr. Pettenkofer unterzog sich dieser Arbeit und führte sie mit seiner
bekannten Genauigkeit in möglichst kurzer Zeit aus. Nach diesen neuen Experimenten
mit Zuziehung von Destillationsresultaten und des früher stets vernachlässigten
Extractgehaltes hat nun Schafhäutl eine neue Tafel
berechnet, welche bei künftigen hallymetrischen Analysen in Hinsicht auf Bestimmung
des Alkoholgehaltes zu Grunde gelegt werden muß.
Wird nun zur Ueberführung der bei der damaligen hallymetrischen Bierprobe erhaltenen
Weingeistmenge (6,70) in absoluten Alkohol, diese verbesserte Tabelle benützt
(welche im bayerischen Kunst- und Gewerbeblatt, März 1854, und daraus im
polytechn. Journal Bd. CXXXII S. 299
mitgetheilt ist), so erhält man die Zahl 3,7597, anstatt der früheren 3,0, und es
herrscht somit zwischen diesen nach ganz verschiedenen Methoden für den Alkohol
gefundenen Zahlen eine Uebereinstimmung, wie sie kaum bei Wiederholung einer und
derselben Bestimmungsmethode erzielt wird.
Ein normalmäßig gebrautes Winterbier aus dem königl. Hofbräuhause zu München hat mir
im Januar 1852 drei Wochen nach vollendeter achttägiger Hauptgährung gegeben
absoluten Alkohol
durch Destillation:
hallymetrisch:
2,83
3,07 Procent.
Also auch hier sind die Zahlen so übereinstimmend, als man es
bei zwei auf ganz verschiedenen Principien gegründeten Methoden nur wünschen
kann.
Bestimmung des Extractes.
Aber eben so genaue Resultate liefert das hallymetrische Verfahren bei der Bestimmung
des Extractgehaltes, und es hat auch hier vor der gewöhnlichen Methode den Vorzug
der schnellen Ausführung, denn Jeder, der einmal die Menge des Extractes durch
Eindampfen der Flüssigkeit und Wägen des Rückstandes zu bestimmen hatte, weiß, wie
schwierig und langwierig es ist, das ohnehin sehr hygroskopische Extract gehörig zu
entwässern, wozu ein Zeitaufwand von mehreren Tagen und eine höhere Temperatur als
diejenige des Wasserbades erforderlich ist, wie auch Fuchs in seiner Abhandlung
(polytechn. Journal, 1836, Bd. LXII S. 302) ganz richtig bemerkt hat. Aus diesem
Grunde ist früher die Extractmenge im Biere oft um 1–2 Procent zu hoch
angegeben worden und wird auch jetzt noch häufig nach der gewöhnlichen Methode
fehlerhaft bestimmt, weil man sich meistens begnügt, das Extract nur bei der
Temperatur des kochenden Wassers auszutrocknen, was nie vollständig gelingt. Ich
habe mich durch mehrere Versuche überzeugt, daß man, um richtige Zahlen zu erhalten,
das beim Eindampfen des Bieres zurückgebliebene Extract, nachdem man es im
Wasserbade so viel als möglich entwässert hat, noch längere Zeit einer Temperatur
von wenigstens 110 bis 120° C. aussetzen muß, was am besten in einem mit
einem Thermometer versehenen sogenannten Luftbade über einer kleinen Weingeistlampe
geschieht, worauf man es so schnell als möglich zu feinem Pulver zerreibt und neben
Schwefelsäure völlig erkalten läßt, bevor man es wägt. Dieß muß natürlich so oft
wiederholt werden, bis man endlich keine Gewichtsabnahme mehr wahrnimmt. Nur durch
diese langwierigen Operationen gelingt es Zahlen zu bekommen, die mit den nach dem
hallymetrischen Verfahren erhaltenen übereinstimmen, und gerade dieß ist ein Beweis,
daß das Kochsalz der Extractlösung alles Wasser entzieht und daß mithin die
hallymetrische Probe den Extractgehalt richtig angibt.
Die Commission hat damals bei der hallymetrischen Untersuchung Extract gefunden
5,57 Procent.
Die saccharometrisch-aräometrische Probe von Balling gab 6,27 Proc., also um 0,7 Proc. mehr als die hallymetrische.
Durch Verdampfung des Bieres im Wasserbade und Eintrocknen des Extractes bei einer
Temperatur, welche den Siedepunkt des Wassers nur um 1–2 Grade überschritt,
wurden bei drei Versuchen folgende Zahlen erhalten:
I.
II.
III.
5,72
5,74
5,73.
Als ich hierauf das Eintrocknen des Extractes bei 110–120° C. auf die
vorhin besagte Weise vornahm, bekam ich bei zwei Versuchen:
I.
II.
Mittel.
5,397
5,470
5,433.
Ich habe seitdem öfter von der großen Genauigkeit des hallymetrischen Verfahrens zur
Extractbestimmung sowohl bei Bier als auch bei Bierwürze durch vergleichende
Versuche mich überzeugt, wovon ich hier einige anführen will.
I. Bierwürze.
Ungehopfte Würze von einem Probesud im
königl. Hofbräuhause zu München vom 3. Januar
1852.
1) Specifisches Gewicht bei 15° C. = 1,037. Daraus berechnet sich nach Prechtl's Tabelle (s. dessen Encyklopädie Bd. II S. 113)
ein Extractgehalt von 8,58 Procent.
2) 19,490 Würze hinterließen beim Verdampfen 1,590 bei 120° ausgetrocknetes
Extract, mithin 8,158 Procent.
