Titel: Ueber die Bade- und Waschanstalten der Neuzeit; von Prof. L. Förster.
Fundstelle: Band 136, Jahrgang 1855, Nr. XXVIII., S. 98
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XXVIII. Ueber die Bade- und Waschanstalten der Neuzeit; von Prof. L. Förster. Aus der Zeitschrift des österreichischen Ingenieur-Vereins, 1854, Nr. 24. Mit Abbildungen auf Tab. II. Förster, über die Bade- und Waschanstalten der Neuzeit. Die große Theilnahme, welche seit ungefähr zehn Jahren der Errichtung öffentlicher Bade- und Waschhäuser in England und seit drei Jahren auch in Frankreich und Belgien zugewendet worden ist, hat das Interesse für solche Anstalten auch anderwärts, besonders bei denen erweckt, welchen die Verbesserung der socialen Zustände, überhaupt die Veredlung des Menschengeschlechtes am Herzen liegt. Inwiefern solche Anstalten ein Lebensbedürfniß aller Menschenclassen sind, und ganz besonders die Zustände der Armen verbessern können, welchen Einfluß auf Ordnung, Gesundheit, Tugend und wahre Religiosität öffentliche Bade- und Waschhäuser, die zweckmäßig eingerichtet sind und auch dem Unbemittelten zugänglich gemacht werden, auszuüben vermögen, bedarf wohl keiner Erklärung und leuchtet sicher am meisten Denen ein, welche Erfahrung zu sammeln Gelegenheit hatten, wie der Mensch durch Unreinlichkeit seine Gesundheit und sein Leben schmälern, wie sehr er der Gesellschaft schaden und wie tief er dadurch die Menschenwürde verletzen kann. Bereits hat sich auch in Wien eine Gesellschaft gebildet, um in mehreren Stadttheilen der Residenz Wasch- und Badehäuser zu errichten, und eines derselben in der Leopoldstadt schon mit dem Beginne des Frühlings dem Publicum zu eröffnen. Die inneren Einrichtungen dieses ersten Bade- und Waschhauses in Wien sind ganz nach den bewährtesten Anstalten dieser Art in England beantragt. In einem zwei Stock hohen Mittelgebäude, welches zu ebener Erde ein geräumiges Vestibul, ein Cassazimmer und Wartesäle, in den zwei Etagen aber die Gesellschaftskanzlei und Wohnungen für Beamte und Diener der Anstalt enthalten wird, führen Eingänge an einer Seite in 4 Waschsäle, an der anderen in 2 Badesäle und in der Mitte in einen von sämmtlichen Sälen eingeschlossenen Hof, in dessen hinterem Theile eine Dampfmaschine aufgestellt wird, welche mit dem Brunnen- und Kesselhaus in Verbindung steht. Der große Waschsaal wird 56 Waschcabinen, 4 Hydroextracteurs, 2 aneinander gelegte Trockenkammern mit 112 Trockengestellen und 4 Mangen enthalten. Der damit in Verbindung stehende Bügelsaal wird mit einer entsprechenden Anzahl Tische, verschließbarer Kästen, den nöthigen Bügeleisen und mit Oefen zum Wärmen derselben eingerichtet. Rückwärts vom großen Waschsaale mit seinen Waschständen liegen noch 2 andere durch das Kesselhaus getrennte Säle, wovon jeder (im Grundrisse Fig. 6 mit Waschhaus bezeichnet) 4 Wasch- und 4 Bügelcabinen mit den dazu nöthigen Einrichtungen enthält. Jede Waschcabine des großen Saales wird mit 3 Trögen versehen, wovon einer, der größer als die andern, zum Einseifen und Waschen, einer der mit Kupferblech beschlagen wird, zum Kochen und Ausdampfen und einer zum Ausspülen der Wäsche mit kaltem Wasser dient, indem angenommen ist, daß die Wäsche zuerst mit lauem, allenfalls mit Soda oder Lauge