Titel: | Miscellen. |
Fundstelle: | Band 134, Jahrgang 1854, Nr. , S. 73 |
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Miscellen.
Miscellen.
Die gesetzlichen Bestimmungen über Rauchverbrennung in
England.
Eine Acte, um die Unannehmlichkeiten zu beseitigen, welche
von dem Rauch der Feuerungen in der Hauptstadt und der Dampfschiffe oberhalb
Londonbrücke herrühren. (Anno 16° et 17° Victoriae Reginae. Cap. 128.)
„Da es räthlich ist, die Unannehmlichkeiten zu beseitigen, welche von dem
Rauch der Feuerungen in der Hauptstadt und der Dampfschiffe oberhalb
Londonbrücke herrühren, so sey hiemit (20. August 1853) eine Acte gegeben von
Ihrer Majestät der Königin, durch und mit dem Rath und der Zustimmung der
geistlichen und weltlichen Lords und der Gemeinen, welche in diesem
gegenwärtigen Parlament versammelt sind, und in deren Namen wie folgt:
I. Mit und nach dem 1. August 1854 muß jede Feuerung,
welche in der Hauptstadt bereits im Gang ist oder noch
eingerichtet wird. um Maschinen in Bewegung zu setzen durch Dampf, und jede
Feuerung, welche bereits im Gang ist oder noch eingerichtet wird, und angewendet
wird in irgend einer Mühle, Fabrik, Druckerei, Färberei, Eisengießerei, Glashütte,
Brennerei, Brauerei,
Zuckerraffinerie, Bäckerei, Gasfabrik, in einem Wasserwerk oder in andern Gebäuden,
welche für Zwecke der Gewerbe oder Manufacturen in der Hauptstadt gebraucht werden
(wenn auch keine Dampfmaschine gebraucht oder angewendet wird), – (mit dem 1.
August 1854 muß jede der beschriebenen Feuerungen) in allen Fällen so eingerichtet
oder abgeändert werden, daß sie den entstehenden Rauch verzehrt oder verbrennt; und
wenn irgend Jemand nach dem . August 1854 in der Hauptstadt irgend eine solche
Feuerung gebrauchen sollte, welche nicht so eingerichtet wäre, daß sie ihren Rauch
verzehrt oder verbrennt, oder wenn irgend Jemand einen so nachlässigen Gebrauch von
einer solchen Feuerung machen sollte, daß der von ihr kommende Rauch nicht in der
That verzehrt oder verbrannt würde, oder wenn Jemand irgend ein Gewerbe oder
Geschäft führen sollte, welches irgend welche schädliche oder unangenehme
Ausdünstungen verursacht, oder auf andere Weise die Nachbarschaft oder
Einwohnerschaft belästigt, ohne daß er von den besten anwendbaren Mitteln Gebrauch
macht, um solchen Rauch oder andere schädliche Ausdünstungen zu verhüten oder ihnen
entgegenzuwirken, so soll jede Person, welche sich eine solche Uebertretung zu
Schulden kommen läßt, sey es der Eigenthümer oder Inhaber der Gebäulichkeiten. oder
sey es ein Werkführer oder eine andere von dem Eigenthümer oder Inhaber angestellte
Person, in Folge einer summarischen Ueberführung wegen einer solchen Uebertretung
vor irgend einem Richter oder einem Gerichte verfällt werden zu bezahlen eine Summe
nicht größer als fünf Pfund Sterling und nicht kleiner als 40 Shillinge und in Folge
einer zweiten Ueberführung wegen einer solchen Uebertretung soll dieselbe in die
Bezahlung einer Summe von 10 Pfund Sterling verfällt werden, und für jede folgende
Ueberführung eine Summe vom doppelten Betrag der für die letztvorhergegangene
Ueberführung auferlegten Strafe; dabei bleibt vorbehalten, daß kein Theil dieser
Acte Ausdehnung und Anwendung finden soll auf irgend eine Glasfabrik oder Töpferei,
welche vor dem Durchgehen dieser Acte in der Hauptstadt eingerichtet und in Betrieb
ist, mit Ausnahme jedoch von allen Dampfkesselfeuerungen und Brennöfen (Slip kiln furnaces), welche in solchen Glasfabriken oder
Töpfereien angewendet werden, oder mit denselben in Zusammenhang stehen, auf welche
letztere Feuerungen vielmehr alle Bestimmungen dieser Acte ausgedehnt und angewendet
werden sollen.
