Titel: | Ueber die Bade- und Waschanstalten der Neuzeit; von Prof. L. Förster. |
Fundstelle: | Band 136, Jahrgang 1855, Nr. XXVIII., S. 98 |
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XXVIII.
Ueber die Bade- und Waschanstalten der
Neuzeit; von Prof. L.
Förster.
Aus der Zeitschrift des österreichischen
Ingenieur-Vereins, 1854, Nr. 24.
Mit Abbildungen auf Tab.
II.
Förster, über die Bade- und Waschanstalten der
Neuzeit.
Die große Theilnahme, welche seit ungefähr zehn Jahren der Errichtung öffentlicher
Bade- und Waschhäuser in England und seit drei Jahren auch in Frankreich und
Belgien zugewendet worden ist, hat das Interesse für solche Anstalten auch
anderwärts, besonders bei denen erweckt, welchen die Verbesserung der socialen
Zustände, überhaupt die Veredlung des Menschengeschlechtes am Herzen liegt.
Inwiefern solche Anstalten ein Lebensbedürfniß aller Menschenclassen sind, und ganz
besonders die Zustände der Armen verbessern können, welchen Einfluß auf Ordnung,
Gesundheit, Tugend und wahre Religiosität öffentliche Bade- und Waschhäuser,
die zweckmäßig eingerichtet sind und auch dem Unbemittelten zugänglich gemacht
werden, auszuüben vermögen, bedarf wohl keiner Erklärung und leuchtet sicher am
meisten Denen ein, welche Erfahrung zu sammeln Gelegenheit hatten, wie der Mensch
durch Unreinlichkeit seine Gesundheit und sein Leben schmälern, wie sehr er der Gesellschaft schaden
und wie tief er dadurch die Menschenwürde verletzen kann.
Bereits hat sich auch in Wien eine Gesellschaft gebildet, um in mehreren Stadttheilen
der Residenz Wasch- und Badehäuser zu errichten, und eines derselben in der
Leopoldstadt schon mit dem Beginne des Frühlings dem Publicum zu eröffnen.
Die inneren Einrichtungen dieses ersten Bade- und Waschhauses in Wien sind
ganz nach den bewährtesten Anstalten dieser Art in England beantragt.
In einem zwei Stock hohen Mittelgebäude, welches zu ebener Erde ein geräumiges
Vestibul, ein Cassazimmer und Wartesäle, in den zwei Etagen aber die
Gesellschaftskanzlei und Wohnungen für Beamte und Diener der Anstalt enthalten wird,
führen Eingänge an einer Seite in 4 Waschsäle, an der anderen in 2 Badesäle und in
der Mitte in einen von sämmtlichen Sälen eingeschlossenen Hof, in dessen hinterem
Theile eine Dampfmaschine aufgestellt wird, welche mit dem Brunnen- und
Kesselhaus in Verbindung steht.
Der große Waschsaal wird 56 Waschcabinen, 4
Hydroextracteurs, 2 aneinander gelegte Trockenkammern mit 112 Trockengestellen und 4
Mangen enthalten. Der damit in Verbindung stehende Bügelsaal wird mit einer
entsprechenden Anzahl Tische, verschließbarer Kästen, den nöthigen Bügeleisen und
mit Oefen zum Wärmen derselben eingerichtet. Rückwärts vom großen Waschsaale mit
seinen Waschständen liegen noch 2 andere durch das Kesselhaus getrennte Säle, wovon
jeder (im Grundrisse Fig. 6 mit Waschhaus bezeichnet) 4 Wasch- und 4 Bügelcabinen mit
den dazu nöthigen Einrichtungen enthält.