versetztem Wasser aufgeweicht, mit ordinärer Seife eingerieben, ungefähr 1/4 Stunde in dem durch Dampf siedend gemachten Wasser ausgesotten, dann Stück für Stück aus dem siedenden Wasser genommen, gewaschen und in kaltem Wasser ausgespült wird. Die reine Wäsche kommt dann in einen Hydroextracteur, welcher, mit der Hand in Bewegung gesetzt, dieselbe höchstens in 10 Minuten von etwa 60 Proc. Wasser befreit. Durch diese Maschine wird das der Wäsche so schädliche Auswinden gänzlich beseitigt. Die halb trockene Wäsche kommt dann (siehe im Grundrisse Trockenofen) auf Trockengestelle (von den Engländern horses [Rosse] genannt), welche auf Eisenschienen und Rädern ruhend, aus der Trockenkammer herausgeschoben und, mit Wäsche behangen, in dieselbe wieder zurückgeführt werden. Sie sind 6 Fuß hoch, eben so lang, 14 Zoll breit, vorne und hinten mit einer hölzernen Wand versehen, welche beide Wände mit eisernen Schließen verbunden und dazwischen mit hölzernen Stangen zum Aufhängen der Wäsche versehen sind. Stehen alle Gestelle innerhalb des Trockenraumes, so ist dieser durch die vorderen Wände, stehen sie sämmtlich außerhalb, durch die rückwärtigen geschlossen, so daß in beiden Fällen die Hitze in der Kammer zusammengehalten wird. Die Heizung der Trockenkammern wird durch Oefen bewirkt, welche, ähnlich den bekannten Heizungen in Treibhäusern und Holzdarren, aus horizontal unter den Eisenbahnen der Trockengestelle liegenden gußeisernen Röhren bestehen, die 3/4 Zoll dicke Wände und eine Ausfütterung mit feuerfesten Ziegeln erhalten, so daß der Rauchcanal in den Röhren einen Fuß Durchmesser behält. Der so gebildete Rauchcanal geht nach der Länge der Trockenkammer einmal hin und zurück. Die Feuerung liegt vor dem Rauchcanal und das Ende desselben mündet unmittelbar in den Schornstein ein. Mit dieser Art Oefen wird die Wärme, welche nicht über 40° R. steigen darf, weil die Wäsche sonst gelb werden würde, gleich am Boden der Trockenkammer gleichmäßig vertheilt. Die darin sich bildenden Wasserdämpfe werden durch hölzerne Schläuche abgeführt. Die Wäsche wird in diesen Trockenkammern, je nach der Dichtheit der Stoffe und dem Wärmegrade in der Kammer, in 10 bis 30 Minuten vollständig getrocknet. Zum Mangen werden sogenannte mechanische Mangen (im Grundrisse links an dem Trockenofen gelegen) aufgestellt, welche mit Getrieben und Kurbeln in bekannter Weise in Bewegung gesetzt werden. Im Bügelsaale, welcher isolirt ist, damit die trockene Wäsche von den Dämpfen aus dem Waschsaale nicht feucht werde, werden neben den Bügeltischen Oefen zum Erhitzen der Bügeleisen aufgestellt. In einem solchen Ofen können 30 bis 40 Bügeleisen zugleich gewärmt werden. Jeder der beiden Säle (im Grundrisse Waschhaus) neben dem Kesselhause soll die gleiche beschriebene Einrichtung erhalten, nur soll jede der darin anzulegenden Cabinen so geräumig werden, daß darin vier Personen für eine Partei zugleich waschen können, während in jeder der 56 kleineren Cabinen des großen Saales nur eine Wäscherin Platz findet. Einer jeden der größeren Waschkammern wird ein Bügelcabinet zugetheilt. Eine Abtheilung davon bleibt der Anstalt für die Besorgung der Badewäsche vorbehalten, für welche noch eine Waschmaschine nach dem Constructionsprincip der Walken aufgestellt