II. Mit und nach dem Tage des 1. August 1854 muß die Feuerung
jedes Dampfschiffes, welches auf der Themse oberhalb Londonbrücke fährt, so
eingerichtet seyn, daß sie den entstehenden Rauch verzehrt; und wenn nach dem
gesagten 1. August 1854 die Kesselfeuerung eines Dampfschiffs, welches oberhalb
Londonbrücke fährt, nicht so eingerichtet seyn sollte, daß sie den entstehenden
Rauch verzehrt oder verbrennt, oder eine so eingerichtete Kesselfeuerung eines
solchen Dampfschiffes vorsätzlich oder durch Nachlässigkeit in einer Weise gebraucht
werden sollte, daß der von ihr herrührende Rauch nicht wirklich und in der That
verzehrt oder verbrannt wird, so soll der Eigenthümer oder der Capitän, oder eine
andere Person, welche die Führung eines solchen Schiffes hat, in Folge einer
summarischen Ueberführung wetzen einer solchen Uebertretung vor irgend einem Richter
oder einem Gerichte verfällt werden in die Bezahlung einer Summe nicht größer als 5
Pfund Sterling, und nicht kleiner als 40 Shillinge und in Folge einer zweiten
Ueberführung wegen einer solchen Uebertretung in die Bezahlung einer Summe von 10
Pfund Sterling, und in Folge jeder weiter nachfolgenden Ueberführung wegen einer
solchen Uebertretung in die Bezahlung einer Summe doppelt so groß, als der Betrag
der Geldstrafe für die letztvorhergegangene Ueberführung.
III. Es ist jedoch vorausgesetzt, daß die Worte: „den Rauch verzehren oder
verbrennen“ nicht in allen Fällen in dem
Sinn genommen seyn sollen, daß damit gemeint wäre „allen Rauch verzehren
oder verbrennen“, und daß der Richter oder das Gericht, vor welchen
oder vor welches irgend eine Person vorgeladen wird, die in dieser Acte auferlegten
Strafen erlassen solle, wenn derselbe oder dasselbe der Meinung ist, daß die
betreffende Person ihre Feuerung so eingerichtet oder abgeändert habe, um so vollständig als möglich allen dabei entstehenden
Rauch zu verzehren oder zu verbrennen, und daß dieselbe ihre Feuerung mit Sorgfalt
behandelt und so vollständig als möglich den dabei entstehenden Rauch verzehrt oder
verbrennt.
IV. Wenn der Eigenthümer oder Inhaber irgend einer Gebäulichkeit, oder der Capitän
irgend eines Dampfschiffes, auf welche die Bestimmungen dieser Acte Anwendung
finden, verweigern sollte zu gestatten, daß von seinen Gebäulichkeiten oder seinem Dampfschiffe von
einer durch die Polizeibehörde zu diesem Zwecke gehörig ermächtigten Person Einsicht
genommen werde, so soll es gesetzlich seyn, daß jeder Constabler, welcher durch eine
Vollmacht von der Hand Eines der Hauptstaatssecretäre Ihrer Majestät oder (im
Polizeidistricte der Hauptstadt) auf einen schriftlichen Befehl der Polizeibehörde
der Hauptstadt, oder (in der Altstadt von London und ihren Districten) auf den
schriftlichen Befehl der Polizeibehörde der genannten Altstadt und ihrer Districte,
daß ein durch einen solchen schriftlichen Befehl bevollmächtigter Constabler sich
mit oder ohne Begleitung Eintritt verschaffe, seyen es was immer für Gebäude oder
Gebäulichkeiten in der Hauptstadt, in welcher sich irgend eine Feuerung befindet,
oder in welchen irgend ein derartiges schädliches Gewerbe oder Geschäft betrieben
wird, oder sey es irgend ein Dampfschiff auf dem Themsefluß zwischen Londonbrücke
und Richmondbrücke, und daß derselbe die Einrichtung solcher Feuerungen untersucht,
die Art des Betriebes eines solchen Gewerbes oder Geschäftes erforscht, oder die
Kesselfeuerung eines solchen Dampfschiffes prüft; und jede Person, welche einem
solchen Constabler oder seiner Begleitung in der Ausführung eines solchen Befehls
oder Auftrags Hindernisse in den Weg legt, soll nach einer summarischen Ueberführung
wegen einer solchen Uebertretung vor irgend einem Richter oder Gerichte zur
Bezahlung einer Summe verfällt werden, welche 20 Pfund Sterling nicht
übersteigt.
