Titel: | Bericht des englischen Parlamentsausschusses über Unglücksfälle in Steinkohlengruben und deren Vermeidung. |
Fundstelle: | Band 136, Jahrgang 1855, Nr. L., S. 199 |
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L.
Bericht des englischen Parlamentsausschusses über
Unglücksfälle in Steinkohlengruben und deren Vermeidung.
Aus dem „First Report from the select Committe on
Accidents in Coal Mines. Ordered, by the House of
Commons, to be printed, 30. June 1853.“
Ueber Unglücksfälle in Steinkohlengruben und deren
Vermeidung.
Im März 1851 beschloß das Unterhaus des englischen Parlamentes, es solle abermals ein besonderer Ausschuß erwählt werden, um die
Ursachen der zahlreichen Unglücksfälle in den brittischen Kohlengruben zu untersuchen und
Vorschläge zu machen, wie denselben am besten vorzubeugen sey.Der Bericht des früheren Ausschusses des englischen Unterhauses über diesen
Gegenstand wurde im polytechn. Journal, 1852, Bd. CXXVI S. 60
mitgetheilt.A. d. Red. Der erste Bericht dieses aus 15 Mitgliedern bestehenden Ausschusses enthält
fünf Protokolle über Vernehmungen, welche der Ausschuß über den Gegenstand seiner
Aufgabe mit zwei königl. großbritannischen Bergwerksinspectoren, den HHrn. Dickinson und Mackworth, und
mit den HHrn. Cayley und Jude
im Juni 1853 vorgenommen hat. Es wurden von den Mitgliedern des Ausschusses im
Ganzen 1843 Fragen an die genannten Sachverständigen gerichtet. Von dem vielen
Lehrreichen, was in diesen Protokollen enthalten ist, soll hier das allgemein
Interessanteste mitgetheilt werden, namentlich aus den Antworten des Hrn. Dickinson.
Nach Dickinson's Mittheilungen sind die durch den Abbau
ausgehauenen Räume in den Gruben seines Districtes, d.h. in Lancashire, Cheshire und
Nordwales, in der Regel, wenn kein frischer Wetterzug hindurchgeht, gänzlich mit
schlagenden Wettern angefüllt, doch sind diese zu wenig mit atmosphärischer Luft
vermengt, um sich entzünden zu können, und daher weniger gefährlich als die
Anhäufungen schlagender Wetter in solchen alten Bauen, durch welche noch ein Theil
des Wetterstromes geht. Es sind Fälle vorgekommen, daß es in dem mit Grubengas
angefüllten alten Manne, längs der Gränze des noch nicht verhauenen Kohlenstoßes,
brannte, die Entzündung aber sich nicht weiter als auf eine Breite von 3 bis 6 Fuß
fortzupflanzen vermochte. Dagegen kennt Hr. Dickinson
keinen Fall, daß außer im alten Manne, in einer gangbaren Grube die Menge der
schlagenden Wetter bis zur Unentzündlichkeit angewachsen sey. Bei alten Bauen ist es
das Beste, sie vollständig von frischen Wettern durchströmen zu lassen, um daraus
allen Kohlenwasserstoff zu entfernen; ist dieß aber unthunlich, so ventilire man gar
nicht, um nicht den angehäuften schlagenden Wettern die zu ihrer Entzündung nöthige
Beimischung atmosphärischer Luft zuzuführen. – Enthält die Luft sehr viel
schlagende Wetter, so geht der Puls des Menschen rascher, er steigt auf 85, 100, ja
selbst 120 Schläge in der Minute, wie es immer der Fall ist, wenn der Athmungsproceß
durch irgend einen Umstand erschwert wird. Man kann sich in derartigen Wettern nur
etwa 5 Minuten aufhalten; bei längerm Verweilen stürzt man nieder und ist außer
Stande Athem zu holen. In schlagenden Wettern, welche mit so wenig atmosphärischer
Luft gemengt sind, daß
die Entzündlichkeit aufhört, kann es der Mensch nicht aushalten.