Jede Waschcabine des großen Saales wird mit 3 Trögen versehen, wovon einer, der
größer als die andern, zum Einseifen und Waschen, einer der mit Kupferblech
beschlagen wird, zum Kochen und Ausdampfen und einer zum Ausspülen der Wäsche mit
kaltem Wasser dient, indem angenommen ist, daß die Wäsche zuerst mit lauem,
allenfalls mit Soda oder Lauge versetztem Wasser aufgeweicht, mit ordinärer Seife
eingerieben, ungefähr 1/4 Stunde in dem durch Dampf siedend gemachten Wasser
ausgesotten, dann Stück für Stück aus dem siedenden Wasser genommen, gewaschen und
in kaltem Wasser ausgespült wird. Die reine Wäsche kommt dann in einen
Hydroextracteur, welcher, mit der Hand in Bewegung gesetzt, dieselbe höchstens in 10
Minuten von etwa 60 Proc. Wasser befreit. Durch diese Maschine wird das der Wäsche
so schädliche Auswinden gänzlich beseitigt. Die halb trockene Wäsche kommt dann
(siehe im Grundrisse Trockenofen) auf Trockengestelle (von den Engländern horses [Rosse] genannt), welche auf Eisenschienen und
Rädern ruhend, aus der Trockenkammer herausgeschoben und, mit Wäsche behangen, in
dieselbe wieder zurückgeführt werden. Sie sind 6 Fuß hoch, eben so lang, 14 Zoll
breit, vorne und hinten mit einer hölzernen Wand versehen, welche beide Wände mit
eisernen Schließen verbunden und dazwischen mit hölzernen Stangen zum Aufhängen der
Wäsche versehen sind. Stehen alle Gestelle innerhalb des Trockenraumes, so ist
dieser durch die vorderen Wände, stehen sie sämmtlich außerhalb, durch die
rückwärtigen geschlossen, so daß in beiden Fällen die Hitze in der Kammer
zusammengehalten wird. Die Heizung der Trockenkammern wird durch Oefen bewirkt,
welche, ähnlich den bekannten Heizungen in Treibhäusern und Holzdarren, aus
horizontal unter den Eisenbahnen der Trockengestelle liegenden gußeisernen Röhren
bestehen, die 3/4 Zoll dicke Wände und eine Ausfütterung mit feuerfesten Ziegeln
erhalten, so daß der Rauchcanal in den Röhren einen Fuß Durchmesser behält. Der so
gebildete Rauchcanal geht nach der Länge der Trockenkammer einmal hin und zurück.
Die Feuerung liegt vor dem Rauchcanal und das Ende desselben mündet unmittelbar in
den Schornstein ein. Mit dieser Art Oefen wird die Wärme, welche nicht über
40° R. steigen darf, weil die Wäsche sonst gelb werden würde, gleich am Boden
der Trockenkammer gleichmäßig vertheilt. Die darin sich bildenden Wasserdämpfe
werden durch hölzerne Schläuche abgeführt. Die Wäsche wird in diesen Trockenkammern,
je nach der Dichtheit der Stoffe und dem Wärmegrade in der Kammer, in 10 bis 30
Minuten vollständig getrocknet.
Zum Mangen werden sogenannte mechanische Mangen (im Grundrisse links an dem
Trockenofen gelegen) aufgestellt, welche mit Getrieben und Kurbeln in bekannter
Weise in Bewegung gesetzt werden.
Im Bügelsaale, welcher isolirt ist, damit die trockene Wäsche von den Dämpfen aus dem
Waschsaale nicht feucht werde, werden neben den Bügeltischen Oefen zum Erhitzen der
Bügeleisen aufgestellt. In einem solchen Ofen können 30 bis 40 Bügeleisen zugleich
gewärmt werden.
Jeder der beiden Säle (im Grundrisse Waschhaus) neben dem Kesselhause soll die
gleiche beschriebene Einrichtung erhalten, nur soll jede der darin anzulegenden
Cabinen so geräumig werden, daß darin vier Personen für eine Partei zugleich waschen
können, während in jeder der 56 kleineren Cabinen des großen Saales nur eine Wäscherin Platz findet. Einer jeden der größeren
Waschkammern wird ein Bügelcabinet zugetheilt. Eine Abtheilung davon bleibt der
Anstalt für die Besorgung der Badewäsche vorbehalten, für welche noch eine
Waschmaschine nach dem Constructionsprincip der Walken aufgestellt werden soll. Diese von Macalpine in London patentirte MaschineBeschrieben im polytechn. Journal, 1851, Bd. CXIX S. 184. hat sich zum Waschen in Hospitälern, Arbeitshäusern, Gasthöfen und überhaupt
dort bewährt, wo die Waschstücke ziemlich gleichförmig und nicht allzufein sind.