V. Es ist vorausgesetzt, daß keine Klage auf Verfällung in irgend eine Strafe auf
Grund dieser Acte gegen irgend Jemanden vorgebracht werden kann, außer im Namen
eines der Hauptstaatssecretäre Ihrer Majestät, oder im District der Hauptstadt im
Namen der Polizeibehörde der Hauptstadt, oder in der Altstadt von London und ihren
Districten im Namen der Polizeibehörde besagter Altstadt und ihrer respectiven
Districte, welche im Namen und aus Auftrag eines solchen Staatssecretärs
handeln.
VI. In dieser Acte soll der Ausdruck „die
Hauptstadt“ dieselbe Bedeutung und Auslegung finden, welche
diesem Ausdruck beigelegt wird in den Bestimmungen der Acte der letzten
Parlamentssitzung, Capitel 85, „zur Verbesserung der Gesetze, welche das
Begraben der Todten in der Hauptstadt betreffen.“
VII. Nichts in dieser Acte soll so angesehen werden, als ob dadurch irgend eine der
Bestimmungen der Cloaken-Acte der Altstadt London 1851, oder der
Whitechapel-Verbesserungs-Acte 1853, geändert oder zurückgenommen
werde.
VIII. „Alle durch diese Acte auferlegten Strafen sollen beigetrieben werden
nach Maaßgabe der Bestimmungen der Acte des 12. Jahrs Ihrer gegenwärtigen
Majestät, Capitel 43.“
Ueber Verdichtung des Röstrauches.
In der Sitzung der k. k. geologischen Reichsanstalt am 4. April 1854 theilte aus
einem Briefe von Hrn. Adolph Patera in Joachimsthal Hr.
Bergrath Fr. v. Hauer die Ergebnisse von Versuchen mit,
die derselbe angestellt hatte, um die beim Rösten der Erze, namentlich der
Silbererze, verflüchtigten Metalle wieder zu verdichten. Bei allen hüttenmännischen
Operationen, bei welchen Erze oder Hüttenproducte einer höheren Temperatur
ausgesetzt sind, werden theils durch wirkliche Verflüchtigung der Metalle, theils
durch Entfernung derselben als Flugstaub beträchtliche Verluste herbeigeführt. Die
bisher angewendeten Methoden, Flugstaubkammern, Abkühlung des Röstrauches durch
Regentraufen u.s.w. vermochten nur sehr unvollkommen diesem Uebelstande abzuhelfen.
Hr. Patera versuchte daher die Anwendung chemischer
Agentien. Aus der Muffel, in welcher die Röstung vorgenommen wurde, leitete er den
Röstrauch durch eine Reihe von Woulf'schen Flaschen, deren Boden zur Vermehrung der
Oberfläche mit erbsengroßen Quarzstücken gefüllt war. In die erste dieser Flaschen
wurde dann, so wie sich der Röstrauch zu zeigen begann, salpetrige Säure oder
Schwefelwasserstoff, dann Wasserdampf eingeleitet. Der Rostrauch, von einem
speisigen Erze von der Joachimsthaler Eliaszeche mit einem Silbergehalte von
8–10 Mark, dem Kochsalz zugesetzt wurde, besteht hauptsächlich aus
schwefliger Säure und Chlorverbindungen, denen die Metalle beigemengt sind. Bei
Anwendung der salpetrigen Säure wurde der anfangs lichtgraue Rauch rothgefärbt und rasch setzte sich ein
weißer Niederschlag ab. In der ersten Flasche war er am stärksten, in der dritten
schon sehr schwach, in den folgenden zeigten sich schon nur mehr Spuren. Die
erhaltenen Producte waren Schwefelsäure, Chlorsilber und schwefelsaures Bleioxyd.