Die Erfahrung lehrt, daß die Explosionen sich häufiger bei fallendem als bei steigendem Barometerstande
ereignen. Fällt z.B. das Barometer von 30 auf 29 Zoll, so hat sich die Luft von 96,6
Raumtheilen auf 100 ausgedehnt, und diese Verminderung des Luftdrucks hat zur Folge,
daß die schlagenden Wetter mit größerer Leichtigkeit aus den feinen Spalten der
Steinkohlenflötze hervortreten; außerdem dehnen sich auch die in dem alten Manne
angehäuften Massen derselben in ähnlichem Maaße aus wie die atmosphärische Luft,
nehmen dadurch einen größern Raum ein als vorher, und ein Theil tritt in die
gangbaren Baue hervor. – In Dickinson's Bezirk hat
sich im Allgemeinen in den Sommermonaten in der Zeit der Wärmezunahme vom Winter zum
Sommer die größere Anzahl von Explosionen ereignet, aber der Unterschied gegen die
übrigen Jahreszeiten ist doch nicht auffallend groß. So hält er es auch für sehr
schwierig, den Zusammenhang zwischen dem Fallen des Barometers und den Explosionen
an der Anzahl der letztern nachzuweisen. Während des durch bedeutende Schwankungen
der Barometer- und Thermometerstände, durch zwei Erdbeben (in Südwales im
Frühling und in Nordwales und Lancashire im Sommer), durch vielen Regen und viele
Gewitter ausgezeichneten Jahres 1852 hat Hr. Dickinson
die Witterungszustände fortdauernd beobachtet und mit den in seinem Bezirke
vorgefallenen Entzündungen schlagender Wetter zusammengestellt. Von 28 derartigen
Unglücksfällen ereigneten sich 17 bei sinkendem, 10 bei steigendem, 1 bei
culminirendem Barometerstande. Obschon sich aus seinen Beobachtungen kein
allgemeines Gesetz herleiten läßt, so bestätigen sie doch die Regel, daß bei
abnehmender Luftschwere die Entzündungen häufiger sind, als bei zunehmender.
Den Einfluß des Thermometerstandes macht Hr. Dickinson an folgendem Beispiele klar. Da durch die
Wärmezunahme, welche ein Steigen des Fahrenheit'schen Thermometers um 10°
hervorruft, eine Ausdehnung der Luft um 2 Procent ihres Volumens erfolgt, so wird
eine Grube, durch welche in jeder Minute eine Menge von 100,000 Kubikfuß frischer
Luft strömt, nach einer Wärmezunahme von 60 auf 70° F. bei gleicher
Geschwindigkeit des Zuges nur noch 98,000 Kubikfuß erhalten, also schlechter mit
Wettern versorgt seyn, als vorher, und wenn jene 100,000 Kubikfuß das Minimum des
Bedarfs an frischer Luft ausmachen, Mangel daran leiden. Daß außerdem gleichzeitig
der Unterschied der Wärme, also auch der Schwere der ausziehenden gegen die
einfallenden Wetter
abnimmt, und auch hierdurch die durch die Grube ziehende Wettermenge verringert
wird, ist bekannt.
Von den in Belgien üblichen Wetterbläsern, welche
gewöhnlich 20,000 und höchstens 40,000 Kubikfuß Luft in der Minute bewegen, halten
die HHrn. Dickinson und Mackworth den Fabry'schen (beschrieben im
polytechn. Journal Bd. CXXX S. 336) für den
besten, aber ersterer hält das dortige, durch mechanische Kräfte betriebene
Wetterlösungssystem im Ganzen für den brittischen Kohlenbergbau nicht für genügend,
und macht den Wetterbläsern den Vorwurf, daß sie in ihren Leistungen minder stetig
seyen, als die in England vorherrschenden Wetterherde,
bei denen plötzliche Unterbrechungen der Wirkung gar nicht vorkämen.