Die Abtheilung für Bäder soll enthalten: ein großes
Vollbad, dann Wannenbäder für Männer und abgesondert für Frauen und Kinder. Die
Frauenbäder erhalten einen Eingang durch einen besonderen Wartesaal. Außerdem werden
noch Dampfbäder eingerichtet.
Da sich Badewannen von Fayence mit 2 Zoll starken Wänden als die besten bewährt
haben, so sollen auch hier solche angewendet werden. Es wird den Badedienern allein
überlassen, die Wannen durch das Stellen eines Zeigers an der äußeren Wand jeder
Cabine in den Gängen mit Wasser zu füllen oder zu leeren; die mechanischen
Vorrichtungen für den Zu- und Ablaß des kalten und warmen Wassers lassen zu,
daß eine Badewanne in einer halben Minute gefüllt und in
einer Minute entleert ist.
Im Kesselhause ist Raum für 3 Dampfkessel. – Da der Dampf, welcher in die
Waschtröge eingeführt werden soll, keine hohe Spannung haben darf, so wird ein
Kessel für Niederdruck mit 20 Pferdekräften, ein zweiter gleicher zur Reserve und
ein dritter für Hochdruck zum Dienste der Dampfmaschine aufgestellt, welche zur
Ersparung an Wasser und Brennmaterial eine Hochdruckmaschine seyn soll. Die
allenfalls überflüssigen und verbrauchten Dämpfe der Hochdruckmaschine werden zur
Erwärmung des Wassers benützt oder in die anderen Dampfkessel geleitet. Die
verschiedenen Leitungsröhren von den beiden Wasserreservoirs und den Dampfkesseln zu
den Wasch- und Badecabinen werden in Canälen unter den Gängen so gelegt, daß
man überall beikommen kann. Zur Lüftung und Beleuchtung der Säle dienen die vielen
oberhalb den Kaminen stehenden und in den großen Laternen im Dache befindlichen, mit
Triebwerk beliebig zu verschließenden Fenster. Die Aborte sind im Mittelhofe über
dem Hauptcanale angebracht und werden mit Waterclosets versehen. Die zu beiden
Seiten der großen Säle liegenden Rasenplätze sind angeordnet, um den Wäscherinnen
Gelegenheit zu geben, nach alter Gewohnheit feine Wäsche zu trocknen und zu
bleichen.
Mehrere Wasch- und Badeanstalten in England stehen in Verbindung mit
Wohngebäuden für die Arbeiterclasse. Nach diesem Beispiele wird auch das erste
Wiener Etablissement mitten zwischen Häusern erbaut, welche mit bequemen kleinen
Wohnungen nach sehr einfacher, solider, feuersicherer und dennoch sehr ökonomischer
Bauweise versehen werden, um auch in dieser Richtung gering bemittelten Familien mit
wohlfeilen Wohnungen unterstützend zur Seite zu stehen.