Bei Anwendung von Schwefelwasserstoffgas färbte sich der Rauch sogleich gelb von
abgeschiedenem Schwefel, der sich in der ersten Flasche in reicher Menge ansammelte.
Löste man diesen Schwefel in Aetznatron, so blieb ein schwarzer Rückstand, der aus
Schwefelsilber, Schwefelblei und etwas Schwefeleisen bestand.
Es ist durch diese Versuche sichergestellt, daß sich die Metalle, welche sonst mit
dem Röstrauche durch die Esse entweichen, auf die angegebene Art wieder gewinnen
lassen Es ist kaum zu bezweifeln, daß das Verfahren, zweckmäßig eingeleitet, auch im
Großen beim Rösten, Treiben u.s.w. mit Vortheil anzuwenden seyn wird, wenn es auch
erst nach weiterer Fortführung der Versuche möglich seyn wird, zu entscheiden,
welche Gasarten den größten Vortheil darbieten und wie sich der Kostenpunkt des
Verfahrens gestalten wird. (Wiener Ztg.)
Collectaneen über Blitzableiter für
Telegraphen-Leitungen.
Hr. Becquerel hat der Pariser Akademie in der Sitzung vom
15. Mai d. J. einen neuen, von Hrn. Barthelemy Bianchi
construirten Blitzableiter für Telegraphen-Leitungen vorgezeigt, über dessen
Einrichtung in den Comptes rendus Bd. XXXVIII. Nr. 20.
S. 877 folgende Notiz mitgetheilt wird:
„Diese sehr einfache und überall leicht anzubringende Vorrichtung besteht
aus einer auf dem Telegraphendrahte leitend befestigten Metallkugel, welche sich
im Mittelpunkte einer größern Hohlkugel von Glas befindet. Letztere besteht aus
zwei Hälften, die durch einen breiten Kupferring mit einander verbunden sind,
und deren jede auf ihrem Scheitel eine Tubulatur besitzt, in welcher der die
innere Metallkugel tragende Draht eingekittet ist. Auf der Innenseite jenes
kupfernen Ringes stehen in gleichen Abständen Metallspitzen. welche bis nahe an
die Oberfläche der auf dem Leitungsdrahte befestigten Metallkugel reichen und
sämmtlich gegen den Mittelpunkt derselben gerichtet sind. Der gedachte Ring
trägt ferner an seinem nach unten gekehrten Theile einen Hahn, um die
Vorrichtung luftleer pumpen und so erhalten zu können, wenn man es für
nothwendig findet. In ein an diesem Hahne befindliches Schraubengewinde kann
ferner eine Metallstange eingeschraubt werden, durch welche der kupferne Gürtel
mit seinen Spitzen in leitende Verbindung mit der Erde gebracht wird, während
der Telegraphendraht selbst und die darauf befestigte Metallkugel gegen dieselbe
vollständig isolirt ist.
Es ist ersichtlich, daß in diesem Apparate alle atmosphärische Elektricität,
welche die Leitungsdrähte aufgenommen hatten, auf die Spitzen des kupfernen
Gürtels übergehen, und von da in die Erde abgeleitet werden wird.
Ein solcher Apparat würde bei einer jeden Station aufzustellen seyn; der
Verfasser hat sich durch den Versuch überzeugt, daß in einer mit diesen
Blitzableitern versehenen Telegraphen-Leitung durch die Entladung einer
Batterie von acht Flaschen der dynamische Strom nicht gestört wird, daß vielmehr
alle Spannungselektricität durch Vermittlung der an der Kupferfassung
befindlichen Spitzen in den Erdboden abgeleitet wird.“
Hr. Becquerel knüpfte an diese Mittheilung den Wunsch, daß
mit dieser Vorrichtung bald Versuche im Großen auf den französischen
Telegraphen-Leitungen angestellt werden möchten.
Eine ganz eigenthümliche Einrichtung von Blitzableitern hat sich G. E. Dering schon vor einiger Zeit patentiren lassen. Wiewohl
uns nicht bekannt ist, ob dieselbe zur Ausführung gekommen, und wiefern sie sich
bewährt hat, so mag sie doch als interessante Idee hier erwähnt werden, da sie
unseres Wissens aus der als eigene Broschüre gedruckten Patentbeschreibung (Specification of the patent granted to
George Edward Dering
Esq. Jun. 27, 1851. London,
1851) in keines der geleseneren Werke und Journale übergegangen ist.