Hr. Dickinson spricht sich mit Recht dahin aus, daß man
die ausziehenden Wetterschächte stets in Mauerung setzen sollte; so haben z.B. die belgischen
Wetteröfen wegen der schlechten Einrichtung der zugehörigen Schächte nicht diejenige
Wirkung, die sonst erzielt werden könnte; Hr. D. sah daselbst keinen, der mehr als
20,000 Kubikfuß Luft abgeführt hätte. – Die Ventilation der Dampfspritze (steam jet
apparatus) hält man in Belgien nicht für kräftig genug.
Hr. Mackworth nimmt für die Gruben mit schlagenden Wettern
einen Zufluß frischer Luft von mindestens 200, in manchen Fällen aber, und
namentlich wenn sich Anhäufungen schlagender Wetter zu erkennen geben, bis zu 600
Kubikfuß in der Minute auf jeden Mann der Belegschaft als nothwendig an. Er theilt
die Vorliebe seines Collegen für die Wetterherde nicht, sondern ist der Ansicht, daß
die in Belgien zur Dampfentwickelung für die Ventilatormaschinen verbrannten Kohlen
eine bessere Nutzleistung geben als diejenigen, welche zur Speisung der Wetterherde
in Nordengland verwendet werden. Er führt für diese Behauptung mehrere Beispiele und
vergleichende Kostenberechnungen an, durch welche jedoch die Frage nicht entschieden
werden kann.
Es sind für den ausgedehnten Steinkohlenbergbau Großbritanniens von der
Staatsregierung nur sechs Bergwerksinspectoren angestellt, deren Geschäftsbezirke so
groß sind, daß Hr. D. jede Grube des seinigen nur alle 4 bis 5 Jahre einmal besuchen
zu können angibt. Man hat solche Beamte, zu denen man die geeigneten
Persönlichkeiten aus der Zahl der Privat-Grubenverwalter auswählte, erst seit
einigen Jahren angestellt, veranlaßt durch die schreckenerregende Zunahme der
Unglücksfälle in den früher aller bergpolizeilichen Aufsicht entbehrenden und auch
seitens der Bergbautreibenden mitunter äußerst mangelhaft beaufsichtigten
Kohlengruben. Die Befugnisse dieser Bergwerksinspectoren sind aber nicht sehr ausgedehnt; in Fällen
dringender Gefahr den Betrieb einer Grube einzustellen, steht ihnen nicht zu.
In Belgien sind bei schlagenden Wettern vier Arten von Sicherheitslampen zu benutzen erlaubt: die von Davy,
Müseler, Boty und Eloin, die erste bekanntlich
ohne, die drei letztern mit Glascylinder; die Müseler'sche ist die gebräuchlichste.Man vergl. über diese Lampen polytechn. Journal Bd. CXXIX S. 343. Hr. D. gibt an, daß auf einer größeren der dortigen Kohlengruben zwischen
300 und 400 dieser Lampen im Gebrauche gewesen, und im Durchschnitt auf je 200
gebrauchte Lampen wöchentlich ein neues Glas erforderlich
gewesen sey. Die Sicherheitslampen werden in Belgien auf den Gruben selbst
angefertigt, aber ziemlich roh und oft in einer Weise, die in England nicht für
probemäßig gelten würde. Eine Davy'sche Lampe kostet in
Belgien 1 Rthlr. 3 Sgr., in England 1 Rthlr. 24 Sgr.; sie sind dort auf eine
zwölfstündige Brennzeit eingerichtet.