Aus dieser Beschreibung der Bade- und Waschanstalten, wie sie in England
allgemein eingerichtet sind, geht deutlich hervor, daß es nicht in der Absicht der
Unternehmer liegen könne, in eigener Regie Lohnwäscherei zu betreiben, sondern an
Wäscherinnen und alle Jene, welchen das Waschen im eigenen Hause lästig ist,
Waschcabinen und den Gebrauch aller zum Appretiren der Wäsche nöthigen Vorrichtungen
mit Anwendung jeder nöthigen Menge Wassers, Dampfes und mit der Benützung der
Trockenapparate und der Bügelvorrichtungen nach Stunden zu
vermiethen. Jede Person, die in einer solchen Anstalt waschen will,
empfängt beim Eintritte einen Zettel an der Casse, worauf die Nummer der
anzuweisenden Cabine und die Zeit des Eintrittes bemerkt wird. Der Aufseher im
Waschsaale übernimmt den Zettel und schreibt, wenn die Wäscherin das Haus verläßt,
die darin zugebrachte Zeit auf. Der Cassier macht die Rechnung und übernimmt die
entsprechende Bezahlung. Hausfrauen, welche ihre Dienstmädchen in die Waschanstalt
senden, erhalten hierdurch eine genaue Controle über die Zeitverwendung derselben.
– Die Bäder werden gleich beim Eintreten bezahlt.
Die Vortheile, welche das System der neuen englischen Wasch- und Badehäuser
gewährt, sind so einleuchtend, daß es kaum nöthig scheint ihrer zu erwähnen; doch
muß hervorgehoben werden, daß in Städten, wo für Wasserleitungen und öffentliche
Brunnen und für die Zuleitung brauchbaren Wassers in alle Stockwerke der Wohnhäuser
wenig oder noch gar nichts gethan ist, und wo die sogenannten Zinshäuser mit ihren
hölzernen Balkendecken wie Casernen angelegt sind, öffentliche Wasch- und
Badehäuser als eine noch viel größere Wohlthat für das Publicum sich herausstellen
werden, als in England und mehreren anderen Ländern, wo fast in allen Städten,
selbst in vielen Dörfern, die in der Regel von Privatgesellschaften oder von den
Communalverwaltungen errichteten Wasserwerke bis in die obersten Stockwerke der
Häuser und zu den öffentlichen Brunnen jede wünschenswerthe Menge Wasser liefern,
und woselbst in der kleinsten Wohnung ein Gemach zum
Waschen und Scheuern der Küchen- und Hausgeräthe neben der Küche angeordnet
ist, überdieß fast jede Familie ein Haus oder Häuschen bewohnt, in welchem die
Waschküche im Kellergeschosse liegt.
Bei solchen Einrichtungen muß es auffallen, daß in England die Benutzung der
öffentlichen Bade- und Waschhäuser auf eine merkwürdige Weise Eingang gefunden hat und
in stetem Zunehmen ist. Dieß erklärt sich hauptsächlich dadurch, daß Nässe, wenn sie
auch nur im Keller vorhanden ist, jedem Wohnhause schadet und der Gesundheit seiner
Bewohner nachtheilig wird, daß ferner das Geschäft des Waschens und Bügelns zu Hause
ein sehr unangenehmes ist, daß die dabei nicht zu beseitigenden übelriechenden
Dämpfe und die Unordnung, welche es macht, von Jedem, der es thun kann, gerne
gemieden werden, und daß es, im eigenen Hause verrichtet, viele Zeit in Anspruch
nimmt, und wegen des Trocknens, namentlich im Winter, große Verlegenheiten
verursachen kann, auch jedenfalls mehr kostet, als wenn die Frau des Arbeitsmannes
oder das Dienstmädchen oder eine Lohnwäscherin in die Waschanstalt geht, dort zu jeder Zeit alles Erforderliche zum Waschen, Trocknen,
Mangen und Bügeln bereit findet und nach Verlauf einiger Stunden das vollkommen trockene Waschzeug unter bester Controle
wieder in den Schrank legen kann – und dieß Alles um einige Groschen.
Für öffentliche Bäder ist in den Städten des Continentes viel mehr geschehen, als in
den englischen, demungeachtet werden Bäder, wenn sie mit Waschanstalten in
Verbindung stehen, außerordentlich wohlfeil zu stehen kommen, und der Unternehmung
verhältnißmäßig größeren Gewinn abwerfen als die Wäschereien allein, weil dieselben Betriebsmittel zugleich beiden Geschäften
dienen können.