Dieser Blitzableiter stützt sich auf die Thatsache, daß zwei beweglich aufgehängte
Metallkugeln sich abstoßen, wenn sie mit gleichnamiger Elektricität geladen worden.
Hr. Dering beschreibt ihn folgendermaßen: Von einem fest
aufgestellten Messingstücke hängen an Metalldrähten zwei Messingkugeln herab, welche
sich in ihrer gewöhnlichen Lage leicht berühren, aber sich vermöge gegenseitiger
Abstoßung von einander entfernen, wenn ihnen eine geringe Menge von
Spannungselektricität mitgetheilt wird Zur Seite der beiden Kugeln, und sehr nahe
bei denselben, sind Messingplatten so angebracht, daß die Kugeln beim
Auseinandergehen gegen dieselben anschlagen. Ein Glascylinder schließt sie nebst den
Kugeln ein, und schützt die Vorrichtung vor Beschädigung. Das Metallstück, welches
die Kugeln tragt, ist nun in die Leitung eingeschaltet; die beiden seitlichen
Messingplatten sind von jenem isolirt und stehen in leitender Verbindung mit der
Erde. Die Wirkungsweise des Apparats ist leicht verständlich: der gewöhnliche, zum
Telegraphiren benutzte galvanische Strom vermag auf die Kugeln nicht einzuwirken,
dieselben bleiben in Ruhe und die Leitung bleibt von der Erde isolirt; sobald aber
dem Leitungsdrahte Spannungselektricität mitgetheilt wird, werden die Kugeln sich
abstoßen, gegen die Seitenbleche anschlagen und dadurch der atmosphärischen
Elektricität einen kurzen Weg in die Erde eröffnen.
Hr. C. Turner in Cheraw, South-Carolina, hat auf
den dortigen Telegraphen-Linien mit Erfolg einen sehr einfachen Blitzableiter
angewendet (vergl. L. Turnbull, the electro-magnetic telegraph.
Second edition. Philadelphia 1853. S. 192), der nach dem, in anderer Form
übrigens schon mehrfach angewendeten Principe construirt ist, daß zwischen der Erde
und dem Leitungsdrahte ein Halbleiter eingeschaltet ist, der gegen schwache
galvanische Ströme isolirt, Elektricität von starker Spannung aber ableitet. Es ist
dazu Kohle benutzt. Zwei kleine Metallcylinder, welche in leitender Verbindung mit
der Erde stehen, sind damit angefüllt, und durch die Kohle, in der Achse des
Cylinders und gegen die Wände desselben isolirt, ist der Leitungsdraht hindurch
geführt. (Zeitschrift des deutsch-österreichischen
Telegraphen-Vereins, Juli 1854, S. 178.)
Steinfilter für chemische Laboratorien; von Prof. P. Bolley.
In der unter dem Namen „künstlicher Bimsstein“ von Gebr. Hartmuth in Wien in den Handel gebrachten Substanz fand
ich ein Mittel zur Herstellung von Filtern, die bei manchen chemischen Arbeiten sehr
gute Dienste thun können.
Der künstliche Bimsstein läßt sich ohne Schwierigkeit zu conischen Filtern von etwa 1
1/2 Linie Wandstärke auf der Drehbank verarbeiten. Die Hauptmasse dieses Bimssteins
scheint Quarzsand zu seyn, der mit einem thonigen Bindemittel zusammengearbeitet und
gebrannt ist. Nur durch längere Berührung mit concentrirten Mineralsäuren wird von
der Steinmasse soviel Thon und Kalk aufgelöst, daß deren Bestandtheile in der Säure
in merklicher Menge sich finden. Die Porosität der Substanz ist eben gerade so
beschaffen, daß bei genannter Wanddicke die Flüssigkeiten noch eben so rasch wie
durch gutes Filtrirpapier hindurchlaufen, Trübungen oder Niederschläge
zurücklassend. Ich kittete mittelst eines Kautschukrings und Erwärmung den Rand
eines flacheren Steinfilters auf den Rand eines steileren Glasstrichters luftdicht
auf, steckte den Trichter mittelst eines durchbohrten Korks luftdicht in die eine
Mündung einer Woulf'schen Flasche und verband mit der andern ein Glasrohr. Durch
Ansaugen der Luft aus dem letztern konnte bewirkt werden, daß die Flüssigkeiten auf
dem Filter in dünnem Strom, ziemlich schnell, aber ganz von allen trübenden
Substanzen befreit, in den luftverdünnten Raum der Flasche abliefen. Neben der
Unzerstörbarkeit der Substanz des Filters hat man also ein Mittel, den
Filtrationsproceß sehr zu beschleunigen. Aus Bimssteinstücken von etwas
größeren
Anmerkungszeichen zu dieser Fußnote fehlt im Text.Eine Aufhängung mittelst Schneiden, wie bei
Pendeln üblich, würde hier wohl vorzuziehen seyn. Drahte müßten sehr dünn
seyn, wenn die Kugeln die nöthige Beweglichkeit besitzen sollen, und würden
bei einigermaßen starken Blitzschlägen unfehlbar abschmelzen und den Apparat
so außer Thätigkeit setzen.Wilhelm Brix.