werden soll. Diese von Macalpine in London patentirte MaschineBeschrieben im polytechn. Journal, 1851, Bd. CXIX S. 184. hat sich zum Waschen in Hospitälern, Arbeitshäusern, Gasthöfen und überhaupt dort bewährt, wo die Waschstücke ziemlich gleichförmig und nicht allzufein sind. Die Abtheilung für Bäder soll enthalten: ein großes Vollbad, dann Wannenbäder für Männer und abgesondert für Frauen und Kinder. Die Frauenbäder erhalten einen Eingang durch einen besonderen Wartesaal. Außerdem werden noch Dampfbäder eingerichtet. Da sich Badewannen von Fayence mit 2 Zoll starken Wänden als die besten bewährt haben, so sollen auch hier solche angewendet werden. Es wird den Badedienern allein überlassen, die Wannen durch das Stellen eines Zeigers an der äußeren Wand jeder Cabine in den Gängen mit Wasser zu füllen oder zu leeren; die mechanischen Vorrichtungen für den Zu- und Ablaß des kalten und warmen Wassers lassen zu, daß eine Badewanne in einer halben Minute gefüllt und in einer Minute entleert ist. Im Kesselhause ist Raum für 3 Dampfkessel. – Da der Dampf, welcher in die Waschtröge eingeführt werden soll, keine hohe Spannung haben darf, so wird ein Kessel für Niederdruck mit 20 Pferdekräften, ein zweiter gleicher zur Reserve und ein dritter für Hochdruck zum Dienste der Dampfmaschine aufgestellt, welche zur Ersparung an Wasser und Brennmaterial eine Hochdruckmaschine seyn soll. Die allenfalls überflüssigen und verbrauchten Dämpfe der Hochdruckmaschine werden zur Erwärmung des Wassers benützt oder in die anderen Dampfkessel geleitet. Die verschiedenen Leitungsröhren von den beiden Wasserreservoirs und den Dampfkesseln zu den Wasch- und Badecabinen werden in Canälen unter den Gängen so gelegt, daß man überall beikommen kann. Zur Lüftung und Beleuchtung der Säle dienen die vielen oberhalb den Kaminen stehenden und in den großen Laternen im Dache befindlichen, mit Triebwerk beliebig zu verschließenden Fenster. Die Aborte sind im Mittelhofe über dem Hauptcanale angebracht und werden mit Waterclosets versehen. Die zu beiden Seiten der großen Säle liegenden Rasenplätze sind angeordnet, um den Wäscherinnen Gelegenheit zu geben, nach alter Gewohnheit feine Wäsche zu trocknen und zu bleichen. Mehrere Wasch- und Badeanstalten in England stehen in Verbindung mit Wohngebäuden für die Arbeiterclasse. Nach diesem Beispiele wird auch das erste Wiener Etablissement mitten zwischen Häusern erbaut, welche mit bequemen kleinen Wohnungen nach sehr einfacher, solider, feuersicherer und dennoch sehr ökonomischer Bauweise versehen werden, um auch in dieser Richtung gering bemittelten Familien mit wohlfeilen Wohnungen unterstützend zur Seite zu stehen. Aus dieser Beschreibung der Bade- und Waschanstalten, wie sie in England allgemein eingerichtet sind, geht deutlich hervor, daß es nicht in der Absicht der Unternehmer liegen könne, in eigener Regie Lohnwäscherei zu betreiben, sondern an Wäscherinnen und alle Jene, welchen das Waschen im eigenen Hause lästig ist, Waschcabinen und den Gebrauch aller zum Appretiren der Wäsche nöthigen Vorrichtungen mit Anwendung jeder nöthigen Menge Wassers, Dampfes und mit der Benützung der Trockenapparate und der Bügelvorrichtungen nach Stunden zu vermiethen. Jede Person, die in einer solchen