Statistische Nachweisungen über das Entstehen, den Besuch und die Ertragsfähigkeit
dieser Anstalten können vorläufig nur aus englischen Geschäftsberichten entnommen
werden; über die in Paris und einigen anderen Städten Frankreichs, dann in Brüssel,
Lüttich und in Hamburg jüngst erbauten oder der Ausführung nahen, nach dem
englischen Systeme angelegten Bade- und Waschhäuser sind uns keine Resultate
bekannt; demungeachtet genügen die englischen Berichte vollkommen, um eine Grundlage
zur Berechnung der Errichtungs- und Betriebskosten, dann über die Zahl der
Badenden und Waschenden mit Rücksicht auf die Einwohnerzahl, und das daraus sich
bildende Einkommen für eine neue ähnliche Anstalt zu gewinnen.
Die erste Waschanstalt wurde im Jahre 1842 in Liverpool und die zweite, sechsmal so
große, im Jahre 1844 ebendaselbst erbaut. Diese Anstalten erregten die
Aufmerksamkeit der Regierung, so daß am 26. August 1846 eine Parlamentsacte die
königl. Genehmigung erhielt, in welcher den Gemeinden des Landes die Errichtung von
Bade- und Waschhäusern empfohlen und die Preise für Bäder und Waschstände mit
Rücksicht auf die Begünstigung der wenig bemittelten Arbeiterclasse wie folgt
vorgeschrieben sind:
„Die höchsten Preise“ während der ersten 7 Jahre, nachdem die
Etablissements dem Gebrauche übergeben wurden, so wie für die Zeit nach diesen 7
Jahren in dem Falle, wenn zur Deckung der laufenden Ausgaben höhere Preise
nothwendig wären, und dann nur für so lange Zeit nach diesen 7 Jahren, bis diese
Ausgaben gedeckt sind.
1. Bäder für die arbeitende Classe, gefüllt mit reinem
Wasser für jeden Badenden einzeln oder für mehrere Kinder zusammen A) für eine Person über 8
Jahre, mit Einschluß des Gebrauches eines reinen Handtuches kalt 1 d., warm 2 d.; B) für mehrere Kinder, jedoch nicht mehr als 4, kalt 2
d., warm 4 d.
2. Waschhäuser für die arbeitende Classe mit Vorrichtungen
zum Waschen und Trocknen der Wäsche: für den Gebrauch eines oder zweier Waschtröge
von einer Person a) für eine Stunde 1 d., für zwei aufeinander folgende Stunden 3 d. Diese Preise schließen den Gebrauch des
Trockenapparates für die ganze Wäsche ein. Ein Theil einer Stunde über 5 Minuten
wird für eine volle Stunde gerechnet.
3. Offene Badeplätze, wo mehrere Personen in demselben
Wasser baden, für eine Person 1/2 d.
Hierauf wurden in London im Jahre 1846 eine, 1847 eine, 1849 zwei, 1851 drei, 1852 eine, 1853 zwei, im Ganzen 10 Anstalten erbaut. 9 davon enthalten
608 Wannenbäder, 13 Vollbäder und 487 Waschstände bei einer Bevölkerung der
Pfarreien, wo sie errichtet sind, von 557,000 Seelen. Die Gesammtkosten für die
Grundstücke, den Bau und die Einrichtung aller 10 Etablissements haben 153,316 Pfund
Sterling betragen.
Dieses Geld wurde von den Gemeinden zum größten Theile durch aufgenommene Capitalien
mit 4, 4 1/2 und 5 Proc. Verzinsung zusammengebracht.
Wie groß die Theilnahme des Publicums an diesen Anstalten ist, mag aus folgenden
Zahlen beurtheilt werden.