Es kommt in England häufig vor, daß die Arbeiter die Sicherheitslampe
auseinanderschrauben und bei freier Flamme arbeiten, welches nur in einigen
Bergwerksdistricten gerichtlich bestraft wird, in andern aber nicht. – Auf
manchen Gruben ist zum Reinigen der Lampen ein besonderer Mann angestellt, auf
andern nehmen die Arbeiter sie mit nach Hause und reinigen sie selbst. Bei letztern
findet man die Drahtgewebe meistens besser geputzt, namentlich wenn, wie es oft
geschieht, eine Belohnung auf die beste Reinigung gesetzt ist. Bei manchen Werken
nehmen die Leute bloß die Drahtgewebe mit nach Hause und lassen den Oelbehälter
zurück. Auf den gut eingerichteten Gruben, deren Anzahl jedoch nach Hrn. D. die
geringere ist, hat man entweder einen Fireman oder einen
Overman, und bei größerer Ausdehnung der Baue deren
zwei als Aufseher angestellt, um die Befolgung der von der Grubenverwaltung
gegebenen Vorschriften über die Sicherheitslampen und Vorsichtsmaßregeln zu
überwachen; auf vielen Gruben fehlt es aber an einer solchen Aufsicht gänzlich.
Daher kommt es, daß nach Hrn. D. mehr Bergleute bei geöffneter als bei
verschlossener Lampe arbeiten. Häufig ziehen sie auch die Flamme aus dem
Drahtgewebe, um sich die Pfeife daran anzuzünden, obgleich das Tabakrauchen schon an
und für sich, weil es die Wetter verdirbt, nicht geduldet werden sollte; nur in
wenigen englischen Gruben wird es bestraft.
In den Jahren 1851 und 1852 verunglückten beim Steinkohlenbergbau 984 und 986
Arbeiter, davon durch schlagende Wetter 321 und 264. – Die jährliche
Kohlenförderung beträgt nach Hrn. D. etwa 47 Millionen Tonnen à 20 Cntr, so daß auf jede 47,715 Tonnen der Verlust eines
Menschenlebens kommt.
Hr. Dickinson bringt folgende Vorsichtsmaßregeln gegen Unglücksfälle in Vorschlag: 1) Alle alten
Schächte sind zu umfriedigen; die Unterlassung dieser Vorsicht kostet dort alle
Jahre einer großen Anzahl von Menschen das Leben, die meist nicht unter den dem
Bergbau gefallenen Opfern aufgeführt wird. – 2) Die Oeffnungen der im Betrieb
stehenden Schächte sind ebenfalls so viel als thunlich zu bedecken, z.B. durch
bewegliche Schachtthüren etc. Die gute Einrichtung der letzteren auf den
westphälischen Gruben hebt Hr. D. besonders hervor. – 3) Alle Schächte
sollten von der Sohle bis zur Hängebank ausgemauert oder verzimmert werden. –
4) Fördergefäße, die zur Ein- und Ausförderung von Menschen dienen, sollte
man bedachen und in Tonnenleitungen gehen lassen. – 5) Triebwerke mit
zerbrochenen Radkämmen sollte man gleich mit ganz neuen Rädern versehen, da oft
durch das Losewerden eingesetzter Zähne Unglücke entstanden sind. – 6) Man
sollte die Förderseile regelmäßig Morgens einmal aufziehen und wieder in den Schacht
laufen lassen, um nachzusehen, ob sich alles in Ordnung befinde, bevor Menschen
eingefördert werden; das Gewicht der letztern müßte niemals mehr als die Hälfte des
gewöhnlich in einem Treiben herausgeförderten Gewichts an Kohlen betragen. –
7) Knaben sollte man niemals ohne Begleitung eines Mannes ein- und ausfahren
lassen. – 8) Niemanden soll gestattet werden, sich auf beladenen Tonnen
aus- oder mittelst einer Maschine einfördern zu lassen, welche gleichzeitig
in demselben oder in einem andern Schachte eine beladene Tonne ausfördert. –
9) Einfache Gliederketten müßten, mit Ausnahme eines kurzen Stücks am Ende des Seils