Anstalt waschen will, empfängt beim Eintritte einen Zettel an der Casse, worauf die Nummer der anzuweisenden Cabine und die Zeit des Eintrittes bemerkt wird. Der Aufseher im Waschsaale übernimmt den Zettel und schreibt, wenn die Wäscherin das Haus verläßt, die darin zugebrachte Zeit auf. Der Cassier macht die Rechnung und übernimmt die entsprechende Bezahlung. Hausfrauen, welche ihre Dienstmädchen in die Waschanstalt senden, erhalten hierdurch eine genaue Controle über die Zeitverwendung derselben. – Die Bäder werden gleich beim Eintreten bezahlt. Die Vortheile, welche das System der neuen englischen Wasch- und Badehäuser gewährt, sind so einleuchtend, daß es kaum nöthig scheint ihrer zu erwähnen; doch muß hervorgehoben werden, daß in Städten, wo für Wasserleitungen und öffentliche Brunnen und für die Zuleitung brauchbaren Wassers in alle Stockwerke der Wohnhäuser wenig oder noch gar nichts gethan ist, und wo die sogenannten Zinshäuser mit ihren hölzernen Balkendecken wie Casernen angelegt sind, öffentliche Wasch- und Badehäuser als eine noch viel größere Wohlthat für das Publicum sich herausstellen werden, als in England und mehreren anderen Ländern, wo fast in allen Städten, selbst in vielen Dörfern, die in der Regel von Privatgesellschaften oder von den Communalverwaltungen errichteten Wasserwerke bis in die obersten Stockwerke der Häuser und zu den öffentlichen Brunnen jede wünschenswerthe Menge Wasser liefern, und woselbst in der kleinsten Wohnung ein Gemach zum Waschen und Scheuern der Küchen- und Hausgeräthe neben der Küche angeordnet ist, überdieß fast jede Familie ein Haus oder Häuschen bewohnt, in welchem die Waschküche im Kellergeschosse liegt. Bei solchen Einrichtungen muß es auffallen, daß in England die Benutzung der öffentlichen Bade- und Waschhäuser auf eine merkwürdige Weise Eingang gefunden hat und in stetem Zunehmen ist. Dieß erklärt sich hauptsächlich dadurch, daß Nässe, wenn sie auch nur im Keller vorhanden ist, jedem Wohnhause schadet und der Gesundheit seiner Bewohner nachtheilig wird, daß ferner das Geschäft des Waschens und Bügelns zu Hause ein sehr unangenehmes ist, daß die dabei nicht zu beseitigenden übelriechenden Dämpfe und die Unordnung, welche es macht, von Jedem, der es thun kann, gerne gemieden werden, und daß es, im eigenen Hause verrichtet, viele Zeit in Anspruch nimmt, und wegen des Trocknens, namentlich im Winter, große Verlegenheiten verursachen kann, auch jedenfalls mehr kostet, als wenn die Frau des Arbeitsmannes oder das Dienstmädchen oder eine Lohnwäscherin in die Waschanstalt geht, dort zu jeder Zeit alles Erforderliche zum Waschen, Trocknen, Mangen und Bügeln bereit findet und nach Verlauf einiger Stunden das vollkommen trockene Waschzeug unter bester Controle wieder in den Schrank legen kann – und dieß Alles um einige Groschen. Für öffentliche Bäder ist in den Städten des Continentes viel mehr geschehen, als in den englischen, demungeachtet werden Bäder, wenn sie mit Waschanstalten in Verbindung stehen, außerordentlich wohlfeil zu stehen kommen, und der Unternehmung verhältnißmäßig größeren Gewinn abwerfen als die Wäschereien allein, weil dieselben Betriebsmittel zugleich beiden Geschäften dienen können. Statistische Nachweisungen über das Entstehen, den Besuch