Dimensionen, oder durch
Einkitten kleinerer Filter in Röhren von der Weite des Filterrandes, so daß das
Filter am untersten Theil der Röhre einen porösen Sack bilden würde, ließen sich,
wie ich glaube, höchst zweckmäßige Filtrireinrichtungen auch für größere
Flüssigkeitsmengen einrichten. Trüber Wein, Essig u.s.w. läuft ganz klar ab; ich
fand ein solches Filter sehr vortheilhaft beim Darstellen der Chromsäure, um die
Schwefelsäure wegzubringen, und andere Fälle werden sich gewiß genug finden.
(Annalen der Chemie und Pharmacie, Juli 1854, S. 116.)
Ueber Darstellung des rothen eisenblausauren Kalis; von Hrn.
Possoz.
Ich habe beobachtet, daß die eisenblausauren Salze, welche Krystallisationswasser
enthalten, von gasförmigem Chlor leicht durchdrungen werden, obgleich sie in festem
Zustande sind, und daß das Chlor sich mit denselben um so schneller und regelmäßiger
verbindet, je zertheilter sie sind. Nach dieser Methode konnte ich alle
Eisencyanidverbindungen darstellen, wie diejenigen von Kalium, Natrium, Calcium,
Baryum etc. Man benutzt dazu einen ähnlichen Apparat, wie zur Darstellung des
trockenen Chlorkalks; die Operation ist als beendigt zu erachten, wenn an
verschiedenen Stellen der Masse genommene Proben bei der Prüfung mit einem
Eisenoxydfalz keinen Niederschlag mehr geben.
Bei Anwendung dieses Verfahrens zur Darstellung von rothem eisenblausaurem Kali
(welches bereits bekannt ist, man sehe polytechn. Journal Bd. CXXV S. 114) trifft es sich oft, daß man
ein unregelmäßiges Product erhält, nämlich bald ein gelbes, bald ein grünes Pulver;
dieß rührt von dem mehr oder weniger feuchten Zustand des angewandten käuflichen
Blutlaugensalzes her. Ich habe gefunden, daß man die grüne Färbung, welche in Folge
einer Veränderung oder Zersetzung des Products entsteht, vermeiden kann, wenn man
das Blutlaugensalz vor dem Einleiten des Chlorgases vollständig austrocknet.
Beobachtet man aber bei Anwendung des beschriebenen Verfahrens die Vorsicht, das
Pulver oft umzurühren, und das Chlorgas nur sehr langsam und nicht in Ueberschuß
hineinzuleiten, so kann man das Kaliumeisencyanid auf diesem Wege wenig oder gar
nicht verändert erhalten. Uebrigens muß ich beifügen, daß ungeachtet der grünlichen
Färbung das Product in vielen Fällen sich gut verwenden läßt; gewiß ist es aber
vorzuziehen, dasselbe als gelbes Pulver und ohne irgend eine Veränderung zu
erzielen, wozu man, wie bemerkt, nur das anzuwendende Blutlaugensalz auszutrocknen
braucht.