(der sogenannten Zwieselkette), zur Benützung für das Ein- und Ausfördern der
Mannschaften verboten werden. – 10) Die Schachtförderseile müßten fortdauernd
unter Aufsicht des Abnehmers oder einer andern an der Hängebank angestellten Person
stehen. – 11) Man sorge stets für einen angemessenen Vorrath an Grubenbauholz
und halte die Steiger an, darauf zu sehen, daß es in hinreichender Menge und Stärke
angebracht werde. – 12) Alle Dampfgöpel versehe man mit Warnungsglocken, die
ein Zeichen geben, wenn sich das Fördergefäß der Hängebank und der Sohle des
Schachts nähert. Auch bringe man an den Kesseln, außer einem zugänglichen, ein unter
Verschluß befindliches Sicherheitsventil an, zu welchem nur der Maschinenaufseher
oder der Grubenverwalter kommen kann. Es müßte auch eine Pfeife vorhanden seyn, um
die Höhe des Wasserstandes, und ein Manometer (Dampfmesser), um den Dampfdruck im
Kessel anzuzeigen. – 13) Man sorge für angemessene Beförderung des Wetterzuges und
für so geräumige Wetterstrecken, daß man die Geschwindigkeit des Zuges nicht über
500 oder höchstens 1000 Fuß in der Minute zu steigern braucht. Man stelle gute
Wetterdämme aus Ziegel- oder Bruchsteinen und mit Mörtel her, um
Undichtigkeiten vorzubeugen, und gute Wetterthüren, deren an den Kreuzungspunkten
des Wetterstromes mindestens zwei anzubringen sind. Der Wetterstrom ist aufwärts vor
die Arbeit zu leiten, und wenn ein Ort unbelegt gewesen, so leite man immer vor der
Wiederbelegung frische Wetter hin. Wenn sich schlagende Wetter in alten Bauen oder
andern Theilen der Grube angehäuft haben, und deren Entzündung durch den Wetterherd
zu fürchten ist, darf dieser nicht mit Grubenluft genährt werden; und in Bergwerken,
in denen man plötzliche Entwickelungen der schlagenden Wetter zu erwarten hat, muß
den Herden immer nur frische Luft von Tage her zugeführt werden, auch wenn die
Arbeitspunkte in hinreichender Entfernung vom ausziehenden Schachte liegen. Unter
solchen Umständen bediene man sich auch ausschließlich der Sicherheitslampe, und nur
zuverlässigen Leuten gestatte man das Anzünden der Schüsse bei der Sprengarbeit.
– 14) Die für alle Bergwerke geltenden Anordnungen lege man in einer
gedruckten Zusammenstellung nieder. Ein befähigter Verwalter, gute Steiger und
Wetteraufseher, welchen die Untersuchung der Sicherheit eines jeden Ortes, bevor die
Arbeiter dorthin kommen, obläge, müßten angestellt werden. Einer oder mehrere dieser
Männer müßten stets in der Grube seyn, um während der Arbeitsstunden alles in
Ordnung zu halten, um auf die fortdauernde Sicherheit der Baue zu sehen und um
vorgekommene Uebertretungen dem Verwalter anzuzeigen. – Außerdem hält Hr. D.
ein Gesetz für erforderlich, welches für alle Kohlengruben die Anfertigung und
fortlaufende Nachtragung vollständiger Grubenbilder bei angemessener Strafe
anbefiehlt. Jetzt sind auf sehr vielen Werken entweder gar keine oder mangelhafte
Risse vorhanden, und die Inspectoren fanden oft die wegen der Anfertigung von ihnen
gegebenen Anordnungen bei nach Jahresfrist wiederholter Bereisung der Gruben nicht
erfolgt. – Hr. D. wünscht, daß obige Punkte als allgemein verbindlich
anbefohlen, und daß für Unglücksfälle, die durch den Mangel von Vorsichtsmaßregeln
entstanden, Geld- oder Gefängnißstrafen bestimmt werden, daß endlich den
Regierungsinspectoren die Befugniß eingeräumt werde, in dringenden Fällen den
Betrieb einer Grube einzustellen.