und die Ertragsfähigkeit dieser Anstalten können vorläufig nur aus englischen Geschäftsberichten entnommen werden; über die in Paris und einigen anderen Städten Frankreichs, dann in Brüssel, Lüttich und in Hamburg jüngst erbauten oder der Ausführung nahen, nach dem englischen Systeme angelegten Bade- und Waschhäuser sind uns keine Resultate bekannt; demungeachtet genügen die englischen Berichte vollkommen, um eine Grundlage zur Berechnung der Errichtungs- und Betriebskosten, dann über die Zahl der Badenden und Waschenden mit Rücksicht auf die Einwohnerzahl, und das daraus sich bildende Einkommen für eine neue ähnliche Anstalt zu gewinnen. Die erste Waschanstalt wurde im Jahre 1842 in Liverpool und die zweite, sechsmal so große, im Jahre 1844 ebendaselbst erbaut. Diese Anstalten erregten die Aufmerksamkeit der Regierung, so daß am 26. August 1846 eine Parlamentsacte die königl. Genehmigung erhielt, in welcher den Gemeinden des Landes die Errichtung von Bade- und Waschhäusern empfohlen und die Preise für Bäder und Waschstände mit Rücksicht auf die Begünstigung der wenig bemittelten Arbeiterclasse wie folgt vorgeschrieben sind: „Die höchsten Preise“ während der ersten 7 Jahre, nachdem die Etablissements dem Gebrauche übergeben wurden, so wie für die Zeit nach diesen 7 Jahren in dem Falle, wenn zur Deckung der laufenden Ausgaben höhere Preise nothwendig wären, und dann nur für so lange Zeit nach diesen 7 Jahren, bis diese Ausgaben gedeckt sind. 1. Bäder für die arbeitende Classe, gefüllt mit reinem Wasser für jeden Badenden einzeln oder für mehrere Kinder zusammen A) für eine Person über 8 Jahre, mit Einschluß des Gebrauches eines reinen Handtuches kalt 1 d., warm 2 d.; B) für mehrere Kinder, jedoch nicht mehr als 4, kalt 2 d., warm 4 d. 2. Waschhäuser für die arbeitende Classe mit Vorrichtungen zum Waschen und Trocknen der Wäsche: für den Gebrauch eines oder zweier Waschtröge von einer Person a) für eine Stunde 1 d., für zwei aufeinander folgende Stunden 3 d. Diese Preise schließen den Gebrauch des Trockenapparates für die ganze Wäsche ein. Ein Theil einer Stunde über 5 Minuten wird für eine volle Stunde gerechnet. 3. Offene Badeplätze, wo mehrere Personen in demselben Wasser baden, für eine Person 1/2 d. Hierauf wurden in London im Jahre 1846 eine, 1847 eine, 1849 zwei, 1851 drei, 1852 eine, 1853 zwei, im Ganzen 10 Anstalten erbaut. 9 davon enthalten 608 Wannenbäder, 13 Vollbäder und 487 Waschstände bei einer Bevölkerung der Pfarreien, wo sie errichtet sind, von 557,000 Seelen. Die Gesammtkosten für die Grundstücke, den Bau und die Einrichtung aller 10 Etablissements haben 153,316 Pfund Sterling betragen. Dieses Geld wurde von den Gemeinden zum größten Theile durch aufgenommene Capitalien mit 4, 4 1/2 und 5 Proc. Verzinsung zusammengebracht. Wie groß die Theilnahme des Publicums an diesen Anstalten ist, mag aus folgenden Zahlen beurtheilt werden. Im Jahre 1852 haben in sieben Anstalten 800,163 Personen gebadet und 179,580 gewaschen; im Jahre 1853 haben daselbst in den drei Sommermonaten allein 411,867 Personen gebadet und 63,178 Personen in 153,936 Stunden gewaschen, während ein Jahr vorher in derselben Zeit 33,600 Personen weniger gebadet und 22,643 Personen in 60,550 Arbeitsstunden weniger gewaschen