Um ein reineres Eisencyanidkalium in trockener Form zu erhalten, als die Behandlung
des gepulverten Blutlaugensalzes mit Chlorgas liefert, ferner um Mutterlaugen zu
verarbeiten, benutze ich eine der folgenden Methoden: entweder rühre ich das nach
meinem Verfahren dargestellte pulverförmige Eisencyanidkalium nur mit so viel Wasser
an, daß das in demselben enthaltene Chlorkalium sich theilweise oder vollständig
auflöst, worauf ich das unaufgelöst gebliebene Eisencyanidkalium abtropfen lasse,
auspresse und austrockne; oder ich nehme die Auflösung von Kaliumeisencyanid, welche
man erhält, wenn man nach dem gewöhnlichen Verfahren Chlorgas in eine Auflösung von
Blutlaugensalz leitet, und dampfe sie ab, bis das Kaliumeisencyanid, welches viel
weniger löslich ist als das Chlorkalium, sich niederschlägt; ich sammle dieses dann
und trockne es aus. Je länger das Abdampfen fortgesetzt wird, desto mehr Chlorkalium
enthält das ausgeschiedene Salz, welches dann als eine geringere Sorte an die
Färbereien verkauft werden kann. Nach letzterm Verfahren kann man die Mutterlaugen
von der Krystallisation des rothen eisenblausauren Kalis verarbeiten. (Moniteur industriel, 1854, Nr. 1893.)
Anwendung des schwefelsauren Baryts als Malerfarbe; von Hrn.
Delaurier.
Ich suche schon längst das Bleiweiß durch einen Körper zu ersetzen, welcher eben so
weiß ist, gut deckt und das Oel trocknend macht, dagegen aber nicht giftig ist und
überdieß durch schwefelhaltige Ausdünstungen sich nicht schwärzt.
Das Zinkweiß erfüllt den Zweck nur unvollständig, denn es ist nicht so schön weiß,
deckt weniger und macht das Oel nur in schwachem Grade trocknend; es ist für die
Gesundheit der Arbeiter etwas weniger gefährlich als das Bleiweiß und schwärzt sich
nicht, aber es wird in Berührung mit Schwefelwasserstoff gelb.
Das Antimonweiß ist bis jetzt zu kostspielig, um als Malerfarbe benutzt werden zu
können; auch ist es ein starkes Gift.
Man verfälscht schon längst das Bleiweiß mit schwefelsaurem Baryt (Schwerspath) und
mit dem schwefelsauren Blei, welches in den Kattundruckereien bei Bereitung der
essigsauren Thonerde als Nebenprodukt gewonnen wird; durch diese Körper will ich das
Bleiweiß ersetzen. Es fehlt denselben, um das Bleiweiß zu ersetzen, nur die
Eigenschaft das Oel trocknend zu machen; nun macht aber schon eine kleine Menge von
trockenem pulverförmigem Kalkhydrat das Leinöl schnell austrocknend, und diese
Eigenschaft des Kalks benutze ich, um jene Körper als Malerfarbe anwenden zu
können.
Ich lasse die Wahl zwischen dem schwefelsauren Baryt und dem schwefelsauren Blei,
ziehe aber jenen vor, weil man ihn zum niedrigsten Preise bekommen kann und er sich
niemals schwärzt. Wir wollen nun die Eigenschaften beider Körper betrachten.
Der schwefelsaure Baryt hat eine schönere weiße Farbe als das kohlensaure Blei, er
deckt etwas weniger, macht das Oel nicht trocknend, er ist ohne alle Gefahr für die
Gesundheit der Arbeiter und sein Weiß unveränderlich.
Das schwefelsaure Blei hat eine sehr schöne weiße Farbe, es deckt eben so gut wie das
Bleiweiß, macht das Oel nicht trocknend, ist für die Gesundheit fast unschädlich,
aber es schwärzt sich fast eben so leicht wie das Bleiweiß.
Es handelt sich also bloß darum, einen Körper zu finden, welcher das Oel trocknend
macht, um durch jene beiden schwefelsauren Salze das Bleiweiß vortheilhaft ersetzen
zu können; ein solcher Körper ist der zu einem trockenen Pulver gelöschte Kalk, von
welchem man 1 Procent des Gewichts des schwefelsauren Baryts oder Bleies zusetzt.