3) 1000 Gr. Würze ließen von 350 Gr. Salz bei zwei Versuchen jedesmal 19 Gr.
ungelöst. Mithin gelöstes Salz 331 Gran, entsprechend 919,444 Wasser. Demnach
Extractgehalt 8,055 Procent.
Es wurden also erhalten:
Nach dem spec.
Gewichte
durch
Verdampfung
hallymetrisch
8,580
8,158
8,055 Proc. Extract.
Gehopfte Bierwürze des nämlichen Probesudes nach dem Ablassen
von der Kühle am 5. Januar 1852 aus demselben
Brauhause.
1) Specifisches Gewicht bei 15° C. = 1,044. Daraus berechneter Extractgehalt:
10,46 Procent.
2) 13,072 Würze hinterließen beim Verdampfen 1,262 völlig ausgetrockneten
Rückstand.
3) 1000 Gr. Würze lösten bei zwei Versuchen das einemal 326,50 und das anderemal
326,75, also im Mittel 326,62 Gr. Salz auf.
Mithin wurden erhalten:
Nach demspec.
Gewicht
durchVerdampfung
hallymetrisch
10,460
9,654
9,272 Proc. Extract.
Bei beiden Versuchen hat die Bestimmung des specifischen Gewichtes etwas mehr Extract
als die anderen Methoden gegeben, was darauf hindeutet, daß bei den Bestimmungen des
Extractes durch Verdampfung, welche der Prechtl'schen
Tabelle zu Grunde liegen, auf die völlige Entwässerung des Extractes auch nicht die
gehörige Rücksicht genommen worden ist.
II. Bier.
Das aus obiger Würze erzeugte NormalbierFragliches Bier war Schenkbier, wovon aus 12 Schäffel eingesprengten Malzes
und 28 Pfd. Hopfen 84 1/2 Eimer erzeugt wurden, mithin das gesetzliche
Quantum, weil bekanntlich in Bayern aus 1 Schaffet Malz nicht mehr als 7
Eimer Schenk- und 6 Eimer Lagerbier bereitet werden sollen. Ein
Schäffel des dazu verwendeten Malzes wog 198 Pfund und ein Schaffet Gerste,
woraus das Malz bereitet worden, 249 1/2 Pfund. Es gibt aber Jahrgänge, in
welchen das Gewicht guter Gerste 260 Pfund und darüber beträgt, so daß auch
bei Beobachtung derselben Verhältnisse der Gehalt des Bieres ein stärkerer
wird. Im Jahre 1847 (Februar), in welchem ebenfalls Beobachtungen im
Münchener Hofbräuhause gemacht wurden, wog ein Schaffet guter Gerste 254
Pfund und das daraus bereitete Matz 201,6 Pfund. Ungeachtet des bedeutenden
Gewichtsverlustes, den die Gerste bei der Umwandlung in Malz erleidet und
der nach den angeführten Beobachtungen nahezu 20 Proc. beträgt, während er
nach Anderen nur auf 8–10 Proc. sich belaufen soll, findet keine
Volumverminderung, sondern eher eine geringe Volumvermehrung von 3–6
Proc. statt; im Allgemeinen nimmt man an, daß 1 Schäffel Gerste auch 1
Schäffel, entkeimtes Malz gibt. wurde drei Wochen nach vollendeter achttägiger Hauptgährung untersucht.
1) 1000 Gran Bier ließen von 330 Gr. Salz 10 Gr. im Hallymeter ungelöst. Also
aufgelöstes Salz 320 Gr. und mithin
Wasser
88,889
Gesammtgehalt (Weingeist und
Extract)
11,111
–––––––
100,000.
1000 Gr. Bier lösten, nachdem sie zur Verjagung des Weingeistes auf die Hälfte
eingedampft worden, von 165 Gr. Salz 160 Gr. auf. Mithin Extract 5,556 und demnach
5,555 Weingeist, woraus sich, wie schon oben angegeben, ein Alkoholgehalt von 3,07
Proc. berechnet.
2) 14,895 Bier lieferten beim Verdampfen 0,826 bei 120° C. ausgetrocknetes
Extract.
Wir haben also:
hallymetrisch
durch Verdampfung
5,556
5,545 Proc. Extract.
Dasselbe Bier wurde in einer nicht ganz gefüllten verschlossenen Flasche 14 Tage lang
stehen gelassen und dann wieder auf den Extractgehalt geprüft. Dieser hat sich, wie
vorauszusehen, etwas vermindert, indem durch Nachgährung ein Theil des noch darin
vorhandenen Zuckers in Alkohol verwandelt wird.
1) 1000 Gr. Bier lösten nach dem Einkochen auf 500 Gr. 162 Gr. Salz auf.
2) 12,182 Bier hinterließen beim Verdampfen 0,612 Gr. bei 120° entwässerten
Rückstand. Also
hallymetrisch
durch Verdampfung
5,000
5,024 Proc. Extract.
Ich habe aus meinen bisherigen Erfahrungen die Ueberzeugung gewonnen, daß das
hallymetrische Verfahren besser als irgend ein anderes geeignet ist, den Gehalt an
Extract oder sogenannten fixen Stoffen nicht nur im Bier, sondern auch in anderen
wässerigen Flüssigkeiten mit aller Genauigkeit und in kürzester Zeit zu bestimmen,
und daß dasselbe mithin nicht bloß bei Bieruntersuchungen, sondern mit demselben
Vortheil in allen Fällen angewendet zu werden verdient, wo es sich um die directe
quantitative Bestimmung von Zucker, Extractivstoffen und ähnlichen Substanzen in
wässerigen Auflösungen handelt.