haben, was den sichersten Beweis für die Anerkennung der Wohlthat der Bade- und Waschanstalten dieser Art liefert. Die gleichen Anstalten in Liverpool, Birmingham und fast allen größeren Städten Englands haben verhältnißmäßig dieselben günstigen Resultate gehabt. Bei den niederen von der Regierung vorgeschriebenen Preisen werfen die kleineren Anstalten gegenwärtig durchschnittlich 5 Proc. ab. Hr. Cape, der Secretär der Lambeth-Bade- und Waschhauscompagnie, gibt dagegen die Verzinsung der größeren und gut geleiteten Anstalten auf 7 1/2 und 8 1/2 Proc. an, und bemerkt, daß öffentliche Bade- und Waschanstalten, wenn sie durch Privatsubscription zu Stande gebracht und mit Umsicht und Oekonomie verwaltet werden, und wenn die Eintrittspreise nach gegebenen Verhältnissen regulirt werden, noch weit höhere Renten bringen müßten, als die Communalanstalten, und daß das große Publicum sich weniger genirt ein Unternehmen zu benützen, welches nicht lediglich Armensache ist. Die Bau- und Errichtungskosten sammt Grundstück der in Wien im Bau begriffenen Wasch- und Badeanstalt sind auf nahezu 200,000 fl. berechnet worden – eine Summe, welche jener entspricht, die auch auf ein Etablissement von gleicher Ausdehnung in London verwendet worden ist. Die jährlichen Betriebskosten betragen, wenn die Anstalt unausgesetzt in ganzer Ausdehnung benützt wird, bei 15,000 fl., wenn jedoch, wie es der Fall seyn wird, nur die Hälfte in Benützung steht, bei 12,000 fl. Die Arbeitszeit für die Waschanstalt wird in den 6 Frühlings- und Sommermonaten des Jahres täglich 15 Stunden, an Samstagen jedoch 16 Stunden, in den 6 Herbst- und Wintermonaten täglich 13 Stunden, an Samstagen 14 Stunden betragen. An Sonn- und Feiertagen werden die Waschräume geschlossen seyn. Die Zeit der Eröffnung der Wannenbäder wird dieselbe seyn, nur kommen noch für jeden Sonn- und Feiertag 9 Stunden hinzu. Das Vollbad wird vom 1. Mai bis Ende September zum Gebrauche offen stehen. Es ist vorläufig angenommen, daß für die Benützung der Waschanstalt im großen Saale per Person und Stunde 10 kr., für eine große Waschcabine sammt Bügelcabinet per Stunde 30 kr. und für ein Bad 6 kr. bezahlt werden soll. Wenn nun auch angenommen wird, daß das ganze Jahr hindurch alle Vorrichtungen nur zur Hälfte in Benützung stehen, so würden sie beiläufig einbringen: 1) die 56 kleineren Waschstände und Zugehör 19,964 fl. 2) die 7 größeren Waschkammern   7,486  „ 3) die Wannenbäder 12,238  „ 4) das Vollbad   1,530  „ ––––––––                                                                             in Summa   41,218 fl.                 Hiervon kommen in Abzug die Betriebskosten mit 12,000  „ ––––––––                                   Daher bleibt wahrscheinlicher Nutzen 29,219 fl. und das Capital von 200,000 fl. würde sich nahezu auf 15 Proc. verinteressiren. Dabei bleibt den Theilnehmern noch die gegründete Hoffnung, einen gesteigerten Nutzen aus ihren, auf die Anstalt verwendeten und durch Hypothek verbürgten Capitalien ziehen zu können. Im entgegengesetzten Falle aber werden sie, wenn die Anstalt anfänglich auch nicht den Zuspruch erhalten sollte, der sich erwarten läßt, ihre darauf verwendeten Capitalien auch gut angelegt haben.

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