Man vermischt sämmtliche Substanzen kurz vor der Anwendung (damit der gelöschte Kalk
nicht Zeit hat Kohlensäure aus der Luft anzuziehen) und das Leinöl trocknet dann
eben so schnell als wenn es mit Bleiweiß verwendet wird. (Moniteur industriel, 1854, Nr. 1895.)
Bouquet de Perron (Stubenfeuerwerk).
Man nehme:
Salpeter
15
Theile
Schwefelblüthe
15
„
Leinöl
10
„
Schießpulver
30
„
Weingeist
8
„
Kampher
2
„
arabisches Gummi
4
„
Der Salpeter, und Kampher werden, aber jeder für sich allein, pulverisirt. Der
Kampher wird in Weingeist, das Gummi in ein wenig Wasser gelöst. Der Salpeter,
Schwefelblumen und das Pulver zusammengemischt, ein Teig daraus gemacht, indem das
Leinöl, Kampher- und Gummilösung zugemischt werden. Dieser Teig wird stark
zusammengeknetet, sodann ein Kuchen von beiläufig einer halben Linie Dicke daraus
gefertigt, dieser durch Schneiden mit einem Messer in eckige Stückchen von etwa 3
bis 4 Linien getheilt, die dann getrocknet werden. Beim Verbrennen im Dunkeln bieten
dieselben ein schönes Licht. (Neues Jahrbuch für Pharmacie, von Walz und Winckler, Bd. II S.
183.)
Siegelwachs zu gerichtlichen Versiegelungen.
Man nehme Colophonium, gereinigtes Fichtenharz, Hammelstalg, von jedem 3 Theile;
venetianischen Terpenthin und gepulverte Kreide, von jedem 4 Theile; gepulverte
Mennige, 41/2 Theile. Dieses Siegelwachs läßt sich, ohne an einem Licht anzubrennen,
durch bloßes Erwärmen in der Hand anwenden.
(A. a. O.)
Mittel, um immer frische Butter zu haben.
Nachdem man die Butter, sowie sie aus dem Butterfasse kommt, sehr rein gewaschen und
vollkommen hergerichtet, auch in den Leinen gut abgetrocknet hat, zertheilt man sie
in kleine Brocken und häuft dieselben in Töpfen auf solche Weise an, daß alle leeren
Räume verschwinden. Die Töpfe stellt man in einen großen, halb mit Wasser
angefüllten Kessel, das bis zum Kochen erhitzt wird. Hat das Wasser diese Temperatur
erreicht, so läßt man es abkühlen und nimmt dann die Töpfe heraus. Auf solche Art
bereitete Butter soll noch nach Verlauf von sechs Monaten eben so frisch seyn, als
wenn sie eben aus dem Butterfaß käme. Durch das Schmelzen der Butter im heißen Bad
werden alle in derselben noch enthaltenen Käsetheilchen so vollkommen auf den Boden
des Gefäßes niedergeschlagen, daß man eine äußerst gereinigte Butter erhält, gut auf
Brod zu genießen und vortrefflich für alle Erzeugnisse der Kochkunst. Weit entfernt,
an Güte zu verlieren, soll sie vielmehr gewinnen und ihr Geschmack weit feiner, als
der der frischen gewöhnlichen Butter seyn. (Polytechn. Centralhalle.)
Ueber Anwendung des Broms gegen die Folgen der
Insectenstiche.
W. Knop wurde in Folge mehrerer Versuche mit Brom darauf
geführt, dasselbe als Gegenmittel gegen das Gift der Mücken anzuwenden. Da sich
Bromwasser nicht gut aufbewahren läßt, so rieb derselbe in den Stich unmittelbar
nach einander zuerst eine mäßig verdünnte Mischung von 4 Theilen
Bromwasserstoffsäure und 1 Theil Schwefelsäure und dann die etwas verdünnte Lösung
von bromsaurem Kali ein. Der Schmerz legte sich darnach sehr bald und es trat später
keine Geschwulst ein. Es ist hiernach wohl zu rathen, daß man bei Stichen von
Ungeziefer, von Bienen, Wespen, Hornissen, besonders aber von Milzbrandstiegen,
vielleicht auch bei Verwundungen beim Seciren von Leichen, das Brom (in der Form
frisch bereiteten Bromwassers) als Gegengift erprobe. (Chem.-pharm.
Centralblatt, 1854, S. 576.)