Im Jahre 1852 haben in sieben Anstalten 800,163 Personen gebadet und 179,580
gewaschen; im Jahre 1853 haben daselbst in den drei
Sommermonaten allein 411,867 Personen gebadet und 63,178 Personen in
153,936 Stunden gewaschen, während ein Jahr vorher in derselben Zeit 33,600 Personen
weniger gebadet und 22,643 Personen in 60,550
Arbeitsstunden weniger gewaschen haben, was den
sichersten Beweis für die Anerkennung der Wohlthat der Bade- und
Waschanstalten dieser Art liefert. Die gleichen Anstalten in Liverpool, Birmingham
und fast allen größeren Städten Englands haben verhältnißmäßig dieselben günstigen
Resultate gehabt. Bei den niederen von der Regierung vorgeschriebenen Preisen werfen die kleineren
Anstalten gegenwärtig durchschnittlich 5 Proc. ab. Hr. Cape, der Secretär der Lambeth-Bade- und Waschhauscompagnie,
gibt dagegen die Verzinsung der größeren und gut geleiteten Anstalten auf 7 1/2 und
8 1/2 Proc. an, und bemerkt, daß öffentliche Bade- und Waschanstalten, wenn
sie durch Privatsubscription zu Stande gebracht und mit Umsicht und Oekonomie
verwaltet werden, und wenn die Eintrittspreise nach gegebenen Verhältnissen regulirt
werden, noch weit höhere Renten bringen müßten, als die
Communalanstalten, und daß das große Publicum sich weniger genirt ein Unternehmen zu
benützen, welches nicht lediglich Armensache ist.
Die Bau- und Errichtungskosten sammt Grundstück der in Wien im Bau begriffenen
Wasch- und Badeanstalt sind auf nahezu 200,000 fl. berechnet worden –
eine Summe, welche jener entspricht, die auch auf ein Etablissement von gleicher
Ausdehnung in London verwendet worden ist.
Die jährlichen Betriebskosten betragen, wenn die Anstalt unausgesetzt in ganzer
Ausdehnung benützt wird, bei 15,000 fl., wenn jedoch, wie es der Fall seyn wird, nur
die Hälfte in Benützung steht, bei 12,000 fl.
Die Arbeitszeit für die Waschanstalt wird in den 6 Frühlings- und
Sommermonaten des Jahres täglich 15 Stunden, an Samstagen jedoch 16 Stunden, in den
6 Herbst- und Wintermonaten täglich 13 Stunden, an Samstagen 14 Stunden
betragen. An Sonn- und Feiertagen werden die Waschräume geschlossen seyn.
Die Zeit der Eröffnung der Wannenbäder wird dieselbe seyn, nur kommen noch für jeden
Sonn- und Feiertag 9 Stunden hinzu. Das Vollbad wird vom 1. Mai bis Ende
September zum Gebrauche offen stehen.
Es ist vorläufig angenommen, daß für die Benützung der Waschanstalt im großen Saale
per Person und Stunde 10 kr., für eine große
Waschcabine sammt Bügelcabinet per Stunde 30 kr. und für
ein Bad 6 kr. bezahlt werden soll.
Wenn nun auch angenommen wird, daß das ganze Jahr hindurch alle Vorrichtungen nur zur
Hälfte in Benützung stehen, so würden sie beiläufig einbringen:
1) die 56 kleineren Waschstände und
Zugehör
19,964 fl.
2) die 7 größeren Waschkammern
7,486 „
3) die Wannenbäder
12,238 „
4) das Vollbad
1,530 „
––––––––
in Summa
41,218 fl.
Hiervon
kommen in Abzug die Betriebskosten mit
12,000 „
––––––––
Daher
bleibt wahrscheinlicher Nutzen
29,219 fl.
und das Capital von 200,000 fl. würde sich nahezu auf 15 Proc.
verinteressiren. Dabei bleibt den Theilnehmern noch die gegründete Hoffnung, einen
gesteigerten Nutzen aus ihren, auf die Anstalt verwendeten und durch Hypothek
verbürgten Capitalien ziehen zu können. Im entgegengesetzten Falle aber werden sie,
wenn die Anstalt anfänglich auch nicht den Zuspruch erhalten sollte, der sich
erwarten läßt, ihre darauf verwendeten Capitalien auch gut angelegt haben.